Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG,
QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
197 PCD B ohne 66,5 900 2280 01/16
1120PM-5112B2566
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 4G; 4G1; 4H; 4L; B8; B81; F2; F8
Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : FY
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2
145 Nm für Typ : F8 erhoeht ; 4H erhoeht
160 Nm für Typ : 4L
165 Nm für Typ : FY erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
77E
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 721; 729; 73C; 74D;
77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B; 5GA; 52J 73C; 74D; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab
248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5
26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab
27H MJ2016;
245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; AUDI A5
51J; 54F Coupe (8T) bis MJ2016;
265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; Allradantrieb;
24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M; 54F 721; 729; 73C; 74D;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T)
255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 729; 73C; 74D; 77E
24J; 24M; 54F
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Seite: 3 von 30
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 721; 729; 73C; 74D;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B; 5GA; 52J 73C; 74D; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig;
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab
248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback
265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5
26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
21P; 5GA; 51J bis MJ2016;
105 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
51J; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H;
22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab
27H MJ2016;
245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26B; 260; 270; Nur S7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 530 Coupe; 4-türig;
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271; 5HR; 530 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 260; 270; A7 Sportback; S7
4G1 e13*2007/46*1147*.. 5GM Sportback; Coupe; 4-
255/35R20 93 11A; 26B; 260; 270; türig; Allradantrieb;
5HA Frontantrieb;
140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 573; 71K;
265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 721; 729; 73C; 74D
260; 271; 5HI
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
260; 271
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 261; 273; quattro; S6; Kombi;
5HI; 67J Stufenheck;
100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb;
57E; 67J; 67X Frontantrieb;
245/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 271 12A; 51A; 573; 71K;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; 721; 73C; 74D
244; 246; 247; 26B;
260; 272; 5GM
255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 272
265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273
275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273;
57F; 67X; 68U
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
261; 273; 5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 27H; 51J quattro;
255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 721; 73C; 74D
27B; 27H
265/35R20 99 11A; 241; 246; 248;
26B; 27B; 27F
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; Nur S6; Kombi;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 260; 272; Stufenheck;
530
265/30R20 94 nicht Kombi; 11A; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 246; 247; 26B; 12A; 51A; 573; 71K;
261; 273; 5HI; 530 721; 73C; 74D
265/35R20 95 nicht Kombi; 11A; 241;
244; 246; 247; 26B;
261; 273; 5HR; 530
Verkaufsbezeichnung: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/40R20 99 11A; 26P A7 Sportback;
255/35R20 97 11A; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R20 101 11A; 248; 26N; 26P 73C; 74D; 77E
265/35R20 99 11A; 248; 26B; 26N
275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B;
26N
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B A6; Kombilimousine;
245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
27H; 5JK Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
5IM
255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26B; 26N; 27H 73C; 74D; 77E; 858
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F; 5JK
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
275/35R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26N; A6 ALLROAD
26P QUATTRO;
Allradantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74D
26N; 27H
255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
265/35R20 99 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
265/40R20 100 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 26B erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I 145 Nm;
275/35R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 73C; 74D; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260 145 Nm; kurzer
265/35R20 99 11A; 21B; 22I; 245; Radstand; langer
248; 260; 270 Radstand;
265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb;
248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 261; 270 721; 729; 73C; 74D;
740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 165 Nm; Q5; SQ5;
26J; 26P; 27I Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 26P; 27I 73C; 74A; 740
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/50R20 107 12Q Q8;
275/45R20 106 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
275/50R20 109 12A 51A; 71K; 721; 73C;
285/45R20 112 12A 74D; 768; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 4G; B8
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Zubehör : Serie
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : FY; B8
Zubehör : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; 4G
165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 11A; 26B; 27H; 51G; nur AUDI RS 7
52J SPORTBACK;
275/35R20 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 51G; 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; PDH
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 533 RS5 Coupé bis MJ2017;
265/30R20 94Y 11A; 27I; 533 Coupe; Allradantrieb;
275/30R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 533 RS5 Cabriolet; RS5
265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I; Coupe; RS5 Sportback;
533 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R20 97 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 51G AUDI RS4 Avant; RS5
Cabriolet; RS5 Coupe;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 165 Nm; Q5;
26J; 26P; 27I Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 26P; 27I 73C; 74A; 740
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : DW4220
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24C; 244; 247; BMW X2 (F39);
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 244; 247; Allradantrieb;
5GM; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76B; 83Z
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90Y YAP; 11A; 246; 5GA; Allradantrieb;
57E Heckantrieb;
255/30R20 92Y YAP; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GM; 57F 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 83Z
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90 YAP; 11A; 246; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 83Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : DW4320
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R20 104 erhöhtes
Anzugsmoment
265/50R20 107 180 Nm;
275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H;
285/45R20 112 12A; 51A; 73C; 74A;
740; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
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Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
an der Vorderachse zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 390 18 HA
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: AUDI A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*..
Handelsbez.: AUDI RS5
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 350 VA
26B x = 310 y = 400 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 28 HA
26N x = 310 y = 400 8 VA
26J x = 310 y = 400 13 VA
Gutachten 17-00014-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50862
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1120
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA