Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 679 2254 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2144 10/05 C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2115 10/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 81 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 12N; 51G; 52J Reifen mit 235/40R18 91 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI A5; Coupe; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 95 12N; 51J; 52J Reifen mit 235/40R18 95 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI A5; Cabrio; 2-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 176 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad 245/45R18 96 Quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/45R18 12N; 51G; 52J Reifen mit 235/40R18 91 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI A5; Coupe; 2-türig; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Limousine; 235/40R18 91 11A; 22I; 51J Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Limousine; 235/40R18 91 11A; 22I; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Kombi; 235/40R18 91 11A; 22I; 51J Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4 235/40R18 91 11A; 22I; 51J Allroad Quattro; 235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F Kombi; 245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 120 - 199 235/60R18 103 erhöhtes 255/55R18 105 24K Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 54 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H0; 124; 170; 202; 203; 124 C; 210 K; 203 CL; 203 K; 414; 209; 210; 208 Zubehör : Z 54 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 204 X; 204 K; 245; 204; 221; 212 Zubehör : Z 81 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 140; 140 C; 211; 215; 211K; 220 Zubehör : Z 59 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 211; 211K; 212; 245; 414 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 74P 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; G363 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 73C; 74A; 74P 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B; 68T 203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 Nur 4-MATIC; 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nur C 32 AMG; Nur C 68T 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nur C 30 CDI AMG; 68T Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nicht C 30 CDI AMG; 68T Nur bis 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B; e1*98/14*0159*18; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 11A; 21L; 367; 5FE Nur C 32 AMG; Nur C 170 - 260 225/40R18 92 11A; 21L; 367 30 CDI AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 5FE; 68B; Heckantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 57E; 68B; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 73C; 74A; 74P 75 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Limousine; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb; 245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74P 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 57F; 68T Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; Kombi; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 729; 73C; 74A; 74P 245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 51G Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Cabrio; Coupe; 100 - 200 225/40R18 51G 10B; 11A; 11B; 11G; 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 11H; 12A; 34M; 51A; 245/35R18 92 57F; 68T 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur 245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T CLK 55 AMG; Cabrio; 245/35R18 92 57F; 68T Coupe; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 34M; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 22H; 729; 73C; 74A; 74P 22L; 24J; 24M 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; 68B; gepanzerte Fz; 68L Heckantrieb; 55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 729; 73C; 74A; 74P nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 68L 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 21B; 362 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Allradantrieb; 235/40ZR18 63V; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40ZR18 63V; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91Y 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 97 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 120 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Stufenheck; 120 - 215 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 Heckantrieb; 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76T Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 165 - 200 235/50R18 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76O 255/50R18 102 11A; 21P; 22I; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 140 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; nicht Allradantrieb; 22B; 22F; 24C; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 D700/1 53 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; nicht Allradantrieb; 22F; 24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 D700/2 55 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; nicht langer 22F; 24C; 24M; 5FE; 631 Radstand; nicht Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 D700/2 205 235/40R18 91Y 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; Heckantrieb; 22H; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; Cabrio; 22B; 22F; 24C; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 124 C E499/1 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; Pkw geschlossen; 22F; 24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; 24M; Cabrio; Coupe; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22D; 24M; 57F; 631; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 73C; 74A; 74P 205 245/35R18-89 11A; 22D; 24M; 57F; 68T 205 - 255 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 290 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 110 - 300 255/45R18 MB2; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P; 75I 22G; 631 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22G; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 110 - 240 255/45R18 MB2; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P 22D; 22G; 631 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 MB2; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P 22G; 51G 140 C G165 205 - 235 255/45R18 MB2; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22D; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 73C; 74A; 74P 22G; 51G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 155 - 285 235/50R18 97W Heckantrieb; 245/50R18 10B; 11B; 11G; 11H; 100W 155 - 380 255/45R18 99W 12A; 51A; 530; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; 255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; 24D nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 22D; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723; 145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 73C; 74A; 74P 245/35R18 88W 11A; 22D; 24N; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 11A; 21P; 22D; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0185*.. 24M; 365 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h) Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 9 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. MB2) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.