Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C14 808 3509 C14 808 CMS537/05 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 635 2181 12/08
C14 808 3509 C14 808 CMS537/05 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 658 2095 12/08
C14 808 3509 C14 808 CMS537/05 SR17 Ø72.5-Ø66.6 66,6 Kunststoff 675 2040 12/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 81
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 95 12N; 51J; 52J Reifen mit
235/40R18 95 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI
A5; Cabrio; 2-türig;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 176 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
245/45R18 96 Quattro;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 12N; 51G; 52J Reifen mit
235/40R18 91 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI
A5; Coupe; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76O; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
235/40R18 91 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 5GG; 51J AUDI A4; Nicht A4
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F Allroad Quattro;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Kombi;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 11A; 22I; 51J AUDI A4; Limousine;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
235/40R18 91 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21P; 22I; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/45R18 12N; 51G; 52J Reifen mit
235/40R18 91 12Q; 51J; 52J Schneeketten; AUDI
A5; Coupe; 2-türig;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76O;
76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 54
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203 K; 124; H0; 208; 210 K; 202; 209; 170; 414; 210; 124 C;
203; 203 CL
Zubehör : Z 54
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; 204 K; 245; 204; 204 X; 169
Zubehör : Z 81
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 220; 211; 211K; 215
Zubehör : Z 59
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 170; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208;
209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 211; 211K; 212; 245; 414
150 Nm für Typ : 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22H; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 145 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 73C; 74A; 74P; MBY
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B;
68T
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 Nur 4-MATIC;
125 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
160 225/40R18 88Y 11A; 21B; 21L; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367; 68B; Nicht C 30 CDI AMG;
68T Nur bis
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21B; 21L; 367; 68B; e1*98/14*0159*18;
68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; MBY
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 5FE; 68B; Heckantrieb;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 160 225/40R18 88W 11A; 21L; 367; 57E; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 73C; 74A; 74P; MBY
75 - 200 225/40R18 92 11A; 21L; 367
204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Limousine;
245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Limousine;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Heckantrieb;
245/35R18 92 11A; 22I; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; Kombi;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 729; 73C; 74A; 74P
245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 57F;
575
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P
245/35R18 92 11A; 22I; 22M; 24M; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 51G Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; MBY
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Cabrio; Coupe;
100 - 200 225/40R18 51G 10B; 11A; 11B; 11G;
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T 11H; 12A; 34M; 51A;
245/35R18 92 57F; 68T 71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; FGC
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21Q; 22H; 729; 73C; 74A; 74P
22L; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für
55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; 68B; gepanzerte Fz;
68L Heckantrieb;
55 - 165 235/40R18 91W 11A; 21B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 721;
150 - 165 255/35R18 94Y 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 729; 73C; 74A; 74P
68L
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90W 11A; 22B; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68L 729; 73C; 74A; 74P
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W nicht für
gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Allradantrieb;
235/40ZR18 63V; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40ZR18 63V; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40ZR18 63V; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*..
235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P
235/40R18 91Y
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 729; 73C; 74A; 74P;
75I
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
212 e1*2001/116*0501*.. 120 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Stufenheck;
120 - 215 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 Heckantrieb;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76T
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 165 - 200 235/50R18 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 75I;
255/50R18 102 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 76O
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; nicht Allradantrieb;
22B; 22F; 24C; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
124 D700/1 53 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
124 D700/2 55 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; nicht langer
22F; 24C; 24M; 5FE; 631 Radstand; nicht
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
124 C E499 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24M; 5FE; 631 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
124 C E499/1 97 - 162 225/40R18 11A; 21B; 21L; 21M; 22B; Pkw geschlossen;
22F; 24C; 24M; 5FE; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; Cabrio;
22B; 22F; 24C; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 11A; 21B; 21J; 24J; 24M; Cabrio; Coupe;
367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; MBY
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 11A; 21B; 22B; 24C; 24D nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L nicht für
gepanzerte Fz; Nur
4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
75I
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 11A; 21B; 21L; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22D; 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
145 - 160 225/40R18 88W 11A; 21B; 21L; 367 73C; 74A; 74P
245/35R18 88W 11A; 22D; 24N; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 11A; 21P; 22D; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*.. 24M; 365 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
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Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
34M) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 3 mm zwischen
Sonderrad und Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen vorhanden ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 4 Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 31.03.2010
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.