Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 16
Fahrzeughersteller : AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112/K 7600/F6-A 5x112 K ohne 66,5 735 2285 10//06
112/K 7600/F6-A 5x112 K ohne 66,5 765 2185 10//06
112/K 7600/F6-A 5x112 K ohne 66,5 785 2125 10//06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 12T; 51G; 52J AUDI A5; Coupe; 2-
235/40R18 91 12A; 51J türig; Frontantrieb;
235/45R18 94 12A; 51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 12T 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J 4-türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
245/40R18 51G; 52J Frontantrieb;
245/40R18 93 10B; 11G; 11H; 11K;
245 245/40R18 97 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
M+S
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5; Cabrio; 2-
235/40R18 95 51J türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
245/40R18 93 Frontantrieb;
120 - 245 245/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 51G; AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 52J Frontantrieb;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 51J; 12A; 51A; 71K; 721;
54F 725; 729; 73C; 74A;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M 76O
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 12A; 51J AUDI A5; AUDI S5;
235/45R18 94 12A; 51J; 54F Coupe; 2-türig;
245/40R18 93 12A Allradantrieb;
125 - 260 225/45R18 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 12A; 51G; 52J 51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 5GG; AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 51J Allroad Quattro;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 51J; Kombi;
54F Allradantrieb;
100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 51G; 10B; 11G; 11H; 11K;
52J 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 51G; AUDI A4; Limousine;
52J Frontantrieb;
235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 51J; 12A; 51A; 71K; 721;
54F 725; 729; 73C; 74A;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M; 51J AUDI A4; Limousine;
235/45R18 94 21B; 22I; 24J; 24M; 51J; Allradantrieb;
54F 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 245 225/45R18 21P; 22I; 24J; 24M; 51G; 12A; 51A; 573; 71K;
52J 721; 725; 729; 73C;
245/40R18 93 21B; 22B; 22H; 24J; 24M 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 176 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/45R18 96 Quattro;
255/45R18 99 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, AUDI A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 273 235/50R18 101 erhöhtes
235/55R18 51G Anzugsmoment 180
Nm;
245/50R18 100 21P kurzer Radstand;
255/50R18 102 21P langer Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 76O
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18 103 24K erhöhtes
e13*2007/46*1083*..
255/55R18 105 24K Anzugsmoment 200
Nm;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 76O
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 31 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CROSSFIRE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZH e11*2001/116*0140*.. 160 - 249 225/40R18 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 31 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 203 CL; 203 K; 210; H0; 208; 124 C; 124; 209; 203; 202; 129;
124 T; 210 K; 414; 171; 170
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 140 C; 140; 211K; 204 K; 245; 221; 220; 211; 207; 215; 212;
204 X; 212K; 204
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 129; 170; 171; 202; 203; 203
CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245; 414
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R18 87 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 21P; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 206 225/40R18 21B; 21J; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 255/35R18 22B; 22G; 57F; 631; 654; 12A; 51A; 71K; 721;
68B; 68L 725; 73C; 74A
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/40R18 21B; 21J; 22B; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 245/35R18 88 22B; 22D; 22F; 22G; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
631; 68T 725; 73C; 74A
255/35R18 22B; 22D; 22F; 22G; 57F;
631; 68B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 21J; 22B 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 145 245/35R18 22B; 22D; 22F; 22G; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
631; 68T 725; 73C; 74A
255/35R18-90 22B; 22D; 22F; 22G; 57F;
654; 68B
125 - 145 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; 68B; Heckantrieb;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 725; 73C; 74A
68T
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 68B;
68T
203 e1*98/14*0139*.. 125 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC;
125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 10B; 11G; 11H; 11K;
68T 12A; 51A; 71K; 721;
160 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 68B; 725; 73C; 74A
68T
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 68B; Nur C 32 AMG; Nur C
68T 30 CDI AMG;
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 68B; Nur C 30 CDI AMG;
68T Nur bis
245/35R18 88Y 22B; 22L; 57F; 68T e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; 68B; Nicht C 30 CDI AMG;
68T Nur bis
245/35R18 88W 22B; 22L; 57F; 68T e1*98/14*0159*18;
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367; 68B; Heckantrieb;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92 22B; 22L; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 Nur 4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 120 225/40R18 88W 21B; 21L; 22L; 367; 5FE; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88W 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 367; 57E; 68B; 725; 73C; 74A
68T
75 - 200 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367
245/35R18 92 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 170 225/40R18 88Y 21B; 21L; 22L; 367; 5FE Nur C 32 AMG; Nur C
245/35R18 88Y 22B; 22L; 5FE; 57F; 68T 30 CDI AMG;
170 - 260 225/40R18 92 21B; 21L; 22L; 367 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24D Limousine;
245/35R18 92 22B; 24D; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M Limousine;
235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
245/35R18 92 22B; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
235/40R18 91 21B; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 725; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/40R18 92 21P; 22I; 22M; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
235/40R18 91 21B; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 92 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
575 725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 225/40R18 92 21P Ab e1*98/14*0159*19;
245/35R18 51G; 57F; 575 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/40R18 51G; 68B; 68T Nur CLK 500; Nur
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T CLK 55 AMG; Cabrio;
245/35R18 92 57F; 68T Coupe;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE Cabrio; Coupe;
245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 200 225/40R18 88Y 5FE 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 92 725; 729; 73C; 74A
245/35R18 88Y 5FE; 57F; 68T
245/35R18 92 57F; 68T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 21N; 22H; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 21B; 21J; 21Q; 22H; 22L; 725; 729; 73C; 74A
24J; 24M
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 21B; 21N; 22H; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 5FE nicht für
55 - 150 255/35R18 90W 22B; 57F; 654; 68B; 68L gepanzerte Fz;
55 - 165 235/40R18 91W 21B; 362 Heckantrieb;
130 - 165 225/40R18 88W 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
150 - 165 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71K; 721;
nicht E420/430 m. 725; 729; 73C; 74A
Sonderschutz; 22B; 57F;
654; 68B; 68L
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 21B; 362
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/40R18 91W 24J nicht für
gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/40R18 10N; 51G; 57F; 689 Allradantrieb;
235/40ZR18 63V; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21B; 22B; 24J; 362 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 21B; 22B Heckantrieb;
83 - 205 235/40R18 10N; 51G; 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40ZR18 63V; 689 12A; 51A; 71K; 721;
205 245/40R18 93Y 21B; 22B 725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 285 245/40R18 51G; 52J Reifen mit
e1*98/14*0183*..
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 55 AMG; Nur E
245/40R18 51G; 57E; 575; 688 63 AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Reifen mit
e1*98/14*0183*..
Schneeketten; Nur E
55 AMG; Nur E 63
AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12T; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb;
e1*98/14*0183*..
235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 200 225/45R18 91Y 725; 729; 73C; 74A
235/40R18 91Y
75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
75 - 285 245/40R18 93Y
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb;
235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 97 725; 729; 73C; 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 245/40R18 51G; 52J Reifen mit
Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Z
211K e1*2001/116*0213*.. 350 - 378 245/40R18 51G; 52J Reifen mit
Schneeketten; Nur E
55 AMG; Nur E 63
AMG; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12T; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 21B; 24J; 248 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21B; 24J; 248; 51J Stufenheck;
100 - 215 235/40R18 91Y 21B; 24J; 57E; 689 Heckantrieb;
245/40R18 97 21B; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 16
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 24J; 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 21P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T
212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 21P; 24J Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; 248; Cabrio; Heckantrieb;
51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93Y 21B; 21N; 22B; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92 21P; 22I; 248; 51J Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 21N; 21P; 22I; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
51G; 575 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 21B; 21N; 22B; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97 21P; 22I; 24C; 24D Allradantrieb;
235/55R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 21P; 22I; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 76O
255/50R18 102 21B; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 140 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; nicht Allradantrieb;
24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K;
22F; 24C; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
124 D700/1 53 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; nicht Allradantrieb;
24M; 631 Heckantrieb;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K;
22F; 24C; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
124 D700/2 55 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; nicht langer
24M; 631 Radstand; nicht
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 631 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 16
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499, E499/1 97 - 162 225/40R18 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 631 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; 725; 73C; 74A
22F; 24C; 24M; 631
124 C E499/1 100 - 162 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; Cabrio;
22F; 24C; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
124 T E081, E081/1 55 - 162 235/40R18 21B; 21J; 21L; 21M; 22B; nicht Allradantrieb;
22F; 24C; 24M; 631 nicht Son.Pkw-
Fahrgestelle; Nur
bis 1230 kg zul.
Achslast;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/40R18 21B; 21J; 24C; 24M; 631 Cabrio; Coupe;
245/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 255 255/35R18 22B; 24D; 57F; 631; 654; 12A; 51A; 71K; 721;
68B 725; 73C; 74A
205 - 255 225/40R18 88Y 21B; 21J; 24C; 24M
245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
129 e1*96/27*0058*.., 142 - 290 245/40R18 631 10B; 11G; 11H; 11K;
F142 12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 MB2; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K;
F690 24J; 631 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74A
51G
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
G165 51G 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 MB2; 21B; 22B; 22G; 725; 73C; 74A
24J; 631
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 155 - 285 235/50R18 97W 24J Heckantrieb;
245/50R18 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
100W
155 - 380 255/45R18 99W 24J 12A; 51A; 530; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 16
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; 24M; Nicht für Fz. m.
51G Länge 6158 mm;
nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 22B; 22L; 51G Länge 6158 mm;
255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; Nur
4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; 24M; Nicht für Fz. m.
51G Länge 6158 mm;
255/45R18-99 21B; 22B; 24C; 24D nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 225/40R18 88 21B; 21L; 22I; 24C; 24N 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22I; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
145 - 160 225/40R18 88W 21B; 21L; 22I; 24C; 24N 725; 73C; 74A
245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T
170 e1*95/54*0039*.. 260 225/40R18 88 21B; 21L; 24C; 57E; 68B; Nur SLK 32 AMG;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 24N; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 215/35R18 84W 21B; 22B; 22D; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0185*..
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 16
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 16
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 16
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 16
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63V) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL ContiSportContact 2 (93Y, 1300kg bis 270 km/h)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 16
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 20 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 16
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MB2) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.