Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A.,
SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X19H2/EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5R 57,1 5R Ø78,1 Ø57,1 57,1 Aluminium 790 2284 03/14
5R 57,1 5R Ø78,1 Ø57,1 57,1 Aluminium 800 2260 03/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 50873*03
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : GA; GY
180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71E; 723;
24J; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 24M; 54A
245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 677
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24C; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24D; 57F; 585; 671 723; 73C; 74A; 74P
66 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M; 5FE
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X Limousine u. Kombi;
89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 5HA; 68R Front- u.
255/35R19 96 6CX Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98 YDN nicht für gepanzerte
154 - 331 255/40R19 100 CF2 Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T;
765
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis
§22 50873*03
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M; 22P e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis
245/35R19 89 11A; 22M; 22P; 52J e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
24M; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 76T;
76Z
Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H inkl. S3; 2-türig;
77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
235/30R19 86Y 5EM Allradantrieb;
235/35R19 87Y Frontantrieb;
206 - 228 225/35R19 88Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/30R19 86Y 5EM 12A; 51A; 71E; 723;
235/35R19 91 73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 26N; 5FE A3 Sportback; A3
235/35R19 91 11A; 26N Limousine; S3
245/35R19 93 11A; 245; 26N; 27H Limousine; S3
255/30R19 91 11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; A3 TFSI e
27H Sportback; A3 g-tron
Sportback; nicht A3
allstreet;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
84W
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 5HA; 68R Front- u.
255/35R19 96 6CX Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
§22 50873*03
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
235/35R19 91 ohne Frontantrieb;
Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H;
g (Flap) Serie; 11A; 12A; 51A; 71E; 723;
245; 248
235/35R19 91 mit 73C; 74A; 74P; 77E
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie
235/40R19 92 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
245; 248
235/40R19 92 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie
245/35R19 89 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
245; 248
245/35R19 89 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie
§22 50873*03
245/40R19 94 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
245; 248
245/40R19 94 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie
GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/40R19 93 SQ2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95 erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R19 99 180 Nm; Q3;
245/45R19 98 Allradantrieb;
255/45R19 100 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Q4 40 e-tron; Q4 40
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Sportback e-tron; Q4
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 77E; FKA
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Q4 35 e-tron; Q4 35
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Sportback e-tron;
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 235/55R19 101 YBJ; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
245/50R19 101 YCX; 11A; 245; 57E tron; Q4 35 Sportback
245/55R19 103 YBK; 11A; 245; 57E e-tron; Q4 40
§22 50873*03
Sportback e-tron; Q4
50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
75I; 76A; 77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89 672 ab
235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS;
255/30R19 91Y 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 26B; 26N; 27U 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 91W GDH; GDI; 11A; 22P; Kombi; Allradantrieb;
27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 GDH; 11A; 21T; 26P; 12A; 51A; 71E; 723;
57E 729; 73C; 74A; 74P
255/30R19 91 GDI; 11A; 21T; 24J;
26B; 26N; 57E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: MG4 Electric
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91 11A; 248 ab
245/35R19 93 11A; 24J; 248 e4*2018/858*00093*02;
255/30R19 91 11A; 24J; 244; 26P Heckantrieb; Elektro;
255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
§22 50873*03
723; 73C; 74A; 74P
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91 bis
245/35R19 93 11A; 248 e4*2018/858*00093*01;
255/30R19 91 11A; 24J; 248; 26P Heckantrieb; Elektro;
255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
723; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2144*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 26N; 5FE A3 Sportback; nicht
235/35R19 91 11A; 26N A3 allstreet;
245/35R19 93 11A; 245; 26N; 27H Allradantrieb;
255/30R19 91 11A; 24J; 26J; 26P; Frontantrieb; inkl.
27H Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
84W
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 7 von 45
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KL; 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 5FE Altea Freetrack;
225/40R19 93 YDI; 672 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24C; 24M 723; 73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 5FE Altea 4 Freetrack;
225/40R19 93 YDI; 672 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
§22 50873*03
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 5FE Altea Freetrack;
225/40R19 93 YDI; 672 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71E;
24C; 24M 723; 73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 5FE Altea 4 Freetrack;
225/40R19 93 YDI; 672 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 12A; 51A; 71E; 723;
245/40R19 94 73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/40R19 89 ATECA CUPRA;
225/45R19 92 Allradantrieb;
235/40R19 92 Frontantrieb;
245/35R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Born
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/45R19 92 11A; 24J; 26P Heckantrieb; Elektro;
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
765; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Cupra R; Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 573;
71E; 723; 73C; 74A;
§22 50873*03
74P
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 215/35R19 86 11A; 245; 248; 26P; ab
27H; 5EG e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG Cupra; nicht Leon X-
195 - 221 225/35R19 11A; 26B; 27F; 51G Perience; nicht mit
Brembo Bremsanlage;
Kombi; 3-türig; 5-
türig; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 26P; 5FE Leon Cupra; Leon
110 - 228 225/35R19 M+S 11A; 26P; 52J Cupra Sportstourer;
235/30R19 86 11A; 248; 26P; 5EM Kombi; Schrägheck;
235/35R19 91 11A; 248; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
77E
KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/30R19 86 11A; 248; 26P; 5EM nicht Cupra Leon;
235/35R19 91 11A; 248; 26P Kombi; Schrägheck;
110 - 140 225/35R19 88 11A; 26P; 5FE Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 50873*03
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 5E
140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248 inkl. SCOUT;
225/45R19 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 24J; 248; 5GG 12A; 51A; 71E; 723;
235/40R19 92 11A; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R19 99 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22L; 22Q; 24J; nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FE Frontantrieb;
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71E;
235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 723; 73C; 74A; 74P
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22L; 22Q; 24J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
235/35R19 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 5FE e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
§22 50873*03
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R19 88 5FE inkl. Octavia Scout;
225/40R19 93 11A; 26P inkl. Octavia RS;
235/35R19 91 11A; 26P; 5GG Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 inkl. Superb Scout;
e8*2007/46*0317*..
ab
e11*2001/116*0326*32;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; CD; CDV; E1; E2; 1 KM; 1F; 1K; 1KM;
1KP; 1T; 16; 3c; 3C; 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : A1; 5N
160 Nm für Typ : EB
Verkaufsbezeichnung: CDV, GOLF (GOLF VARIANT)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CDV e1*2007/46*2180*.. 81 - 235 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; nicht GOLF ALLTRACK;
5FE GOLF VIII VARIANT;
225/35R19 91W 11A; 245; 248; 26P Kombilimousine;
235/35R19 91 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl.
26B Hybrid;
255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 50873*03
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
22P; 24M 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22P; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22P; ab
24C; 24D; 5FE e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis
24M e1*2001/116*0242*24;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71E;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 723; 73C; 74A; 74P
24M
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04;
ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71E; 723;
248; 26P; 27H; 5FE 729; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 11A; 21P; 22H; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24K; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
§22 50873*03
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); bis
24J; 24M e1*2007/46*0492*05;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF GTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e1*2007/46*2014*.. 66 - 235 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26P; GOLF VIII; inkl.
5FE TGI/GTI/-
66 - 245 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; Clubsport/GTE/GTD/R;
52J Schräghecklimousine;
235/35R19 91 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl.
26B Hybrid;
255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 27H; 5EG Sportsvan; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05;
27F nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
§22 50873*03
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab
27H; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack;
27F e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0623*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
5EG e-Golf;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab
27H; 5EG e1*2007/46*0627*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
27F nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0627*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb;
5EG Frontantrieb;
225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse;
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71E; 723;
52J 73C; 74A; 74P; 77E
§22 50873*03
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5FE bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71E; 723;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO 150 KW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EB e1*2018/858*00164*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12R; 57F Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 76B;
765; 77E; 97K; FKA
Verkaufsbezeichnung: ID.3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E1 e1*2007/46*2033*.. 70 225/45R19 92 11A; 24J ID.3 PRO 150KW; ID.3
235/45R19 95 11A; 24J; 248 PRO S 150KW; ID.3
PRO
107kW; ID.3 PURE
110kW; ID.3 PURE
93kW;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 50873*03
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F 4MOTION 195kW;
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/55R19 101 YBJ; 57E GTX 220kW; ID.4; PRO
245/50R19 101 YCX; 57E 4MOTION 195kW;
245/55R19 103 YBK; 57E Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
75I; 76A; 77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Pure 109 kW; Pure 125
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F kW; ID.4; Heckantrieb;
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 77 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO;
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Allradantrieb;
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; 765; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 16 von 45
Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Pro 150 kW; ID.4; Pro
265/45R19 102 YCX; 12A; 57F 128 kW; Heckantrieb;
265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 723;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
271; 673 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
271; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71E;
260; 271; 6C3 723; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 244; 247; 273; 74P
57F; 673
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 YDI; 672 Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 11A; 27I; 6C3; 68X Beetle Cabrio;
235/40R19 92 YDJ; 11A; 26P; 27I; Frontantrieb;
67H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 248; 27B; 57F; 12A; 51A; 71E; 723;
§22 50873*03
67U; 672 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 21P; 22M; 22Q; 245; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 248; 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; bis
21P; 22M; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*36;
248; 5FE Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; nur bis
21P; 22M; 22Q; 24J; e1*2001/116*0307*23;
24M; 5FE Kombi; Limousine;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; Frontantrieb;
21P; 22M; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab
e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
§22 50873*03
Alltrack; inkl.
Passat GTE; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 206 225/40R19 96 VW Passat Alltrack
(B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/40R19 94 ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92 mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R19 99W ohne R-Line; ab
235/50R19 99W 11A; 27I e1*2007/46*0487*15;
245/45R19 98W Allspace; ab
e1*2001/116*0450*31;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248; 27I ab
§22 50873*03
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R19 88 Allradantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R19 88 Frontantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d e1*2007/46*0452*.. 176 - 246 255/40R19 51G Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 573; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 255/40R19 100 5KA; 530 nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. nicht V10 Diesel;
3D e1*2001/116*0189*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 533; 573;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 74P
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 5JA; 68S nur Fz bis 250km/h;
e1*2007/46*0452*.. 165 - 331 255/40R19 100 CF2; 530; 68G nicht V10 Diesel;
3D e1*2001/116*0189*.., 177 255/40R19 100 CF2; 68G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 533; 573;
71E; 723; 729; 73C;
74A; 74P
3D e1*2001/116*0189*.., 177 255/40R19 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 68S 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 255/40R19 100 CF2; 68G 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Auflagen
§22 50873*03
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 50873*03
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 50873*03
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1, 04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b z ur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 50873*03
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größ er 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 50873*03
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
§22 50873*03
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 25 von 45
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 50873*03
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 50873*03
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
§22 50873*03
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 255/40R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GDH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 225/35R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
§22 50873*03
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R19
Hinterachse: 225/35R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 265/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 225/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 50873*03
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 235/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 245/40R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 225/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*..
Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 305 30 VA
§22 50873*03
26N x = 300 y = 305 8 VA
27F x = 300 y = 275 30 HA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 50873*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 305 30 VA
§22 50873*03
26N x = 300 y = 305 8 VA
27F x = 300 y = 275 30 HA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: SEH3
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00093*..
Handelsbez.: MG4 Electric
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 280 VA
26P x = 170 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 280 25 VA
§22 50873*03
26N x = 220 y = 280 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
§22 50873*03
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 35 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: K1
Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*..
Handelsbez.: Born
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 295 VA
26P x = 245 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 295 25 VA
§22 50873*03
26N x = 295 y = 295 8 VA
27F x = 310 y = 300 15 HA
27H x = 310 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 36 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KL
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*..
Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 265 VA
26P x = 215 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 265 y = 265 20 VA
§22 50873*03
26N x = 265 y = 265 8 VA
27F x = 275 y = 275 20 HA
27H y = 275 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
§22 50873*03
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NX
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 240 VA
26P x = 250 y = 190 VA
27B x = 280 y = 270 HA
27I x = 230 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 50873*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 240 20 VA
26N x = 300 y = 240 8 VA
27F y = 280 y = 270 10 HA
27H y = 280 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CDV
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2180*..
Handelsbez.: CDV, GOLF (GOLF VARIANT)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 320 VA
26P x = 230 y = 270 VA
27I x = 280 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 50873*03
26J x = 280 y = 320 8 VA
26N x = 280 y = 320 32 VA
27F x = 280 y = 320 8 HA
27H x = 280 y = 320 22 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 40 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 50873*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 41 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 50873*03
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 42 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CD
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2014*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF GTE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 320 VA
26P x = 230 y = 270 VA
27I x = 280 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 50873*03
26J x = 280 y = 320 8 VA
26N x = 280 y = 320 32 VA
27F x = 280 y = 320 8 HA
27H x = 280 y = 320 22 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 43 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 50873*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 44 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 50873*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-RP 19 85
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 09.10.2023
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Seite: 45 von 45
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 50873*03
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.