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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               L8520
               Radgröße                          8.5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            L8520 LK112/Ø70,0x57,1mm Nr.13        5/112/57,1          50          750    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54209
               Herstellerzeichen                 AUTEC GERMANY
               Radtyp und Ausführung             L8520 (s.o.)
               Radgröße                          8.5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 54209*00




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   33

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Seat
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A3                 77-140        225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               8V                                                                                     A57 Cbo F24
               e1*2007/46*0607*..                                                                     Lim S03
               - Limousine / Cabrio
               - incl. Facelift 2016
               Audi A3                 77-92         225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               8V                                                                                     A58 Cbo F23
               e1*2007/46*0607*..                                                                     Lim S03
               - Limousine / Cabrio
               - incl. Facelift 2016
               Audi A3, -/Sportback    77-140        225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               8V                                                                                     A58 F24 Flh
               e1*2007/46*0607*..                                                                     S03
               - incl. Facelift 2016
               Audi A3, -/Sportback    77-96         225/30R20   K6g K8h R70 T85                      A01 A12 A14
               8V                                                                                     A21 A58 F23
               e1*2007/46*0607*..                                                                     Flh S03
               - incl. Facelift 2016
§22 54209*00




               Audi TT (II)            118-155       235/30R20   T88                                  A12 A14 A21
               8J                      118-184       245/30R20                                        A57 Cbo Cpe
               e1*2001/116*            118-184       255/30R20   A01 K46 K56                          S02
               0369*00-16;
               0374*00-01;
               0375*00
               Audi TT (III)           132-169       235/30R20   T88                                  A12 A14 A21
               8J                      132-169       245/30R20                                        A57 Cbo Cpe
               e1*2001/116*            132-169       255/30R20                                        S02
               0369*17-..
               ab MJ 2015 (8S)
               incl. Facelift 2018
               Seat Cupra Born         70 (150)      225/40R20   T94                                  A12 A14 A21
               K1                                                                                     A58 B54 B92
               e9*2018/858*04001*..                                                                   Flh S02
               - Elektro
               Skoda Octavia (III)     63-110        225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               5E                                                                                     A58 Car F23
               e11*2007/46*                                                                           Lim Npf S03
               0243*00-19;
               e11*2007/46*
               0244*00-13
               Skoda Octavia (III)     132-169       225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               5E                                                                                     A58 Car F24
               e11*2007/46*                                                                           F24 Lim Npf
               0243*00-19;                                                                            S03
               e11*2007/46*
               0244*00-13




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 7

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Skoda Octavia (III)      63-110        225/30R20   R70 T85                              A12 A14 A21
               5E                                                                                      A58 Car F23
               e11*2007/46*                                                                            Lim Npf S03
               0243*20-26;
               e11*2007/46*
               0244*14-..;
               e8*2007/46*0318*..
               ab Facelift 2017
               Skoda Octavia (III)      81-180        225/30R20   K6g K8e R70 T85                      A01 A12 A14
               5E                                                                                      A21 A57 Car
               e11*2007/46*                                                                            F24 Lim Npf
               0243*20-26;                                                                             S03
               e11*2007/46*
               0244*14-..;
               e8*2007/46*0318*..
               ab Facelift 2017
               VW Golf (V)              55-125        225/30R20   K1c R70 T85                          A01 A12 A14
               1K                                                                                      A21 S01
§22 54209*00




               e1*2001/116*
               0242*00-24
               VW Golf (VI)             59-118        225/30R20   K1a K2b R70 T85                      A01 A12 A14
               1K                                                                                      A21 S01
               e1*2001/116
               *0242*25-..;
               e1*2007/46*0490*..
               - Fließheck/Cabrio
               VW Golf Plus             55-85         225/30R20   K1a K1b K2b K56 R70 T85              A01 A12 A14
               1KP                                                                                     A21 A58 S01
               e1*2001/116*0304*..;
               e1*2007/46*0491*..
               VW ID.3                  70 (150)      225/40R20   T94                                  A12 A14 A21
               E1                                                                                      A58 B54 Flh
               e1*2007/46*2033*..                                                                      S02
               - Elektro
               (58 - 82 kWh-Batterie)


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 7

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 54209*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
§22 54209*00




               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 6 von 7

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 54209*00




               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54209 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008622 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ L8520
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 7

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2022 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.
§22 54209*00




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 25. Februar 2022




               Kocher                                                                   00385250.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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