Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 24
Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A226090255112 A226 PCD 5x112 ET25 Ø66.6/Ø57.1 57,1 Kunststoff 850 2330 02/20
666 57,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
§22 53210*01
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1
140 Nm für Typ : F3; GA
165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Allroad Quattro;
24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D; 5HA; 54A 723; 729; 73C; 74A;
74P
4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F; Nur AUDI S6;
22Q; 24D; 24J; 5HI; Allradantrieb;
54A
Limousine u. Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24C; Nur Allroad Quattro;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D; 5HA; 54A 723; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 24
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 221 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; SQ2;
26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R20 93 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 255/35R20 93 Mit erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung Anzugsmoment
Serie; 11A; 24J; 248; 165 Nm;
26B; 261; 271 Kombilimousine;
255/35R20 93 Ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung; Frontantrieb;
11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 261; 27B; 12A; 51A; 71K; 723;
271
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
§22 53210*01
26B; 26N; 27B Anzugsmoment
165 Nm; Q3 Sportback;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes
26B; 26N; 27B; 27H Anzugsmoment
165 Nm; Q3;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; inkl.
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 74P; 740
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: RS Q3, RS Q3 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*2038*.. 294 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26B; RS Q3; RS Q3
26N; 27H Sportback;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; PDH
275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 24
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung: RS Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27B; 27F Anzugsmoment
165 Nm; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : S17D30R13
§22 53210*01
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KM e9*2007/46*4008*.. 287 255/35R20 93 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 723;
265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P; 77E
247; 26B; 27F
265/35R20 95 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 27F
275/30R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27F
KM e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; inkl. Hybrid;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27F 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 77E
26B; 26J; 27B; 27H
265/40R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 24
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 27B; 27H Frontantrieb;
265/35R20 99 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P
26J; 27B; 27F
275/35R20 98 11A; 24C; 244; 26J;
27B; 27H
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 26J;
27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; inkl. Superb Scout;
§22 53210*01
e8*2007/46*0317*.. 26J; 27F; 27P ab
e11*2001/116*0326*32;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : S17D30R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : 3H; 5N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 235 255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 24
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 255/35R20 93 11A; 21B; 22B; 22H mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22F; ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 24C; 24D e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 235 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; ab
e1*2007/46*0487*.. 27F e1*2001/116*0450*24;
265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; mit R-Line; ab
27F e1*2007/46*0487*15;
§22 53210*01
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; nicht Allspace;
27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 27B; mit R-Line; Allspace;
27F ab
265/35R20 99 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*31;
27F Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; ab
27B; 27F e1*2007/46*0487*15;
265/35ZR20 99Y 11A; 24C; 24D; 27B; Allspace; ab
27F e1*2001/116*0450*31;
265/40R20 11A; 24C; 24D; 27B; Allradantrieb;
100W 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 24
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; ab
e1*2007/46*0487*.. 27B; 27F e1*2001/116*0450*24;
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 27B; ohne R-Line; ab
27F e1*2007/46*0487*15;
265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 27B; nicht Allspace;
27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 CF6; 11A; 21B; 22I; nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 24C; 24M; 5IM; 68Q 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 53210*01
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 24
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§22 53210*01
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußens eite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 24
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53210*01
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 24
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 53210*01
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
Achslast von 1460kg.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 24
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
§22 53210*01
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2038*..
Handelsbez.: RS Q3, RS Q3 Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 330 VA
26P x = 270 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53210*01
27F x = 300 y = 310 20 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
26J x = 320 y = 330 15 VA
26N x = 320 y = 330 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*..
Handelsbez.: Q2, SQ2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 210 HA
27I x = 280 y = 260 HA
26B x = 210 y = 230 VA
26P x = 260 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 260 8 HA
26J x = 260 y = 280 15 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 330 y = 310 VA
26P x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 310 15 HA
27H x = 280 y = 310 8 HA
26J x = 330 y = 310 15 VA
26N x = 330 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*..
Handelsbez.: RS Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KN
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*..
Handelsbez.: Tarraco
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 325 y = 300 HA
27I x = 275 y = 250 HA
26B x = 290 y = 290 VA
26P x = 240 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 290 28 VA
26N x = 290 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KM
Genehm.Nr.: e9*2007/46*4008*..
Handelsbez.: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 235 y = 265 VA
26B x = 285 x = 315 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 295 y = 300 15 HA
§22 53210*01
27H x = 295 y = 300 8 HA
26J x = 285 y = 315 25 VA
26N x = 285 y = 315 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 300 y = 300 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53210*01
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 300 y = 300 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53210*01
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 250 8 HA
§22 53210*01
27F x = 290 y = 250 23 HA
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 53210*01
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0487*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 53210*01
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 14.12.2023
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 24
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*..
Handelsbez.: ARTEON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 220 y = 230 VA
26P x = 170 y = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53210*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 25 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 220 y = 230 25 VA
26N x = 220 y = 230 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.