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							                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                         Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                   Zentrierring                               in kg      in mm     datum
                NEV1601635107 ET35 PCD5x100 CB57,1                  ohne                   57,1                     600      2200    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100570*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81       185/50R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0131*..                  195/45R16 80                                 12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                              916

                 Verkaufsbezeichnung:     A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                 8X           e1*2007/46*0414*..  60 - 110 185/55R16 83     12R; 51J                          2-türig; 4-türig;
                                                  60 - 141 195/50R16        12R; 51G                          Frontantrieb;
                                                           205/50R16 87     12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                              729; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                              77E; 82S; 82Ü; MBD




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
                GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 195/55R16 87         11A; 24J; 248; 26P             A1 Sportback;
                                                          205/50R16 87        11A; 241; 244; 246;            Schrägheck;
                                                                              26B; 26N                       Frontantrieb;
                                                          205/55R16 91        11A; 241; 244; 246;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26N                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/50R16 90        11A; 241; 244; 246;            725; 73C; 74D; 76U;
                                                                              26B; 26N; 27I                  77E
                                                          225/50R16 92        11A; 24C; 244; 26B;
                                                                              26N; 27I


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH
                                                             140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ
                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R16          87      12O                     ARONA; Frontantrieb;
§22 100570*00




                                                          195/60R16          89      12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/65R16          91      12O                     51A; 71A; 721; 725;
                                                          205/55R16          91      11A; 12A; 245; 248;     73C; 74D; 76U; 77E
                                                                                     26N
                                                                 205/60R16 92        11A; 12A; 245; 248;
                                                                                     26N
                                                                 215/50R16 90        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                     26N; 27H
                                                                 215/55R16 93        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                     26N; 27H
                                                                 215/60R16 95        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                     26N; 27H
                                                                 225/50R16 92        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                     26N; 27H
                                                                 225/55R16 95        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                     26N; 27H
                KJ             e9*2007/46*3134*..      48 - 110 185/55R16    83      11A; 248                IBIZA;
                                                                185/60R16    86      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R16    84      11A; 245; 248           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                195/55R16    87      11A; 245; 248           725; 73C; 74D; 76U;
                                                                195/60R16    89      11A; 245; 248           77E
                                                                205/50R16    87      11A; 24J; 248
                                                                205/55R16    91      11A; 24J; 248; 26P
                                                                205/60R16    92      11A; 24J; 248
                                                                215/50R16    90      11A; 24J; 244; 26P
                                                                215/55R16    93      11A; 24J; 244; 26P
                                                                225/50R16    92      11A; 241; 244; 246;
                                                                                     26B; 26N




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 20
                Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92        195/50R16   84      11A; 26P                ab
                               e8*2007/46*0321*..                195/55R16   87      11A; 26P                e11*2007/46*0251*01;
                                                                 205/50R16   87      11A; 248; 26P           Limousine;
                                                                 215/50R16   90      11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     27H                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                             77E; MBD


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 185/55R16         83      11A; 248                Frontantrieb;
                                                           185/60R16         86      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R16         84      11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71A; 721;
§22 100570*00




                                                           195/55R16         87      11A; 245; 248; 26P      725; 73C; 74D; 76U;
                                                           205/50R16         87      11A; 24J; 244; 26P      77E
                                                           205/55R16         91      11A; 24J; 244; 26P
                                                           215/50R16         90      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                     27H
                                                                 225/50R16 92        11A; 241; 244; 246;
                                                                                     26B; 26N; 27H
                5J             e8*2007/46*0319*..      44 - 92   185/50R16 81                                nur Fabia;
                                                                 195/50R16 84        11A; 26P                Kombilimousine;
                                                                                                             Schräghecklimousine;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                             77E; MBD

                Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92        195/50R16   84      11A; 26P                RAPID SPACEBACK;
                               e8*2007/46*0320*..                195/55R16   87      11A; 26P                Limousine;
                                                                 205/50R16   87      11A; 248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/50R16   90      11A; 245; 248; 26B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     27H                     725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                             77E; MBD




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 185/50R16 81                                      nur Fabia; ab
                               e11*2007/46*0013*..
                                                                 195/50R16 84        11A; 26P                e11*2007/46*0013*20;
                                                                                                             ab
                                                                                                             e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                             Kombilimousine;
                                                                                                             Schräghecklimousine;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                             77E; MBD

                Verkaufsbezeichnung:     SCALA, KAMIQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NW           e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 195/60R16           89      124                     SCALA; Schrägheck;
                                                         205/55R16           91      124                     Frontantrieb;
                                                         215/50R16           90      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/55R16           93      12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                         225/50R16           92      11A; 12A; 248; 26P      73C; 74D; 76U; 77E
                NW           e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 195/60R16           89      12Q; 52J                KAMIQ; Schrägheck;
                                                         M+S
§22 100570*00




                                                         205/55R16           91      12Q                     Frontantrieb;
                                                         205/60R16           92      12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R16           90      12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                         215/55R16           93      12A                     73C; 74D; 76U; 77E


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : CS; C1; 5Z
                                                             130 Nm für Typ : AW
                Verkaufsbezeichnung:     FOX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                5Z           e1*2001/116*0301*.. 40 - 55         195/45R16 80                                nicht FOX Cross;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 20
                Verkaufsbezeichnung:     Polo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AW           e1*2007/46*1783*..      48 - 85  175/60R16    86      12I                     Polo GTI; Polo;
                                                     48 - 152 185/55R16    87      11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              185/60R16    M+S     11A; 12A; 26P; 52J      51A; 71A; 721; 725;
                                                              185/60R16    86      11A; 12A; 26P           73C; 74D; 76U; 77E
                                                              195/50R16    M+S     11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P; 52J
                                                               195/50R16 84        11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P
                                                               195/55R16 M+S       11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P; 52J
                                                               195/55R16 87        11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P
                                                               205/50R16 M+S       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                   26B; 27H; 52J
                                                               205/50R16 87        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                   26B; 27H
                                                               205/55R16 M+S       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                   26B; 27H; 52J
                                                               205/55R16 91        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                   26B; 27H
                                                               215/50R16 90        11A; 12A; 24J; 248;
§22 100570*00




                                                                                   26B; 26N; 27H
                                                               225/50R16 92        11A; 12A; 24C; 244;
                                                                                   247; 26B; 26N; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     TAIGO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CS           e13*2018/858*00140*. 70 - 81      205/55R16 91        12R                     Frontantrieb;
                              .
                                                              205/60R16    92      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/55R16    93      12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                              225/50R16    92      11A; 12A; 245; 248      73C; 74D; 76U; 77E
                                                              225/55R16    95      11A; 12A; 245; 248
                                                     70 - 110 195/60R16    M+S     122; 52J
                                                              195/65R16    M+S     122; 52J

                Verkaufsbezeichnung:     T-CROSS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                C1           e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 195/60R16        89      12R                     Kombilimousine;
                                                          195/65R16        91      12R                     Frontantrieb;
                                                          205/55R16        91      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/60R16        92      12R                     51A; 71A; 721; 725;
                                                          215/55R16        93      12N                     73C; 74D; 76U; 77E
                                                          225/50R16        92      11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P
                                                               225/55R16 95        11A; 12A; 245; 248;
                                                                                   26P




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 20
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100570*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlo ss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlic h
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 100570*00




                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100570*00




                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
§22 100570*00




                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                                                                                                                   Seite: 10 von 20


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     GB
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1892*..
                       Handelsbez.:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 275                 VA
                             26P                      x = 250              y = 225                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100570*00




                             27F                   x = 275        y = 260            8                HA
                             27H                   x = 275        y = 260           20                HA
                             26J                   x = 300        y = 275            8                VA
                             26N                   x = 300        y = 275           25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SEAT
                       Fahrzeugtyp:     KJ
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 150              y = 250                 VA
                             26B                      x = 200              y = 300                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
§22 100570*00




                             27F                  x = 250        y = 250            20                HA
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            15                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SEAT
                       Fahrzeugtyp:    KJ
                       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                       Variante(n):


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 200        y = 200             8                HA
                             27F                  x = 200        y = 200            30                HA
                             26J                  x = 150        y = 200            30                VA
                             26N                  x = 150        y = 200             8                VA
§22 100570*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SEAT
                       Fahrzeugtyp:     NH
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0251*..
                       Handelsbez.:     TOLEDO

                       Variante(n):     Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 385              y = 400                 VA
                             26P                      x = 335              y = 370                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 385        y = 400             8                VA
§22 100570*00




                             26J                  x = 385        y = 400            30                VA
                             27H                  x = 290        y = 285             8                HA
                             27F                  x = 290        y = 285            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5J
                       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0291*..
                       Handelsbez.:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                       Variante(n):     Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 270                 VA
                             26P                      x = 270              y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 310            29                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 240        y = 260             8                HA
                             26J                  x = 320        y = 270            19                VA
                             26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                                                                                                                   Seite: 15 von 20

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5J
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0013*..
                       Handelsbez.:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 270                 VA
                             26P                      x = 270              y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 310            29                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 240        y = 260             8                HA
                             26J                  x = 320        y = 270            19                VA
                             26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     PJ
                       Genehm.Nr.:      e8*2018/858*00014*..
                       Handelsbez.:     FABIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 310              y = 270                 VA
                             26P                      x = 260              y = 220                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  y = 290        y = 230            30                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 290        y = 230             8                HA
                             26J                  x = 310        y = 270            30                VA
                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     NW
                       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0349*..
                       Handelsbez.:     SCALA, KAMIQ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 285              y = 325                 HA
                             26B                      x = 230              y = 320                 VA
                             26P                      x = 180              y = 270                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100570*00




                             27F                  x = 285        y = 325            25                HA
                             27H                  x = 285        y = 325             8                HA
                             26J                  x = 230        y = 320            25                VA
                             26N                  x = 230        y = 320             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5J
                       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0319*..
                       Handelsbez.:     FABIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 270                 VA
                             26P                      x = 270              y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 310            29                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 240        y = 260             8                HA
                             26J                  x = 320        y = 270            19                VA
                             26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      VW
                       Fahrzeugtyp:     C1
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1985*..
                       Handelsbez.:     T-CROSS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 290              y = 290                 HA
                             26B                      x = 265              y = 290                 VA
                             26P                      x = 215              y = 240                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100570*00




                             27F                  x = 290        y = 290            23                HA
                             27H                  x = 290        y = 290             8                HA
                             26J                  x = 265        y = 290            20                VA
                             26N                  x = 265        y = 290             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 20

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      VW
                       Fahrzeugtyp:     AW
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
                       Handelsbez.:     Polo

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 200                 VA
                             26P                      x = 200              y = 150                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 250        y = 200            25                VA
                             26N                  x = 250        y = 200             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                Zu Auflage 242 bzw. 246                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100570*00




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                Zu Auflage 244 bzw. 248                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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