Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1601645107 ET45 PCD5x100 CB57,1 ohne 57,1 600 2200 05/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100570*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 195/55R16 87 A1 Sportback;
205/50R16 87 11A; 245; 248 Schrägheck;
205/55R16 91 11A; 245; 248 Frontantrieb;
215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74D; 76U;
77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ
140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 205/60R16 92 ARONA; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74D; 76U; 77E
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 185/55R16 83 12N IBIZA;
185/60R16 86 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 124 51A; 71A; 721; 725;
195/55R16 87 12T 73C; 74D; 76U; 77E
195/60R16 89 12T
205/50R16 87 12A
205/55R16 91 12A
205/60R16 92 12A
215/50R16 90 11A; 12A; 248
215/55R16 93 11A; 12A; 248
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248;
26P
KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 195/55R16 87 12O ARONA; Frontantrieb;
195/60R16 89 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R16 91 12O 51A; 71A; 721; 725;
205/55R16 91 12T 73C; 74D; 76U; 77E
205/60R16 92 12T
§22 100570*00
215/50R16 90 12A
215/55R16 93 12A
215/60R16 95 12A
225/50R16 92 12A
225/55R16 95 12A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 185/55R16 83 12O Frontantrieb;
185/60R16 86 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 12O 51A; 71A; 721; 725;
195/55R16 87 12O 73C; 74D; 76U; 77E
205/50R16 87 11A; 12A; 248
205/55R16 91 11A; 12A; 248
215/50R16 90 11A; 12A; 248
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248;
26P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 85 175/60R16 86 12R Polo GTI; Polo;
48 - 152 185/55R16 87 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R16 M+S 12R; 52J 51A; 71A; 721; 725;
185/60R16 86 12R 73C; 74D; 76U; 77E
195/50R16 M+S 12A; 52J
195/50R16 84 12A
195/55R16 M+S 12A; 52J
195/55R16 87 12A
205/50R16 M+S 12A; 52J
205/50R16 87 12A
205/55R16 M+S 12A; 52J
205/55R16 91 12A
215/50R16 90 11A; 12A; 26P
225/50R16 92 11A; 12A; 24J; 248;
26P
§22 100570*00
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksi chtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
§22 100570*00
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 100570*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100570*00
27F x = 275 y = 260 8 HA
27H x = 275 y = 260 20 HA
26J x = 300 y = 275 8 VA
26N x = 300 y = 275 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
§22 100570*00
27F x = 250 y = 250 20 HA
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: PJ
Genehm.Nr.: e8*2018/858*00014*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F y = 290 y = 230 30 HA
§22 100570*00
27H x = 290 y = 230 8 HA
26J x = 310 y = 270 30 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
§22 100570*00
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 200 25 VA
26N x = 250 y = 200 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100570
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: NEV1 166
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100570*00
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.