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							                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                         Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                   Zentrierring                               in kg      in mm     datum
                NEV1601645107 ET45 PCD5x100 CB57,1                  ohne                   57,1                     600      2200    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100570*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
                 GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 195/55R16 87                                        A1 Sportback;
                                                           205/50R16 87        11A; 245; 248                  Schrägheck;
                                                           205/55R16 91        11A; 245; 248                  Frontantrieb;
                                                           215/50R16 90        11A; 245; 248; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R16 92        11A; 24J; 248; 26P             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                              77E


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ
                                                             140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 205/60R16 92                                       ARONA; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 76U; 77E
                KJ             e9*2007/46*3134*..      48 - 110 185/55R16    83      12N                     IBIZA;
                                                                185/60R16    86      12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R16    84      124                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                195/55R16    87      12T                     73C; 74D; 76U; 77E
                                                                195/60R16    89      12T
                                                                205/50R16    87      12A
                                                                205/55R16    91      12A
                                                                205/60R16    92      12A
                                                                215/50R16    90      11A; 12A; 248
                                                                215/55R16    93      11A; 12A; 248
                                                                225/50R16    92      11A; 12A; 245; 248;
                                                                                     26P
                KJ             e9*2007/46*3134*..      66 - 110 195/55R16    87      12O                     ARONA; Frontantrieb;
                                                                195/60R16    89      12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/65R16    91      12O                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                205/55R16    91      12T                     73C; 74D; 76U; 77E
                                                                205/60R16    92      12T
§22 100570*00




                                                                215/50R16    90      12A
                                                                215/55R16    93      12A
                                                                215/60R16    95      12A
                                                                225/50R16    92      12A
                                                                225/55R16    95      12A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 185/55R16         83      12O                     Frontantrieb;
                                                           185/60R16         86      12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/50R16         84      12O                     51A; 71A; 721; 725;
                                                           195/55R16         87      12O                     73C; 74D; 76U; 77E
                                                           205/50R16         87      11A; 12A; 248
                                                           205/55R16         91      11A; 12A; 248
                                                           215/50R16         90      11A; 12A; 248
                                                           225/50R16         92      11A; 12A; 245; 248;
                                                                                     26P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Polo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AW           e1*2007/46*1783*..      48 - 85  175/60R16   86      12R                     Polo GTI; Polo;
                                                     48 - 152 185/55R16   87      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              185/60R16   M+S     12R; 52J                51A; 71A; 721; 725;
                                                              185/60R16   86      12R                     73C; 74D; 76U; 77E
                                                              195/50R16   M+S     12A; 52J
                                                              195/50R16   84      12A
                                                              195/55R16   M+S     12A; 52J
                                                              195/55R16   87      12A
                                                              205/50R16   M+S     12A; 52J
                                                              205/50R16   87      12A
                                                              205/55R16   M+S     12A; 52J
                                                              205/55R16   91      12A
                                                              215/50R16   90      11A; 12A; 26P
                                                              225/50R16   92      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                  26P
§22 100570*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksi chtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
§22 100570*00




                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      AUDI
                       Fahrzeugtyp:     GB
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1892*..
                       Handelsbez.:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 275                 VA
                             26P                      x = 250              y = 225                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100570*00




                             27F                   x = 275        y = 260            8                HA
                             27H                   x = 275        y = 260           20                HA
                             26J                   x = 300        y = 275            8                VA
                             26N                   x = 300        y = 275           25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 9

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SEAT
                       Fahrzeugtyp:     KJ
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 150              y = 250                 VA
                             26B                      x = 200              y = 300                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
§22 100570*00




                             27F                  x = 250        y = 250            20                HA
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            15                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 9

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     PJ
                       Genehm.Nr.:      e8*2018/858*00014*..
                       Handelsbez.:     FABIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 310              y = 270                 VA
                             26P                      x = 260              y = 220                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  y = 290        y = 230            30                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 290        y = 230             8                HA
                             26J                  x = 310        y = 270            30                VA
                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      VW
                       Fahrzeugtyp:     AW
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
                       Handelsbez.:     Polo

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 200                 VA
                             26P                      x = 200              y = 150                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
§22 100570*00




                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 250        y = 200            25                VA
                             26N                  x = 250        y = 200             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00222-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100570
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                    Radtyp: NEV1 166
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                Zu Auflage 242 bzw. 246                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100570*00




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte     Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                Zu Auflage 244 bzw. 248                 hinter der Radmitte
                                                                                               Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.