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							               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2026
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               PE3X                PE3X                       ohne                        57,1                     660      2200    12/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54191*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     A1 Sportback , City Carver , Allstreet
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
                GB           e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 195/45R17 81         11A; 245; 248                  A1 Sportback;
                                                70 - 152 205/45R17 84         11A; 245; 248                  Schrägheck;
                                                          215/45R17 87        51G                            Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76S; 77E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KJ; NH
                                                            140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KJ           e9*2007/46*3134*..  66 - 110 195/55R17          88                              ARONA; Frontantrieb;
                                                         205/50R17          89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R17          91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         215/45R17          87                              73C; 74D; 76S; 77E
                                                         225/45R17          91
               KJ           e9*2007/46*3134*..  48 - 110 195/45R17          85                              IBIZA;
                                                         195/55R17          88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17          84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                         205/50R17          89      11A; 248; 26P           73C; 74D; 76S; 77E
                                                         205/55R17          91      11A; 248; 26P
                                                         215/40R17          83
                                                         215/45R17          87
                                                         225/45R17          91      11A; 245; 248; 26P

               Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NH           e11*2007/46*0251*.., 55 - 92        195/40R17   81      5DV                     ab
                              e8*2007/46*0321*..                195/45R17   85                              e11*2007/46*0251*01;
                                                                205/40R17   84                              Limousine;
                                                                205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/35R17   83                              12A; 51A; 71K; 721;
§22 54191*03




                                                                215/40R17   83                              73C; 74D; 77E; MBD
               NH             e11*2007/46*0251*.. 55 - 92       215/45R17           51G                     ab
                                                                                                            e11*2007/46*0251*01;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74D; 76S; MBD


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FABIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 205/45R17         84                              Frontantrieb;
                                                          215/40R17         83      11A;   248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R17         87      11A;   248              12A; 51A; 71K; 721;
                                                          225/45R17         91      11A;   248; 26P         73C; 74D; 77E
                                                 48 - 130 195/45R17         M+S     52J
                                                          205/45R17         M+S     52J
                                                          215/45R17         M+S     11A;   248; 52J
                                                          225/45R17         M+S     11A;   248; 26P; 52J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.05.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     FABIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5J           e8*2007/46*0319*.. 44 - 92          195/40R17 81                                nur Fabia;
                                                                195/45R17 81                                Kombilimousine;
                                                                205/40R17 84                                Schräghecklimousine;
                                                                215/40R17           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 77E; MBD

               Verkaufsbezeichnung:     RAPID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NH           e11*2007/46*0250*.., 55 - 92        195/40R17   81      5DV                     RAPID SPACEBACK;
                              e8*2007/46*0320*..                195/45R17   85                              Limousine;
                                                                205/40R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R17   84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                215/35R17   83                              73C; 74D; 77E; MBD
                                                                215/40R17   83
               NH             e11*2007/46*0250*.. 55 - 90       215/40R17           51G                     RAPID SPACEBACK;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                            74D; 76S
§22 54191*03




               Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 195/40R17 81                                      nur Fabia; ab
                              e11*2007/46*0013*..
                                                                195/45R17 81                                e11*2007/46*0013*20;
                                                                205/40R17 84                                ab
                                                                215/40R17           51G                     e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 77E; MBD


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 6R
                                                            130 Nm für Typ : AW




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.05.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     Polo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AW           e1*2007/46*1783*..    48 - 152 195/45R17    85                              Polo GTI; Polo;
                                                           205/45R17    M+S     52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R17    84                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/40R17    87                              73C; 74D; 77E
                                                           215/45R17    M+S     52J
                                                           215/45R17    87
                                                           225/45R17    91      11A; 245; 248; 26P

               Verkaufsbezeichnung:     POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103    205/40R17 84                               Nicht Cross Polo;
                            e1*2007/46*0486*..   44 - 162    215/40R17 83       51G                     Schrägheck;
                                                 110 - 162   205/40R17 84       52J                     Frontantrieb;
                                                             M+S
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 82S; MBD
               6R            e1*2001/116*0510*.. 51 - 81     205/40R17 84                               Nur CrossPolo;
                                                             215/40R17 87                               Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54191*03




                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 82S; MBD


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.05.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                      Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                      wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughers teller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54191*03




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.05.2026
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                    (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54191*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.05.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KJ
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3134*..
                      Handelsbez.:     IBIZA, ARONA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54191*03




                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            15                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.05.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     PJ
                      Genehm.Nr.:      e8*2018/858*00014*..
                      Handelsbez.:     FABIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 270                  VA
                            26P                     x = 260              y = 220                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            30                VA
§22 54191*03




                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  y = 290        y = 230            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 230             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00002-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54191
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KA7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.05.2026
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     AW
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
                      Handelsbez.:     Polo

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 200                  VA
                            26P                     x = 200              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 200            25                VA
§22 54191*03




                            26N                  x = 250        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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