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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 65535
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
44, 44Q, 4B, 8E, B4, B5, C4,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
8P, 8PB                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




RA-000344-Q0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100, Audi 200        185/65R15 M+S                      A01) bis A10)E41)
              (Limousine u. Avant)                                         E42)K03a)K04a)K28)
                                        205/60R15
C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          185/65R15 M+S                     A01) bis A10)B21)E41)
              Audi 200 Quattro,                                            E42)K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,    205/60R15
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E    1120/1180                                                  5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 128   Audi 100,                  195/65R15                         A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,            A93)                              B21)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,    205/60R15
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,             215/60R15
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro

142             Audi 100,                 195/65R15 M+S
                Audi 100 Avant,           A93)
                Audi 100 quattro,
                Audi 100 Avant quattro,   205/60R15
                Audi A6,
                Audi A6 Avant,            215/60R15
                Audi A6 quattro,
                Audi A6 Avant quattro

F619/1/NT10E    1240/1200                                                  5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               29
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80,                   195/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi 80 Avant,
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro
              (5-Loch)
 169                Audi S2,
                    Audi Avant S2
F889/1/NT05E        1050/1120                                               5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   185/65R15 M+S                     A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           A93)E05)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      195/65R15 M+S
                                          A93)

                                          195/65R15

                                          205/60R15

                                          225/55R15
e1*93/81*0013*21E   1150/1120(1100)                                         5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,           A93)E05)                           E04)E44)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
                                         A93)E05)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          225/55R15
e1*96/27*0051*11    1230/1200(1230)                                         5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                            8E
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110    Audi A4,                   195/65R15 M+S                                  A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,           A93)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro      195/65R15
                                          A93)E05)

                                                     205/60R15

                                                     205/65R15
e1*2001/116*01515*19E   1125/1145                                                        5/112/57



Typ(en):                                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                          e1*2001/116*0217*..
8PB                                         e13*2007/46*1082*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77                      Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                        (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)                              EF0)
                        S3, RS3)
                                                       205/60R15
                                                       A01) A93)K03)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenumfassender Bremsscheibe an
     Achse 1.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
     und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.




RA-000344-Q0-015-29~AU-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. :               29
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

       -
Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2013




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