Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, MG, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
VW2X VW2X ohne 57,1 800 2400 04/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53707*02
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EE8020 KBA: 53706 Lochkreis: 5x112 ET: 45
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAE9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EE8020 KBA: 53706 Lochkreis: 5x112 ET: 45
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAE9
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : FZ; FZ; 4F; 8J; GA; 4E; 4F1
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : F3
Zubehör : B450L30517R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J
140 Nm für Typ : GA
165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53707*02
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi;
5GA Limousine; Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D
4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21P; 22H; Nur AUDI S6;
22P; 24M; 5HI; 54A Allradantrieb;
Limousine u. Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y YD0; 5HR nicht für gepanzerte
154 - 331 255/35R20 97Y CF6; 51J Fz;
275/35R20 98 YD1; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 22M; bis
e1*2001/116*0374*.. 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16;
255/30R20 92 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Coupe;
22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 5GA Limousine; Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/35R20 90 SQ2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 165 Nm; Q3;
245/45R20 99 Allradantrieb;
§22 53707*02
255/40R20 97 11A; 245; 248 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 77E
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 165 Nm; Q3 Sportback;
245/45R20 99 Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 Q4 35 e-tron; Q4 35
265/40R20 100 YCZ; 57F; KAE9 Sportback e-tron;
265/45R20 104 YCY; 57F; KAE9 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Seite: 4 von 30
Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 Q4 40 e-tron; Q4 40
265/40R20 104 YCZ; 57F; KAE9 Sportback e-tron; Q4
265/45R20 104 YCY; 57F; KAE9 50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron; Q4
55 e-tron; Q4 55
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; 76B;
77E; FKA
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 245/45R20 99 YCZ; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
tron; Q4 35 Sportback
e-tron; Q4 40
Sportback e-tron; Q4
50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron; Q4
§22 53707*02
55 e-tron; Q4 55
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 77E;
FKA
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90 11A; 26B; 26N ab
245/30R20 90 11A; 245; 248; 26B; e1*2001/116*0369*17;
26J; 27U Allradantrieb;
255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; TT; TTS;
26J; 27H; 27U 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Seite: 5 von 30
Verkaufsbezeichnung: EXPLORER, CAPRI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DRP e1*2018/858*00364*.. 70 - 89 245/45R20 99 YCZ; 57E FORD EXPLORER;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 768;
77E; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Kit 20 bolts LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AS23; AS23P-L
140 Nm für Typ : SEH3
Verkaufsbezeichnung: MG HS, ROEWE HS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23 e4*2018/858*00111*.. 119 225/40R20 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
§22 53707*02
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23P-L e5*2018/858*00003*.. 119 225/40R20 94 Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 245/30R20 90 11A; 24J; 244; 26N; ab
26P e4*2018/858*00093*02;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 90 - 152 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
245/30R20 95 11A; 24J; 248; 26N; Heckantrieb; Elektro;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R20 92 11A; 24J; 244; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P 73C; 74A
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26P bis
e4*2018/858*00093*01;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Seite: 6 von 30
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: TT RS Coupe, TT RS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J1 e1*KS07/46*0054*.. 294 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27U Anzugsmoment
145 Nm; TTRS;
255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H; 27U Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 740; 77E
Verkaufsbezeichnung: TT RS Coupé, TT RS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2007/46*1686*.. 294 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27U Anzugsmoment
145 Nm; TTRS;
§22 53707*02
255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H; 27U Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 740; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KR; K1
140 Nm für Typ : KN; 5FP
Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/35R20 90 ATECA CUPRA;
235/35R20 92 11A; 245 Allradantrieb;
245/30R20 90 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/35R20 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 245 Frontantrieb;
245/30R20 90 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 30
Verkaufsbezeichnung: BORN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K1 e9*2018/858*04001*.. 70 - 89 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26B; 5HI Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 235/45R20 100 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: TAVASCAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KR e9*2018/858*11511*.. 77 - 89 255/45R20 101 12I M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 768; 77E; FKA
KR e9*2018/858*11511*.. 77 - 89 255/45R20 101 XF6; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
§22 53707*02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 768;
77E; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EE8020 KBA: 53706 Lochkreis: 5x112 ET: 45
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAE9
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; NY
140 Nm für Typ : NS; NU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 30
Verkaufsbezeichnung: ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 245/45R20 99 YCZ; 57E ENYAQ 60; ENYAQ 80;
ENYAQ 50; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS; ENYAQ
85X;
ENYAQ 85;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 77E;
FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 245/45R20 103 ENYAQ 60; ENYAQ 50;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E; FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 ENYAQ 80; ENYAQ
80X;
265/40R20 104 YCZ; 57F ENYAQ RS; ENYAQ
85X;
265/45R20 104 YCY; 57F ENYAQ 85;
§22 53707*02
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; 76B;
77E; FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 ENYAQ 60; ENYAQ 80;
265/40R20 104 YCZ; 57F ENYAQ 50;
Heckantrieb;
265/45R20 104 YCY; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 77E;
FKA
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 241; 246; 248 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R20 100 Allradantrieb;
245/40R20 99 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R20 90 11A; 248; 26B; 26N; inkl. Octavia Scout;
5GA inkl. Octavia RS;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EE8020 KBA: 53706 Lochkreis: 5x112 ET: 45
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAE9
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : ED; E2; ED; E2; A1; 5N; E2; 3d; 3D
§22 53707*02
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : EB; EB
Zubehör : B450L30517R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E2; 3d; 3D
140 Nm für Typ : A1; ED; 5N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
160 Nm für Typ : EB
Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO/ - 150 KW, - LR/KR 210 kW, - PURE KR 125 KW, - GTX LR/KR 250
kW;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EB e1*2018/858*00164*.. 70 265/45R20 104 YGI; 11A; 248; 57F; Heckantrieb; Elektro;
KAE9 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102 11A; 24M; 57F; 6AO; 12A; 51A; 71K; 721;
KAE9 73C; 74A; 76B; 768;
275/45R20 106 YGJ; 11A; 24M; 57F 77E; 97K; FKA
EB e1*2018/858*00164*.. 70 245/45R20 99 57E; 6AO Heckantrieb; Elektro;
255/45R20 101 57E; 6CU 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76A; 768;
77E; 97K; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 245/45R20 99 ID.5 PURE 125kW;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 768; 77E;
FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 245/45R20 99 YCZ; 57E GTX 220kW; ID.4; PRO
4MOTION 195kW; PRO
4MOTION 210kW; GTX
250kW; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 77E;
FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 PURE 109kW; PURE
265/40R20 100 YCZ; 57F; KAE9 125kW; ID.4;
265/45R20 104 YCY; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 77E;
FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 GTX 220kW; ID.4; PRO
§22 53707*02
265/40R20 104 YCZ; 57F; KAE9 4MOTION 195kW; PRO
265/45R20 104 YCY; 57F; KAE9 4MOTION 210kW; GTX
250kW; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 75I; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 245/45R20 99 YCZ; 57E ID.5 GTX; ID.5 PRO;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 768;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 ID.5 GTX; ID.5 PRO;
265/40R20 100 YCZ; 57F; KAE9 Allradantrieb;
265/45R20 104 YCY; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 768;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 245/45R20 99 PURE 109kW; PURE
125kW; ID.4;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F; KAE9 PRO 150kW; ID.4; PRO
265/40R20 100 YCZ; 57F; KAE9 128kW; PRO 210kW;
265/45R20 104 YCY; 57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 77E;
FKA
Verkaufsbezeichnung: ID.7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e1*2018/858*00306*.. 89 - 90 255/40R20 101 GDE; 57F ID.7; Kombilimousine;
265/40R20 100 CFC; 57F Schräghecklimousine;
275/35R20 102 57F; 6BN M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76B; 768;
77E; 97K; FKA
ED e1*2018/858*00306*.. 89 - 90 235/45R20 100 CFC; GDE; 57E ID.7; Kombilimousine;
245/40R20 99 57E; 6BN Schräghecklimousine;
§22 53707*02
Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76A; 768;
77E; 97K; FKA
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 235/45R20 96 ab
e1*2007/46*0487*.. 245/40R20 95 11A; 27I e1*2001/116*0450*24;
ohne R-Line; ab
e1*2007/46*0487*15;
nicht Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R20 100V ohne R-Line; ab
245/40R20 99W 11A; 27I e1*2007/46*0487*15;
Allspace; ab
e1*2001/116*0450*31;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 235/45R20 96 ab
e1*2007/46*0487*.. 245/40R20 95 11A; 27I e1*2001/116*0450*24;
mit R-Line; ab
e1*2007/46*0487*15;
nicht Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100 mit R-Line; Allspace;
245/40R20 99 11A; 27I ab
e1*2001/116*0450*31;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R20 90 11A; 245; 26P Frontantrieb;
§22 53707*02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 245/40R20 99 nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 255/35R20 97 CF6; 5IM; 68Q 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 721; 729; 73C;
74D
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 CF6; 5IM; 68Q nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 177 - 331 245/40R20 99 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 721; 729; 73C;
74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 53707*02
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53707*02
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53707*02
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 53707*02
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
§22 53707*02
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeugherst eller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Hinterachse: 255/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 255/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
§22 53707*02
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAE9) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse EE8020 KBA: 53706 Lochkreis 5x112 ET: 45
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 255/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Vorderachse: 245/50R20
Hinterachse: 265/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53707*02
YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 245/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YD1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R20
Hinterachse: 275/35R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 265/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R20
Hinterachse: 275/45R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53707*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53707*02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: SEH3
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00093*..
Handelsbez.: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 280 VA
26P x = 170 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 280 25 VA
§22 53707*02
26N x = 220 y = 280 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8J1
Genehm.Nr.: e1*KS07/46*0054*..
Handelsbez.: TT RS Coupe, TT RS Roadster
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53707*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1686*..
Handelsbez.: TT RS Coupé, TT RS Roadster
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53707*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: K1
Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*..
Handelsbez.: BORN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 295 VA
26P x = 245 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 295 25 VA
§22 53707*02
26N x = 295 y = 295 8 VA
27F x = 310 y = 300 15 HA
27H x = 310 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NX
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 240 VA
26P x = 250 y = 190 VA
27B x = 280 y = 270 HA
27I x = 230 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53707*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 240 20 VA
26N x = 300 y = 240 8 VA
27F y = 280 y = 270 10 HA
27H y = 280 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 53707*02
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: A1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*..
Handelsbez.: T-ROC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 270 y = 300 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53707*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 300 15 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: A1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*..
Handelsbez.: T-ROC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 270 y = 300 HA
27I x = 220 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53707*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 300 20 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0487*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 53707*02
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00110-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53707
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: EE9020
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53707*02
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland