Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                     ProLine wheels e.K.

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                   ProLine wheels e.K.
                               Besselstraße 28
                               68219 Mannheim
                               QM-Nr. QA 05 113 8031

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         PL
Typ                            PL7017
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W3             PL7017 W3/74,1-57,1                 5/112/57,1           48        690   2105

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46160
Herstellerzeichen              PLW
Radtyp und Ausführung          PL7017 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        120                   30
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°        170                   33


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55021105) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Ford
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                        ProLine wheels e.K.

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback   75-147         205/50R17      A30                           A02 A04 A05
8P                     75-147         215/45R17      A13 T87 T88                   A08 A09 A14
e1*2001/116*0217*..,   75-147         225/45R17      A30                           A21 B03 Flh
e1*2001/116*0241*..                                                                V17 S01
Audi A6                100-130        225/50R17      R37 T93                       A02 A04 A05
4F                     100-130,       225/50R17      M+S T93                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0254*..,   246                                                         A14 A21 A73
e1*2001/116*0276*..                                                                B03 Lim W19
                                                                                   S01
Ford Galaxy            66-150         225/45R17      138 K56 T91 T93 T94           A01 A02 A04
WGR                    66-150         235/45R17      138 K50 K56 R70 T93 T94 T97   A05 A08 A09
e1*93/81,95/54,                                                                    A12 A14 A21
2001/116*0024*..                                                                   S02
Seat Alhambra          66-150         225/45R17      138 K56 T91 T93 T94           A01 A02 A04
7MS                    66-150         235/45R17      138 K50 K56 R70 T93 T94 T97   A05 A08 A09
e1*95/54, 98/14,                                                                   A12 A14 A21
2001/116*0036*..                                                                   S02
Seat Altea/Toledo      74-110         205/50R17      R37                           A02 A04 A05
5P                     74-110         215/45R17      R37 T87                       A08 A09 A12
e9*2001/116*0050*..    74-110         225/45R17                                    A14 A21 A58
                                                                                   Flh Sth V17
                                                                                   S01
Skoda Octavia       55-110            205/50R17      R37 T89 T93                   A02 A04 A05
1Z                  55-110            215/45R17      R37 T88 T91                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0230*. 55-110            225/45R17      T90 T91                       A14 A21 Car
                                                                                   Lim V17 S01
VW Golf                55-147         205/50R17      R37                           A02 A04 A05
1K                     55-147         215/45R17      R37 T87 T88                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0242*..    55-147         225/45R17                                    A14 A21 Flh
                                                                                   V17 S01
VW Golf Plus           55-103         205/50R17                                    A02 A04 A05
1KP                    55-103         215/45R17      T87 T88                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0304*..    55-103         225/45R17                                    A14 A21 A58
                                                                                   Flh V17 S01
VW Sharan              66-150         225/45R17      138 K56 T90 T91 T93 T94       A01 A02 A04
7M                     66-150         235/45R17      138 K50 K56 R70 T93 T94 T97   A05 A08 A09
e1*93/81,95/54,                                                                    A12 A14 A21
98/14,2001/116                                                                     S02
*0023*..
VW Touran              66-110         205/50R17      A01 K49 T89 T93               A02 A04 A05
1T                     66-110         215/45R17      T87 T88 T91                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0211*..    66-110         225/45R17      A01 K49 T90 T91               A14 A21 A58
                                                                                   A73 V17 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                     ProLine wheels e.K.

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

138     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                        ProLine wheels e.K.

                                                                                               Seite 4 von 6

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

Sth      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                        ProLine wheels e.K.

                                                                                               Seite 5 von 6

T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T97      Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/40R17       225/35R17
Nr. 2    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3    215/40R17       245/35R17
Nr. 4    215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6    225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7    225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 8    225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 9    235/40R17       265/35R17, 275/35R17
Nr. 10   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 11   235/50R17       255/45R17
Nr. 12   235/55R17       255/50R17
Nr. 13   245/40R17       255/40R17, 275/35R17
Nr .14   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 15   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

W19 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 321x30 mm an Achse1.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller                    ProLine wheels e.K.

                                                                                     Seite 6 von 6

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.März 2005




Haasis                                                               00076535.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen