GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller ProLine wheels e.K.
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Auftraggeber ProLine wheels e.K.
Besselstraße 28
68219 Mannheim
QM-Nr. QA 05 113 8031
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell PL
Typ PL7017
Radgröße 7Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W3 PL7017 W3/74,1-57,1 5/112/57,1 48 690 2105
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46160
Herstellerzeichen PLW
Radtyp und Ausführung PL7017 (s.o.)
Radgröße 7Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 170 33
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55021105) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Ford
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller ProLine wheels e.K.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback 75-147 205/50R17 A30 A02 A04 A05
8P 75-147 215/45R17 A13 T87 T88 A08 A09 A14
e1*2001/116*0217*.., 75-147 225/45R17 A30 A21 B03 Flh
e1*2001/116*0241*.. V17 S01
Audi A6 100-130 225/50R17 R37 T93 A02 A04 A05
4F 100-130, 225/50R17 M+S T93 A08 A09 A12
e1*2001/116*0254*.., 246 A14 A21 A73
e1*2001/116*0276*.. B03 Lim W19
S01
Ford Galaxy 66-150 225/45R17 138 K56 T91 T93 T94 A01 A02 A04
WGR 66-150 235/45R17 138 K50 K56 R70 T93 T94 T97 A05 A08 A09
e1*93/81,95/54, A12 A14 A21
2001/116*0024*.. S02
Seat Alhambra 66-150 225/45R17 138 K56 T91 T93 T94 A01 A02 A04
7MS 66-150 235/45R17 138 K50 K56 R70 T93 T94 T97 A05 A08 A09
e1*95/54, 98/14, A12 A14 A21
2001/116*0036*.. S02
Seat Altea/Toledo 74-110 205/50R17 R37 A02 A04 A05
5P 74-110 215/45R17 R37 T87 A08 A09 A12
e9*2001/116*0050*.. 74-110 225/45R17 A14 A21 A58
Flh Sth V17
S01
Skoda Octavia 55-110 205/50R17 R37 T89 T93 A02 A04 A05
1Z 55-110 215/45R17 R37 T88 T91 A08 A09 A12
e11*2001/116*0230*. 55-110 225/45R17 T90 T91 A14 A21 Car
Lim V17 S01
VW Golf 55-147 205/50R17 R37 A02 A04 A05
1K 55-147 215/45R17 R37 T87 T88 A08 A09 A12
e1*2001/116*0242*.. 55-147 225/45R17 A14 A21 Flh
V17 S01
VW Golf Plus 55-103 205/50R17 A02 A04 A05
1KP 55-103 215/45R17 T87 T88 A08 A09 A12
e1*2001/116*0304*.. 55-103 225/45R17 A14 A21 A58
Flh V17 S01
VW Sharan 66-150 225/45R17 138 K56 T90 T91 T93 T94 A01 A02 A04
7M 66-150 235/45R17 138 K50 K56 R70 T93 T94 T97 A05 A08 A09
e1*93/81,95/54, A12 A14 A21
98/14,2001/116 S02
*0023*..
VW Touran 66-110 205/50R17 A01 K49 T89 T93 A02 A04 A05
1T 66-110 215/45R17 T87 T88 T91 A08 A09 A12
e1*2001/116*0211*.. 66-110 225/45R17 A01 K49 T90 T91 A14 A21 A58
A73 V17 S01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller ProLine wheels e.K.
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Auflagen und Hinweise
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
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A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: Keine
Ventillänge [mm]: 43
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
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T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R17 225/35R17
Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3 215/40R17 245/35R17
Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 9 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 10 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 11 235/50R17 255/45R17
Nr. 12 235/55R17 255/50R17
Nr. 13 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr .14 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 15 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
W19 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 321x30 mm an Achse1.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46160 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55021105 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ PL7017
Hersteller ProLine wheels e.K.
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Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 14.März 2005
Haasis 00076535.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim