Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                        : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
112557150           OXIGIN 14 LK112          Ø72.6 - Ø57.1                57,1    Kunststoff    725      2135     04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 205/50R17 89            51J                      Cabrio;
                                          215/45R17 91            51J                      Frontantrieb;
                                          225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94            11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M; 54A                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 75 - 110        205/50R17 89                                  Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                215/45R17 87W     5ET                         Schrägheck 2-türig;
                                 75 - 147       205/50R17 93                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                       75 - 184 225/45R17 91                                  723; 73C; 74A; 74P;
                                                235/45R17 93      11A; 22L; 24J               76S
                                       75 - 195 205/50R17         51G; 52J
                                                225/45R17 91      52J
                                                M+S
                                                235/45R17 93      11A; 22L; 24J; 52J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FORD
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
WGR          e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94           11A; 24J; 24M; 367          ab e1*95/54*0024*12;
               e1*95/54*0024*..
                                                 235/45R17 93     11A; 22L; 24J; 24M; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  5HA                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
WGR          e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17                 VDG                         nur bis
             e1*95/54*0024*..           235/45R17-93              11A; 22B; 24J; 24M          e1*95/54*0024*11;
                                        245/40R17                 VDJ; 11A; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  66B; 687                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1P; 5P
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1P; 5P
                                           170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 125 205/50R17 89 51J                                Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W 5ET; 51J                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                     63 - 147 225/45R17 90                                    11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94           11A; 24J; 24M; 367          ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..
                                               235/45R17 93       nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22L; 24J; 24M; 367; 5HA 12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/45R17 94       11A; 22L; 24J; 24M; 367 723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/45R17 91                                       Altea Freetrack;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 147 225/45R17 91                                   Altea 4 Freetrack;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J                          Nicht Altea
                                     63 - 125 205/50R17 89 51J                                Freetrack;
                                     63 - 147 225/45R17 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 9
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/50R17 89W 51J                                  Limousine;
                                           215/45R17 91 51J                                   Frontantrieb;
                                  55 - 147 225/45R17 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
1Z             e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J                           Nicht Octavia Scout;
                                              215/45R17 91        51J                         Kombi;
                                     55 - 147 205/50R17 93        5FM; 51J; 52J               Allradantrieb;
                                              M+S
                                              225/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
1Z             e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 205/50R17 91        52J                         Nur Octavia Scout;
                                                205/55R17 91      52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R17 91      52J                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                225/45R17 91      52J                         73C; 74A; 74P
                                                235/45R17 94

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 77 - 191 225/45R17              51G                         Stufenheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1K; 1T; 2K; 1KP; 2KN; 1KM
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN
                                           170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW         Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110   205/50R17 89      51J                         Allradantrieb;
                                     55 - 147   215/45R17 87W     5ET; 51J                    Frontantrieb;
                                     55 - 169   205/50R17 89W     51J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                     55 - 184   225/45R17 90                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     103       215/45R17 91       51J                         Nur Golf 6; Ab
                                               225/45R17          11A; 22P; 24J; 24M; 51G     e1*2001/116*0242*25;
                                               225/45R17 91       11A; 22P; 24J; 24M; 366     Schrägheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S
1K             e1*2001/116*0242*..   59 - 125 215/45R17 87W       5ET; 51J                    Nur Golf 6; Ab
                                              215/45R17 91        51J                         e1*2001/116*0242*25;
                                     59 - 155 225/45R17           11A; 24J; 24M; 51G          Schrägheck;
                                              225/45R17 91        11A; 24J; 24M; 366          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*..   59 - 155 225/45R17           51G                         Nur Golf 6; Ab
                                                                                              e1*2001/116*0242*25;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89                                        nur CrossGolf; Nur
                                          215/45R17 87            5ET                         bis
                                          215/45R17 91                                        e1*2001/116*0304*13;
                                          225/45R17 91                                        Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   59 - 118 225/45R17 91        VFC; VF8; 11A               Nur Golf Plus 6; Ab
                                                                                              e1*2001/116*0304*14;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   59 - 118 205/50R17 89        11A; 248; 51J               Nur Golf Plus 6; Ab
                                              205/50R17 93        11A; 248; 52J               e1*2001/116*0304*14;
                                              215/45R17 91        51J                         Frontantrieb;
                                              225/45R17 91        11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87            5ET; 51J                    nicht CrossGolf;
                                 55 - 125 205/50R17 89            51J                         Nur Golf Plus; Nur
                                          215/45R17 91            51J                         bis
                                          225/45R17 90                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu ReifenAuflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 215/45R17 87            11A; 21P; 22M; 22P; 51J
                                                                                    JETTA (Limousine);
                                 75 - 147 205/50R17 89            11A; 21P; 22M; 22PFrontantrieb;
                                          215/45R17 87W           11A; 21P; 22M; 22P; 51J
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90            11A; 21P; 22M; 22P12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    723; 73C; 74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22M; 22P; 51J GOLF (Variant);
                                     59 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P       Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 75 - 103 215/45R17 91            11A; 24J; 5GG               Nur Caddy Maxi;
2KN          L320                                                                             langer Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94           11A; 24M; 366               ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..
                                               235/45R17 93       nicht Allradantrieb; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22L; 24J; 24M; 367; 5HA     12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/45R17 94        11A; 22L; 24J; 24M; 367     723; 73C; 74A; 74P
7M             e1*93/81*0023*..,     66 - 128 225/45R17           VDG                         nur bis
               e1*95/54*0023*..,              235/45R17-93        11A; 22B; 24J; 24M          e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..               245/40R17           VDJ; 11A; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  66B; 687                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/45R17 91  5GG                                    nicht CrossTouran;
                                66 - 125 215/45R17 91W 5GG                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74A; 74P; VF4




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 9
      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 9
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
     des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                            Typ:
                 BRIDGESTONE                            S-01(ZR), S-02(ZR) zul. Achslast bis 1330 kg
                 DUNLOP                                 SP SPORT 8000 zul. Achslast bis 1240 kg
                 GOODYEAR                               EAGLE F1,EAGLE GSD+ zul. Achslast bis 1330 kg
                 PIRELLI                                P-700Z, PZERO zul. Achslast bis 1200 kg
                 UNIROYAL                               RTT1 zul. Achslast bis 1230 kg
     Die Verwendung o. g. Reifenfabrikate ist nur zulässig, wenn die Reifentragfähigkeit ausreichend für die
     zulässige Achslast ist.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-MURD
zur Erteilung der ABE 47768
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 06.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 9 von 9
      ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDJ) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                            Typ:
                 BRIDGESTONE                            RE 71(ZR), S-01(ZR) zul. Achlast bis 1240 kg
                 CONTINENTAL                            alle ZR zul. Achslast bis 1230 kg
                 DUNLOP                                 SP SPORT 8000 zul. Achslast bis 1330 kg
                 MICHELIN                               MXX3, SX-GT, XGTV zul. Achslast 1230 kg
                 PIRELLI                                PZERO zul. achslast bis 1230 kg
                 UNIROYAL                               RTT1 zul. Achslast bis 1330 kg
     Die Verwendung o. g. Reifenfabrikate ist nur zulässig, wenn die Reifentragfähigkeit ausreichend für die
     zulässige Achslast ist.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VF4) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Werden Reifen der Größe 215/45R17 verwendet ist der Reifenfülldruck um 0,4 bar gegenüber der
     serienmäßigen Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/55R16 zu erhöhen.
     Werden Reifen der Größe 225/40R18 verwendet ist der Reifenfülldruck um 0,3 bar gegenüber der
     serienmäßigen Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/55R16 zu erhöhen.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
VF8) Durch Einbau von zusätzlichen Federwegbegrenzern Votex-Teilenr. 000 071 501 (Zwischenring mit ca.
     12 mm Dicke) an den vorderen und hinteren Fahrwerksfedern ist ein ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VFC) Durch Einstellen der Sturzwerte an der Hinterachse auf -1 Grad 45 Minuten ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.