Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112/E 7800/F6-A LK112 ohne 57,18 735 2285 12//07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51J Frontantrieb;
225/40R18 88W 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 5FE 12A; 51A; 71K; 723;
75 - 147 215/40R18 89Y 21P; 22H; 22M; 24J; 73C; 74A
24M; 51J
225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 24M
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24J; 24M;
54A
245/35R18 92 22F; 22L; 24D; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 66 - 85 215/40R18 85 21B; 22L; 24J; 24M; 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 21B; 22L; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
225/40R18 88W 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W Frontantrieb; 22L; 22Q; 723; 73C; 74A
24D; 5FE; 57F; 68T
66 - 147 215/40R18 89Y 21B; 22L; 24J; 24M
225/40R18 88Y 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;
5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 22L; 22Q;
24D; 5FE; 57F; 68T
66 - 195 225/40R18 92 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M
235/40R18 91 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 21B; 367; 5FE; 631 Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 142 225/40R18-88Y 21B; 367; 5FE Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*..
235/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*..
235/40R18 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab
75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab
235/40R18 51G e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 235/40R18 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
89 - 257 245/40R18 51G Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 235/45R18 97H nicht für
M+S
e1*98/14*0005*.. 245/45R18 10N; 51G gepanzerte Fz;
245/45R18 96Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 74A
4E e1*2001/116*0198*. 154 - 257 235/50R18 51G nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse;
154 - 331 235/50R18 51G; 52J nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12K; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 22M Cabrio; Coupe;
245/40R18 93 22M; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91 22M Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*..
245/40R18 93 22M; 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 162 235/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 235/40R18 21B; 22B; 22L; 24C; 24D;ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 367; 53S Frontantrieb;
235/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24C; 24D;10B; 11G; 11H; 11K;
367; 53S 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 235/40R18 VDL; 21B; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*95/54*0024*.. 235/40R18 95 21B; 22B; 24D; 24J e1*95/54*0024*11;
235/40R18-91 VDM; 21B; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 5P
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 12A; 51J Kombi; Frontantrieb;
75 - 147 215/40R18 89Y 12A; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 12T; 51G 51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 12A; 51J Stufenheck;
75 - 147 215/40R18 89Y 12A; 51J Frontantrieb;
225/40R18 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 225/40R18 92 22P; 24J; 24M Nur Leon Cupra;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 92 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 573;
71K; 723; 73C; 74A
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 125 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
63 - 147 225/40R18 88 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11G; 11H;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D 11K; 12A; 51A; 573;
245/35R18 88 22F; 24D; 57F; 68T 71K; 723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 367; 53S 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 12A; 51A; 573; 71K;
367 723; 73C; 74A
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 235/40R18 VDL; 21B; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*98/14*0036*.. 235/40R18 95 21B; 22B; 24D; 24J e1*98/14*0036*07;
235/40R18-91 VDM; 21B; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 22P; 24J Altea Freetrack;
225/45R18 91 22P; 24J Frontantrieb;
235/40R18 91 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22P; 24J; 24M; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 22P; 24J Altea 4 Freetrack;
225/45R18 91 22P; 24J Allradantrieb;
235/40R18 91 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 22P; 24J; 24M Nicht Altea
63 - 125 225/40R18 88 22P; 24C; 24M Freetrack;
245/35R18 88 22H; 22Q; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
63 - 147 225/40R18 88W 22P; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 21B; 22H; 22Q; 24C; 24M 723; 73C; 74A
245/35R18 88W 22H; 22Q; 24D; 57F; 68T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 215/40R18 89W 22P; 24J; 51J Limousine;
55 - 125 225/40R18 88W 22Q; 24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 22H; 22Q; 24M; 5FE; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 147 225/40R18 88Y 22Q; 24J; 24M; 5FE 723; 73C; 74A
235/40R18 91 22Q; 24C; 24M
245/35R18 88Y 22H; 22Q; 24M; 5FE;
57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.. 55 - 118 215/40R18 89W 22M; 22P; 24J; 5FM; 51J Nicht Octavia Scout;
55 - 147 225/40R18 92 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi;
235/40R18 91 22L; 22Q; 24C; 24M Allradantrieb;
245/35R18 92 22H; 22L; 22Q; 24M; Frontantrieb;
57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
1Z e11*2001/116*0230*.. 103 - 118 225/40R18 92 22M; 22P; 24J Nur Octavia Scout;
225/45R18 91 22M; 22P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 22H; 22L; 22Q; 24J; 24M 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.. 77 - 125 225/40R18 92Y 21P; 24J; 24M Nicht ECO (Green
235/40R18 95 21P; 24J; 24M Line); Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 225/40R18 92 24N Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
225/45R18 95 24N Frontantrieb;
235/40R18 95 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 246; 248 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 2K; 2KN; 3C; 3CC; 5N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 21P; 22M; 22P; 24M Cabrio;
85 - 147 225/40R18 88W 21P; 22M; 22P; 24M Frontantrieb;
85 - 184 235/40R18 91 21P; 22L; 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 22H; 22Q; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
225/40R18 88W 21P; 22H; 22Q; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/40R18 89 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; Ab
59 - 155 225/40R18 88W 21P; 22H; 22P; 24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
245/35R18 88W 22F; 22Q; 24D; 57F; 570 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 215/40R18 89 21P; 22M; 24J; 248; 51J Nur Golf Plus 6; Ab
225/40R18 88W 21P; 22H; 22L; 24J; 244; e1*2001/116*0304*14;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 21P; 22H; 22L; 24J; 244 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 22H; 22L; 24C; 244 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W 22F; 22L; 244; 5FE; 57F; 723; 73C; 74A
570
245/35R18 92 22F; 22L; 244; 57F; 570
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; 24M nur CrossGolf; Nur
225/40R18 88 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M; 5FE e1*2001/116*0304*13;
225/40R18 92 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 573; 71K;
68T 723; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 22P; 24J; 24M; 5FE nicht CrossGolf;
245/35R18 88 22F; 24D; 57F; 68T Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 215/40R18 89 22P; 24J; 24M bis
225/40R18 92 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R18 91 21B; 22F; 24C; 24M Frontantrieb;
245/35R18 92 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; GOLF (Variant); nur
5FM bis
225/40R18 88 21B; 22H; 22L; 24J; 24M e1*2001/116*0328*14;
235/40R18 91 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
24D; 366 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 215/40R18 89 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; GOLF 6 (Variant);
51J ab
225/40R18 88 21B; 22H; 22L; 24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
235/40R18 91 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
24D; 366 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 570 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M JETTA (Limousine);
225/40R18 88 21B; 22H; 22L; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21N; 22H; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88 22F; 22L; 24D; 57F; 68T 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 22M; 22P Kombi; Limousine;
75 - 147 225/40R18 92 22M; 22P Allradantrieb;
235/40R18 91 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M Frontantrieb;
75 - 220 235/40R18 95 21P; 22M; 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/40R18 91 Limousine;
100 - 220 235/40R18 95 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88 51J Coupe; Frontantrieb;
235/40R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 235/45R18 94 51J Allradantrieb;
245/45R18 96 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 75 - 103 225/40R18 92 22I; 24C; 24M; 5GM Nur Caddy Maxi;
2KN L320 langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 22F; 24D; 24J; 5GM Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 ab
WV2ZZZ2K.8.052801;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 VB0; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi;
5GM
2KN L320 ab
WV2ZZZ2K.8.052801;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 77 225/40R18 92 VB0; 22H; 241; 244; 246 kurzer Radstand;
2KN L320 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 22B; 24C; 24D; 5GM Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 nur bis
WV2ZZZ2K.8.052800;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 367; 53S 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 12A; 51A; 573; 71K;
367 723; 73C; 74A
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 VDL; 21B; 22B; 24D; 24J nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/40R18 95 21B; 22B; 24D; 24J e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/40R18-91 VDM; 21B; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*. 66 - 103 215/40R18 89 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
66 - 110 215/40R18 89W 24J; 24M; 5FM 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 125 225/40R18 92 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) An den hinteren Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter
Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei
Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit
Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: 7800/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 12.03.2010
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Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0056-08-WIRD-TG/N3
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDL) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP SPORT 8000 zul. Achslast bis 1240 kg
GOODYEAR EAGLE GSA,EAGLE GSC zul. Achslast bis 1240 kg
PIRELLI PZERO AS zul. Achslast bis 1240 kg
Die Verwendung o. g. Reifenfabrikate ist nur zulässig, wenn die Reifentragfähigkeit ausreichend für die
zulässige Achslast ist.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.