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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49065



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6 J x 15 H2


Typ:                        UL560



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49065


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49065

 Die ABE-Nr. 49065 erstreckt sich auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ UL560, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55084112 (1.Ausfertigung) vom 15.03.2013
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
 Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.03.2013
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 11.04.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55084112 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 21.03.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49065

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RG01
Typ                             UL560
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                 (mm)
D3           UL560 D3 / Ø66,6xØ57,1              5/112/57,1           50        800    2015

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49065
Herstellerzeichen               RG-M
Radtyp und Ausführung           UL560 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      28,3               RG.560D
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   170                      32                 RG.562D

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Ford
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback   77              195/65R15    A13                            A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB           77              205/60R15    A13                            A08 A09 A19
e1*2001/116*0217*..;                                                               A99 B03 Flh
e1*2001/116*0241*..;                                                               S01
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Ford Galaxy            66-128          195/65R15    A13 R37 T91 T95                A02 A04 A05
WGR                    66-128          205/60R15    A13 T91 T95                    A08 A09 A19
e1*93/81,95/54,        66-128          215/60R15    A12 T94 T98                    A99 B03 S02
2001/116*0024*..
Seat Alhambra          66-110          195/65R15    A13 R37 T91 T95                A02 A04 A05
7MS                    66-110          205/60R15    A13 T91 T95                    A08 A09 A19
e1*95/54, 98/14,       66-110          215/60R15    A12 T94 T98                    A99 B03 S02
2001/116*0036*..
Seat Altea / Toledo    63-118          195/65R15    A13                            A02 A04 A05
5P, 5PN                63-118          205/60R15    A33                            A08 A09 A19
e9*2001/116*0050*..                                                                A60 A99 B03
e9*2007/46*0012*..                                                                 Flh KOV SeF
                                                                                   Sth S01
Seat Leon              63-118          195/65R15    A13                            A02 A04 A05
1P, 1PN                63-118          205/60R15    A33                            A08 A09 A19
e9*2001/116*0052*..;                                                               A58 A99 B03
e9*2007/46*0013*..                                                                 Flh S01
Seat Leon              63 - 110        195/65R15    A11                            A02 A04 A05
5F                     63 - 110        205/60R15    A33                            A08 A09 A19
e9*2007/46*0094*..                                                                 A58 A99 B03
                                                                                   B88 F23 Y85
                                                                                   S01
Skoda Octavia (II)     55-118          195/65R15    A13                            A02 A04 A05
1Z                     55-118          205/60R15    A33 T90 T91                    A08 A09 A19
e11*2001/116*0230*;                                                                A99 B03 Car
e11*2007/46*0012*..                                                                Lim Npf S01
VW Bus                 50-103          195/70R15    A11 A80 R37 T97 160            A02 A04 A05
7DB                    50-103          195/70R15C   A11 A80 R37 T00 T98 160        A08 A09 A19
e1*96/79*0067*..,      50-103          205/65R15    A11 T94 T99 160                A99 B03 S02
e1*98/14*0067*..       50-103          205/65R15C   A11 R09 160
                       50-103          215/65R15    A12 T00 T96 160
VW Bus, Transporter    50-103          195/70R15    A11 R37 T92 T97 160            A02 A04 A05
70X02.., 70X12..       50-103          195/70R15C   A11 R09 160                    A08 A09 A19
H297-300, 304, 306,    50-103          205/65R15    A11 T94 T99 160                A99 B03 S02
H322-327               50-103          205/65R15C   A11 R09 160
                       50-103          215/65R15    A12 T00 T96 160
VW Bus, Transporter    50-103          195/70R15    A11 A80 R37 T97                A02 A04 A05
7DW, 7DWA              50-103          195/70R15C   A11 A80 R09                    A08 A09 A19
e1*96/79, 98/14*       50-103          205/65R15    A11 T99                        A99 B03 S02
0066,0120*..           50-103          205/65R15C   A11 R09
                       50-103          215/65R15    A12 T00




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Touran         75-103          195/65R15   A13 M+S                        A02 A04 A05
1T, 1t                  75-103          205/60R15   A13 M+S T90 T91                A08 A09 A19
e1*2001/116*0211*..;    75-103          205/65R15   A12 M+S                        A99 B03 KMV
e1*2007/46*0357*..;                                                                S01
DE*2007/46*0506*..
- incl. Facelift 2011
VW Golf (V)             55-110          195/65R15   A13 R37                        A02 A04 A05
1K                      55-110          205/60R15   A33                            A08 A09 A19
e1*2001/116*                                                                       A99 B03 Flh
0242*00-24                                                                         S01
VW Golf (V) Variant     59-110          195/65R15   R37                            A02 A04 A05
1KM                     59-110          205/60R15                                  A08 A09 A11
e1*2001/116*                                                                       A19 A58 A99
0328*00-14                                                                         B03 Car S01
VW Golf (VI)            59-103          195/65R15   A13                            A02 A04 A05
1K                      59-103          205/60R15   A33                            A08 A09 A19
e1*2001/116                                                                        A99 B03 Cbo
*0242*25-..;                                                                       Flh S01
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant    59-90           195/65R15   A11                            A02 A04 A05
1KM                     59-90           205/60R15   A31                            A08 A09 A19
e1*2001/116*0328*..;                                                               A99 B03 Car
e1*2007/46*0492*..                                                                 S01
VW Golf (VII)           63 - 110        195/65R15   A11                            A02 A04 A05
AU                      63 - 110        205/60R15   A33                            A08 A09 A19
e1*2007/46*0623*..                                                                 A58 A99 B03
                                                                                   B88 F24 Y85
                                                                                   S01
VW Golf (VII)           63 - 90         195/65R15   A11                            A02 A04 A05
AU                      63 - 90         205/60R15   A33                            A08 A09 A19
e1*2007/46*0623*..                                                                 A58 A99 B03
                                                                                   B88 F23 Y85
                                                                                   S01
VW Golf Plus            55-110          195/65R15   A13 R37                        A02 A04 A05
1KP                     55-110          205/60R15   A33                            A08 A09 A19
e1*2001/116*0304*..                                                                A58 A99 B03
e1*2007/46*0491*..                                                                 Flh S01
VW Jetta                77,90,103       195/65R15   A13                            A02 A04 A05
16, 16H                 77,90,103       205/60R15   A13                            A08 A09 A19
e1*2007/46*0539*..;     77,90,103       215/60R15   A12                            A58 A99 B03
e1*2007/46*0584*..                                                                 Sth S01
VW Jetta                66-110          195/65R15   R37                            A02 A04 A05
1KM                     66-110          205/60R15                                  A08 A09 A11
e1*2001/116*0328*..                                                                A19 A58 A99
                                                                                   B03 Sth S01
VW Sharan               66-128          195/65R15   A13 R37 T91 T95                A02 A04 A05
7M                      66-128          205/60R15   A13 T91 T95                    A08 A09 A19
e1*93/81,95/54,         66-128          215/60R15   A12 T94 T98                    A99 B03 S02
98/14,2001/116
*0023*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Touran              66-110         195/65R15     A13                                    A02 A04 A05
1T                     66-110         205/60R15     A33 T90 T91                            A08 A09 A19
e1*2001/116*                                                                               A58 A99 B03
0211*00-22;                                                                                Npf S01
e1*2007/46*
0357*00-01
VW Touran              66-103         195/65R15     A13 T91 T95                            A02 A04 A05
1T, 1t                 66-103         205/60R15     A33 T91 T95                            A08 A09 A19
e1*2001/116*                                                                               A58 A99 B03
0211*23-..;                                                                                Npf S01
e1*2007/46*
0357*02-..;
DE*2007/46*0506*..
ab MJ 2011

Auflagen und Hinweise

160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A80      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ESP (Elektronisches-
Stabilitäts-Programm).

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B88   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

SeF    Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y85     Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. März 2013




Laux                                                                 00192189.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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