Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49065
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ: UL560
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49065
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49065
Die ABE-Nr. 49065 erstreckt sich auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ UL560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55084112 (1.Ausfertigung) vom 15.03.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 15.03.2013
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 11.04.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55084112 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 21.03.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49065
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr. 49020140905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RG01
Typ UL560
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
D3 UL560 D3 / Ø66,6xØ57,1 5/112/57,1 50 800 2015
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49065
Herstellerzeichen RG-M
Radtyp und Ausführung UL560 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3 RG.560D
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 170 32 RG.562D
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Ford
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3, -/Sportback 77 195/65R15 A13 A02 A04 A05
8P, 8PA, 8PB 77 205/60R15 A13 A08 A09 A19
e1*2001/116*0217*..; A99 B03 Flh
e1*2001/116*0241*..; S01
e1*2001/116*0418*..;
e13*2007/46*1082*..
Ford Galaxy 66-128 195/65R15 A13 R37 T91 T95 A02 A04 A05
WGR 66-128 205/60R15 A13 T91 T95 A08 A09 A19
e1*93/81,95/54, 66-128 215/60R15 A12 T94 T98 A99 B03 S02
2001/116*0024*..
Seat Alhambra 66-110 195/65R15 A13 R37 T91 T95 A02 A04 A05
7MS 66-110 205/60R15 A13 T91 T95 A08 A09 A19
e1*95/54, 98/14, 66-110 215/60R15 A12 T94 T98 A99 B03 S02
2001/116*0036*..
Seat Altea / Toledo 63-118 195/65R15 A13 A02 A04 A05
5P, 5PN 63-118 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e9*2001/116*0050*.. A60 A99 B03
e9*2007/46*0012*.. Flh KOV SeF
Sth S01
Seat Leon 63-118 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1P, 1PN 63-118 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e9*2001/116*0052*..; A58 A99 B03
e9*2007/46*0013*.. Flh S01
Seat Leon 63 - 110 195/65R15 A11 A02 A04 A05
5F 63 - 110 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e9*2007/46*0094*.. A58 A99 B03
B88 F23 Y85
S01
Skoda Octavia (II) 55-118 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1Z 55-118 205/60R15 A33 T90 T91 A08 A09 A19
e11*2001/116*0230*; A99 B03 Car
e11*2007/46*0012*.. Lim Npf S01
VW Bus 50-103 195/70R15 A11 A80 R37 T97 160 A02 A04 A05
7DB 50-103 195/70R15C A11 A80 R37 T00 T98 160 A08 A09 A19
e1*96/79*0067*.., 50-103 205/65R15 A11 T94 T99 160 A99 B03 S02
e1*98/14*0067*.. 50-103 205/65R15C A11 R09 160
50-103 215/65R15 A12 T00 T96 160
VW Bus, Transporter 50-103 195/70R15 A11 R37 T92 T97 160 A02 A04 A05
70X02.., 70X12.. 50-103 195/70R15C A11 R09 160 A08 A09 A19
H297-300, 304, 306, 50-103 205/65R15 A11 T94 T99 160 A99 B03 S02
H322-327 50-103 205/65R15C A11 R09 160
50-103 215/65R15 A12 T00 T96 160
VW Bus, Transporter 50-103 195/70R15 A11 A80 R37 T97 A02 A04 A05
7DW, 7DWA 50-103 195/70R15C A11 A80 R09 A08 A09 A19
e1*96/79, 98/14* 50-103 205/65R15 A11 T99 A99 B03 S02
0066,0120*.. 50-103 205/65R15C A11 R09
50-103 215/65R15 A12 T00
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Cross Touran 75-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
1T, 1t 75-103 205/60R15 A13 M+S T90 T91 A08 A09 A19
e1*2001/116*0211*..; 75-103 205/65R15 A12 M+S A99 B03 KMV
e1*2007/46*0357*..; S01
DE*2007/46*0506*..
- incl. Facelift 2011
VW Golf (V) 55-110 195/65R15 A13 R37 A02 A04 A05
1K 55-110 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e1*2001/116* A99 B03 Flh
0242*00-24 S01
VW Golf (V) Variant 59-110 195/65R15 R37 A02 A04 A05
1KM 59-110 205/60R15 A08 A09 A11
e1*2001/116* A19 A58 A99
0328*00-14 B03 Car S01
VW Golf (VI) 59-103 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1K 59-103 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e1*2001/116 A99 B03 Cbo
*0242*25-..; Flh S01
e1*2007/46*0490*..
- Fließheck/Cabrio
VW Golf (VI) Variant 59-90 195/65R15 A11 A02 A04 A05
1KM 59-90 205/60R15 A31 A08 A09 A19
e1*2001/116*0328*..; A99 B03 Car
e1*2007/46*0492*.. S01
VW Golf (VII) 63 - 110 195/65R15 A11 A02 A04 A05
AU 63 - 110 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e1*2007/46*0623*.. A58 A99 B03
B88 F24 Y85
S01
VW Golf (VII) 63 - 90 195/65R15 A11 A02 A04 A05
AU 63 - 90 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e1*2007/46*0623*.. A58 A99 B03
B88 F23 Y85
S01
VW Golf Plus 55-110 195/65R15 A13 R37 A02 A04 A05
1KP 55-110 205/60R15 A33 A08 A09 A19
e1*2001/116*0304*.. A58 A99 B03
e1*2007/46*0491*.. Flh S01
VW Jetta 77,90,103 195/65R15 A13 A02 A04 A05
16, 16H 77,90,103 205/60R15 A13 A08 A09 A19
e1*2007/46*0539*..; 77,90,103 215/60R15 A12 A58 A99 B03
e1*2007/46*0584*.. Sth S01
VW Jetta 66-110 195/65R15 R37 A02 A04 A05
1KM 66-110 205/60R15 A08 A09 A11
e1*2001/116*0328*.. A19 A58 A99
B03 Sth S01
VW Sharan 66-128 195/65R15 A13 R37 T91 T95 A02 A04 A05
7M 66-128 205/60R15 A13 T91 T95 A08 A09 A19
e1*93/81,95/54, 66-128 215/60R15 A12 T94 T98 A99 B03 S02
98/14,2001/116
*0023*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Touran 66-110 195/65R15 A13 A02 A04 A05
1T 66-110 205/60R15 A33 T90 T91 A08 A09 A19
e1*2001/116* A58 A99 B03
0211*00-22; Npf S01
e1*2007/46*
0357*00-01
VW Touran 66-103 195/65R15 A13 T91 T95 A02 A04 A05
1T, 1t 66-103 205/60R15 A33 T91 T95 A08 A09 A19
e1*2001/116* A58 A99 B03
0211*23-..; Npf S01
e1*2007/46*
0357*02-..;
DE*2007/46*0506*..
ab MJ 2011
Auflagen und Hinweise
160 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A80 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit ESP (Elektronisches-
Stabilitäts-Programm).
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
SeF Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack
(Typ 5P, 5PN).
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Y85 Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49065 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55084112 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ UL560
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2013 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. März 2013
Laux 00192189.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim