Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112557145 H1/ OXIGIN 19 8518 LK112 FZ60Ø66,6-Ø57,1 57,1 Kunststoff 750 2200 05/14 HD Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 56C; 71N; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 54A 245/35R18 92 11A; 22H; 22M; 24D; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89 11A; 248; 26P Sportback (4-türig); 225/35R18 87 11A; 245; 248; 26B 2-türig; 77 - 221 225/35R18 87Y 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 215/40R18 89 Cabrio; Limousine; 225/40R18 88W Allradantrieb; 235/35R18 86W 5EM Frontantrieb; 77 - 221 235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 206 - 221 215/40R18 89 52J 12A; 51A; 56C; 71N; 225/40R18 89 723; 73C; 74A; 74P; 235/35R18 90 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 12A; 51A; 56C; 573; 68T 71N; 723; 73C; 74A; 66 - 147 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 74P; DEB 24J; 24M; 5FE 245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 68B 66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 51G Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/40R18 91 bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93 11A; 22M e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 82J 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 52J bis 245/40R18 93 11A; 22M; 52J e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*95/54*0024*12; e1*95/54*0024*.. 24C; 24D; 367; 5HR Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 21L; nur bis e1*95/54*0024*.. 22B; 24D; 24J e1*95/54*0024*11; 235/40R18 95 11A; 21B; 21L; 22B; Frontantrieb; 24D; 24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 5HA; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 657; 689 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1P; 5PN; 5F; 5P Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5F; 5P; 5PN 170 Nm für Typ : 7MS Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 88 11A; 22H; 22Q; 24D; 71N; 723; 73C; 74A; 5FE; 57F; 68T 74P 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M; 5FE 235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 24C; 24M 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 88 11A; 22H; 22Q; 24D; 71N; 723; 73C; 74A; 5FE; 57F; 68T 74P 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M; 5FE 235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 24C; 24M 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 51J Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; 11H; 12A; 51A; 56C; 68T 71N; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; ab 27H e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; Kombi; 3-türig; 5- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P; 76O 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 215/40R18 89 Leon X-Perience; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0036*08; e1*98/14*0036*.. 24C; 24D; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 85 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 21L; nur bis e1*98/14*0036*.. 22B; 24D; 24J e1*98/14*0036*07; 235/40R18 95 11A; 21B; 21L; 22B; Frontantrieb; 24D; 24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 5HA; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 657; 689 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3T; 1Z Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb; 55 - 147 225/40R18 92 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 56C; 573; 24M; 57F; 68T 71N; 723; 73C; 74A; 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 225/45R18 91 11A; 22M; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 56C; 71N; 24M 723; 73C; 74A; 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb; 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 71N; 723; 73C; 74A; 5FE; 57F; 68T 74P 55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 5FE 245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M; 5FE; 57F; 68T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 132 215/40R18 85W 11A; 27I; 5EG ab 63 - 162 215/40R18 89 11A; 27I e11*2007/46*0243*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M Stufenheck; e11*2007/46*0014*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 245 Kombi; Allradantrieb; e11*2007/46*0014*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AU; 16; AUV; 1KM; 1KP; 1K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1K; 1KM; 1KP; 16 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 51J e1*2007/46*0490*04; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22P; ab 24C; 24D e1*2001/116*0242*25; 59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 51J Frontantrieb; 225/40R18 11A; 21P; 22H; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 51G 12A; 51A; 56C; 71N; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22P; 723; 73C; 74A; 74P 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 5; nur bis 51J e1*2001/116*0242*24; 55 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; 245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; Frontantrieb; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 169 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 12A; 51A; 56C; 573; 51J 71N; 723; 73C; 74A; 55 - 184 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 74P; BE0 1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf 6; ab 24M; 51J e1*2001/116*0242*25; 225/40R18 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck; 24C; 24D; 51G Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb; 248; 26P; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 155 215/40R18 89 11A; 21S; 24J; 26P; 12A; 51A; 56C; 71N; 27H; 51J 723; 729; 73C; 74A; 225/35R18 87Y 11A; 21T; 241; 246; 74P 248; 26P; 27H; 5ET 225/40R18 92 11A; 21T; 241; 246; 248; 26P; 27H AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 221 215/40R18 89 11A; 245; 26P; 27H nur Golf 7; ab 1K e1*2007/46*0490*.. e1*2007/46*0623*01; ab e1*2007/46*0490*05; Kombilimousine; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab 1K e1*2007/46*0490*.. 27H e1*2007/46*0623*01; ab e1*2007/46*0490*05; Kombilimousine; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 221 215/40R18 89 11A; 245; 26P; 27H nur Golf 7; ab e1*2007/46*0627*01; GOLF SPORTSVAN; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab 27H e1*2007/46*0627*01; GOLF SPORTSVAN; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur 5FE Golf Plus; Nur bis 245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; e1*2001/116*0304*13; 68T Frontantrieb; 55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 71N; 723; 73C; 74A; 68T 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur 24J; 24M bis 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13; 24J; 24M; 5FE Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*21; 24J; 248; 5FE Frontantrieb; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 248 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 24J; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 248; 51J e1*2001/116*0304*14; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Frontantrieb; 24J; 244; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 56C; 573; 24J; 244 71N; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/40R18 89 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta 270 (Stufenheck); 225/35R18 87W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 248; 12A; 51A; 56C; 573; 271 71N; 723; 729; 73C; 235/35R18 90 11A; 21B; 24J; 248; 74A; 74P 260; 271 235/40R18 91 11A; 21B; 24J; 248; 260; 271 255/35R18 90 11A; 244; 247; 273; 57F; 68B 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/45R18 91 Beetle (Schrägheck); 235/40R18 91 11A; 27I Beetle Cabrio; 235/45R18 11A; 26P; 27I; 51G Frontantrieb; 255/40R18 95 11A; 248; 27B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68W 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 51J e1*2007/46*0492*05; 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; ab 24J; 24M e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine); 24J; 24M Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0328*15; 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur 24J; 24M; 5FM bis 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 71N; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 24C; 24D; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 56C; 573; 71N; 723; 73C; 74A; 74P 7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis e1*95/54*0023*.., 24D; 24J e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb; 24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22B; 24D; 5HA; 12A; 51A; 56C; 71N; 57F; 657; 689 723; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0399-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50137 ANLAGE: 4 Radtyp: OXIGIN 19 8518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 21.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 30 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.