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							Gutachten 25-00226-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100581
zu V.1. ANLAGE: 5                                                        Radtyp: NEV1 1775
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                       Stand: 19.07.2025

                                                                                                                Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                           : AUDI, FORD, SEAT, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)        53
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-    zul.        zul.      gültig
                                                                          och     werkstoff        Rad-        Abroll    ab
                    Kennzeichnung                     Kennzeichnung       in mm                    last        umf.      Fertig
                    Rad                               Zentrierring                                 in kg       in mm     datum
NEV1751753162       ET 53 PCD 112 CB 66,6             66,6 - 57,1-A             57,1                    835       2150    06/25
57,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUDI
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17              89      51J                      Cabrio; Frontantrieb;
                                 75 - 147 205/50R17              89Y     51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17              91      51J                      12A; 51A; 71A; 721;
                                          225/45R17              91                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  DEB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                  Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110            205/50R17   89                               Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                     215/45R17   87W      5ET                     S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147            205/50R17   93                               türig;
                                                     215/45R17   91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         66 - 184    225/45R17   91                               12A; 51A; 573; 71A;
                                         66 - 195    205/50R17            51G; 52J                721; 725; 73C; 74A;
                                                     225/45R17   91       52J                     74P; DEB
                                                     M+S
8P              e1*2001/116*0217*..      66 - 184    225/45R17   91                               Sportback (4-türig);
8PA             e1*2001/116*0418*..      66 - 195    225/45R17   91       52J                     S3; Schrägheck 2-
                                                     M+S
8PB             e13*2007/46*1082*..                                                               türig;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; DEB


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00226-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100581
zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: NEV1 1775
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025

                                                                                                        Seite: 2 von 5


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:      GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW              Reifen             Auflagen zu Reifen     Auflagen
WGR           e1*2001/116*0024*.., 66 - 150        225/45R17 94       11A; 367; 5HI          ab e1*95/54*0024*12;
                e1*95/54*0024*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
WGR             e1*93/81*0024*..,      66 - 128    225/45R17 94       5HI                    nur bis
                e1*95/54*0024*..                   235/45R17 93       11A; 24M; 367; 5HA     e1*95/54*0024*11;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94               11A; 367; 5HI          ab e1*98/14*0036*08;
                e1*98/14*0036*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
7MS             e1*95/54*0036*..,      66 - 110    225/45R17 94       5HI                    nur bis
                e1*98/14*0036*..                   235/45R17 93       11A; 24M; 367; 5HA     e1*98/14*0036*07;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00226-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100581
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: NEV1 1775
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 19.07.2025

                                                                                                       Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:      VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
7M            e1*2001/116*0023*.., 66 - 150     225/45R17 94        11A; 367; 5HI           ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
7M             e1*93/81*0023*..,     66 - 128   225/45R17 94        5HI                     nur bis
               e1*95/54*0023*..,                235/45R17 93        11A; 24M; 367; 5HA      e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIE RUNGS NUM MER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems - bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00226-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100581
zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: NEV1 1775
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 19.07.2025

                                                                                                     Seite: 4 von 5
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombi nation ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröß e ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1340kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     auß en, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässi g.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00226-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100581
zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: NEV1 1775
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025

                                                                                                    Seite: 5 von 5
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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