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							                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         DOMINAR
                Typ                            DOMINAR 209
                Radgröße                       9Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                           Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)
                 DOMI90204 DOMINAR 209 5X112 ET40 / Ø66,45 5/112/57,1        40         870      2330
                 0159      - Ø57,1


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
§22 102140*00




                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     102140
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          DOMINAR 209...(s.o.)
                Radgröße                       9Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°              120               28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi
                                               Ford
                                               Skoda
                                               Volkswagen

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q4 e-tron -/Sportback   70-89         255/45R20    A32 R03                       A14 A18 A57
                 FZ                           70-89         275/40R20    A12 R03                       V20 HA2 S01
                 e1*2018/858*00006*..
                 - Elektro
                 Ford Capri                   70-109        255/45R20    A91 R03                       A14 A18 A57
                 DRP                          70-109        265/45R20    A12 R03                       V20 Vn2 HA2
                 e1*2018/858*00364*..         70-109        275/40R20    A12 R03                       S01
                 - Elektro
                 Ford Explorer                70-109        255/45R20    A91 R03                       A14 A18 A57
                 DRP                          70-109        265/45R20    A12 R03                       Car V20 Vn2
                 e1*2018/858*00364*..         70-109        275/40R20    A12 R03                       HA2 S01
                 - Elektro
                 Skoda Elroq 50 / 60          70            245/45R20    R03                           A12 A14 A18
                 NY                           70            255/45R20    R03                           A58 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*17-..        70            265/45R20    R03                           HA2 S01
                                              70            275/40R20    A01 K2b R03
                 Skoda Elroq 85               89 (210)      255/45R20    R03                           A12 A14 A18
§22 102140*00




                 NY                           89 (210)      265/45R20    R03                           A58 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*17-..        89 (210)      275/40R20    A01 K2b R03                   HA2 S01
                 - Elektro
                 Skoda Elroq RS, 85X          77            255/45R20    R03                           A12 A14 A18
                 NY                           77            265/45R20    R03                           A56 Flh V20
                 e8*2007/46*0416*19-..        77            275/40R20    A01 K2b R03                   HA2 S01
                 - Elektro
                 Skoda Enyaq 50 / 60          70            255/45R20    A32 R03                       A14 A18 A58
                 NY                           70            275/40R20    A01 A12 K2b R03               V20 HA2 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 - incl. Facelift 2025
                 Skoda Enyaq 80,85 -/X        70-89         255/45R20    A32 R03                       A14 A18 A57
                 NY                           70-89         275/40R20    A01 A12 K2b R03               V20 HA2 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 - incl. Facelift 2025
                 Skoda Enyaq RS               77            255/45R20    A32 R03                       A14 A18 A56
                 NY                           77            275/40R20    A01 A12 K2b R03               V20 HA2 S01
                 e8*2007/46*0416*..
                 - Elektro
                 - incl. Coupé
                 VW ID.4 Pro / GTX            70-89         255/45R20    R03                           A12 A14 A18
                 E2                           70-89         275/40R20    A01 K2b R03                   A57 Car V20
                 e1*2018/858*00004*..                                                                  HA2 S01
                 - Elektro




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                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW ID.4 Pure               70            245/45R20      A32 R03                         A14 A18 A58
                 E2                         70            255/45R20      A12 R03                         Car V20 HA2
                 e1*2018/858*00004*..       70            275/40R20      A01 A12 K2b R03                 S01
                 - Elektro
                 VW ID.5 Pro / GTX          70-89         255/45R20      R03                             A12 A14 A18
                 E2                         70-89         275/40R20      A01 K2b R03                     A57 V20 HA2
                 e1*2018/858*00004*..                                                                    S01
                 - Elektro
                 VW ID.7 Pro, ProS, GTX     89, 90        255/40R20      A91 R03 T01                     A14 A18 A57
                 ED                         89, 90        265/40R20      A12 R03                         Car Lim V20
                 e1*2018/858*00306*..       89, 90        275/35R20      A01 A12 K2c R03 T02 T98         Vn2 HA2 S01
                 - incl. Tourer
                 - Elektro


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
§22 102140*00




                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 4 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 102140*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 5 von 7

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 102140*00




                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 16, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 102139 ,
                RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 6 von 7

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      255/50R20, 285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
§22 102140*00




                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20, 305/45R20
                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. August 2026 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2026.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 4. August 2026


                Pohl                                                                                   00473395.DOCX
§22 102140*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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