Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              51140*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         NN8090
§ 22 51140*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 51140


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 51140*01


                Die ABE-Nr. 51140*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ NN8090, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0311-16-WIRD/N1 vom 31.01.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-6

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51140*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 31.01.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 01.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 29

                Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                              MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung      Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.      Fertig
                              Rad                Zentrierring                                                  (kg)      (mm)      datum
                1125266645/WS NN8090/WS1X PCD112 ohne                                   66,45                      768     2324     07/16
                1X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                              für Typ : B8; (Kugelbund)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
§ 22 51140*01




                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                              für Typ : 4G; 4H; 4G1; B8; B81
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                                              Typ : 8R2; 8R1; 8R
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C020, Kit: B450L30517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                              145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                              165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19                51G                       Nur A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..                                                              Quattro bis MJ2015;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74A
                B8             e1*2001/116*0430*..       120 - 200 235/40R19 92Y                              A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..                 245/40R19 94  11A; 26P; 27H                MJ2016;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 110 - 185 225/40R19 93          YBB; YBC                A5 Coupé (B9) ab
                                                 110 - 260 245/35R19 93          YBC                     MJ2016; AUDI S5
                                                                                                         Coupé
                                                                                                         (B9) ab MJ2016;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W      11A; 248; 26P; 27I      Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..            235/35R19 91Y      11A; 245; 248; 26B;     Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                 27B                     ab MJ2016; AUDI S4
                                                     90 - 260 245/35R19 93Y      11A; 245; 248; 26B;     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                 26N; 27B                Limousine;
                                                     260      225/40R19 M+S      11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                              235/35R19 M+S      11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27B; 52J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
§ 22 51140*01




                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  11A; 27I; 51J                    Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..           255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P;              quattro;
                                                                         27B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 765
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P;          Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..                           270; 5HI                     allroad quattro;
                                                     100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E;          Kombi; Stufenheck;
                                                                             67H                          Allradantrieb;
                                                               235/40R19 96  11A; 26P; 270; 52J           Frontantrieb;
                                                               235/45R19 95  11A; 26P; 270; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/45R19 95  11A; 26P; 57E; 67K           12A; 51A; 573; 71C;
                                                               245/40R19 98  11A; 245; 248; 26P;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                             270                          74A
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 92  12I; 5GM; 52J                Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 235/40R19 96  12I; 52J                     Coupe; 4-türig;
                                                               235/45R19     12T; 51G; 52J                Allradantrieb;
                                                               245/40R19 94  11A; 12A; 26P                Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..               245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
§ 22 51140*01




                                                                 245/50R19 101 11A; 24N; 24O                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/45R19 98  11A; 21P; 52J                 145 Nm; kurzer
                                                                 255/45R19 104 11A; 21P                      Radstand; langer
                                                                                                             Radstand;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 740; 76T;
                                                                                                             765

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 4 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331             235/40R19          12T; 51G; 52J            Coupe; Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93       12A; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 76Z; PDI

                Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       12T; 51G; 52J                        Cabrio; Coupe;
                                                        245/35R19 93    12A; 52J                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 76Z; PDI
                B8             e1*2001/116*0447*..     331       235/40R19          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 76Z;
                                                                                                             PDI

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51140*01




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                             MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : 172; 230; 245G AMG; 204 X; 245G; 204 K; 222; 211K; 231;
                                                             211; 204; 221
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : 204 X; R1ES; (Kugelbund)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L30517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 230; 231; 245G; 245G
                                                             AMG
                                                             150 Nm für Typ : R1ES; 204 X; 221; 222
                                                             150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 29
                Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 248; 26B; 26N;     Sportfahrwerk; GLA;
                                                                       27B; 27H                nicht Offroad-
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 246; 248; 26B;     Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                       26N; 27B; 27H           Paket; Allradantrieb;
                                                         245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                       26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       26J; 27B; 27F           721; 725; 73C; 74A
                                                         255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F
                                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
                                                                       27B; 27H; 52J
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248           nicht Sportfahrwerk;
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 27I      GLA; nicht
                                                         245/40R19 98  11A; 24J; 244; 27H; 27I Fahrdynamik Paket;
                                                                                               Offroad-Fahrwerk;
                                                         245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27H; 27I Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26P; 27B; 27H           12A; 51A; 71C; 71K;
                                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 52J      721; 725; 73C; 74A
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 26B;     nicht Sportfahrwerk;
§ 22 51140*01




                                                                       26N; 27B; 27H           GLA; nicht
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 26B;     Fahrdynamik Paket;
                                                                       26N; 27B; 27H           nicht Offroad-
                                                         245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;     Fahrwerk;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F      Allradantrieb;
                                                         245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F      721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 248; 26B; 26N;              Sportfahrwerk; GLA;
                                                                         27B; 27H                         nicht Offroad-
                                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 246; 248; 26B;              Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                         26N; 27B; 27H                    Paket; Allradantrieb;
                                                           245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;              Frontantrieb;
                                                                         26J; 27B; 27F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         26J; 27B; 27F                    721; 725; 73C; 74A
                                                           255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F
                                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
                                                                         27B; 27H; 52J




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248                 nicht Sportfahrwerk;
                                                 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I            GLA; nicht
                                                          245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27H; 27I       Fahrdynamik Paket;
                                                                                                     Offroad-Fahrwerk;
                                                               245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27H; 27I Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                               255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26P; 27B; 27H           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 52J      721; 725; 73C; 74A
                245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 26B;     nicht Sportfahrwerk;
                                                                             26N; 27B; 27H           GLA; nicht
                                                     80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 26B;     Fahrdynamik Paket;
                                                                             26N; 27B; 27H           nicht Offroad-
                                                               245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;     Fahrwerk;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F      Allradantrieb;
                                                               245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27F      721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51140*01




                204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y         11A; 24C; 244; 26B;      Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                 26J; 27I; 5HA            neue C-Klasse;
                                                           245/35R19 93Y         11A; 24C; 26B; 26J;      Kombilimousine;
                                                                                 5HA                      Limousine;
                                                                                                          Heckantrieb; nur
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
                204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 26B;           Nur Baureihe 205;
                204 K          e1*2001/116*0457*..                          26J; 27I                      neue C-Klasse;
                                                              245/35R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J            Kombilimousine;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 245/40R19 98       ohne                         Heckantrieb;
                                                                             Radhausverbreiterung         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             (Flap) Serie; GAA;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             XFX; 11A; 24J; 248;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                             26B; 26J; 27H; 27P
                                                               245/40R19 98  mit                          83C
                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                             (Flap) Serie; GAA;
                                                                             XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                                             26J; 27H; 27P
                211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;          Nur 4-MATIC;
                                                                             5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                                     130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A
                211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X                       Heckantrieb;
                               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A
                211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X                     Heckantrieb;
§ 22 51140*01




                                                               245/35R19     11A; 21B; 22B; 53S           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 57E; 68R           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A
                212            e1*2001/116*0501*..   110 - 190 245/40R19 98      mit                      Baureihe W213;
                                                                                 Radhausverbreiterung     Heckantrieb;
                                                                                 (Flap) Serie; GAA;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 XFX; 11A; 24J; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26J; 27H; 27P
                                                              245/40R19 98       ohne                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 Radhausverbreiterung     83C
                                                                                 (Flap) Serie; GAA;
                                                                                 XFX; 11A; 24J; 248;
                                                                                 26B; 26J; 27H; 27P

                Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/55R19 101         11A; 24J                 GLC; Kombilimousine;
                                                           245/50R19 101         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                           245/55R19 103         11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/50R19 103         11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
                204 X          e1*2001/116*0480*..   120 - 155 235/55R19 101     YBJ; 12N                 GLC Coupé;
                                                               245/50R19 101     YBL; 11A; 12A; 24J       Allradantrieb;
                                                               245/55R19 103     YBK; 11A; 12A; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/50R19 103     YBJ; YBM; 11A; 12A;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                 24J                      725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 8 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19                11A; 24J; 51G; 575       ab Mj.2013 (Baureihe
                222          e1*2007/46*0960*..                                                              222); nicht AMG Sport-
                                                                                                             Paket; Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88             11A; 22M; 246; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                    260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 235/35R19 91       11A; 22M; 24J; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    260; 270                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A

                Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                230          e1*98/14*0169*..   225              245/35R19 93                                ab e1*98/14*0169*19;
                231          e1*2007/46*0803*..                                                              Cabrio; Heckantrieb;
§ 22 51140*01




                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 76T

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : H15 (Kugelbund)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                             für Typ : H15
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C020, Kit: B450L27517R13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92          11A; 24J; 248; 26B;          Q30; Allradantrieb;
                                                                                26J; 27F                     Frontantrieb;
                                                             235/45R19 95       11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26J; 27F                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             245/40R19 94       11A; 24J; 244; 247;          721; 725; 73C; 74A
                                                                                26B; 26J; 27F




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 9 von 29
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92       11A; 248; 26B; 26N;       QX30; Allradantrieb;
                                                                                27F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R19 95       11A; 248; 26B; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                27F                       721; 725; 73C; 74A
                                                             245/40R19 94       11A; 246; 248; 26B;
                                                                                26J; 27F
                                                             245/45R19 98       11A; 246; 248; 26B;
                                                                                26J; 27F

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
§ 22 51140*01




                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 29
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§ 22 51140*01




                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 29
                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§ 22 51140*01




                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 29
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51140*01




                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 13 von 29
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1300kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 51140*01




                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                          Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 14 von 29
                68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R19
                                     Hinterachse:                          265/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 51140*01




                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 15 von 29
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                     nicht zulässig.
                GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/40R19
                     Hinterachse: 275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R19
                                    Hinterachse:                          285/35R19
§ 22 51140*01




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           235/55R19


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 29
                                    Hinterachse:                          255/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/55R19
                                    Hinterachse:                          265/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/50R19
                                    Hinterachse:                          275/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51140*01




                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/50R19
                                    Hinterachse:                          285/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 29


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                    VA
                             26P                      x = 180             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 230       y = 250            28                VA
§ 22 51140*01




                             26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 350            27                HA
                             27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 18 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                    VA
                             26P                      x = 350             y = 150                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 400       y = 200            22                VA
                             26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 400            30                HA
§ 22 51140*01




                             27H                    x = 270       y = 400             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 19 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 450             y = 270                   VA
                             26P                       x = 400             y = 220                   VA
                             27B                       x = 325             y = 390                   HA
                             27I                       x = 275             y = 340                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 450       y = 270             7                VA
§ 22 51140*01




                             27H                    x = 325       y = 390             8                HA
                             27F                    x = 325       y = 390            18                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 20 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 51140*01




                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 21 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
§ 22 51140*01




                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 22 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      245G
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):      Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 280             y = 240                    VA
                             27B                      x = 300             y = 280                    HA
                             27I                      x = 250             y = 200                    HA
                             26B                      x = 350             y = 340                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 350       y = 340             25                VA
§ 22 51140*01




                             26N                   x = 350       y = 340              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 280             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 280              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 23 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      245G
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                       Variante(n):      GLA, Offroad-Fahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 280             y = 240                    VA
                             27B                      x = 300             y = 280                    HA
                             27I                      x = 250             y = 200                    HA
                             26B                      x = 350             y = 340                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 350       y = 340             11                VA
§ 22 51140*01




                             26N                   x = 350       y = 340              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 280             20                HA
                             27H                   x = 300       y = 280              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 24 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      212
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                       Handelsbez.:      E-KLASSE

                       Variante(n):      Baureihe W213

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 300                    VA
                             26P                      x = 300             y = 250                    VA
                             27P                      x = 280             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
§ 22 51140*01




                             27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 25 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      204
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:      C-KLASSE

                       Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 350                    VA
                             26P                      x = 240             y = 285                    VA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 350             30                VA
§ 22 51140*01




                             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 26 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      R1ES
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                       Handelsbez.:      E-KLASSE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 300                    VA
                             26P                      x = 300             y = 250                    VA
                             27P                      x = 280             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
§ 22 51140*01




                             27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 27 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:      172
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0548*..
                       Handelsbez.:      SLK / SLC

                       Variante(n):      Cabrio, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
                             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
§ 22 51140*01




                             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                             Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 28 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       NISSAN
                       Fahrzeugtyp:      H15
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2977*..
                       Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 350             y = 250                  VA
                             26P                        x = 250             y = 150                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                    von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                             26N                     x = 350       y = 250                8               VA
                             26J                     x = 350       y = 250               30               VA
                             27H                     x = 230       y = 220                8               HA
§ 22 51140*01




                             27F                     x = 280       y = 270               30               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 4                                                             Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 29 von 29

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       NISSAN
                       Fahrzeugtyp:      H15
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2977*..
                       Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                       Variante(n):      Allradantrieb, QX30

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 350             y = 300                  VA
                             26P                        x = 300             y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                    von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                             26J                     x = 350       y = 300               25               VA
                             26N                     x = 350       y = 300                8               VA
                             27F                     x = 300       y = 250               20               HA
§ 22 51140*01




                             27H                     x = 300       y = 250                8               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen