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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51370



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7,5 J x 17 H2


             Typ:                         GA7570
§ 22 51370




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51370


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51370


             Die ABE-Nr. 51370 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 17 H2, Typ GA7570, in der
             Ausführung wie im Gutachten Nr. 366-0075-17-MURD vom 20.03.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51370




             die Felgengröße,
             der Typ des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.



             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.03.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 29.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan
                                                        International S. A.
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             WS3X                WS3X                    ohne                        66,6                    800     2300    01/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                  : B450L27517R14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
§ 22 51370




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17            51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                        235/45R17 94                                    Limousine;
                                                        245/45R17 95                                    Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76S; DEB
             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17        51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                                            245/45R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                        DEB
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17       51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                             245/45R17 95                               Quattro; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76S; DEB
             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17        51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/45R17 94                                Limousine;
                                                            245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                        DEB
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245;
                                                       245G; 246
                                                       140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                                       150 Nm für Typ : 163; 164; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
             169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              60 - 142 205/45R17 84W                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                        205/45R17 88                                  73C; 74D
                                                        215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M
                                                        225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                     24M
             176          e1*2007/46*0928*..  66 - 125 205/50R17 93                                   A-Klasse;
                                                        215/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51370




                                                        215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              66 - 160 225/45R17 91                                   729; 73C; 74D; 76S
                                                        235/45R17 94 11A; 248; 26P
                                              155 - 160 205/50R17 93 52J
                                                        215/45R17 91 52J

             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93           11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                      215/45R17 91                                    nicht Natural Gas
                                                      225/45R17 91           11A; 26P                 Drive; nicht Electric
                                                      235/45R17 94           11A; 26P                 Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/50R17 89                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/45R17 87                                   73C; 74D
                                                       225/45R17 90
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 65     205/50R17 93                                     B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                     205/55R17 91                                     electric drive; Kombi;
                                                     225/50R17    51G                                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/60R17 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                      GLA; nicht
                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/45R17 91     11A; 26B; 26N            CLA; CLA Limousine;
                                                            235/45R17 94     11A; 26B; 26J            CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51370




                                                                                                      73C; 74D; 76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R17 93                               A-Klasse;
                                                            215/45R17 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                  66 - 160 225/45R17 91                               729; 73C; 74D; 76S
                                                            235/45R17 94     11A; 248; 26P
                                                  155 - 160 205/50R17 93     52J
                                                            215/45R17 91     52J
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 205/50R17 93      11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                            215/45R17 91                              nicht Natural Gas
                                                            225/45R17 91     11A; 26P                 Drive; nicht Electric
                                                            235/45R17 94     11A; 26P                 Drive; Kombi;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 205/50R17 93      11A; 248; 26P            CLA; nicht
                                                           215/45R17 91                               Sportfahrwerk; CLA
                                                           225/45R17 91      11A; 248; 26P            Limousine; CLA
                                                           235/45R17 94      11A; 248; 26P            Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96                                   Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                      Paket; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 205/50R17 93       11A; 248; 26B; 26N      CLA; Sportfahrwerk;
                                                           215/45R17 91       11A; 26B; 26N           CLA Limousine; CLA
                                                           225/45R17 91       11A; 248; 26B; 26N      Shooting brake;
                                                           235/45R17 94       11A; 248; 26B; 26J      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91                                 bis
                                                        235/45R17 94        11A; 26P                 e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                     Coupe; Heckantrieb;
§ 22 51370




                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     729; 73C; 74D; 76S
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225    225/45R17     12T; 51G                 Nur Baureihe 204;
                                                              235/45R17 94  12A                      Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                     74D; 76S
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 155    205/55R17 95  nicht Coupe; nicht       Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                             Allradantrieb; 12R       neue C-Klasse; Cabrio;
                                                              215/50R17 95  nicht Coupe; nicht       Kombilimousine; Coupe;
                                                                            Allradantrieb; 11A; 12A; Limousine;
                                                                            26P                      Allradantrieb;
                                                              215/55R17 94  nicht Coupe; nicht       Heckantrieb; nicht
                                                                            Allradantrieb; 11A; 12A; Hybrid;
                                                                            26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 245    225/50R17 98  11A; 12A; 26P; 67T       51A; 71K; 721; 73C;
                                                              235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P            74D; 76S
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155   225/50R17 98Y 11A; 12A; 26P            Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..               235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P; 5HI       neue C-Klasse;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb; nur
                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                     74D; 76S
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17            12T; 51G                 Nur Baureihe 204; Nur
                                                        235/45R17 94         12A                      4-MATIC; Limousine;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/45R17         12Q; 51G                 bis
                                                           235/45R17 97      12A                      e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76S
             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/45R17        12Q; 51G                 Nur 4-MATIC; bis
                                                            235/45R17 94     12A                      e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                      Kombi;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93           11A; 248; 26P            CLA; nicht
                                                      215/45R17 91                                    Sportfahrwerk; CLA
§ 22 51370




                                                      225/45R17 91           11A; 248; 26P            Limousine; CLA
                                                      235/45R17 94           11A; 248; 26P            Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 205/50R17 93      11A; 248; 26B; 26N       CLA; Sportfahrwerk;
                                                           215/45R17 91      11A; 26B; 26N            CLA Limousine; CLA
                                                           225/45R17 91      11A; 248; 26B; 26N       Shooting brake;
                                                           235/45R17 94      11A; 248; 26B; 26J       Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17              51G                      10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W        12A                      Baureihe W212;
                                                        235/45R17 94W        12A; 51J                 Stufenheck;
                                              100 - 225 225/50R17 94Y        12A                      Heckantrieb;
                                                        235/45R17 94Y        12A; 57E; 57W            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R17 95W        12T; 5HR                 51A; 71K; 721; 729;
                                                        245/45R17 95Y        12T                      73C; 74D; 76S; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17            51G; 575                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             207            e1*2001/116*0502*..   225      235/45R17         51G                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76A
             207            e1*2001/116*0502*..   225      235/45R17         51G                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76Z
             207            e1*2001/116*0502*..   120 - 215 235/45R17        51G; 575; 68A            Coupe; Heckantrieb;
§ 22 51370




                                                  225 - 245 235/45R17        51G; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/50R17 98Y 12A                              Kombi; Heckantrieb;
                                                       245/45R17 99  12T                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74D; 76S; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99         12I                      GLK; Allradantrieb;
                                                        235/60R17 102        12T                      Heckantrieb;
                                                        255/55R17            11A; 12A; 24M; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57F; 575                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17                                       V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 140 225/55R17                                       Tourer; Vito Mixto;
                                                      225/60R17                                       ab
                                                                                                      e1*2007/46*0457*09;
                                                           235/50R17         11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                           235/55R17         11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76S
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97         11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e9*93/81*0005*..,                                367                      12A; 51A; 71K; 721;
                            e9*98/14*0005*..               245/45R17         VE2; 11A; 22B; 24J;      73C; 74D
                                                                             24M; 367
                                                           245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                             367
             638/1          K393                  58 - 105 245/45R17         VE2; 11A; 22B; 24J;      Lkw geschl. Kasten;
                                                                             24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             367                      73C; 74D
             638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                            e9*95/54*0020*..,             245/45R17-95       11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                            e9*98/14*0020*..                                 5HR                      73C; 74D
                                                           245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             163          e1*96/79*0083*..  110 - 160 255/60R17              11A; 24N; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      75I; 76T; 76U; DEB
§ 22 51370




             164            e1*2001/116*0315*..   140 - 200 235/65R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 225/55R17-97                                    Nicht für Fz. m.
                                                                                                      Länge 6158 mm;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S; DEG; MBN
             220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 225/55R17        51G                      Nicht für Fz. m.
                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Nur 4-MATIC;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S; DEG
             220            e1*97/27*0099*..      145 - 225 225/55R17-97                              Nicht für Fz. m.
                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76S; DEG
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 225/55R17              51G                      Nicht für Fz. m.
                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                      DEG

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/4        L275                    65 - 170 225/55R17     11A; 24M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           245/45R17 99W 11A; 24J; 24M                73C; 74D
             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK           bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17     11A; 24J; 244; 51G           e1*2007/46*0459*05;
                            L720                           235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A           bis
                                                           235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK;          e1*2007/46*0458*07;
                                                                         54A                          Allradantrieb;
                                                           245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK           Heckantrieb;
                                                  190      225/55R17     11A; 24J; 244; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           101W
§ 22 51370




                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17             11A; 24M; 51G            Heckantrieb;
                                                       235/55R17 99W         11A; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R17 99W         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101      11A; 24J; 244; 5KK           bis
                                             70 - 190 225/55R17          11A; 24J; 244; 51G           e1*2007/46*0457*08;
                                                      235/55R17 103      11A; 24J; 244; 54A           Allradantrieb;
                                                      235/55R17 99W      11A; 24J; 244; 5JK;          Heckantrieb;
                                                                         54A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK           12A; 51A; 71K; 721;
                                                  190      225/55R17     11A; 24J; 244; 5KK           73C; 74D; 75I
                                                           101W
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 22
             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17                                       V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17                                       Tourer; Vito Mixto;
                                                        225/60R17                                     ab
                                                                                                      e1*2007/46*0459*06;
                                                           235/50R17         11A; 245; 248            ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                           235/55R17         11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76S

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
§ 22 51370




             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             H15          e11*2007/46*2977*..   80 - 155 225/55R17 97                                 Q30; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
§ 22 51370




                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 51370




                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51370




             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R17
                                 Hinterachse:                        265/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/50R17
                                 Hinterachse:                        245/45R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          215/50R17
                                  Hinterachse:                          235/45R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 51370




             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig
             DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                  mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
             VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51370
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    246
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
                    Handelsbez.:    B-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§ 22 51370




                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 51370




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51370
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    176
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                    Variante(n):    Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 200             y = 310                  VA
                          26B                       x = 250             y = 350                  VA
                          27I                       x = 240             y = 315                  HA
                          27B                       x = 290             y = 350                  HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
§ 22 51370




                          27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
§ 22 51370




                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 22

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
§ 22 51370
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51370
             Gutachten 366-0075-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51370
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: GA7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    117
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
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