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							Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
60B               60B                        ohne                        66,6                     745      2181    03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis: 5x112 ET: 39


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWY




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : AUDI


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis: 5x112 ET: 39


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWY
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : C17D30


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       260        225/40R19 M+S 52J                          140 Nm; Nicht A4
                                                                                             Allroad Quattro; AUDI
                                                                                             A4 (B9) ab MJ2016;
                                                                                             AUDI S4 (B9) ab
                                                                                             MJ2016; Kombi;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 740; 77E
B81            e13*2007/46*1084*.. 88 - 195       235/35R19 91     11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                  245/35R19 93     YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                   51J; KAWY                 MJ2015; Kombi;
                                                  255/35R19        51G; 6CX                  Frontantrieb;
                                                  255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24M; 54F; 6CX             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 740;
                                                                                             77E
B81            e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91          11A; 22I; 5GG; 51J        erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                   51J; KAWY                 MJ2015; Nicht A4
                                                  255/35R19        51G; 6CX                  Allroad Quattro; AUDI
                                                  255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;       S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                   24M; 54F; 6CX             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             740; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                     260       225/40R19 M+S 52J                           140 Nm; Nicht A4
                                                                                           Allroad Quattro; AUDI
                                                                                           A4 (B9) ab MJ2016;
                                                                                           AUDI S4 (B9) ab
                                                                                           MJ2016; Kombi;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 740; 77E
B8             e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91        11A; 22I; 5GG; 51J        erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                     100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                 51J; KAWY                 MJ2015; Nicht A4
                                               255/35R19         51G; 6CX                  Allroad Quattro; AUDI
                                               255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;       S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                 24M; 54F; 6CX             Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           740; 77E
B8             e1*2001/116*0430*.. 88 - 195    235/35R19 91      11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                 51J; KAWY                 MJ2015; Limousine;
                                               255/35R19         51G; 6CX                  Frontantrieb;
                                               255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54F; 6CX             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 740;
                                                                                           77E
B8             e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91        11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                     100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                 51J; KAWY                 MJ2015; AUDI S4 bis
                                               255/35R19         51G; 6CX                  MJ2016; Limousine;
                                               255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;       Allradantrieb;
                                                                 24M; 54F; 6CX             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           740; 77E
B8             e1*2001/116*0430*.. 88 - 195    235/35R19 91      11A; 22I; 51J             erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22I;       140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                 51J; KAWY                 MJ2015; Kombi;
                                               255/35R19         51G; 6CX                  Frontantrieb;
                                               255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54F; 6CX             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 740;
                                                                                           77E



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/40R19 92    5GM; 57E; 67H                   erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               235/40R19   96    52J                       140 Nm; A6; nicht A6
                                               235/45R19   95    52J                       allroad quattro;
                                               235/45R19   95    57E; 67K                  Kombi; Stufenheck;
                                               245/40R19   94    5HI                       Allradantrieb;
                                               245/40R19   98                              Frontantrieb;
                                               255/35R19   96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R19   96                              12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74A; 740;
                                                                                           766; 77E; AFY; DEÄ;
                                                                                           DEB; PDB
4G1            e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98        51J                       erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               255/40R19 100                               140 Nm; Nur A6
                                               255/45R19         51G                       allroad quattro;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74A; 740;
                                                                                           75I; 765; 77E; AFY;
                                                                                           DEÄ; DEB; PDB

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/40R19 92   5GM; 57E; 67H          erhöhtes
                                                                                Anzugsmoment
                                          235/40R19 96   52J                    140 Nm; A6; nicht A6
                                          235/45R19 95   52J                    allroad quattro;
                                          235/45R19 95   57E; 67K               Kombi; Stufenheck;
                                          245/40R19 94   5HI                    Allradantrieb;
                                          245/40R19 98                          Frontantrieb;
                                          255/35R19 96                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96                          12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                723; 73C; 74A; 740;
                                                                                766; 77E; AFY; DEÄ;
                                                                                DEB; PDB
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98   51J                    erhöhtes
                                                                                Anzugsmoment
                                          255/40R19 100                         140 Nm; Nur A6
                                          255/45R19      51G                    allroad quattro;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                723; 73C; 74A; 740;
                                                                                75I; 765; 77E; AFY;
                                                                                DEÄ; DEB; PDB


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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                                                                                                       Seite: 5 von 17
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465                Lochkreis: 5x112      ET: 39


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWY
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : C17D30


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 639; 639/5; 204 K; 245; 204; 639/2; 639/4; 212; 207
Zubehör                                    : C17D30


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : 204; 204 K; 207; 245
                                             130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                             150 Nm   für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             170 Nm   für Typ : 212 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88             11A; 22I; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   54A                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; AEV

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y            11A; 24J; 24M; 5FE;       Nur Baureihe 204;
                                                                   KAWY                      Limousine;
                                                 235/35R19 91Y     11A; 21P; 22I; 24J;       Heckantrieb;
                                                                   24M; KAWY                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/30R19 91Y     11A; 22I; 24D; 57F;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                   671; 673                  73C; 74A; AEV
204            e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y         11A; 24J; 24M; 5FE        Nur Baureihe 204; Nur
                                                 235/35R19 91      11A; 21P; 22I; 24J;       4-MATIC; Limousine;
                                                                   24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       120 - 225 235/35R19 91Y     11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                   24M                       729; 73C; 74A; AEV
204            e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y         11A; 24J; 26P; 5FE;       bis
                                                                   KAWY                      e1*2001/116*0431*36;
                                                 235/35R19 91      11A; 24J; 26B; 26N;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                   27I; KAWY                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/30R19 91      11A; 248; 27B; 27H;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                   57F; 673                  729; 73C; 74A; AEV
204 K          e1*2001/116*0457*.. 88 - 225      225/35R19 88Y     11A; 21P; 24J; 57E;       bis
                                                                   670; 673; KAWY            e1*2001/116*0457*24;
                                                 235/35R19 91Y     11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                   24J; 24M; KAWY            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/30R19 91Y     11A; 22B; 22H; 22L;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                   24M; 57F; 671; 673        73C; 74A; AEV




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                                                                                                     Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;               Nur 4-MATIC; bis
                                                         24J; 24M                          e1*2001/116*0457*24;
                                                                                           Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; AEV

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/40R19 93Y         GA4; 12I; 5HA; 6AE  erhöhtes
                                                                                     Anzugsmoment
                                               225/45R19 96Y     GA8; XFB; 12I; 5IE  170 Nm; Baureihe
                                                                                     W213;
                                               235/40R19 96Y     GAR; XFD; 12I; 5IE  Allradantrieb;
                                               245/35R19 95Y     12I; 5HR            Heckantrieb;
                                               245/40R19 98      GAA; XFX; 12I; KAWY 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 71E; 723; 73C;
                                             255/35R19     99Y   11A; 12A; 26P       74A; 740; DEN
                                             255/40R19     96Y   11A; 12A; 26P; 5IE
212            e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19     91Y   51J; KAWY           Baureihe W212; nicht
                                   100 - 245 235/35R19     91Y   57E; 68X            AMG-Paket;
                                                                                     Stufenheck;
                                               245/35R19 93Y     11A; 21P; KAWY      Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A
212            e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y       11A; 21P            Baureihe W212; nicht
                                                                                     AMG-Paket;
                                                                                     Stufenheck;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen    Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 225  235/35R19 91               11A; 57E; KAWY        Coupe; Heckantrieb;
                                      255/30R19 91               GCP; 11A; 22I; 248;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5GG; 57F              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                       729; 73C; 74A
207            e1*2001/116*0502*.. 225         235/35R19 91Y                           Coupe; Allradantrieb;
                                               255/30R19 91      GCP;   5GG            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                       51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                       74A
207            e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 91        GCP;   11A; 57E; KAWY Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/30R19 91      GCP;   11A; 22I; 248; 12A; 51A; 575; 71E;
                                                                 5GG;   57F            723; 729; 73C; 74A




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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                                                                                                       Seite: 7 von 17
Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        L275                      65 - 170 255/40R19 100       11A; 24C; 24D; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I
639/4          e1*2007/46*0458*..      70 - 165 255/40R19 100       11A; 24C; 244; 247;      bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                                  5KA; 54A                 e1*2007/46*0459*05;
               L720                    190        255/40R19         11A; 24C; 244; 247;      bis
                                                  100W              5KA; 54A                 e1*2007/46*0458*07;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100             11A; 24C; 24D; 54A       Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100              11A; 24C; 244; 247;      bis
                                                                    5KA; 54A                 e1*2007/46*0457*08;
                                       190        255/40R19         11A; 24C; 244; 247;      Allradantrieb;
                                                  100W              5KA; 54A                 Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : C17D30


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92                                    QX30; Allradantrieb;
                                             235/45R19 95       11A; 26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74A; PBK


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radm itte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweis e und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderac hse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und dersel ben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                     Vorderachse:                        225/40R19
                     Hinterachse:                        245/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/35R19
                     Hinterachse:                        255/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu st reichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
766) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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AEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288
     mm an der Vorderachse zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R19
     Hinterachse: 255/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 235/40R19
     Hinterachse: 265/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/35R19
                   Hinterachse:                          255/30R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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KAWY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis 5x112 ET: 39
PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        245/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 245              y = 350                VA
              26P                        x = 195              y = 300                VA
              27B                        x = 340              y = 260                HA
              27I                        x = 290              y = 210                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 245        y = 350           8                VA
              26J                     x = 245        y = 350          17                VA
              27H                     x = 340        y = 260           8                HA
              27F                     x = 340        y = 260          28                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00165-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 1                                                        Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                                Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         NISSAN
        Fahrzeugtyp:        H15
        Genehm.Nr.:         e11*2007/46*2977*..
        Handelsbez.:        Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

        Variante(n):        Allradantrieb, QX30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                          von [mm]             bis [mm]
              26B                          x = 350              y = 300                 VA
              26P                          x = 300              y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                  Im Bereich                 Aufweiten       Achse
                                       von [mm]       bis [mm]           um [mm]
              26J                       x = 350        y = 300              25             VA
              26N                       x = 350        y = 300               8             VA
              27F                       x = 300        y = 250              20             HA
              27H                       x = 300        y = 250               8             HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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