2013-TG-PSA-0165-K-1
CP-133 ABRKZ-9400
TEILEGUTACHTEN
Nr. 2013-TG-PSA-0165-K-1
ZUR ABNAHME NACH §19(3) StVZO
Test report of a technical service according to annex XIX StVZO regarding the regularity
of a vehicle in case of a regular installation of parts.
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
Auftragsnummer : BL130301
order number
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
construction
Typ : KV1 20
wheel type
Radname : KV1
wheel name
Sonderrad-Größe : 9,0Jx20EH2+
wheel size
Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der
technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification
performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change,
the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test
engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies
entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to
authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5
homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of
the confirmation of the proper change.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
2013-TG-PSA-0165-000-K-1 407 2014-02-11
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
1. HINWEISE - SPECIAL REFERENCES
1.1. Kennzeichnungen - M andatory markings
Der Radtyp KV1 20 ist mit dem Radname KV1 für die Sonderrad-Größe 9,0Jx20EH2+
gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
The type of wheel KV1 20 is marked with the wheel name KV1 for special wheel-Size 9,0Jx20EH2+. There are additional control
flags may be attached!
Mit Datum 10.02.2014 wird das TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO in einigen Punkten korrigiert!
Die neue Gutachtennummer lautet: 2013-TG-PSA-0165 -K-1 und ersetzt vorherige Ausgabe(n).
Das Leichtmetall-Sonderrad KV1 in der Ausführung KV1 20 an ACHSE-1- ist zulässig, mit den unter Ziff.
1.4. aufgeführten gleichen Maulweiten oder unterschiedlichen Maulweiten an ACHSE-2- gleichen
Radtypes. Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n) zu
entnehmen. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung
661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-
/Reifenkombination ohne serienmäßiges Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden.
Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des
gesamten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit
Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in
das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Die Radausführungen KV1 20 5FE - LK/LZ 108/5 - ET25, KV1 20
5R8 - LK/LZ 112/5 - ET34 und die Ausführung KV1 20 5S2 LK/LZ 130/5 - ET51 sind hinterdrehte
Ausführungen der Grundform. Die Dicke der Speichen weicht von den übrigen Ausführungen ab.
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed
over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require
centering are excluded.
1.2. Zubehör - Accessories
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
versions center ring Zentrierring center ring size center ring material
center ring marking
1 KV1 20 5R8 ohne -- -- --
1.3. Befestigung - W heel fixing
Die Leichtmetall-Sonderräder KV1 20 werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem
Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
The light-alloy wheels KV1 20 are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with radius 13
and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF.
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GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle
manufacturer.
1.4. Kombination - Combina tion
Die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades ist an ACHSE -1- in Verbindung mit den unter diesem
Gliederungspunkt genannten Sonderrädern für die Hinterachse als Rad-/Reifenkombination mit gleichen
bzw. unterschiedlichen Maulweiten zulässig.
ACHSE-1- ACHSE-2-
Sonderrad-Größe Typ Sonderrad-Größe Typ
wheel size wheel type wheel size wheel type
12,0Jx20EH2+ KV1 20DCB
--- ---
9,0Jx20EH2+ KV1 20 --- ---
--- ---
--- ---
1.4.1. Verweis auf verknüpfte Teilegutachten – Reference to add. Approvals
ACHSE -1- ACHSE -2-
Position
Sonderrad-Größe Typ Verweis auf KBA-Typzeichen
wheel size wheel type reference to German type approval
ACHSE-2- 12,0Jx20EH2+ KV1 20DCB 2013-TG-PSA-0166 -entfällt-
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
2. ÜBERSICHT - OVERVIEW
zul. zul.
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Einpress- gültig ab
Rad- Abroll-
Aus-
versions marking kreis loch tiefe Fertig.
last umfang
führung (mm) center- wheel
load rolling
date of
version
Kennzeichnung /-zahl bore inset
capacity circumference
manufacture
Rad Zentrierring PCD/
holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20 5R8 KV1 20 ohne 112/5 Ø57,1 34 615 2196 07/13
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FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
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3. BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Fertigungsstätte mbdesign® Leichtmetallräder
manufacturing site
: Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Handelsmarke : mbdesign®
trade mark
Art der Sonderräder
type of wheel
: Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Felgenbettkontur : Doppelhump EH2+ - Extend Hump
basic contours
Produktionsverfahren
production
: ND-Kokillenguss
Werkstoff : AlSI7(Mg)-T6
material
Ausstanzen der Mittenbohrung (Anguß), CNC-
Rohteilbearbeitung drehen des Felgenbettes und plandrehen des
blank processing
: Radflansches, Bohren und Ansenken der
Konusfläche der Radbefestigungslöcher
Einteilges Aluminiumgussrad mit 5 Speichen mit
Beschreibung des Design erhabenen Steg zum Felgenhorn auslaufend, mit
description of design
: Nabenabdeckung
Oberflächen Vorbehandlung strahlen bzw. Sandstrahlen und/oder sonstige
surface pretreatment
: Vorbehandlungsmethoden
3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit
Korrosionsschutz
corrosion protection
: Oberflächenversiegelung.
Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
Radgewicht
weight of wheel
: 11,400kg (unlackiert)
Radausführungen mit unterschiedlicher
Radbefestigung
Wheel fixing
: Farbgebung werden nicht zusätzlich
gekennzeichnet.
Zentrierung
Center
: Mittenzentrierung -ohne- Zentrierringsystem
Hinweis zum Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n)
M1, M2 - Wheel references *)
*) Beschreibung gem. StVZO Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
3.1. RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - Wheel attachment
siehe Anlage(n)
Anlage 1 - 7 Seite(n)
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FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
3.2. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER - W heel marking
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein-
gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel)
The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example)
RADAUSSENSEITE RADINNENSEITE
Outside Inside
KBA-Typzeichen : KBA –entfällt- : --
German type approval
Fehler! Seriendruckfeld
Japanisches Prüfwertzeichen konnte im Steuersatz
: -- :
japanese approval mark der Datenquelle nicht
gefunden werden.
Handelsbezeichnung /-marke : -- : mbdesign®
trade mark
Typ : -- : KV1 20
type
Ausführung : -- : z.B. KV1 20 5R8
version
Hersteller : -- : MB
maker
Sonderrad-Größe : -- : 9,0Jx20EH2+
wheel size
Lochkreis (mm) : -- : z.B. 112
PCD
Einpresstiefe (mm) : -- : z.B. ET50
wheel inset
Herkunftsmerkmal DESIGNED IN
: -- :
origin feature GERMANY
Herstellungsdatum : -- : Datumsgitter
date of manufacture
Die Kennzeichnung der Ausführungen 5FE, 5R8 und 5S2 ist ausschließlich am inneren Felgenhorn
eingraviert. Radgröße nach Norm = 9,0Jx20EH2+.
3.3. VERWENDUNGSBREICH - W heel range applicat ion
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
The special wheels are designed for passenger cars and SUVs.
4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand
08/2008).
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom
25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche
Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-TB-PSA-79-13061
Ausgeführt durch : PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt
Prüfort : D-24576 Bad Bramstedt
Prüfdatum : 7/30/2013
5. UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES
5.1. Verwendungsbereichsanlagen - Descripti on of application range
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FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anlage Allg.
Ausführung Einpresstiefe erstellt am
Annex
version Wheel inset date Hinweise
9401 notes
0588 AUDI AG
4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI
1 FERRUCCIO (PASSENGER CAR) KV1 20 5R8 34 10.02.2014 liegt bei
1550 McLaren Automotive Ltd
5.2. Allgemeine Hinweise - Remarks and Appendices
- siehe Anlage:
Radabdeckung – 1 Seite(n)
Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)
5.3. Technische Unterlagen - Tecnical Appendices
- siehe Anlage:
Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 -
Gültig bis 09.05.2014 )
7. ANMERKUNGEN - NOTES
Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 6. Dieses Gutachten darf nur vom Auftraggeber und
nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise
Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
Prüflaboratoriums zulässig.
The Test Report comprises pages 1 to 6.The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client
only. It shall be reproduced partially with the written permission of the Test Laboratory only.
Bad Bramstedt, 10.02.2014
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Accredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt,
Federal Republic of Germany
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Chr. P f e i l
DIN EN ISO/IEC 17025:2005
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ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
0588 AUDI AG
HERSTELLER - vehicle maker 4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI FERRUCCIO (PASSENGER CAR)
1550 McLaren Automotive Ltd
RADDATEN - wheel data
Radgröße nach Norm : 9,0Jx20EH2+ Einpresstiefe (mm) : 34
size + rim contour designation wheel inset
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
PCD(mm)/hole(s) centered way
TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
short specification
Ein- zul. zul. gültig
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten-
press- Rad- Abroll- ab
versions marking kreis Zentrierring loch
Ausführung tiefe last umfang Fertig.
(mm) Werkstoff center-
wheel load rolling date of
bore
version Kennzeichnung /-zahl center ring inset capacity circumference manufacture
PCD/ material
Rad Zentrierring holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20 5R8 KV1 20 ohne 112/5 -- Ø57,1 34 615 2196 07/13
ART der Befestigung – wheel attachment:
BEFESTIGUNGSMITTEL :
SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
wheel fixing Befestigungsmittel
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Typ Karosserie BefArt Kopfform Kopf Gewinde Länge Schlüsselweite
Drehmoment
Audi 42 Coupé SC Kubu M14 1,5 27 17 110/120
Audi 42 Cabrio SC Kubu M14 1,5 27 17 110/120
Lamborghini 140 Coupé SC Kubu M14 1,5 27 17 110/130
Lamborghini 140 Coupé SC Kubu M14 1,5 27 17 110/130
Lamborghini 140 Cabrio SC Kubu M14 1,5 27 17 110/130
Lamborghini 140 Cabrio SC Kubu M14 1,5 27 17 110/130
McLaren MP4- Coupe SC Kubu M14 1,5 27 17 110/120
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 0588 AUDI AG
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : R8
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
42 e1*2001/116*0399*.., 309 - 412 235/30R20 88W 51J; 52J; 53S; 56G; Coupe;
42A e1*2001/116*0434*.., 57E Cabrio;
e1*KS07/46*0010*.. 235/30R20 88Y 53S; 56G; 57E Allradantrieb;
245/30R20 90Z 24C; 24J; 53S; 56G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 573; 574; 71C;
71K; 723; 729; 730;
731; 73C; 740; 744;
747; 74C; 74P; 76A;
76T
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2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI FERRUCCIO (PASSENGER CAR)
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*2001/116*0152*.. 368 - 382 235/30R20 88W 247; 51J; 52J; 56G; Coupe; Spyder;
57E nur
235/30R20 88Y 247; 24J; 250; 53S; e3*2001/116*0152*05;
56G; 57E Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74O; 74P; 76A; 835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*2001/116*0152*.. 368 - 382 235/30R20 88W 247; 51J; 52J; 56G; Coupe; Spyder;
57E nur
235/30R20 88Y 247; 24J; 250; 251; e3*2001/116*0152*05;
53S; 56G; 57E Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 573; 574;
71K; 723; 729; 730;
73C; 740; 742; 744;
74C; 74O; 74P; 76A;
835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*KS07/46- 405 - 419 235/30R20 88W 247; 51J; 52J; 56G; Coupe; Spyder
385/2009*0029; 57E nur
e3*70/156- 235/30R20 88Y 247; 24J; 250; 53S; Heckantrieb;
2001/116*0152; 56G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74O; 74P; 76A; 835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*KS07/46*0029*..; 405 - 419 235/30R20 88W 247; 51J; 52J; 56G; Coupe; Spyder
e3*70/156*0152*.. 57E nur
235/30R20 88Y 247; 24J; 250; 251; Allradantrieb;
53S; 56G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 573; 574;
71K; 723; 729; 730;
73C; 740; 742; 744;
74C; 74O; 74P; 76A;
835
Seite 2 von 7
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2013 - Urheberrechtlich geschützt!
2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 1550 McLaren Automotive Ltd
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : MP4-12C
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MP4-12C e11*2007/46*0232*.. 441 235/30R20 88W 51J; 52J; 53S; 56G; Coupe; Spyder
57E nur
235/30R20 88Y 53S; 56G; 57E Heckantrieb;
245/30R20 90Z 24C; 24J; 53S; 56G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74O; 74P; 76A
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S)
Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
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2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
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ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
245)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24C)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
250)
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind
unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.
51J)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
55M)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
55O)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengrößen zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Andere Reifengrößen sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse/Achse1 zulässig.
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
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2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen
für Gewinde ½UNF erreicht werden.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
74C)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller
mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen
Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem
Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74O)
Es sind nur Zentrierringe im Mittenloch aus Aluminium oder einem dem Leichtmetall-Sonderrad ähnlichem
Material zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Auf die
Korrosionsbeständigkeit und Materialverträglichkeit ist achten.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76A)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist an der Vorderachse in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "1.4.
Kombination" genannten Sonderrädern für die Hinterachse zulässig, wenn für die Hinterachse ein
entsprechendes Verwendungsgutachten als Kombination aufgeführt ist. Die Verwendung dieser Sonderräder an
Vorder- und Hinterachse für den einzelnen Verwendungsbereich ist mit unterschiedlichen/gleichen Reifengrößen
möglich.
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2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
76T)
Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren
serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.
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2013-TG-PSA-0165-501-AUDI-57-34-K-2 166 2014-03-25
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165-13061
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE RADABDECKUNG Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 20.10.2013
Hinweisblatt zu Ziff. 7.2 Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2013-TG-PSA-0165 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250, 24A –
24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
To the fixed axle wheel cover pads No. 240 - 250, 24A - 24Z. The following pictures are the means to fulfill the mudguards, which are described
in the wheel cover pads.
Vorderachse - FRONT
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage
Auflage 241 bzw. 245 Auflage 242 bzw. 246 241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
24O
Hinterachse - REAR
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
24N
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2013-TG-PSA-0165-600-R 0 2013-10-21
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0165
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE KAROSSERIE Typ KV1 20 GRÖSSE 9,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 20.10.2013
Hinweisblatt zu Ziff. 7.2. Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2013-TG-PSA-0165 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse -1- und
260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung
dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.
Into the expert report 2013-TG-PSA-0165 said body runs No. 250 for axle -1 – ff. and 260 for axle -2 -. The following pictures are the means
to fulfill the mudguards the pads are described in the body.
Grafik Darstellung - GRAPHIC REPRESENTATION
Vorderachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
250 200 200 --
251 100 200 5
Hinterachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
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2013-TG-PSA-0165-601-K 342 2013-10-21
2013-TG-PSA-0166-K-1
CP-134 ABRKZ-9400
TEILEGUTACHTEN
Nr. 2013-TG-PSA-0166-K-1
ZUR ABNAHME NACH §19(3) StVZO
Test report of a technical service according to annex XIX StVZO regarding the regularity
of a vehicle in case of a regular installation of parts.
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
Auftragsnummer : BL130301
order number
Art : Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
construction
Typ : KV1 20DCB
wheel type
Radname : KV1
wheel name
Sonderrad-Größe : 12,0Jx20EH2+
wheel size
Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der
technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung
der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Made by the conversion to use the vehicle in accordance with the Road Traffic Licensing Regulations § 19 (3) prescribed modification
performed and confirmed or if certain requirements expires if not immediately be adhered to! After the implementation of technical change,
the vehicle is promptly brought under this part approval submission to an officially recognized expert or auditor of a technical test or a test
engineer an officially recognized inspection organization to confirmation and acceptance of the required change.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme
mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies
entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
After the acceptance procedure the evidence of the confirmation of the change is acceptance along with the vehicle and presented to
authorized persons on demand, which eliminates after rectification of the registration certificate Part I + II
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Which the vehicle documents (certificate part I + II, or vehicle registration and vehicle registration, approval according to § 18 paragraph 5
homologation or pendant directory) by the competent licensing authority to apply by the vehicle owner in accordance with the provisions of
the confirmation of the proper change.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Prüflabor Süd GmbH · Tegelbarg 31a · D-24576 Bad Bramstedt
HRB 10912 KI · Registergericht Amtsgericht Kiel · Geschäftsführer Dipl.-Ing. Renato Rittel · Peter Kleingarn
Steuernummer-Nr. 11294WV · Umsatzsteuer-ID-Nr./VAT-ID DE267048415
BANK Raiffeisenbank eG · BLZ 200 691 30 · KONTO 332 461 · IBAN DE33200691300000332461 · BIC/SWIFT GENODEF1BBR
2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
1. HINWEISE - SPECIAL REFERENCES
1.1. Kennzeichnungen - M andatory markings
Der Radtyp KV1 20DCB ist mit dem Radname KV1 für die Sonderrad-Größe 12,0Jx20EH2+
gekennzeichnet. Es können noch zusätzliche Kontrollkennzeichen angebracht sein!
The type of wheel KV1 20DCB is marked with the wheel name KV1 for special wheel-Size 12,0Jx20EH2+. There are additional
control flags may be attached!
Mit Datum 10.02.2014 wird das TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO in einigen Punkten korrigiert!
Die neue Gutachtennummer lautet: 2013-TG-PSA-0166 -K-1 und ersetzt vorherige Ausgabe(n).
Das Leichtmetall-Sonderrad KV1 in der Ausführung KV1 20DCB an ACHSE-2- ist zulässig, mit den unter
Ziff. 1.4. aufgeführten gleichen Maulweiten oder unterschiedlichen Maulweiten an ACHSE-1- gleichen
Radtypes. Die einzelnen Kombinationsmöglichkeiten sind der Verwendungsbereichsanlage(n) zu
entnehmen. Andere Leichtmetall-Sonderrad Kombinationen sind nicht zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung
661/2009/EG fallen, ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-
/Reifenkombination ohne serienmäßiges Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden.
Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des
gesamten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit
Druckmesssensor am/im Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in
das Leichtmetall-Sonderrad die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Die Zentrierung des Leichtmetall-Sonderrades erfolgt über Zentrierringe ww. aus den
Werkstoffen Kunststoff oder Aluminium. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über
240km/h sind ausschließlich Zentrierringe aus dem Werkstoff Aluminium zu verwenden. Die
Radausführungen die fixgebohrt sind, und ohne Zentrierring auskommen sind hiervon
ausgenommen.
The centering of the light alloy wheel is special about the centering made from PVC or aluminum. For vehicles with a top speed
over 240km/h are to be used exclusively centering rings out of aluminum. The wheel which are designs fix bored, do not require
centering are excluded.
1.2. Zubehör - Accessories
Kennzeichnung
Radausführung Zentrierring Abmessungen Werkstoff
versions center ring Zentrierring center ring size center ring material
center ring marking
1 KV1 20DCB 5R8 ohne -- -- --
1.3. Befestigung - W heel fixing
Die Leichtmetall-Sonderräder KV1 20DCB werden mit Kegelbundschrauben/-muttern mit einem
Kegelwinkel 60° bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit
festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in der DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.
The light-alloy wheels KV1 20DCB are tapered with head bolts / nuts with a cone angle of 60 ° and spherical collar bolts with radius
13 and radius 14 even with fixed / mobile cone angle/spherical collar fixed in DIN sizes M12/M14/1/2UNF.
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2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben
der im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.
The torque of the light-alloy wheels on the vehicle meets the requirements of the respective application area listed vehicle
manufacturer.
1.4. Kombination - Combina tion
Die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades ist an ACHSE -2- in Verbindung mit den unter diesem
Gliederungspunkt genannten Sonderrädern für die Vorderachse als Rad-/Reifenkombination mit gleichen
bzw. unterschiedlichen Maulweiten zulässig.
ACHSE-2- ACHSE-1-
Sonderrad-Größe Typ Sonderrad-Größe Typ
wheel size wheel type wheel size wheel type
9,0Jx20EH2+ KV1 20
--- ---
12,0Jx20EH2+ KV1 20DCB --- ---
--- ---
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1.4.1. Verweis auf verknüpfte Teilegutachten – Reference to add. Approvals
ACHSE -1- ACHSE -2-
Position
Sonderrad-Größe Typ Verweis auf KBA-Typzeichen
wheel size wheel type reference to German type approval
ACHSE-1- 9,0Jx20EH2+ KV1 20 2013-TG-PSA-0165 -entfällt-
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
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2. ÜBERSICHT - OVERVIEW
zul. zul.
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Einpress- gültig ab
Rad- Abroll-
versions marking kreis loch tiefe Fertig.
Ausführung last umfang
(mm) center- wheel
load rolling
date of
version Kennzeichnung /-zahl bore inset
capacity circumference
manufacture
Rad Zentrierring PCD/
holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20DCB 5R8 KV1 20DCB ohne 112/5 Ø57,1 42 800 2200 08/13
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2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
3. BESCHREIBUNG DER SONDERRÄDER – DESCRIPTION OF WHEEL
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Antragsteller : Im Steinigen Graben 18
manufactures´s representative
D-63571 Gelnhausen
mbDESIGN GmbH & Co. KG
Fertigungsstätte mbdesign® Leichtmetallräder
manufacturing site
: Im Steinigen Graben 18
D-63571 Gelnhausen
Handelsmarke : mbdesign®
trade mark
Art der Sonderräder
type of wheel
: Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Felgenbettkontur : Doppelhump EH2+ - Extend Hump
basic contours
Produktionsverfahren
production
: ND-Kokillenguss
Werkstoff : AlSI7(Mg)-T6
material
Ausstanzen der Mittenbohrung (Anguß), CNC-
Rohteilbearbeitung drehen des Felgenbettes und plandrehen des
blank processing
: Radflansches, Bohren und Ansenken der
Konusfläche der Radbefestigungslöcher
Einteilges Aluminiumgussrad mit 5 Speichen mit
Beschreibung des Design erhabenen Steg zum Felgenhorn auslaufend, mit
description of design
: Nabenabdeckung
Oberflächen Vorbehandlung strahlen bzw. Sandstrahlen und/oder sonstige
surface pretreatment
: Vorbehandlungsmethoden
3-4 schichtiger Pulverlackaufbau mit
Korrosionsschutz
corrosion protection
: Oberflächenversiegelung.
Korrossionsbeständigkeit nach SS DIN 50021
Radgewicht
weight of wheel
: 14,250kg (unlackiert)
Radausführungen mit unterschiedlicher
Radbefestigung
Wheel fixing
: Farbgebung werden nicht zusätzlich
gekennzeichnet.
Zentrierung
Center
: Mittenzentrierung -ohne- Zentrierringsystem
Hinweis zum Leichtmetall-Sonderrad für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n)
M1, M2 - Wheel references *)
*) Beschreibung gem. StVZO Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen
Radausführungen mit unterschiedlicher Farbgebung werden nicht zusätzlich gekennzeichnet.
3.1. RADANSCHLUSS DER SONDERRÄDER - Wheel attachment
siehe Anlage(n)
Anlage 1 - 7 Seite(n)
3.2. KENNZEICHNUNG DER SONDERRÄDER - W heel marking
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite graviert, ein-
gegossen bzw. geprägt: (siehe Beispiel)
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2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
The special wheels following labeling is poured on the outside or inside or impressed: (see example)
RADAUSSENSEITE RADINNENSEITE
Outside Inside
KBA-Typzeichen : KBA -entfällt- : --
German type approval
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
japanese approval mark
Handelsbezeichnung /-marke : -- : mbdesign®
trade mark
Typ : -- : KV1 20DCB
type
Ausführung : -- : z.B. KV1 20DCB 5R8
version
Hersteller : -- : MB
maker
Sonderrad-Größe : -- : 12,0Jx20EH2+
wheel size
Lochkreis (mm) : -- : z.B. 112
PCD
Einpresstiefe (mm) : -- : z.B. ET50
wheel inset
Herkunftsmerkmal DESIGNED IN
: -- :
origin feature GERMANY
Herstellungsdatum : -- : Jahr/Monat als Gitternetz
date of manufacture
Die Typkennzeichnung ist an der Radinnenseite erhaben eingegossen. Weitere Kennzeichnung ist dem
Anhang Kennzeichen zu entnehmen. Radgröße nach Norm = 12,0Jx20EH2+.
3.3. VERWENDUNGSBREICH - W heel range applicat ion
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländewagen vorgesehen.
The special wheels are designed for passenger cars and SUVs.
4. SONDERRADPRÜFUNG - WHEEL TEST PROCEDURE
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an
M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand
08/2008).
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom
25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche
Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
Sonderradprüfungen siehe Bericht-Nummer: 2013-TB-PSA-80-13062
Ausgestellt durch : PRÜFLABOR Süd GmbH, Tegelbarg 31A, D-24576 Bad Bramstedt
Prüfort : D-24576 Bad Bramstedt
Prüfdatum : 8/1/2013
5. UNTERLAGEN UND ANLAGEN - DOCUMENTS AND APPENDICES
5.1. Verwendungsbereichsanlagen - Descripti on of application range
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
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2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
FAHRZEUGTEIL Leichtmetall-Sonderrad Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Anlage Allg.
Ausführung Einpresstiefe erstellt am
Annex
version Wheel inset date Hinweise
9401 notes
0588 AUDI AG
4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI
1 FERRUCCIO (PASSENGER CAR) KV1 20DCB 5R8 42 20.10.2013 liegt bei
1550 McLaren Automotive Ltd
5.2. Allgemeine Hinweise - Remarks and Appendices
- siehe Anlage:
Radabdeckung – 1 Seite(n)
Karosserie Fahrzeug – 1 Seite(n)
5.3. Technische Unterlagen - Tecnical Appendices
- siehe Anlage:
Technische Unterlagen – 2 Seite(n)
6. QUALITY MANAGEMENT SYSTEM
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO liegt vor.
( FAKT Certification Services - Register-Nr. 01 06 004 - Erstzertifizierung 20.07.2006 -
Gültig bis 09.05.2014 )
7. ANMERKUNGEN - NOTES
Dieses Gutachten umfasst die Seiten 1 bis 6. Dieses Gutachten darf nur vom Auftraggeber und
nur in vollem Wortlaut und Umfang vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise
Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist nur nach schriftlicher Genehmigung des
Prüflaboratoriums zulässig.
The Test Report comprises pages 1 to 6.The Test Report shall be reproduced and published in full incl. Annexes only and by the client
only. It shall be reproduced partially with the written permission of the Test Laboratory only.
Bad Bramstedt, 10.02.2014
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraf tf ahrt -Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Accredited by accreditation authority of Kraftfahrt-Bundesamt,
Federal Republic of Germany
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
Chr. P f e i l
DIN EN ISO/IEC 17025:2005
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2013-TG-PSA-0166-000-K-1 409 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
0588 AUDI AG
HERSTELLER - vehicle maker 4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI FERRUCCIO (PASSENGER CAR)
1550 McLaren Automotive Ltd
RADDATEN - wheel data
Radgröße nach Norm : 12,0Jx20EH2+ Einpresstiefe (mm) : 42
size + rim contour designation wheel inset
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
PCD(mm)/hole(s) centered way
TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
short specification
Ein- zul. zul. gültig
Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten-
press- Rad- Abroll- ab
versions marking kreis Zentrierring loch
Ausführung tiefe last umfang Fertig.
(mm) Werkstoff center-
wheel load rolling date of
bore
version Kennzeichnung /-zahl center ring inset capacity circumference manufacture
PCD/ material
Rad Zentrierring holes (mm) (mm) (kg) (mm) Datum
wheel mark center ring
KV1 20DCB 5R8 KV1 20DCB ohne 112/5 -- Ø57,1 42 800 2200 08/13
ART der Befestigung:
SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = OE
Befestigungsmittel : Befestigungsmittel
Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
Anzugs-
Hersteller Typ Karosserie BefArt Kopfform Kopf Gewinde Länge Schlüsselweite
Drehmoment
Audi 42 Coupé SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
Audi 42 Cabrio SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
Lamborghini 140 Coupé SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
Lamborghini 140 Coupé SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
Lamborghini 140 Cabrio SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
Lamborghini 140 Cabrio SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
McLaren MP4-12C Coupé SC KuBu M14 1,5 28,3 17 110/130
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 0588 AUDI AG
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : R8
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
42 e1*2001/116*0399*.., 309-404 305/25R20 93Y 24M; 260; 53S; 57F Coupe;
42A e1*2001/116*0434*.., 325/25R20 97Y 24M; 261; 53S; 57F Cabrio;
e1*KS07/46*0010*.. 305/25R20 93W 24M; 260; 52J; 53S; 57F Allradantrieb;
nicht Ausf. R8 GT
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 574; 71K; 723;
725; 729; 730; 731;
73C; 740; 742; 744;
747; 74C; 74H; 74P;
76B
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2013-TG-PSA-0166-501-AUDI-57-42-K-1 235 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 4026 LAMBORGHINI SPA AUTOMOBILI FERRUCCIO (PASSENGER CAR)
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*2001/116*0152*.. 368 - 382 305/25R20 93Y 247; 24M; 260; 53S; Coupe; Spyder;
56G; 57F nur
e3*2001/116*0152*05;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74P; 76B; 835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*2001/116*0152*.. 368 - 382 305/25R20 93Y 247; 24M; 260; 53S; Coupe; Spyder;
56G; 57F nur
e3*2001/116*0152*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 573; 574;
71K; 723; 729; 730;
73C; 740; 742; 744;
74C; 74P; 76B; 835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*KS07/46- 405 - 419 305/25R20 93Y 247; 24M; 260; 53S; Coupe; Spyder
385/2009*0029; 56G; 57F nur
e3*70/156- Heckantrieb;
2001/116*0152; 10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74P; 76B; 835
Verkaufsbezeichnung : GALLARDO
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e3*KS07/46*0029*..; 405 - 419 305/25R20 93Y 247; 24M; 260; 53S; Coupe; Spyder
e3*70/156*0152*.. 56G; 57F nur
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 51E;
55M; 55O; 573; 574;
71K; 723; 729; 730;
73C; 740; 742; 744;
74C; 74P; 76B 835
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2013-TG-PSA-0166-501-AUDI-57-42-K-1 235 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER : 1550 McLaren Automotive Ltd
application range by maker
Verkaufsbezeichnung : MP4-12C
sales designation
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MP4-12C e11*2007/46*0232*.. 441 305/30R20 99Y 24M; 260; 371; 53S; Coupe; Spyder
57F nur
325/30R20 102Y 24M; 261; 371; 53S; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
305/30R20 99W 24M; 260; 371; 52J; 11K; 12A; 51A; 51E;
53S; 57F 55M; 55O; 574; 71K;
723; 729; 730; 73C;
740; 742; 744; 74C;
74P; 76B
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
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2013-TG-PSA-0166-501-AUDI-57-42-K-1 235 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
247)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
260)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind
unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
261)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach außen um den [Wert „Z“] aufzuweiten. In das Radhaus ragende Kunststoffteile,
Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das
Betriebsmaß des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu
berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
das Hinweisblatt ist zu beachten!
371)
Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.
51G)
Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das
Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und
die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)
Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe
des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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2013-TG-PSA-0166-501-AUDI-57-42-K-1 235 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
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HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
55M)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Besondere Freigaben sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
55O)
Es sind nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifengrößen zulässig. Die entsprechenden Hinweise in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten. Andere Reifengrößen sind vom Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Ein Nachweis ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
574)
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht
aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise
und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit
automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet
werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57F)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile
zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
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GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
ANLAGE 1 Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
zu überprüfen.
742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
74C)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller
mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen
Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem
Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76B)
Die Verwendung dieser Sonderräder ist an der Hinterachse in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "1.4.
Kombination" genannten Sonderrädern für die Vorderachse zulässig, wenn für die Vorderachse ein
entsprechendes Verwendungsgutachten als Kombination aufgeführt ist. Die Verwendung dieser Sonderräder an
Vorder- und Hinterachse für den einzelnen Verwendungsbereich ist mit unterschiedlichen/gleichen Reifengrößen
möglich.
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TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ABRKZ-9401
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835)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist
nicht zulässig.
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GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
ANLAGE RADABDECKUNG Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Hinweisblatt zu Ziff. 7.2 Allgemeine Hinweise
Zu den im Gutachten 2013-TG-PSA-0166-K-1 genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 240 – 250, 24A
– 24Z. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
To the fixed axle wheel cover pads No. 240 - 250, 24A - 24Z. The following pictures are the means to fulfill the mudguards, which are described
in the wheel cover pads.
Vorderachse - FRONT
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte zu der Radmitte zu Auflage
Auflage 241 bzw. 245 Auflage 242 bzw. 246 241, 242, 245, 246, 24C, 24J,
24O
Hinterachse - REAR
Bereich 30 Grad vor
Bereich 30 Grad Bereich 50 Grad und 50 Grad hinter
vor der Radmitte zu hinter der Radmitte der Radmitte zu Auflage
Auflage 243 bzw. 247 zu Auflage 244 bzw. 248 243, 244, 247, 248, 24D, 24M,
24N
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2013-TG-PSA-0166-600-R-K-1 877 2014-02-13
GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0166-K-1
ZUR ERTEILUNG EINER ABE
KAROSSERIE
ANLAGE Typ KV1 20DCB GRÖSSE 12,0Jx20EH2+
FAHRZEUG
HERSTELLER mbDESIGN GmbH & Co. KG DATUM 10.02.2014
Hinweisblatt
Zu den im Gutachten 2013-TG-PSA-0166-K-1 genannten Karosserieauflagen Nr. 250 ff. für Achse
-1- und 260 ff. für Achse -2-. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der
Radabdeckung dar, die in den Karosserieauflagen beschrieben sind.
Grafik Darstellung
Vorderachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
-- -- -- --
Hinterachse
Auflage Wert „X“ in mm Wert „Y“ in mm Wert „Z“ in mm
260 200 200 --
261 200 200 15
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