G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
D-Nr.: 394282/0000
Teilegutachten TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
TGA-Art:13.1 Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
1230 Wien
14-TARR-0276/CIN Telefon:
+43(0)1 610 91-0
Fax: DW 6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Ing. Andreas CINIBULK
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. DW 6463
andreas.cinibulk@tuv.at
®
Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen TÜV
OXIGIN 18 Concave – 9Jx20H2 (VA), 10 ½ Jx20H2 (HA),
und 12Jx20H2 (HA)
AUDI, LAMBORGHINI
des Herstellers : AD Vimotion GmbH
Kelterstr.40
D-72699 Unterensingen
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
Prüfstelle,
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Inspektionsstelle,
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer Technischer Dienst
(BMVIT, KBA, NSAI)
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Geschäftsführung:
Änderungsabnahme vorzuführen. Mag.Ing. Christian
RÖTZER
Mag. Christoph
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen WENNINGER
Sitz:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Mitführen von Dokumenten weitere
Geschäftsstellen:
Linz, Wien 23 und
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Filderstadt (D)
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Firmenbuchgericht/
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der -nummer:
Fahrzeugpapiere. Wien / FN 288473 a
Bankverbindungen:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere BA CA 52949001084
IBAN
AT121200052949001084
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, BIC BKAUATWW
RZB 001-04.093.266
Betriebserlaubnis nach IBAN
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde AT593100000104093266
BIC RZBAATWW
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. UID ATU 63237036
DVR 3002479
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.
Seite 1 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig
-kreis loch press- Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung tiefe last umfang Fertig.
Rad Distanzscheibe/ [mm] [mm] [mm] [kg] [mm] Datum
Zentrierring
9x20 ET 23 18 9x20 DS5 66,6/57,1 5/112 66,6 28 750 2300 02/13
10,5x20 ET25 18 10,5x20 DS5 66,6/57,1 5/112 66,6 30 750 2300 03/13
10,5x20 ET23 18 10,5x20 66,6/57,1 5/112 66,6 23 750 2300 03/13
12x20 ET42 18 12x20 66,6/57,1 5/112 66,6 42 800 2250 01/14
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende
Auflistung:
Radausführung Ausführungsbezeichnung Breite Einpresstiefe
Distanzscheibe Gesamt
[mm] [mm]
Kennzeichnung
Rad Distanzscheibe/Zentrierring
9x20 ET 28 18 9x20 DS5 66,6/57,1
SCC 22156 5 23
10,5x20 ET30 18 10,5x20 DS5 66,6/57,1
SCC 22156 5 25
I.1 Radbeschreibung
I.1.1 Vorderachse
Radausführung : 9x20 ET 28
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 15,6 kg
I.1.2 Hinterachse
Radausführung : 10,5x20 ET 30
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,9 kg
Radausführung : 12x20 ET 42
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,9 kg
Seite 2 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
I.2 Radanschluss
Siehe Anlage
I.4 Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0276-E1/CIN
I.4 Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 28.
I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse
: Außenseite : Innenseite
Handelsbezeichnung : -- : OXIGIN
Radtyp : -- : OXIGIN 18-9020
Radgröße : -- : 9Jx20H2
Einpresstiefe : -- : ET28
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
: Außenseite : Innenseite
Handelsbezeichnung : -- : OXIGIN
Radtyp : -- : OXIGIN 18-10520
Radgröße : -- : 10 ½Jx20H2
Einpresstiefe : -- : z.B. ET30
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3 Festigkeitsprüfung
Seite 3 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
Festigkeitsnachweise 2013-FG-PSA-0004 für Oxigin 18-9020, 2013-FG-PSA-0006 für Oxigin 18-10520, der
PSA, wie 366-0063-14-WIRD-TB für Oxigin 18-1220 der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH liegen vor.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.
IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlagen zu 14-TARR-0276/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Seite 4 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
VI. Anlagen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET25
Anlage 2 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET23
Anlage 3 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9 Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 12 Jx20H2 Typ 18 12x20 ET42
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 5, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
W i e n - 02.06.2014
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Der Sachverständige
(Ing. CINIBULK)
.....
Seite 5 von 5
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 1 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET25
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnun Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
g
Rad Distanzscheibe [mm] datum
9x20 5/112 ET28 18 9x20 DS5 66,6/57,1 66,6 23 750 2300 02/13
SCC22156
10,5x20 5/112 ET30 18 10,5x20 DS 5 66,6/57,1 66,6 25 750 2300 03/13
SCC 22156
Hersteller AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO
Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET25 (ET30+DS5)
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
LAMBORGHINI 368 - 412 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 530; 71A: 723;
140 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74Y
e3*2001/115*0152*.. 295/25R20 24M; 57F
305/25R20 24M; 57F
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
AUDI R8 309-404 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71A: 723;
42 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74Y
E1*2001/116*0434*.. 295/25R20 24M; 57F
E1*2001/116*0399*..
305/25R20 24M; 57F
Seite 1 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 1 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET25
Befestigungsmittel
Art der Befestigungsmittel Bund Schaftlänge [mm] Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5 Kegel 33 130
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Seite 2 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 1 AUDI, LAMBORGHINI VA : 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA : 10,5 Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET25
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
Distanzscheiben verwendet werden.
Seite 3 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 2 AUDI, LAMBORGHINI VA :9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 10 ½ Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET23
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnun Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
g
Rad Distanzscheibe [mm] datum
9x20 5/112 ET28 18 9x20 DS5 66,6/57,1 66,6 23 750 2300 02/13
SCC22156
10,5x20 5/112 ET23 18 10,5x20 66,6/57,1 66,6 23 750 2300 03/13
Hersteller AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO
Prüfgegenstand 2 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET23
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
LAMBORGHINI 368 - 412 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 530; 71A: 723;
140 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74P; 74Y
e3*2001/115*0152*.. 295/25R20 24M; 57F
305/25R20 24F; 24M; 57F
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
AUDI R8 309-404 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71A: 723;
42 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74P; 74Y
E1*2001/116*0434*.. 295/25R20 24M; 57F
E1*2001/116*0399*..
305/25R20 24F; 24M; 57F
Seite 1 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 2 AUDI, LAMBORGHINI VA :9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 10 ½ Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET23
Befestigungsmittel
Art der Befestigungsmittel Bund Schaftlänge [mm] Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5 Kegel 32 130
HA:Schrauben M14x1,5 Kegel 27 130
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Seite 2 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 2 AUDI, LAMBORGHINI VA :9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 10 ½ Jx20H2 Typ 18 10,5x20 ET23
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
Distanzscheiben verwendet werden.
Seite 3 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 3 AUDI, LAMBORGHINI VA: 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 12 Jx20H2 Typ 18 12x20 ET42
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
Rad Distanzscheibe [mm] datum
9x20 5/112 ET28 18 9x20 DS5 66,6/57,1 66,6 23 750 2300 02/13
SCC 22156
12x20 5/112 ET42 18 12x20 66,6/57,1 66,6 42 800 2250 01/14
Hersteller AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO
Prüfgegenstand 2 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 12x20 ET42
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
LAMBORGHINI 368 - 412 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 530; 71A: 723;
140 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74P; 74Y
e3*2001/115*0152*.. 305/25R20 24D; 24F; 24M;
56G; 57F
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
AUDI R8 309-404 235/30R20 24J; 57E Nicht Ceramic Bremse;
10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71A: 723;
42 245/30R20 24J; 57E 729; 73C; 74A; 74P; 74Y
E1*2001/116*0434*.. 305/25R20 24D; 24F; 24M;
E1*2001/116*0399*.. 56G; 57F
Befestigungsmittel
Art der Befestigungsmittel Bund Schaftlänge [mm] Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5 Kegel 32 130
HA:Schrauben M14x1,5 Kegel 27 130
Seite 1 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 3 AUDI, LAMBORGHINI VA: 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 12 Jx20H2 Typ 18 12x20 ET42
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24D) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Seite 2 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN
Anlage 3 AUDI, LAMBORGHINI VA: 9Jx20H2 Typ 18 9x20 ET23
HA: 12 Jx20H2 Typ 18 12x20 ET42
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
Distanzscheiben verwendet werden.
Seite 3 von 3
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH