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							G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN
D-Nr.: 394282/0000



                                 Teilegutachten                                                          TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                       TGA-Art:13.1                                                      Geschäftsstelle:
                                                                                                         Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                  14-TARR-0276/CIN                                                       Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                                                                                                         Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          Ing. Andreas CINIBULK
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                                 DW 6463
                                                                                                         andreas.cinibulk@tuv.at
                                                                                                               ®
Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen                                      TÜV
                          OXIGIN 18 Concave – 9Jx20H2 (VA), 10 ½ Jx20H2 (HA),
                          und 12Jx20H2 (HA)
                          AUDI, LAMBORGHINI
des Herstellers         : AD Vimotion GmbH
                          Kelterstr.40
                          D-72699 Unterensingen



0.   Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
                                                                                                         Prüfstelle,
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          Inspektionsstelle,
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                      Technischer Dienst
                                                                                                         (BMVIT, KBA, NSAI)
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           Geschäftsführung:
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            Mag.Ing. Christian
                                                                                                         RÖTZER
                                                                                                         Mag. Christoph
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    WENNINGER

                                                                                                         Sitz:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.                        Krugerstraße 16
                                                                                                         1015 Wien/Österreich

Mitführen von Dokumenten                                                                                 weitere
                                                                                                         Geschäftsstellen:
                                                                                                         Linz, Wien 23 und
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            Filderstadt (D)
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    Firmenbuchgericht/
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der                        -nummer:
Fahrzeugpapiere.                                                                                         Wien / FN 288473 a

                                                                                                         Bankverbindungen:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
                                                                                                         AT121200052949001084
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  BIC BKAUATWW
                                                                                                         RZB 001-04.093.266
Betriebserlaubnis nach                                                                                   IBAN
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde                       AT593100000104093266
                                                                                                         BIC RZBAATWW
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.                                                                  UID ATU 63237036
                                                                                                         DVR 3002479

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.




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                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN


I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.       zul.    gültig
                                                                  -kreis        loch      press-     Rad-     Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                                          tiefe     last     umfang    Fertig.
                    Rad                   Distanzscheibe/          [mm]         [mm]      [mm]       [kg]      [mm]     Datum
                                            Zentrierring
 9x20 ET 23             18 9x20           DS5 66,6/57,1            5/112         66,6        28       750      2300     02/13
10,5x20 ET25           18 10,5x20         DS5 66,6/57,1            5/112         66,6        30       750      2300     03/13
10,5x20 ET23           18 10,5x20            66,6/57,1             5/112         66,6        23       750      2300     03/13
 12x20 ET42             18 12x20             66,6/57,1             5/112         66,6        42       800      2250     01/14

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende
Auflistung:


Radausführung       Ausführungsbezeichnung                                   Breite           Einpresstiefe
                                                                        Distanzscheibe          Gesamt
                                                                              [mm]                 [mm]
                    Kennzeichnung

                    Rad              Distanzscheibe/Zentrierring

      9x20 ET 28      18 9x20                DS5 66,6/57,1
                                              SCC 22156                          5                  23
     10,5x20 ET30   18 10,5x20               DS5 66,6/57,1
                                              SCC 22156                          5                  25



I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   9x20 ET 28
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,6 kg

I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   10,5x20 ET 30
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,9 kg


Radausführung                       :   12x20 ET 42
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,9 kg
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I.2   Radanschluss
Siehe Anlage

I.4   Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0276-E1/CIN

I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 28.




I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsbezeichnung              : --                             : OXIGIN
Radtyp                          : --                             : OXIGIN 18-9020
Radgröße                        : --                             : 9Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : ET28
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Handelsbezeichnung              : --                             : OXIGIN
Radtyp                          : --                             : OXIGIN 18-10520
Radgröße                        : --                             : 10 ½Jx20H2
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET30
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3 Festigkeitsprüfung

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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN



Festigkeitsnachweise 2013-FG-PSA-0004 für Oxigin 18-9020, 2013-FG-PSA-0006 für Oxigin 18-10520, der
PSA, wie 366-0063-14-WIRD-TB für Oxigin 18-1220 der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.




IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlagen zu 14-TARR-0276/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 14-TARR-0276/CIN


VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     AUDI, LAMBORGHINI                 VA :    9 Jx20H2           Typ 18 9x20 ET23
                                               HA :    10,5 Jx20H2        Typ 18 10,5x20 ET25
Anlage 2     AUDI, LAMBORGHINI                 VA :    9 Jx20H2           Typ 18 9x20 ET23
                                               HA :    10,5 Jx20H2        Typ 18 10,5x20 ET23
Anlage 3     AUDI, LAMBORGHINI                 VA :    9 Jx20H2           Typ 18 9x20 ET23
                                               HA :    12 Jx20H2          Typ 18 12x20 ET42




VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 5, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.




                                                W i e n - 02.06.2014

                                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

              Der Sachverständige




                 (Ing. CINIBULK)
                                                              .....




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN



Anlage 1     AUDI, LAMBORGHINI                 VA : 9Jx20H2               Typ 18 9x20 ET23
                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET25



Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung            Ausführungsbezeichnung                    Mitten-       ET        zul. Rad-        zul.     gültig ab
                                                                loch          mm        last             Abroll
                      Kennzeichnun Kennzeichnung                [mm]                    [kg]             umf.     Fertig
                      g
                      Rad          Distanzscheibe                                                        [mm]     datum
9x20 5/112 ET28       18 9x20       DS5 66,6/57,1               66,6           23       750              2300     02/13
                                      SCC22156
10,5x20 5/112 ET30    18 10,5x20    DS 5 66,6/57,1              66,6           25       750              2300     03/13
                                     SCC 22156


Hersteller                        AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO


Prüfgegenstand 1       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET25 (ET30+DS5)



Handelsbezeichnung            kW-          Reifen                  Reifenbezogene             Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
LAMBORGHINI                   368 - 412 235/30R20                  24J; 57E                   Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12K; 51A; 530; 71A: 723;
140                                        245/30R20               24J; 57E                   729; 73C; 74A; 74Y

e3*2001/115*0152*..                        295/25R20               24M; 57F

                                           305/25R20               24M; 57F


Handelsbezeichnung            kW-          Reifen                  Reifenbezogene             Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
AUDI R8                       309-404      235/30R20               24J; 57E                   Nicht Ceramic Bremse;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 530; 71A: 723;
42                                         245/30R20               24J; 57E                   729; 73C; 74A; 74Y

E1*2001/116*0434*..                        295/25R20               24M; 57F
E1*2001/116*0399*..
                                           305/25R20               24M; 57F




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN



Anlage 1     AUDI, LAMBORGHINI                  VA : 9Jx20H2               Typ 18 9x20 ET23
                                                HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET25




Befestigungsmittel

Art der Befestigungsmittel                   Bund Schaftlänge [mm]              Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5                         Kegel        33                           130

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,

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                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 1 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN



Anlage 1     AUDI, LAMBORGHINI                 VA : 9Jx20H2               Typ 18 9x20 ET23
                                               HA : 10,5 Jx20H2           Typ 18 10,5x20 ET25


      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
     ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
     Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
     Distanzscheiben verwendet werden.




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                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 2     AUDI, LAMBORGHINI                         VA :9Jx20H2                Typ 18 9x20 ET23
                                                       HA: 10 ½ Jx20H2            Typ 18 10,5x20 ET23


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung            Ausführungsbezeichnung                    Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                loch           mm        last            Abroll
                      Kennzeichnun Kennzeichnung                [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                      g
                      Rad          Distanzscheibe                                                        [mm]     datum
9x20 5/112 ET28       18 9x20       DS5 66,6/57,1               66,6            23       750             2300     02/13
                                      SCC22156
10,5x20 5/112 ET23    18 10,5x20       66,6/57,1                66,6            23       750             2300     03/13


Hersteller                        AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO


Prüfgegenstand 2       :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
                             PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 10,5x20 ET23



Handelsbezeichnung            kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
LAMBORGHINI                   368 - 412 235/30R20                  24J; 57E                  Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12K; 51A; 530; 71A: 723;
140                                        245/30R20               24J; 57E                  729; 73C; 74A; 74P; 74Y

e3*2001/115*0152*..                        295/25R20               24M; 57F

                                           305/25R20               24F; 24M; 57F


Handelsbezeichnung            kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                  Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise
AUDI R8                       309-404      235/30R20               24J; 57E                  Nicht Ceramic Bremse;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 530; 71A: 723;
42                                         245/30R20               24J; 57E                  729; 73C; 74A; 74P; 74Y

E1*2001/116*0434*..                        295/25R20               24M; 57F
E1*2001/116*0399*..
                                           305/25R20               24F; 24M; 57F




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 2     AUDI, LAMBORGHINI                          VA :9Jx20H2                Typ 18 9x20 ET23
                                                        HA: 10 ½ Jx20H2            Typ 18 10,5x20 ET23

Befestigungsmittel

Art der Befestigungsmittel                   Bund Schaftlänge [mm]              Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5                         Kegel        32                           130
HA:Schrauben M14x1,5                         Kegel        27                           130

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad

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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 2 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 2     AUDI, LAMBORGHINI                         VA :9Jx20H2                Typ 18 9x20 ET23
                                                       HA: 10 ½ Jx20H2            Typ 18 10,5x20 ET23

      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
     ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
     beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
     Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
     Distanzscheiben verwendet werden.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                           schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 3     AUDI, LAMBORGHINI                          VA: 9Jx20H2             Typ 18 9x20 ET23
                                                        HA: 12 Jx20H2           Typ 18 12x20 ET42


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung            Ausführungsbezeichnung                     Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                 loch           mm        last            Abroll
                      Kennzeichnung Kennzeichnung                [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                      Rad           Distanzscheibe                                                        [mm]     datum
9x20 5/112 ET28       18 9x20        DS5 66,6/57,1               66,6            23       750             2300     02/13
                                      SCC 22156
12x20 5/112 ET42      18 12x20          66,6/57,1                66,6            42       800             2250     01/14


Hersteller                         AUDI, LAMBORGHINI, QUATTRO



Prüfgegenstand 2        :     PKW Sonderrad OXIGIN 18                             VA: 9x20 ET23 (ET28+DS5)
                              PKW Sonderrad OXIGIN 18                             HA: 12x20 ET42



Handelsbezeichnung             kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                   Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                         Hinweise
LAMBORGHINI                    368 - 412 235/30R20                  24J; 57E                  Nicht Ceramic Bremse;
GALLARDO                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12K; 51A; 530; 71A: 723;
140                                         245/30R20               24J; 57E                  729; 73C; 74A; 74P; 74Y

e3*2001/115*0152*..                         305/25R20               24D; 24F; 24M;
                                                                    56G; 57F


Handelsbezeichnung             kW-          Reifen                  Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                   Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                         Hinweise
AUDI R8                        309-404      235/30R20               24J; 57E                  Nicht Ceramic Bremse;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 530; 71A: 723;
42                                          245/30R20               24J; 57E                  729; 73C; 74A; 74P; 74Y

E1*2001/116*0434*..                         305/25R20               24D; 24F; 24M;
E1*2001/116*0399*..                                                 56G; 57F




Befestigungsmittel

Art der Befestigungsmittel                   Bund Schaftlänge [mm]              Anzugsmoment [Nm]
VA:Schrauben M14x1,5                         Kegel        32                           130
HA:Schrauben M14x1,5                         Kegel        27                           130


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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 3     AUDI, LAMBORGHINI                         VA: 9Jx20H2             Typ 18 9x20 ET23
                                                       HA: 12 Jx20H2           Typ 18 12x20 ET42

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
     genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
     Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
     Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

24D) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

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Anlage 3 zum Teilegutachten 14-TARR-0276/CIN

Anlage 3     AUDI, LAMBORGHINI                         VA: 9Jx20H2             Typ 18 9x20 ET23
                                                       HA: 12 Jx20H2           Typ 18 12x20 ET42

      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei
     ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten
     beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
74Y) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch bzw. Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im
     Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Zentrierringe bzw.
     Distanzscheiben verwendet werden.




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