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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48089*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 H2


Typ:                         RG09 7016



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 48089*04

Die ABE-Nr. 48089 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ
RG09 7016, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55084910 (5.Ausfertigung)
vom 12.09.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

14,                                                (2. Ausfertigung)
3, 4, 5, 9, 17,                                    (3. Ausfertigung)
1, 18,                                             (4. Ausfertigung)
7, 8,                                              (5. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 12.09.2012
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 09.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55084910 (5.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
18.09.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48089*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RG09
Typ                             RG09 7016
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W3           RG09 7016 W3 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,6           40        715    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48089
Herstellerzeichen               C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung           RG09 7016 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        24                 RG.566
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                        24                 RG.566
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        27                 RG.567
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        28,3               RG.568
S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                        28,3               RG.568
S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                        32                 RG.569

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                            A02 A04 A05
B8, B81                 88-125        215/55R16   A33 R37                            A08 A09 A15
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A12                                A22 Car Lim
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R16   A12                                S05
                        88-130        205/60R16   A13 M+S
                        88-130        215/55R16   A33 M+S
                        88-195        225/55R16   A12 M+S
190 er                  53-90         195/50R16   G01                                A01 A02 A04
201                     53-90         205/45R16   K41 K42                            A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3        53-90         205/50R16   G01 K41 K42                        A12 A15 A22
                                                                                     Z14 S01
190 er                  53-122        195/50R16                                      A02 A04 A05
201                     53-122        205/45R16   A01 G01                            A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3        53-150        205/50R16   A01 K41 K42                        A15 A22 R21
                                                                                     Z15 S01
A-Klasse                103           195/50R16   K1c K41 K42 K46 K56 M+S R35        A01 A02 A04
168                     44-103        205/45R16   K1c K41 K42 K46 K56 R35            A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..        44-103        215/40R16   K1c K42 K44 K46 K56                A12 A15 A22
nur mit ESP             44-75         195/45R16   K1c K42 K46 K56 R37                A60 DBA K2c
                        55-103        215/45R16   K1c K41 K42 K44 K46 K56 R66        V16 S01
                        55-92         195/50R16   K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1c K2b K42                        A01 A02 A04
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K14 K1c K2b K41 K42 K56        A12 A15 A22
                        60-142        225/45R16   K14 K1c K2b K41 K42                V16 S04
B-Klasse                70,85         195/55R16   R37                                A02 A04 A05
245                     70,85         195/60R16   R37                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A01 K42 R37                        A15 A22 V16
                        70-142        195/55R16   M+S                                S04
                        70-142        205/50R16   A01 K42 M+S
                        70-142        205/55R16   A01 K42
                        70-142        215/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
                        70-142        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
B-Klasse                80, 90        195/55R16   A91 R37 T87 T91                    A02 A04 A05
246                     80, 90        195/60R16   A91 R37                            A08 A09 A15
e1*2007/46*0751*..      80, 90        205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91            A22 V16 S04
                        80-115        205/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115        215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16                                      A02 A04 A05
204                     88-215        205/55R16                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K56            A15 A22 B03
- Limousine/Coupe                                                                    Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                                S03
C-Klasse T-Modell       88-170        205/55R16   T91 T94                            A02 A04 A05
204K                    88-170        225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93    A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..                                                                  A15 A22 B03
- incl. Facelift 2011                                                                Car V16 S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               205            215/55R16   K1a K41 K42 L02 R09 T91 T93     A01 A02 A04
124                    53-205         205/55R16   K1a K41 T88 T89 T91 T92         A05 A08 A09
D700, /1, /2           53-205         225/45R16   K1c K41 T89                     A12 A15 A22
                       53-205         225/50R16   K1c K41 K42 L02 T92 T93         A59 B03 DB2
                                                                                  R21 V00 V16
                                                                                  S01
E-Klasse               97-162         205/55R16   K1a K41 T88 T89 T91             A01 A02 A04
124C                   97-162         215/55R16   K1a K41 K42 L02 R09             A05 A08 A09
E499, /1               97-162         225/45R16   K1c K41 T89                     A12 A15 A22
                       97-162         225/50R16   K1c K41 K42 L02                 R21 V16 S01
E-Klasse               55-125         205/55R16   T89                             A02 A04 A05
210                    55-125         215/55R16   T91 T93                         A08 A09 A12
e1*93/81*0022*..       55-125         225/50R16   R03 T92                         A15 A22 B01
                                                                                  B03 NBF V16
                                                                                  S01
E-Klasse               150            205/60R16   A10 T91 T92                     A02 A04 A05
212                    150            215/55R16   A10 T93 T97                     A08 A09 A15
e1*2001/116*0501*..    150            225/55R16   A32 T93 T94 T95                 A22 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                F38 Lim V16
                                                                                  S03
E-Klasse               100-150        205/60R16   A10 T91 T92                     A02 A04 A05
212, 212G              100-150        215/55R16   A10                             A08 A09 A15
e1*2001/116*0501*..;   100-150        225/55R16   A32                             A22 A58 B03
e1*2007/46*0484*..     120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94                 F39 Lim V16
                                                                                  S03
E-Klasse Coupé         120-225        205/55R16   A11                             A02 A04 A05
207                    120-225        215/50R16   A32                             A08 A09 A15
e1*2001/116*0502*..    120-225        215/55R16   A32                             A22 A58 B03
                       120-225        225/50R16   A12                             Cpe F39 V16
                       120-225        235/50R16   A12                             S04
E-Klasse T-Modell      53-162         205/55R16   K1a K41 T89 T91 T92             A01 A02 A04
124T                   53-162         225/50R16   K1c K41 K42 L02 T92 T93         A05 A08 A09
E081, /1                                                                          A12 A15 A22
                                                                                  R21 V00 V16
                                                                                  S01
E-Klasse T-Modell      83-125         205/55R16   R70                             A02 A04 A05
210K                   83-125         215/55R16   T93                             A08 A09 A12
e1*93/81*0033*..       83-125         225/50R16   R03 T92                         A15 A22 B01
                                                                                  B03 V16 S01
SLK-Klasse             135, 150       205/55R16   A10                             A02 A04 A05
172                    135, 150       225/50R16   A12                             A08 A09 A15
e1*2007/46*0548*..                                                                A22 V16 Y63
                                                                                  S04
V-Klasse               72-128         215/60R16   K2c R09 R35                     A01 A02 A04
638/2                  72-128         215/60R16   K2c T94 T95 T99                 A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                  A12 A15 A22
2001/116*0020*..                                                                  K42 K44 K56
                                                                                  S06




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vaneo                  55-92         195/50R16     K1c T84 T88                           A01 A02 A04
414                    55-92         205/45R16     K1c T83 T87                           A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,      55-92         215/40R16     K1c K46 T86                           A12 A15 A22
e1*2001/116*0185*..                                                                      S02
Vito                   58-105        215/60R16     K2c R09 R35                           A01 A02 A04
638                    58-105        215/60R16     K2c T95 T99                           A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                          A12 A15 A22
2001/116*0005*..                                                                         K42 K44 K56
                                                                                         S06

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A22     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch schlauchlose Reifen und kurze Gummiventile zulässig,
die den Normen E.T.R.T.O. – Typ V2-03-6, DIN – Typ 33GS-11,3 oder Tire and Rim – Nr. TR 412
entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB2   Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 6 von 9
F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 9
L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R66      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9
Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. September 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. September 2012




Laux                                                                  00184555.DOC




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