Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48089*04
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: RG09 7016
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48089*04
Die ABE-Nr. 48089 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ
RG09 7016, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55084910 (5.Ausfertigung)
vom 12.09.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
14, (2. Ausfertigung)
3, 4, 5, 9, 17, (3. Ausfertigung)
1, 18, (4. Ausfertigung)
7, 8, (5. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 12.09.2012
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 09.10.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55084910 (5.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
18.09.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48089*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr. 49020140905
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RG09
Typ RG09 7016
Radgröße 7,0Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W3 RG09 7016 W3 / Ø72,6xØ66,6 5/112/66,6 40 715 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48089
Herstellerzeichen C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung RG09 7016 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24 RG.566
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 130 24 RG.566
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27 RG.567
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28,3 RG.568
S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3 RG.568
S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 32 RG.569
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05
B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 A08 A09 A15
e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A12 A22 Car Lim
e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R16 A12 S05
88-130 205/60R16 A13 M+S
88-130 215/55R16 A33 M+S
88-195 225/55R16 A12 M+S
190 er 53-90 195/50R16 G01 A01 A02 A04
201 53-90 205/45R16 K41 K42 A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3 53-90 205/50R16 G01 K41 K42 A12 A15 A22
Z14 S01
190 er 53-122 195/50R16 A02 A04 A05
201 53-122 205/45R16 A01 G01 A08 A09 A12
C750, /1, /2, /3 53-150 205/50R16 A01 K41 K42 A15 A22 R21
Z15 S01
A-Klasse 103 195/50R16 K1c K41 K42 K46 K56 M+S R35 A01 A02 A04
168 44-103 205/45R16 K1c K41 K42 K46 K56 R35 A05 A08 A09
e1*96/79*0073*.. 44-103 215/40R16 K1c K42 K44 K46 K56 A12 A15 A22
nur mit ESP 44-75 195/45R16 K1c K42 K46 K56 R37 A60 DBA K2c
55-103 215/45R16 K1c K41 K42 K44 K46 K56 R66 V16 S01
55-92 195/50R16 K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse 60-142 195/55R16 K1c K2b K42 A01 A02 A04
169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K14 K1c K2b K41 K42 K56 A12 A15 A22
60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K41 K42 V16 S04
B-Klasse 70,85 195/55R16 R37 A02 A04 A05
245 70,85 195/60R16 R37 A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A01 K42 R37 A15 A22 V16
70-142 195/55R16 M+S S04
70-142 205/50R16 A01 K42 M+S
70-142 205/55R16 A01 K42
70-142 215/50R16 A01 K1a K1b K2b K41 K42
70-142 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
B-Klasse 80, 90 195/55R16 A91 R37 T87 T91 A02 A04 A05
246 80, 90 195/60R16 A91 R37 A08 A09 A15
e1*2007/46*0751*.. 80, 90 205/50R16 A01 A12 K2b R37 T87 T91 A22 V16 S04
80-115 205/55R16 A01 A12 K2b
80-115 215/55R16 A01 A12 K2b
80-115 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b
C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A02 A04 A05
204 88-215 205/55R16 A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K56 A15 A22 B03
- Limousine/Coupe Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011 S03
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 T91 T94 A02 A04 A05
204K 88-170 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93 A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*.. A15 A22 B03
- incl. Facelift 2011 Car V16 S03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse 205 215/55R16 K1a K41 K42 L02 R09 T91 T93 A01 A02 A04
124 53-205 205/55R16 K1a K41 T88 T89 T91 T92 A05 A08 A09
D700, /1, /2 53-205 225/45R16 K1c K41 T89 A12 A15 A22
53-205 225/50R16 K1c K41 K42 L02 T92 T93 A59 B03 DB2
R21 V00 V16
S01
E-Klasse 97-162 205/55R16 K1a K41 T88 T89 T91 A01 A02 A04
124C 97-162 215/55R16 K1a K41 K42 L02 R09 A05 A08 A09
E499, /1 97-162 225/45R16 K1c K41 T89 A12 A15 A22
97-162 225/50R16 K1c K41 K42 L02 R21 V16 S01
E-Klasse 55-125 205/55R16 T89 A02 A04 A05
210 55-125 215/55R16 T91 T93 A08 A09 A12
e1*93/81*0022*.. 55-125 225/50R16 R03 T92 A15 A22 B01
B03 NBF V16
S01
E-Klasse 150 205/60R16 A10 T91 T92 A02 A04 A05
212 150 215/55R16 A10 T93 T97 A08 A09 A15
e1*2001/116*0501*.. 150 225/55R16 A32 T93 T94 T95 A22 A58 B03
- mit Luftfederung F38 Lim V16
S03
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 A02 A04 A05
212, 212G 100-150 215/55R16 A10 A08 A09 A15
e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A32 A22 A58 B03
e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 F39 Lim V16
S03
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 A02 A04 A05
207 120-225 215/50R16 A32 A08 A09 A15
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A32 A22 A58 B03
120-225 225/50R16 A12 Cpe F39 V16
120-225 235/50R16 A12 S04
E-Klasse T-Modell 53-162 205/55R16 K1a K41 T89 T91 T92 A01 A02 A04
124T 53-162 225/50R16 K1c K41 K42 L02 T92 T93 A05 A08 A09
E081, /1 A12 A15 A22
R21 V00 V16
S01
E-Klasse T-Modell 83-125 205/55R16 R70 A02 A04 A05
210K 83-125 215/55R16 T93 A08 A09 A12
e1*93/81*0033*.. 83-125 225/50R16 R03 T92 A15 A22 B01
B03 V16 S01
SLK-Klasse 135, 150 205/55R16 A10 A02 A04 A05
172 135, 150 225/50R16 A12 A08 A09 A15
e1*2007/46*0548*.. A22 V16 Y63
S04
V-Klasse 72-128 215/60R16 K2c R09 R35 A01 A02 A04
638/2 72-128 215/60R16 K2c T94 T95 T99 A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14, A12 A15 A22
2001/116*0020*.. K42 K44 K56
S06
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vaneo 55-92 195/50R16 K1c T84 T88 A01 A02 A04
414 55-92 205/45R16 K1c T83 T87 A05 A08 A09
e1*98/14*0185*.., 55-92 215/40R16 K1c K46 T86 A12 A15 A22
e1*2001/116*0185*.. S02
Vito 58-105 215/60R16 K2c R09 R35 A01 A02 A04
638 58-105 215/60R16 K2c T95 T99 A05 A08 A09
e9*93/81,98/14, A12 A15 A22
2001/116*0005*.. K42 K44 K56
S06
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A22 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis einschließlich 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch schlauchlose Reifen und kurze Gummiventile zulässig,
die den Normen E.T.R.T.O. – Typ V2-03-6, DIN – Typ 33GS-11,3 oder Tire and Rim – Nr. TR 412
entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B01 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.
DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R66 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RG09 7016
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T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48089 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55084910 (3. Ausfertigung)
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Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. September 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. September 2012
Laux 00184555.DOC
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