ABE: 47611
Design:
C 10
Radnummer:
C10 757 37 91S
Daten:
7.5x17" ET37 LK5/112/66.6
CMS 516/03
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47611*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 EH2+
Typ: C10 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47611
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47611*03
Die ABE-Nr. 47611 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C10 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N3 vom 18.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.10.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47611*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-2718
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 611
366-0129-08-WIRD/N3
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ: C10 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47611
Der Radtyp C10 757 wird nach Löschungen von Ausführungsvarianten neu gegliedert.
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 757 37 91S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 620 2288 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 660 2141 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 690 2040 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 700 2141 04/10
7.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 720 2075 04/10
7.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 700 2141 07/13
SD CMS516/03SD 7.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 720 2075 07/13
SD CMS516/03SD 7.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 665 2251 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 685 2178 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 720 2075 02/08
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 665 2251 07/13
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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SD CMS516/03SD
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 685 2178 07/13
SD CMS516/03SD
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 720 2075 07/13
SD CMS516/03SD
C10 757 47 62 C10 757 CMS516/02 ohne 112/5 66,6 47 665 2178 04/08
C10 757 47 62S C10 757 ohne 112/5 66,6 47 730 2110 07/13
SD CMS516/09SD
C10 757 38 C10 757 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 ohne 114,3/5 67,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 35 16S C10 757 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 670 2145 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 35 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 35 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 35 670 2145 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 120/5 72,6 37 625 2037 09/12
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 120/5 72,6 37 630 2019 09/12
C10 757 37 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 37 625 2037 12/12
SD CMS516/06SD
C10 757 37 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 37 630 2019 12/12
SD CMS516/06SD
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 757 37 91S:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
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: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 757
Radausführung : -- : C10 757 CMS516/03
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47611 : --
Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 02.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-MURD-TB 28.07.2008 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-WIRD/N2-TB 17.06.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 13-0627-A00-V02 19.08.2013 TÜV PFALZ
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
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IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, JAGUAR, VOLVO C10 757 45 56SD; C10 757 45 18.09.2013 liegt bei
45 56SD; C10 757 45 56SD
2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 757 37 91S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 91S; C10 757 37 91S
SD; C10 757 37 91S SD
4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 47 62 47 18.09.2013 liegt bei
3 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 37 91S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 91S; C10 757 37 91S;
C10 757 37 91S SD; C10
757 37 91S SD; C10 757 37
91S SD
5
DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 47 62S SD 47 18.09.2013 liegt bei
6
SUZUKI, TOYOTA C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
7
HONDA, ROVER C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
8
AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
9 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
10 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C10 757 35 16S SD 35 18.09.2013 liegt bei
12 BMW, BMW AG C10 757 37 16S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 16S; C10 757 37 16S
SD; C10 757 37 16S SD
11 BMW, BMW AG C10 757 35 16S SD; C10 35 18.09.2013 liegt bei
757 35 16S SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2013
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-MURD-TB 28.07.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-WIRD/N2-TB 17.06.2013
Fest.-Tech.-Bericht 13-0627-A00-V02 19.08.2013
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung Anlage C10 757 22.08.2013
Radbeschreibung CMS C10 757 09.10.2012
Radbeschreibung SD C10 757 12.07.2013
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radzeichnung J516 000_E 18.02.2008 E/16.08.2012
Radzeichnung J516 002_A 12.02.2008 A/21.02.2008
Radzeichnung J516 003 18.04.2011
Radzeichnung J516 006 25.07.2012
Radzeichnung BL1v2 SD 302-3101086 20.02.2012 d/05.08.2013
Radzeichnung BL2v2 SD 302-3101086 20.02.2012
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring 72,6mm 01.10.2007
Zentrierring Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 66,6 675 2251 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 66,6 695 2178 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 66,6 720 2105 02/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : B8; 4G1; B81; 4G; 4G2
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8R1; 8R; 8R2
Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Allroad Quattro;
245/45R17 95 Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 12I; 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 230 225/50R17 98 12I; 52J allroad quattro;
225/55R17 12T; 51G; 52J Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96 12A; 52J Allradantrieb;
235/55R17 99 12A; 52J Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76S; 76Z; AFY
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 24N; 24O; 52J 165 Nm;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; 76Z;
FGC
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/60R17 106 24N; 24O; 52J 165 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; 76Z;
FGC
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 225/55R17 M+S 51G; 52J nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 76S;
76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Zubehör : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 246
150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A
215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N; 725; 729; 73C; 74A;
26P; 27H 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74A;
26N 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B;
26N
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P Stufenheck;
235/45R17 94W 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95W 11A; 21P 725; 729; 73C; 74A;
76S; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 98Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 99 725; 729; 73C; 74A;
75I; 76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 51J 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 575; 68A 76S
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R17 101 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 575 725; 73C; 74A; 75I;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 26P 725; 729; 73C; 74A;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
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1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 700 2141 04/10
Ø57.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 720 2075 04/10
Ø57.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 700 2141 07/13
SD CMS516/03SD Ø57.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45- 57,1 Kunststoff 720 2075 07/13
SD CMS516/03SD Ø57.1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 4F; 8H; 8J; 8E; B 4; 8PB; 4E; 8P; 8PA; B5; C 4; 8V; 4B; 4F1
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : 8U1; 8U
Zubehör : Schr.Kit-Nr. Z 92 + Z.-Ring Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5; C 4
120 Nm für Typ : 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 725; 73C; 74D; 74P
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H 2-türig;
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27H 725; 73C; 74D; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24M Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74D;
24C; 24M 74P
215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
M+S 24C; 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J Frontantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
21B; 22B; 5ET; 631 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74D; 74P
631
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 24J Allradantrieb;
235/40R17-90 11A; 21B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 5ET; 631 725; 73C; 74D; 74P
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 631
235/40R17 11A; 21B; 24J; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 721; 725; 729; 73C;
24M 74D; 74P; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; AFF
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; AFF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF6; AF8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; AF6; AF8
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22B; 24C; 24D; Limousine;
367; 631; 66A Frontantrieb;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
66B; 687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz;
21B; 22B; 24C; 24D; nur bis
367; 631; 66A e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22F; 24C; 24D; Kombi; Frontantrieb;
367; 631; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
66B; 687 725; 729; 73C; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 11A; 24M; 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/55R17 51G; 51S Nicht für Fz. m.
154 - 257 235/55R17 51G; 52J Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 12T;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74P; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 100 - 155 215/60R17 11A; 26P; 27I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 51J 165 Nm;
235/55R17 99 11A; 26B; 27B Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; Cabrio; Coupe;
51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 725; 73C; 74D; 74P;
76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619 60 - 103 205/50R17-89 Allradantrieb;
60 - 128 205/50R17 631 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619 169 235/45R17 631 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 169 - 213 235/45R17 ADZ Allradantrieb; ab
Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 60 - 128 205/50R17 631 bis Nachtrag 2;
205/50R17-89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 169 - 206 235/45R17 ADU Allradantrieb; bis
Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
C4 F619/1 60 - 128 205/50R17-91 ab Nachtrag 3;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
ADW
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 725; 73C; 74D; 74P
ACHSLAST!; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M;
631
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 725; 73C; 74D;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74P; 76S
24M
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 725; 73C; 74D;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 74P; 76S
24M
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22H 725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S; AFF
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22H 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P; 76S; AFF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; Schrägheck;
51J Frontantrieb;
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74D;
51J 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24D
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P ab
e9*2007/46*0094*01;
205/50R17 89 11A; 245; 248; 26B; nicht Leon ST; 3-
27H türig; 5-türig;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74A; 74D;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 74P; 76S
26B; 27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : 5L; 3T; 3U; 1Z
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
M+S 24M; 5FM; 51J; 52J 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C; 74P
24M
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C; 74P
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 52J 725; 73C; 74D; 74P
215/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24J;
24M
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 205/45R17 88 11A; 27I ab
205/50R17 89 11A; 27I e11*2007/46*0243*01;
215/45R17 87 11A; 27I Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 27I Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74D;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 205/50R17 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 725; 73C; 74D; 74P
142 205/50R17 89Y 5FM
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248; Kombi; Allradantrieb;
e11*2007/46*0014*.. 51J Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21N; 21P; 241; 12A; 51A; 573; 71K;
246; 248 721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 24J; 24M Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 11A; 246; 248; 51G; Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 52J Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 94 11A; 246; 248 721; 725; 729; 73C;
225/50R17 94 11A; 24J; 248 74D; 74P
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24J; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Serienschrauben + Z 95
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; kurzer Radstand;
24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 725; 73C; 74D; 74P;
24D VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; bis
L320 5GG WV2ZZZ2K?8?052800;
kurzer Radstand;
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; Frontantrieb;
5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24D; kurzer Radstand;
24J; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 725; 73C; 74D; 74P;
24D VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/50R17 93 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5HA langer Radstand;
L320 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M 725; 73C; 74D; 74P
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 241; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 244; 246; 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 241; Allradantrieb;
244; 246; 247; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
62 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 246; 247 725; 73C; 74D; 74P
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 241;
244; 246; 247
235/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 241;
244; 246; 247
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 22M; 24M Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74D; 74P;
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22M; 22P; 76S
24M; 51G; 52J
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22P;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck;
27H Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Verbundlenkerhinterach
27H se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P;
76S
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P;
27H
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
63 - 169 205/45R17 88 11A; 26P; 27H Schrägheck;
205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Mehrlenkerhinterachse;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 725; 73C; 74A; 74D;
135 - 169 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26P; 74P; 76S
27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 725; 73C; 74D;
24C; 24D 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D 74D; 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 24M; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; 725; 73C; 74D; 74P;
24C; 24D 76S
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q;
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26P; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 26B; 26N; 27F 725; 729; 73C; 74D;
215/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 74P; 76S
248; 26P; 27H
225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246;
248; 26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 24M;
26B; 26N; 27F
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; Nur Golf 5; nur bis
51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 74P
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M bis
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74D;
24J; 24M 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24D; 24J
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248 e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74D;
24J; 248 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 248
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; e1*2001/116*0304*13;
51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 74P
24D
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 244; 51J 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; 76S
24C; 244
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
24C; 244
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21B; 24J; 248; Nur Jetta
260; 271 (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
246; 247; 260; 272 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 24J; 248; 74D; 74P; 76S
260; 271
235/45R17 94 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 272
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 11A; 27I Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 11A; 26P; 27I Beetle Cabrio;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 725; 729; 73C; 74D;
26N; 27B 74P; 76S
245/45R17 95 11A; 248; 27I; 57F;
67R; 67T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 725; 73C; 74D; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74D; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 725; 73C; 74D; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 725; 729; 73C; 74D;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 245; Nicht Passat Alltrack
e1*2007/46*0547*.. 248 (Cross); ab
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22P e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*.. 225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; Kombi; Limousine;
245; 248 Allradantrieb;
77 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 245; Frontantrieb;
248; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
248 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22M; 22Q; 74P
245; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
245; 248
3c e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 205/50R17 93 Nur Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 205/55R17 91W (Cross);
e1*2007/46*0502*.. 215/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 22M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91W 721; 725; 729; 73C;
225/50R17 94 11A; 22M 74D; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 22M
245/45R17 95 11A; 22M
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 24J; nur bis
24M e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74D;
24J; 24M 74P
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 24J;
24M; 51G
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q;
M+S 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W 12A Limousine;
100 - 220 205/50R17 12R; 51G Allradantrieb;
225/45R17 91Y 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 205/50R17 51G Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 57E; 681; 684 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 195 225/45R17 91 725; 73C; 74D; 74P;
235/45R17 94 76S
245/45R17 95
147 - 195 205/50R17 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74D; 74P
245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 725; 73C; 74D; 74P;
76U; 76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24C; 24D; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/50R17 93 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 725; 73C; 74D; 74P
225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G
225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 22F; 24C; 24M; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 725; 73C; 74D; 74P
22F; 24C; 24M; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J; Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24M; 66A; 684 725; 73C; 74D; 74P
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F;
24D; 57F; 66B; 681;
687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J;
24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D;
24C; 24M; 66A; 684
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 132 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 74 - 142 205/50R17 89Y 5FM 12A; 51A; 573; 71K;
205/50R17 93 721; 725; 73C; 74D;
225/45R17 91 74P
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/55R17 5JK; 51G nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74P; 75I;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-
Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADU) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteter
Bremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.
ADZ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 4 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 16.09.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.