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							   ABE: 47611
        Design:
        C 10
    Radnummer:
C10 757 37 91S
         Daten:
7.5x17" ET37 LK5/112/66.6
       CMS 516/03
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             47611*01



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7½ J x 17 EH2+


Typ:                        C10 757



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47611


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.

Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47611*01

Die ABE-Nr. 47611 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C10 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N1 vom 23.08.2010 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.08.2010 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 05.05.2011
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Das am 23.03.2011 eingereichte Nachtragsgutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N1 vom
23.08.2010
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47611*01

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           10-TAAP-2345
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 3


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 47 611
                                          366-0129-08-WIRD/N1

Antragsteller:                           CMS Automotive Trading GmbH

                                         68789 St. Leon-Rot
Art:                                     Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ:                                     C10 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47611.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                         Loch-      Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung       (mm) /     (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring        -zahl             (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C10 757 4591S        C10 757 CMS516/01          SR22RKØ66.45-Ø5        112/5    57,1     45    640   2037 04/10
                                                7.1
C10 757 4591S        C10 757 CMS516/01          SR22RKØ66.45-Ø5        112/5    57,1     45    650   2010 04/10
                                                7.1
C10 757 4591S        C10 757 CMS516/01          ohne                   112/5    66,6     45    650   2010 02/08
C10 757 4762         C10 757 CMS516/02          ohne                   112/5    66,6     47    665   2178 04/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    :CMS Automotive Trading GmbH

                                  68789 St. Leon-Rot
Hersteller                       : CMS Automotive Trading GmbH

                                     68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                     : C10
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 9,6 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                            Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.08.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 3
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 757 4591S:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C10
Radtyp                                   : --                                       : C10 757
Radausführung                            : --                                       : C10 757 CMS516/01
Radgröße                                 : --                                       : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen                               : KBA 47611                                : --
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET45
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 04.10
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen                   : --                                       : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0129-08-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                            Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.08.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 3
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C10 757 4591S; C10 757           45      23.08.2010       liegt bei
                                                    4591S
     1 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ             C10 757 4591S                    45      23.08.2010       liegt bei
     2 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ             C10 757 4762                     47      23.08.2010       liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.08.2010
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.08.2010
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Angaben/Antragst.-CMS                 C10 757_J516                           20.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi             C10 757_J516                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi             C10 757_J516                           20.07.2009
Nabenkappe                            C020 122                               07.07.2000 B/31.08.2001
Radbefestigung                        Tab_CMS-Liste                          20.05.2010
Radbeschreibung                       C10 757_J516                           20.07.2009 A/30.07.2010
Radzeichnung                          J516_000                               18.02.2008
Radzeichnung                          J516_002                               18.02.2008
Radzeichnung                          J516_001                               18.02.2008 C/16.03.2010




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.08.2010
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 23.10.2012
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                                                                                                          Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
               Kennzeichnung                    Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
               Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03                ohne                       66,6                   675    2251      02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03                ohne                       66,6                   695    2178      02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03                ohne                       66,6                   720    2105      02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                              für Typ : B81; 4G1; 4G; B8
Zubehör                                     : Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                              Typ : 8R2; 8R
Zubehör                                     : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                              165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                        AUDI A4; Limousine;
                                           235/45R17 94                                        Allradantrieb;
                                           245/45R17 95                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A4; Limousine;
                                                  235/45R17 94                                 Frontantrieb;
                                                  245/45R17 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..                 235/45R17 94                                Allroad Quattro;
                                                   245/45R17 95                                Kombi;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74D; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 23.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                         AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                         Frontantrieb;
                                          245/45R17 95                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94            12I; 5HI; 52J               Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 230 225/50R17 98            12I; 52J                    allroad quattro;
                                           225/55R17               12T; 51G; 52J               Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R17 96            12A; 52J                    Allradantrieb;
                                           235/55R17 99            12A; 52J                    Frontantrieb;
                                           245/50R17 99            11A; 12A; 270; 52J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                               76S; 76Z; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17              51G; 52J                    erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                                 255/60R17 106 24N; 24O; 52J                   Anzugsmoment 165
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               740; 75I; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                              erhöhtes
                                           255/60R17 106 24N; 24O; 52J                         Anzugsmoment 165
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               740; 75I; 76S; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 246
                                             150 Nm für Typ : 204 X




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84          11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W         11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/45R17 88          11A; 22I; 24J; 24M          725; 73C; 74A
                                          215/45R17 87          11A; 21P; 22B; 24C; 24D
                                          225/45R17 90          11A; 21B; 22B; 24C; 24D
176          e1*2007/46*0928*..  80 - 155 205/50R17 93          11A; 24J; 248; 26N; 26P;    Frontantrieb;
                                                                27H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26N; 26P;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                27H                         76S
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 26B; 26N;
                                                                27H

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R17 93           11A; 24J; 248; 26B; 26N     Kombi; Frontantrieb;
                                         215/45R17 91           11A; 248; 26N; 26P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91           11A; 24J; 248; 26B; 26N     12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 94           11A; 24J; 248; 26B; 26N     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89          11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/45R17 87          11A; 22I; 24J; 24M          725; 73C; 74A
                                          225/45R17 90          11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91         11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC;
                                           235/45R17 94         11A; 24J; 24M               Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/45R17 91     11A; 24J; 26P               Coupe; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94     11A; 24J; 26B; 26N; 27I     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/45R17 91      11A; 24J; 24M               Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91     11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/45R17 94     11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91          11A; 24J; 24M               Kombi; Heckantrieb;
                                          235/45R17 94          11A; 21P; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W        11A; 21P                    Stufenheck;
                                           235/45R17 94W        51J                         Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y        11A; 21P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94Y        57E; 57W                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/45R17 95W        11A; 21P                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 150 235/45R17 97Y                                Kombi; Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 98Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97 57E; 57W                        12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/45R17 99                                 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            75I; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94         575                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 205/50R17 93     51J                         Coupe; Heckantrieb;
                                               215/45R17 91     51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91     51J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 91     51J                         725; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R17 94     575; 68A                    76S

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99         11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/60R17 102        11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/55R17 102        11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/50R17 101        11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/55R17 104        11A; 24C; 24D; 575          725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76O

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..      135 - 225 205/50R17 89                                 Cabrio; Heckantrieb;
                                               215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94     11A; 26P                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 5 von 13
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 6 von 13
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 8 von 13
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 9 von 13
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                     VA
             26P                      x = 195            y = 300                     VA
             27B                      x = 340            y = 260                     HA
             27I                      x = 290            y = 210                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
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                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             26P                       x = 200            y = 310                    VA
             26B                       x = 250            y = 350                    VA
             27I                       x = 240            y = 315                    HA
             27B                       x = 290            y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.10.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 250                     VA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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