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							CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20
D - 68789 St.Leon-Rot




                                 ABE: 47611


                                 Design: C10


                                Radnummer:
                                C10 757 47 62



                                   Radgröße:
                              7,5J x 17 EH2+ ET47


                  Lochkreis: 5x112 / NB 66,6
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20
D - 68789 St.Leon-Rot
Tel.: +49 (0) 6227 35838-0
Fax : +49 (0) 6227 35838-33
Mail : info@cms-wheels.de



Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem
         serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitteüberprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres
         Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich.

    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen
         Befestigungsteilen montiert werden.

    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgendene ein Tüv-Gutachten, oder
         eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-
         Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitteüberprüfen Sie dies in dem
         Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.

    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressivem
         Reinigungsmittel gesäubert werden.

    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders
         vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir
         daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen.

    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage
         und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein
         Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Freigangprüfen. Bereits mit Reifen
         montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück
         nehmen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich
         von Rost und Schmutz befreit werden.

    3.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.

    4.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.

    5.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten

    6.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und
         7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen
         Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.

    7.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.

    8.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.




St. Leon Rot , November 2009
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             47611



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7½ J x 17 EH2+


Typ:                        C10 757



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47611


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47611

Die ABE-Nr. 47611 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C10 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0129-08-MURD vom 28.07.2009 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD
AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen
Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 14.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Gutachten Nr. 366-0129-08-MURD
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47611

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterla-
gen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahr-
zeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht
entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Ferti-
gung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig
oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist
dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung,
nachprüfen und zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 3


                    GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE
                                            366-0129-08-MURD

Antragsteller:                           CMS Automotive Trading GmbH

                                         68789 St. Leon-Rot
Art:                                     Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ:                                     C10 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE verliert seine Gültigkeit,
wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen
Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                         Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 757 4591S       C10 757 CMS516/01           ohne                      112/5    66,6      45    650   2010     02/08
C10 757 4762        C10 757 CMS516/02           ohne                      112/5    66,6      47    665   2178     04/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    :CMS Automotive Trading GmbH

                                  68789 St. Leon-Rot
Hersteller                       : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                     : C10
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 9,6 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 757 4591S:




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                             Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 28.07.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 3
                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C10
Radtyp                                   : --                                       : C10 757
Radausführung                            : --                                       : C10 757 CMS516/01
Radgröße                                 : --                                       : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen                               : KBA ..... (wird beantr.)                 : --
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET45
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 02.08
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen                   : --                                       : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0129-08-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                            Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 3
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.      Unterlagen und Anlagen:
V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI                                            C10 757 4591S                    45      28.07.2008       liegt bei
  2 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                C10 757 4762                     47      28.07.2008       liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2008
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2008
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
TÜV SÜD Automotive GmbH
HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Deutschland

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
  Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
  Für: Leichtmetallrad           Typ: C10 757
  des Herstellers / Importeurs: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot
  liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
  Anbau des Techn. Dienst TÜV SÜD Automotive GmbH vor.


  Bericht-Nr.: 366-0129-08-MURD         Datum: 28.07.2008

  Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
  Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
  Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
  Fahrzeug-Ident-Nr.:
  ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
  Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
  wurden berücksichtigt.
  Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

  Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
  bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
  Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
  Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                     P.2
B      -           2.1            2.2                  L     -        9    -         P.4
                                                                                              /-                     T     -
J                            4                        18     -                         19      -
E                                       3             20     -                            G    -
D.1    -                                              12     -            13     -                      Q       -
                                                      V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                              15.1   -
                                                      15.2   -
5
                                                      15.3   -
V.9    -                                               R     -                                                      11     -
14                                                     K     -
P.3    -                                               6     -                  17    -            16       -
10     -       14.1              P.1    -             21     -
       -
       -
22     -
       -
       -
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2008
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                                                                                                          Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 EH2+             Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
C10 757 4762        C10 757 CMS516/02         ohne                         66,6                   665    2178     04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Z 81 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17              51G                         AUDI A4; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/50R17         51G                         AUDI A4; Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76S
B8             e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/50R17         51G                         AUDI A4; Kombi;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76S
B8             e1*2001/116*0430*..     118 - 195 225/50R17        51G                         AUDI A4; Nicht A4
                                                                                              Allroad Quattro;
                                                                                              Kombi;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Z 81 OR




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2008
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                                                                                                        Seite: 2 von 4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212
                                           150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/45R17              12T; 51G                    Nur 4-MATIC;
                                           235/45R17 94           12A                         Limousine;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/45R17          12T; 51G                    Limousine;
                                               235/45R17 94       12A                         Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/45R17          12T; 51G                    Kombi; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   165       225/45R17          12T; 51G                    Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/45R17 94       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 120 - 150 225/50R17 94W                                      Stufenheck;
                                 120 - 215 225/50R17 94Y                                      Heckantrieb;
                                           245/45R17 95W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 165 - 200 235/60R17              12T; 51G                    Allradantrieb;
                                           255/55R17              11A; 12A; 24M; 51G;         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                  57F; 575                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2008
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                                                                                                        Seite: 3 von 4
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2008
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-MURD
zur Erteilung der ABE
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 28.07.2008
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                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




    TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
						
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