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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B7             CO 706 B7/Z15 Ø70-66,6              5/112/66,6         46        710    2065

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46460
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 706 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    30
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    26
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    30
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    30

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55008806)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               88-118        205/60R16      A13 R09                        A02 A04 A05
B8                    88-118        215/55R16      A13 R37                        A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..   88-118        225/55R16      A33                            A21 Lim Y61
                      88-118        235/50R16      A12                            S04
                      88-125        225/55R16      A33 M+S
A-Klasse              103           195/50R16      K42 K49 K50 M+S R35            A01 A02 A04
168                   44-103        205/45R16      K42 K49 K50 R35                A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-75         195/45R16      K42 K49 K50 R37                A12 A14 A21
nur mit ESP           55-92         195/50R16      K42 K49 K50 R09 R35            A60 B03 DBA
                                                                                  S02
A-Klasse              60-142        195/55R16      K42                            A01 A02 A04
169                   60-142        205/50R16      K42 K49 K50                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-142        205/55R16      G01 K42 K49 K50                A12 A14 A21
                      60-142        225/45R16      K42 K49 K50                    V16 S01
B-Klasse              70,85         195/55R16      A11 R37                        A02 A04 A05
245                   70,85         195/60R16      A33 R37                        A08 A09 A14
e1*2001/116*0314*..   70,85         205/50R16      A12 R37                        A21 B03 V16
                      70-142        195/55R16      A11 M+S                        S01
                      70-142        205/50R16      A12 M+S
                      70-142        205/55R16      A12
                      70-142        215/50R16      A12
                      70-142        225/50R16      A01 A12 K42
C-Klasse              100,115       195/60R16      A10                            A02 A04 A05
204                   100-170       205/55R16      A32                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0431*..   100-170       225/50R16      A12                            A21 A58 B03
                                                                                  Lim V16 S01
C-Klasse Kombi        100-170       205/55R16      A32 T91 T94                    A02 A04 A05
204K                  100-170       225/50R16      A12 T92 T93                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0457*..                                                               A21 A58 B03
                                                                                  Car V16 S01
V-Klasse              72-128        215/60R16      K56 R35 T94 T95 T99 142        A01 A02 A04
638/2                 72-128        225/55R16      K44 K56 T94 T95 T99 142        A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                  A12 A14 A21
2001/116*0020*..                                                                  K42 K50 S03
Vito                  58-105        215/60R16      K56 R35 T95 T99 142            A01 A02 A04
638                   58-105        225/55R16      K44 K56 T95 T99 142            A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A21
2001/116*0005*..                                                                  K42 K50 S03
Vito                  60-105        215/60R16      K56 R35 T95 T99 142            A01 A02 A04
638/1                 60-105        225/55R16      K44 K56 T95 T99 142            A05 A08 A09
K 393                                                                             A12 A14 A21
                                                                                  K42 K50 S03




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 4 von 6
A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

DBA Bei "5-Liter"- Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / Schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad - Reifenkombinationen nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6
R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16       245/45R16
Nr.11   215/55R16       235/50R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46460 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55008806 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CO 706
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 24.April 2008




Blauth                                                               00122340.DOC




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