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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 1 von 9

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - Pantera
Typ                             MCT2-9020
Radgröße                        9,0 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
MB            MCT2-9020 MB / ohne Ring           5/112/66,6         40          925     2375

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCT2-9020 (s.o.)
Radgröße                        9,0 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   33
S03     Schraube M14x1,5             kegel 60°      140                   30
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30
S05     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   30
S06     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   33

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 090519 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-155         245/30R20      Car K1a K1b K2b K56 T90       A02 A04 A05
B8                     88-195         245/30R20      K1a K1b K2b K56 Lim T90       A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..    88-195         255/30R20      Car K1c K2b K41 K45 K56 Lim   A12 A14 A18
                                                     T88 T92
                       88-195         265/30R20      Car K1c K2b K41 K44 K45 K46   M01 S01
                                                     K56 Lim T90 T94
Audi Q5                120-199        245/45R20                                    A02 A04 A05
8R                                                                                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..,                                                               A12 A14 A18
e1*2001/116*0497*..                                                                M01 S03
Audi Q5                120-199        245/45R20                                    A02 A04 A05
8R                                                                                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..,                                                               A12 A14 A18
e1*2001/116*0497*..                                                                KMV M01 S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi S4                245            245/30R20      K1a K1b K2b K56 Lim T90       A02 A04 A05
B8                     245            255/30R20      Car K1c K2b K41 K45 K56 Lim   A06 A08 A09
                                                     T92
e1*2001/116*0430*..    245            265/30R20      Car K1c K2b K41 K44 K45 K46   A12 A14 A18
                                                     K56 Lim T90 T94               M01 S01
CL-Klasse              220-368        245/35R20      T91 T95                       A02 A04 A05
215                    220-368        275/30R20      K2c K42 K56 R03               A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                   M01 R21 V20
                                                                                   S02
CL-Klasse              285            245/35R20      R37 T91 T95                   A02 A04 A05
216                    285            255/35R20      T93 T97                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..    285            265/30R20      K1a K1b K41 T94               A12 A14 A18
                       285            265/35R20      K1a K1b K41 T95 T99           B03 Cpe M01
                       285            275/30R20      R03 T97                       RDK V00 VS0
                       285            275/35R20      R03                           S05
E-Klasse               120-200        245/30R20      A12 K1c K2b K5d T90           A02 A04 A05
212                                                                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..                                                                A14 A18 A58
                                                                                   F39 Lim M01
                                                                                   S04
GL-Klasse              155,165        265/50R20      K1a K1b K2b R37 T07 T11 185   A02 A04 A05
164G                   155,165        275/45R20      R37 T10 185                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0340*..    155-285        265/50R20      K1a K1b K2b M+S T07 T11 185   A12 A14 A18
                       155-285        275/50R20      K1c K2b 184                   M01 S02
GLK                    125-200        245/40R20      K1b                           A02 A04 A05
204X                   125-200        245/45R20      K1b                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0480*..    125-200        255/40R20      K1c K2a K2b                   A12 A14 A18
                       125-200        275/35R20      K2c K6a R03                   M01 V20 S05
M-Klasse               110-173        255/50R20      G01 K2b KOV                   A02 A04 A05
163                    110-173        255/50R20      G01 KMV                       A06 A08 A09
e1*96/79*0083*..       110-215        275/40R20      K2b KOV R37 T02               A12 A14 A18
                       110-255        275/40R20      KMV R37 T02                   M01 S06


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse               140-285        255/45R20         K1b T01 T05                        A02 A04 A05
164                    140-285        265/45R20         K1b                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20         K1c K2b                            A12 A14 A18
- mit Luftfederung                                                                         F38 M01 S02
M-Klasse               140-285        255/45R20         K1c T01 T05                        A02 A04 A05
164                    140-285        265/45R20         K1c K2b                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0315*..    140-285        275/40R20         K1c K2b                            A12 A14 A18
- ohne Luftfederung                                                                        F39 M01 S02
R-Klasse               140-285        255/45R20         K1c K2c                            A02 A04 A05
251                    140-285        265/45R20         K1c K2c                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0341*..    140-285        275/40R20         K1c K2c K75                        A12 A14 A18
                                                                                           M01 S02
S-Klasse               110-300        245/35R20         K42 T91 T95                        A02 A04 A05
140                    110-300        255/35R20         K42 K45 T93 T97                    A06 A08 A09
F690,                  110-300        265/35R20         K41 K42 K45 T95 T99                A12 A14 A18
e1*96/27*0056*..       110-300        275/30R20         K2b K42 R03                        M01 R21 V20
                                                                                           S02
S-Klasse               205-290        245/35R20         K42 T91 T95                        A02 A04 A05
140C                   205-290        255/35R20         K42 K45 T93 T97                    A06 A08 A09
G165,                  205-290        265/35R20         K41 K42 K45 T95 T99                A12 A14 A18
e1*96/27*0057*..       205-290        275/30R20         K2b K42 R03                        M01 R21 V20
                                                                                           S02
S-Klasse               145-368        245/35R20         T91 T95                            A02 A04 A05
220                    145-368        275/30R20         K2b K42 K56 R03                    A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                           A12 A14 A18
                                                                                           A61 M01 NBF
                                                                                           R21 V20 S02
S-Klasse               155-285        245/35R20         R37 T95                            A02 A04 A05
221                    155-285        255/35R20         T93 T97                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..    155-285        265/30R20         T94                                A12 A14 A18
                       155-285        265/35R20         T95                                M01 RDK V00
                       155-285        275/30R20         R03 T97                            VS0 S05
                       155-285        275/35R20         R03

Auflagen und Hinweise

184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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Nummer                         09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 4 von 9

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




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Nummer                         09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 5 von 9

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Nummer                         09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 6 von 9

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K75    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                           Seite 7 von 9

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T10     Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T11     Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                           Seite 8 von 9

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20      255/40R20
Nr. 3    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20      275/35R20
Nr. 6    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 7    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 9    255/45R20      285/40R20
Nr. 10   265/30R20      325/25R20
Nr. 11   265/45R20      295/40R20
Nr. 12   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 245/35R20         275/30R20
Nr. 2 255/35R20         275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller
die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese
Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Mai 2009 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 12.6.2009 in Lambsheim statt.




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Nummer                         09-0519-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ MCT2-9020
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

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Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 12.Juni 2009




Tufan                                                                 00138363.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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