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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               D-67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 808
Radgröße                       8Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B7             CO 808 B7/Z15 Ø70-66,6              5/112/66,6         45        775    2075

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46518
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    30
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    30
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    30
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55034506 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               88-118         215/45R18      A13 R37 T89 T93               A02 A04 A05
B8                    88-195         225/45R18      A33                           A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..   88-195         235/40R18      A12                           A21 A71 A73
                      88-195         245/40R18      A12                           Car Lim V18
                                                                                  S02
Audi S4               245            225/45R18      A33 M+S T91 T95               A02 A04 A05
B8                    245            235/40R18      A12 M+S T91 T93               A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..   245            245/40R18      A12                           A21 A71 A73
                                                                                  Car Lim S02
A-Klasse              60-142         215/40R18      K1c K2b K42                   A01 A02 A04
169                   60-142         225/35R18      K14 K1c K2b K41 K42 T83 T87   A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S01
B-Klasse              70-142         215/40R18                                    A02 A04 A05
245                   70-142         225/35R18      A01 K42 T83 T87               A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..   70-142         225/40R18      A01 K42                       A14 A21 S01
C 63 AMG              336-373        225/40R18      A90 M+S T88 T92               A02 A04 A05
204, 204K, -/AMG      336-373        235/40R18      A12 M+S                       A08 A09 A14
e1*2001/116*0431,                                                                 A21 Car Lim
0457, 0463, 0464*..                                                               S01
C-Klasse              100-215        215/40R18      R37 T89                       A02 A04 A05
204                   100-215        225/40R18      T88 T89                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..   100-215        235/35R18      T90                           A14 A21 Lim
                      100-215        235/40R18      A01 G01                       V18 S01
                      100-215        245/35R18      A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56
                                                    T88 T89
C-Klasse Kombi        100-170        215/40R18      R02 R37 T85 T89               A02 A04 A05
204K                  100-200        225/40R18      T89 T91 T92                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..   100-200        235/35R18      T90                           A14 A21 Car
                      100-200        235/40R18      A01 G01 T91 T93               V18 S01
                      100-200        245/35R18      A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56
                                                    T89 T92
                      115,135        215/40R18      R03 R37 T89
CL-Klasse             220-368        245/45R18      R35 R37                       A02 A04 A05
215                                                                               A08 A09 A12
e1*98/14*0113*..                                                                  A14 A21 A71
                                                                                  A73 B03 S03
E-Klasse              170-215        225/40R18      A10 T91 T92                   A02 A04 A05
212                   170-215        235/40R18      A10 T91 T93                   A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..   170-285        245/40R18      A32 T93 T97                   A21 A58 F38
- mit Luftfederung                                                                Lim S01
E-Klasse              120, 125       215/45R18      A10 T93                       A02 A04 A05
212                   120-215        225/40R18      A10 T91 T92                   A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..   120-215        235/40R18      A10 T91 T93                   A21 A58 F39
                      120-215        245/40R18      A32                           Lim V18 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Coupé         170-215        215/40R18         A11 T89                            A02 A04 A05
207                    170-215        225/40R18         A32 T88 T89                        A08 A09 A14
e1*2001/116*0502*..    170-215        235/35R18         A32 T90                            A21 A58 Cpe
                       170-215        235/40R18         A32                                F39 V18 S01
                       170-215        245/35R18         A12 T88 T89
GLK                    125-200        235/50R18         A31                                A02 A04 A05
204X                   125-200        235/55R18         A31                                A08 A09 A14
e1*2001/116*0480*..                                                                        A21 S03
S-Klasse               110-300        245/45R18         T96                                A02 A04 A05
140                    110-300        255/45R18         R35                                A08 A09 A12
F690,                                                                                      A14 A21 S03
e1*96/27*0056*..
S-Klasse               205-290        245/45R18         T96                                A02 A04 A05
140C                   205-290        255/45R18         R35                                A08 A09 A12
G165,                                                                                      A14 A21 S03
e1*96/27*0057*..
S-Klasse               145-368        245/45R18         R35 R37                            A02 A04 A05
220                    265-368        245/45R18         M+S                                A08 A09 A12
e1*97/27*0099*..                                                                           A14 A21 A61
                                                                                           A71 A73 B03
                                                                                           NBF S03
V-Klasse               72-128         235/45R18         K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98        A01 A02 A04
638/2                  72-128         245/40R18         K1c K2c K42 K44 K56 T97            A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,       72-128         245/45R18         G01 K1c K2c K42 K44 K56            A12 A14 A21
2001/116*0020*..                                                                           S04
Vito                   58-105         235/45R18         K1c K2c K42 K44 K56 T98            A01 A02 A04
638                    58-105         245/40R18         K1c K2c K42 K44 K56 T97            A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,        58-105         245/45R18         G01 K1c K2c K42 K44 K56            A12 A14 A21
2001/116*0005*..                                                                           S04
Vito                   60-105         235/45R18         K1c K2c K42 K44 K56 T98            A01 A02 A04
638/1                  60-105         245/40R18         K1c K2c K42 K44 K56 T97            A05 A08 A09
K 393                  60-105         245/45R18         G01 K1c K2c K42 K44 K56            A12 A14 A21
                                                                                           S04
Vito/Viano           65-190           245/45R18         K1c K2b K41 T00 155                A01 A02 A04
639, 639/4, 639/5    65-190           255/45R18         G72 K1c K2b K41 T99 154            A05 A08 A09
e9*2001/116*0048*..,                                                                       A12 A14 A21
L275, L720                                                                                 S04

Auflagen und Hinweise

154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 4 von 9

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 5 von 9
A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39      Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G72     Ist die Reifengröße 225/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 7 von 9
Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/45R18      225/40R18
Nr. 2    215/35R18      245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18
Nr. 9    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      275/40R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46518 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55034506 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ CO 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.02.2006 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 06.7.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 6.Juli 2009




Blauth                                                                00138942.DOC




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