Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 12
Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5.073 42R7705.07 3 Ø66,5 Ø76 66,5 Kunststoff 735 2251 12//03
5.073 42R7705.07 3 Ø66,5 Ø76 66,5 Kunststoff 755 2185 12//03
5.073 42R7705.07 3 Ø66,5 Ø76 66,5 Kunststoff 775 2115 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : B8
Zubehör : ZP-NR. 50727
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 8R
Zubehör : ZP-NR. 50705
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8
165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
72Y; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74P; 76S;
76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; 76Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 51G AUDI A4; Nicht A4
Allroad Quattro;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
72Y; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74P; 76S;
76Z
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 120 - 199 235/65R17 12T; 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment 165
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 740;
76S; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : H0; 124; 168; 171; 202; 203; 208; 210; 209; 203 CL; 210 K;
203 K; 124 T; 124 C; 414; 201; 170
Zubehör : ZP-NR. 50742
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 169; 639/4; 204 K; 212; 639; 245; 211; 204; 207
Zubehör : ZP-NR. 50705
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 201; 202; 203;
203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 414
140 Nm für Typ : 639/4
150 Nm für Typ : 639
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76C;
915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74D; 74P
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/45R17 Nacharbeit VA ab Werk; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 10N; 51G 12A; 51A; 71E; 72Y;
225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab 721; 725; 729; 73C;
Werk; 11A; 21B; 21J 74A; 74D; 74P
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71E; 72Y;
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76R
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76R
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76R
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76R
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76R
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 170 225/45R17 91 Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S;
76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 170 205/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J Kombi; Heckantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S;
76T
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
225/45R17 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S;
76T
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für
215/45R17 87 57E; 681; 684 gepanzerte Fz;
55 - 125 225/45R17 91 Heckantrieb;
130 - 165 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
72Y; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74D; 74P
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*..
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71E;
72Y; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74D; 74P;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 120 - 125 225/50R17 94W 11A; 21P Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 150 - 215 205/50R17 93 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 51J 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 140 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 72Y;
54A 721; 725; 729; 73C;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74A; 74D; 74P
24C; 24M
124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 138 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71E; 72Y;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24M 74A; 74D; 74P
108 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer
55 - 145 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; Radstand; nicht
54A Allradantrieb;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71E; 72Y;
110 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 721; 725; 729; 73C;
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 74A; 74D; 74P
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 72Y;
54A 721; 725; 729; 73C;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 74A; 74D; 74P
24C; 24M
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
124 C E499/1 110 - 162 225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; Cabrio;
24C; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71E; 72Y;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24M 74A; 74D; 74P
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
124 T E081 53 - 108 215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Allradantrieb;
Achslast; 11A; 21B; 21M; nicht Son.Pkw-
24J; 54A Fahrgestelle;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 21B; 21M; 12A; 51A; 71E; 72Y;
22B; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C;
53 - 138 215/50R17 Nur bis 1200 kg zul. 74A; 74D; 74P
Achslast; 11A; 21B; 21M;
24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
22B; 24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
124 T E081/1 55 - 110 215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Allradantrieb;
Achslast; 11A; 21B; 21M; nicht Son.Pkw-
24J; 54A Fahrgestelle;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 21B; 21M; 12A; 51A; 71E; 72Y;
22B; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C;
55 - 162 215/50R17 Nur bis 1200 kg zul. 74A; 74D; 74P
Achslast; 11A; 21B; 21M;
24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
22B; 24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab Mj.85;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 12
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
201 C750/3 55 - 118 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71E; 72Y;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 12K;
225/45R17 90 51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74D; 74P
171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 12G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 72Y; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74D;
74P
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*..
215/40R17 85 11A; 22D; 24J 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 12
Verkaufsbezeichnung: VITO/VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24D; 24J; 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74D; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 12
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 12
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01
CONTINENTAL ContiSportContact
DUNLOP SP Sport 8000, Sp Sport 8080, SP Sport 9000
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN Pilot Sport
PIRELLI P6000
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 12
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind
die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 49 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 12
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.