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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47727 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            Z7517
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              Z7517 LK112/Ø70-Ø66,6               5/112/66,6         47        675    2050
               LM-Nr. 2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47727
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          Z7517 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    26
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    30
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    33
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28
S05    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    33
S06    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55049809 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47727 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 9

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-118         205/55R17         A13 R37                          A02 A04 A05
B8, B81                88-118         215/50R17         A12 R37 T90 T91                  A08 A09 A16
e1*2001/116*0430*..;   88-125         205/55R17         A13 M+S                          A73 A82 Car
e13*2007/46*1084*..    88-125         215/50R17         A12 M+S T90 T91                  Lim S02
                       88-195         225/50R17         A12
                       88-195         235/45R17         A12
A-Klasse               44-103         205/40R17         K1c K2b K42 K46 K56 R35          A01 A02 A04
168                                                                                      A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..                                                                         A12 A16 A60
nur mit ESP                                                                              A82 DBA S01
A-Klasse               60-142         205/45R17         R37                              A02 A04 A05
169                    60-142         215/45R17         A01 K1a K2b K42                  A08 A09 A12
e1*2001/116*0288*..                                                                      A16 A82 S04
B-Klasse               70-142         205/45R17         T84                              A02 A04 A05
245                    70-142         205/50R17                                          A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..    70-142         215/45R17                                          A16 A82 V17
                       70-142         225/45R17                                          S04
C-Klasse               100-215        205/50R17         A32 R37 T89 T93                  A02 A04 A05
204                    100-215        215/45R17         A10 R37 T87 T88 T91              A08 A09 A16
e1*2001/116*0431*..    100-215        225/45R17         A32                              A82 Lim S04
C-Klasse Kombi         100-170        205/50R17         A32 R37 T89 T93                  A02 A04 A05
204K                   100-170        215/45R17         A10 R37 T91                      A08 A09 A16
e1*2001/116*0457*..    100-200        225/45R17         A32 T90 T91 T93                  A82 Car S04
CL-Klasse              220-326        225/55R17         A11 M+S R09 134                  A02 A04 A05
215                    220-326        225/55R17         A11 134                          A08 A09 A16
e1*98/14*0113*..       220-326        245/50R17         A12 134                          A73 A82 B03
                                                                                         V17 S03
E-Klasse               150-215        225/45R17         A10 T90 T91 T93 135              A02 A04 A05
212                    150-215        235/45R17         A10 135                          A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..    150-215        245/45R17         A10 135                          A58 A82 B03
- mit Luftfederung                                                                       F38 Lim S04
E-Klasse               100-135        205/50R17         A10 T93 135                      A02 A04 A05
212                    100-135        215/50R17         A10 T90 T91 T93 135              A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..    100-215        225/45R17         A10 T90 T91 T93 135              A58 A82 B03
                       100-215        235/45R17         A10 135                          F39 Lim V17
                       100-215        245/45R17         A10 135                          S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47727 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell  100-215            235/45R17         A10 T97 135                        A02 A04 A05
212 K              100-215            245/45R17         A10 T95 T99 135                    A08 A09 A16
e1*2007/46*0200*..                                                                         A58 A82 B03
                                                                                           Car F42 S04
GLK                    120-200        235/60R17         A10 128                            A02 A04 A05
204X                   120-200        255/55R17         A12 R03 128                        A08 A09 A16
e1*2001/116*0480*..                                                                        A82 V17 S06
S-Klasse               110-300        235/50R17         R37 T00 T96 135                    A02 A04 A05
140                    110-300        255/45R17         R70 T98 135                        A08 A09 A12
F690,                                                                                      A16 A82 B03
e1*96/27*0056*..                                                                           V17 S03
S-Klasse               205-290        235/50R17         R37 135                            A02 A04 A05
140C                   205-290        255/45R17         R70 135                            A08 A09 A12
G165,                                                                                      A16 A82 B03
e1*96/27*0057*..                                                                           V17 S03
S-Klasse               145-326        225/55R17         A11 M+S R09 134                    A02 A04 A05
220                    145-326        225/55R17         A11 134                            A08 A09 A16
e1*97/27*0099*..       145-326        245/50R17         A12 134                            A61 A73 A82
                                                                                           B03 NBF V17
                                                                                           S03
V-Klasse               72-128         225/50R17         K2c K42 K56 T94 T98 135            A01 A02 A04
638/2                  72-128         235/45R17         K2c K42 K56 T94 T97 135            A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,       72-128         235/50R17         K1c K2c K42 K44 K45 K56 135        A12 A16 A82
2001/116*0020*..       72-128         245/45R17         K1c K2c K42 K44 K45 K56 T95        V17 S05
                                                        T99 135

Auflagen und Hinweise

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 5 von 9

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39      Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 9

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 7 von 9

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47727 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 8 von 9

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47727 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55049809 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ Z7517
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 7.4.09 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 28.6.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 28.Juni 2010




Haasis                                                                00152720.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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