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							Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 EH2+                 Einpreßtiefe (mm)      : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
C14 808 3191S       C14 808 CMS537/10         ohne                         66,6                   630    2095     12/08
C14 808 3191S       C14 808 CMS537/10         ohne                         66,6                   650    2040     12/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                   : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/45R18              12T; 51G; 52J               AUDI A5; Coupe; 2-
                                           235/40R18 91           12A; 51J                    türig; Frontantrieb;
                                           235/45R18 94           12A; 51J; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18 93           12T                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                              73C; 74D; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..     100 - 195 225/45R18 91     51J; 52J                    AUDI A5 Sportback;
B81            e13*2007/46*1084*..               235/40R18 91     51J                         4-türig;
                                                 235/45R18 94     51J; 54F                    Allradantrieb;
                                                 245/40R18        51G; 52J                    Frontantrieb;
                                                 245/40R18 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       245       245/40R18 97     51G; 52J                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                 M+S
                                                                                              721; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76O
B8             e1*2001/116*0430*..     120 - 195 225/45R18        51G; 52J                    AUDI A5; Coupe; 2-
                                                 245/40R18        51G                         türig; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 721; 729;
                                                                                              73C; 74D; 76Z
B8             e1*2001/116*0430*..     120 - 195 225/45R18 95     51J; 52J                    AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                 235/40R18 95     51J                         türig;
                                                 235/45R18 94     51J; 54F                    Allradantrieb;
                                                 245/40R18 93                                 Frontantrieb;
                                       120 - 245 245/40R18        51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              721; 729; 73C; 74D;
                                                                                              75I; 76O




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18               11A; 21P; 22I; 51G; 52J     AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91            11A; 21P; 22I; 24J; 24M;    Frontantrieb;
                                                                  51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R18 94       11A; 21P; 22I; 24J; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  51J; 54F                    729; 73C; 74D; 76O
                                               245/40R18 93       11A; 21P; 22B; 22H; 24J;
                                                                  24M
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91       12A; 51J                 AUDI A5; AUDI S5;
                                               235/45R18 94       12A; 51J; 54F            Coupe; 2-türig;
                                               245/40R18 93       12A                      Allradantrieb;
                                     125 - 260 225/45R18          12T; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18          12A; 51G; 52J            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 176 235/45R18 94       51J                      Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                                Quattro;
                                               255/45R18 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           75I; 76O
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4; Limousine;
                                                                  51J                      Allradantrieb;
                                               235/45R18 94       11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51J; 54F                 12A; 51A; 573; 71K;
                                     100 - 245 225/45R18          11A; 21P; 22I; 51G; 52J 721; 729; 73C; 74D;
                                               245/40R18 93       11A; 21P; 22B; 22H; 24J; 76O
                                                                  24M
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18           11A; 21P; 22I; 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
                                              235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Frontantrieb;
                                                                  51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R18 94       11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  51J; 54F                 729; 73C; 74D; 76O
                                               245/40R18 93       11A; 21P; 22B; 22H; 24J;
                                                                  24M
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J; 24M; AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..                                5GG; 51J                 Allroad Quattro;
                                               235/45R18 94       11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Kombi;
                                                                  51J; 54F                 Allradantrieb;
                                     100 - 245 225/45R18          11A; 21P; 22I; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93       11A; 21P; 22B; 22H; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  24M                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           76O

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                  : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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                                                                                                        Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89            11A; 21P; 22B; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 87            11A; 21P; 22B; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/40R18 88            11A; 21P; 22B; 24C; 24D     73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/40R18 92           11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Nur 4-MATIC;
                                           235/40R18 91           11A; 21B; 22B; 24C; 24D     Limousine;
                                           245/35R18 92           11A; 22B; 24D; 57F; 575     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   100 - 200 225/40R18 92       11A; 21P; 22I; 24J; 24M     Limousine;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22B; 24C; 24D     Heckantrieb;
                                               245/35R18 92       11A; 22B; 24D; 57F; 68T     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92       11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    Kombi; Heckantrieb;
                                                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22I; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24M                         73C; 74A
                                               245/35R18 92       11A; 22B; 22H; 22L; 24D;
                                                                  57F; 68T
204 K          e1*2001/116*0457*..   165       225/40R18 92       11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91       11A; 21B; 22I; 22M; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24M                         729; 73C; 74A
                                               245/35R18 92       11A; 22B; 22H; 22L; 24D;
                                                                  57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W          11A; 21P; 24J; 248; 51J     Stufenheck;
                                 100 - 215 235/40R18 91Y          11A; 21P; 24J; 57E; 689     Heckantrieb;
                                           245/40R18 97           11A; 21B; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 150 - 215 225/40R18 92           11A; 21P; 22I; 248; 51J     Coupe; Heckantrieb;
                                           235/40R18              11A; 21P; 22I; 24J; 248;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51G; 575                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 93       11A; 21B; 21N; 22I; 24J;    729; 73C; 74A
                                                                  248

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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                                                                                                        Seite: 4 von 7
       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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                                                                                                        Seite: 5 von 7
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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                                                                                                        Seite: 6 von 7
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0465-08-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47706
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: C14 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 31.03.2010
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                                                                                                        Seite: 7 von 7
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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