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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            07-8022-A04-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 9

Hersteller                        O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Ultraleggera
Typ                               01715
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
202          01715202 / XL-Ø66,56                   5/112/66,6         32        700    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             01715 202
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET 32
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     130                   36,5
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     120                   36,5
S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=24     150                   40
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     150                   36,5
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     140                   38

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 078022-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-8022-A04-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-155         225/35R20   Car T90                            A02 A04 A05
B8, B81                88-155         245/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56    A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;                              T90                                A12 A15 A18
e13*2007/46*1084*..    88-195         225/35R20   Lim T90                            S02
                       88-195         245/30R20   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 Lim
                                                  T90
                       88-195         255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56
                                                  Lim T88 T92
Audi A5                100-195        225/35R20   R37 T90                            A02 A04 A05
B8, B81                100-195        245/30R20   T90                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   100-195        255/30R20   T88 T92                            A12 A15 A18
e13*2007/46*1084*..                                                                  Cbo Cpe Flh
- Coupé, Cabrio                                                                      S02
- Sportback
Audi Q5                100-199        235/45R20   134                                A02 A04 A05
8R, 8R1                100-199        245/45R20   133                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..;   100-199        255/45R20   K1a 131                            A12 A15 A18
e1*2001/116*0497*..,                                                                 S05
e13*2007/46*1083*..
Audi Q5                100-199        235/45R20   134                                A02 A04 A05
8R, 8R1                100-199        245/45R20   133                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..;   100-199        255/45R20   131                                A12 A15 A18
e1*2001/116*0497*..;                                                                 KMV S05
e13*2007/46*1083*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi S4                245            245/30R20   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 Lim    A02 A04 A05
B8, B81                                           T90                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   245            255/30R20   Car K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56    A12 A15 A18
e13*2007/46*1084*..                               Lim T92                            S02
Audi S5                245, 260       255/30R20   T92                                A02 A04 A05
B8, B81                260            245/30R20   T90                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..,                                                                 A12 A15 A18
e1*2001/116*0447*..;                                                                 A56 Cbo Cpe
e13*2007/46*1084*..                                                                  Flh S02
- Coupé, Cabrio
- Sportback
C-Klasse               100-215        235/30R20   G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56    A02 A04 A05
204                                               T88                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                     Lim S01
CL-Klasse              220-368        245/35R20   K1a K2b K41 K42 K45 K56 R70        A02 A04 A05
215                                                                                  A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                     A12 A15 A18
                                                                                     B03 S03
CL-Klasse              285            245/35R20   K1a K1b K41 R37 T95                A02 A04 A05
216                    285            255/35R20   K1a K1b K41 T97                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                     B03 Cpe RDK
                                                                                     S04



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-8022-A04-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               150-200        245/30R20     K1c K2b K5d T90                        A02 A04 A05
212                                                                                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..                                                                        A12 A15 A18
- mit Luftfederung                                                                         A58 F38 Lim
                                                                                           S01
E-Klasse               100-200        245/30R20     K1c K2b K5d T90                        A02 A04 A05
212                                                                                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                           A58 F39 Lim
                                                                                           S01
E-Klasse Coupé         120-215        235/30R20     K1c K2b K4k K5c K5k K6g K8d T88        A02 A04 A05
207                                                                                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0502*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                           A58 Cpe F39
                                                                                           S01
GLK                    120-200        235/45R20     K1c K2a K2b 134                        A02 A04 A05
204X                   120-200        245/40R20     K1c K2a K2b K5a                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0480*..    120-200        245/45R20     K1c K2a K2b K5a 133                    A12 A15 A18
                       120-200        255/40R20     K1c K2c K5a K6a                        V20 S04
S-Klasse               110-300        255/35R20     K1a K2b K41 K42 K45 140                A02 A04 A05
140                                                                                        A06 A08 A09
F690,                                                                                      A12 A15 A18
e1*96/27*0056*..                                                                           R21 S03
S-Klasse               205-290        255/35R20     K1a K2b K41 K42 K45 140                A02 A04 A05
140C                                                                                       A06 A08 A09
G165,                                                                                      A12 A15 A18
e1*96/27*0057*..                                                                           R21 S03
S-Klasse               145-368        245/35R20     K1a K2b K41 K42 K45 K56 140            A02 A04 A05
220                                                                                        A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                           A12 A15 A18
                                                                                           A61 B03 NBF
                                                                                           S03
S-Klasse               155-285        245/35R20     R37 T95 140                            A02 A04 A05
221                    155-285        255/35R20     K1a K1b K41 T97 140                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..                                                                        A12 A15 A18
                                                                                           RDK S04
SL 280, 350, 500       170-285        255/30R20     T88 T92                                A02 A04 A05
230                                                                                        A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                           A12 A15 A18
                                                                                           R21 RDK S01
SL 600                 368,380        255/30R20     T92                                    A02 A04 A05
230                                                                                        A06 A08 A09
e1*98/14*0169*..                                                                           A12 A15 A18
                                                                                           R21 RDK S01

Auflagen und Hinweise

131      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Nummer                          07-8022-A04-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 9

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-8022-A04-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 9

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-8022-A04-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontchürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-8022-A04-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-8022-A04-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

            Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1       235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2       235/45R20     255/40R20
Nr. 3       245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 4       245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5       245/40R20     275/35R20, 295/35R20
Nr. 6       245/45R20     275/40R20
Nr. 7       255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 8       255/35R20     255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9       255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 10      255/45R20     285/40R20
Nr. 11      265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 12      265/35R20     295/30R20
Nr. 13      265/45R20     295/40R20
Nr. 14      275/35R20     305/30R20
Nr. 15      275/40R20     315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im März 2007 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-8022-A04-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ 01715
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2006.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 7. Oktober 2010




Pohl                                                                 00156635.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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