Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
112566635 OXIGIN 15 LK112 ohne 66,6 695 2251 12/09
112566635 OXIGIN 15 LK112 ohne 66,6 725 2150 12/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; AUDI
A5; Coupe; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Coupe; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Cabrio; 2-
235/45R17 94 türig;
245/45R17 95 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback;
235/45R17 94 4-türig;
245/45R17 95 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Kombi;
235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit
125 - 260 225/50R17 12T; 51G; 52J Schneeketten; AUDI
A5; AUDI S5; Coupe;
2-türig;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Nicht A4
235/45R17 94 Allroad Quattro;
245/45R17 95 11A; 22I Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Limousine;
235/45R17 94 Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; AUDI S5;
125 - 260 225/50R17 51G; 52J Coupe; 2-türig;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 120 - 199 235/65R17 51G; 52J erhöhtes
255/60R17 106 24K; 52J Anzugsmoment 200
Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 202; 124; 210 K; 201; 203 CL; 124 T; 170; 171; 203; 203 K;
414; 168; 208; 124 C; 209; 210; H0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; 169; 204 X; 204; 245; 204 K; 207
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 220; 215; 211; 140 C; 140; 211K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 201; 202; 203;
203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 245; 414
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76C;
915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A
215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.. 55 - 145 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 Nacharbeit VA ab Werk 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 215/45R17 87 ohne Nacharbeit ab 12A; 51A; 71K; 721;
Werk; 11A; 21B; 21J 725; 73C; 74A
55 - 145 225/45R17-90 Nacharbeit VA ab Werk
225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F;
66B; 687
125 - 145 215/45R17 Nacharbeit VA ab Werk;
631
215/45R17 ohne Nacharbeit ab
Werk; 11A; 21B; 21J; 631
H0 G363 55 - 142 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
71K; 721; 725; 73C;
74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 22G; 725; 73C; 74A
57F; 66B; 681; 687
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
75 - 200 225/45R17 12T; 51G Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur 4-
MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nicht
C 30 CDI AMG; Nur
bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur 4-
MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; MBY
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 5 von 17
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MBY
204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
MBY
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76S;
FGC
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76S; FGC
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für
gepanzerte Fz;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für
215/45R17 87 57E; 681; 684 gepanzerte Fz;
55 - 125 225/45R17 91 Heckantrieb;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 165 235/45R17 10N; 51G; 68A 725; 729; 73C; 74A
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B; 681;
687
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76R; 76S
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*..
235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93Y 725; 729; 73C; 74A;
76T
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76T
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76R; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 7 von 17
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck;
235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Heckantrieb;
100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95W 11A; 21P; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A;
76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 150 - 215 205/50R17 93 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 51J 725; 729; 73C; 74A;
235/45R17 94 575; 68A 76S
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 76O
255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 24D;
575
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb;
53 - 138 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 725; 73C; 74A
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
66E; 681; 687
108 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 8 von 17
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer
55 - 145 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; Radstand; nicht
54A Allradantrieb;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 725; 73C; 74A
66E; 681; 687
110 - 162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
162 215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
124 D700/2 205 225/45R17 11A; 21B; 21M; 24C; Heckantrieb;
57E; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 12A; 51A; 71K; 721;
66E; 687 725; 73C; 74A; MAE
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
54A 725; 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
124 C E499/1 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631 Cabrio;
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 631 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B; 725; 73C; 74A
24C; 631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631;
66E; 681; 687
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 725; 73C; 74A
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24J;
54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 9 von 17
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 nicht Allradantrieb;
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Son.Pkw-
Achslast; 11A; 21B; 21M; Fahrgestelle;
24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 12A; 51A; 71K; 721;
Achslast; 11A; 21B; 21M; 725; 73C; 74A
22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
66E; 681; 687
53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; 681;
684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
22B; 24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 nicht Allradantrieb;
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Son.Pkw-
Achslast; 11A; 21B; 21M; Fahrgestelle;
24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 12A; 51A; 71K; 721;
Achslast; 11A; 21B; 21M; 725; 73C; 74A
22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
66E; 681; 687
55 - 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; 681;
684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B; 21M;
22B; 24C; 24M; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
631; 66E; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J ab Mj.85;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U 725; 73C; 74A
201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
631 725; 73C; 74A
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 10 von 17
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
201 C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
631 725; 73C; 74A
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U
201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 118 215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
631 725; 73C; 74A
225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
631
245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm;
nicht für
gepanzerte Fz; Nur
4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
nicht für
gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Muster
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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Seite: 11 von 17
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm;
nicht für
gepanzerte Fz; Nur
4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S; 76U
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 725; 73C; 74A
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 725; 73C; 74A; MBY
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; MBY
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 21B; 22D; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*..
215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R17
Hinterachse: 245/35 R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01
CONTINENTAL ContiSportContact
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DUNLOP SP Sport 8000, Sp Sport 8080, SP Sport 9000
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN Pilot Sport
PIRELLI P6000
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 15 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.01.2010
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76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-
Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-
Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MAE) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-Kolben-Bremssätteln in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm bzw. 320 mm bzw. 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.
MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit
Bremssätteln des Herstellers BREMBO.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.