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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                               Seite 1 von 11

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Haupstraße 19
                                           86510 Asbach/Ried
                                           QM-Nr. 49 02 0111103

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad
Modell                                     D119
Typ                                        D119
Radgröße                                   8,5JJx19H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                           (mm)
511235        D119 5/112 /                                 5/112/66,6         35        650    2150
              ZH-099-5 Ø72xØ66.6***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert



Kennzeichnungen
KBA-Nummer                                 48699
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D119 (s.o.)
Radgröße                                   8,5JJx19H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5                    Kegel 60°        130                 25
S02       Schraube M14x1,5                    Kegel 60°        120                 25
S03       Schraube M14x1,5                    Kegel 60°        150                 25
S04       Schraube M14x1,5                    Kegel 60°        150                 28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                                 Audi
                                           Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                          innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                     Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/40R19   T89 T93                             A02 A04 A05
B8, B81                 88-195         235/35R19   T87 T88 T91                         A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    88-195         245/35R19   A01 K1c K2b K56 T89 T93             A15 A18 Car
e13*2007/46*1084*..     88-195         255/35R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     Lim V19 S02
Audi A5                 100-195        225/40R19   R37 T89 T93                         A02 A04 A05
B8, B81                 100-195        235/35R19   R37 T87 T91                         A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    100-195        245/35R19   T89 T93                             A15 A18 Cbo
e13*2007/46*1084*..     100-195        255/35R19                                       Cpe Flh V19
- Coupé, Cabrio                                                                        S02
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      120-180        235/45R19   T95 T99 132                         A02 A04 A05
4G                      120-180        245/40R19   T94 T98 134                         A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..      120-180        255/40R19   T00 T95 133                         A15 A18 A57
                                                                                       B90 Car Lim
                                                                                       S02
Audi A7 Sportback       150-180        235/45R19   A13 132                             A02 A04 A05
4G, 4G1                 150-180        245/40R19   A12                                 A08 A09 A15
e1*2007/46*0436*..;     150-180        255/40R19   A12 133                             A18 A57 B90
e1*2007/46*0544*..;                                                                    S02
e13*2007/46*1147*..
Audi S4                 245            235/35R19   M+S T91                             A02 A04 A05
B8, B81                 245            245/35R19   A01 K1c K2b K56 T93                 A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    245            255/35R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56     A15 A18 Car
e13*2007/46*1084*..                                T92 T96                             Lim S02
Audi S5                 245, 260       245/35R19   T89 T93                             A02 A04 A05
B8, B81                 245, 260       255/35R19   T92 T96                             A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..,    260            235/35R19   M+S R37 T91                         A15 A18 A56
e1*2001/116*0447*..;                                                                   Cbo Cpe Flh
e13*2007/46*1084*..                                                                    S02
- Coupé, Cabrio
- Sportback
C 63 AMG                336-373        235/35R19   K1a K1b K2c K41 K42 K56 M+S T91     A01 A02 A04
204, 204K, -/AMG                                                                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0431,                                                                      A12 A15 A18
0457, 0463, 0464*..                                                                    Car Cpe Lim
- Limousine/Coupe                                                                      S01
- T-Modell
- incl. Facelift 2011
C-Klasse                115-225        225/35R19   Cpe K1c K2b K41 K42 K56 T88         A01 A02 A04
204                     88-215         225/35R19   K1c K2b K41 K42 K56 Lim T88         A05 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-225         235/35R19   Cpe G01 K1c K2a K2b K41 K42 K43     A12 A15 A18
- Limousine/Coupe                                  K44 K56 Lim T87 T91                 S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-225         235/35R19   G01 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56     A01 A02 A04
204K                                               T91                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                                    A12 A15 A18
- incl. Facelift 2011                                                                  Car S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                    Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse              220-368        245/40R19   K1a K41 K45 R35 134                 A01 A02 A04
215                                                                                   A05 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                      A12 A15 A18
                                                                                      B03 R21 S03
E-Klasse               75-215         235/35R19   R37 T91                             A02 A04 A05
211                    75-225         245/35R19   T93                                 A08 A09 A12
e1*98/14*0183*..,                                                                     A15 A18 Lim
e1*2001/116*0183*..                                                                   Nk1 P35 S01
E-Klasse               150-215        235/35R19   K1a K1b R37 T91                     A01 A02 A04
212                    150-215        255/30R19   K1c K2b K5d T91                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..    150-215        245/35R19   K1c K2b K5d T93                     A12 A15 A18
- mit Luftfederung                                                                    F38 Lim V01
                                                                                      V19 Y63 S01
E-Klasse               100-215        235/35R19   K1a K1b R37 T91 140                 A01 A02 A04
212, 212G              100-215        245/35R19   K1c K2b K5d T93 139                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;   100-215        255/30R19   K1c K2b K5d T91 142                 A12 A15 A18
e1*2007/46*0484*..                                                                    F39 Lim V01
                                                                                      V19 Y63 S01
E-Klasse Cabrio        120-225        235/35R19   K1c K2b K4k K5a T91                 A01 A02 A04
207                    120-285        235/35R19   K1c K5a R02 T91                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..    120-285        255/30R19   K2b K4k K6g K8d R03 T91             A12 A15 A18
                       135, 150       245/30R19   K1c K2b K4k K5c K5k K6g K8d NoD     A58 Cbo F39
                                                  T89                                 V19 S04
E-Klasse Coupé         120-225        225/35R19   K1c K2b R37 T88                     A01 A02 A04
207                    120-285        235/35R19   K1c K2b K4k K5a T91                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0502*..    120-285        245/30R19   K1c K2b K4k K5c K5k K6g K8d T89     A12 A15 A18
                       120-285        255/30R19   K2b K4k K6g K8d R03 T91             A58 Cpe F39
                                                                                      V19 S01
E-Klasse T-Modell      100-225        245/35R19   R02 T89 T93 139                     A02 A04 A05
211K                   100-225        255/35R19   R03 T96 138                         A08 A09 A12
e1*2001/116*0213*..                                                                   A15 A18 A58
                                                                                      Car Nk1 P35
                                                                                      R70 VE9 S01
GLK-Klasse             105-200        245/45R19   K1b 130                             A01 A02 A04
204X                   105-200        255/45R19   K1c K2a K2b 129                     A05 A08 A09
e1*2001/116*0480*..                                                                   A12 A15 A18
                                                                                      V19 S03
S-Klasse               110-300        245/40R19   K2b K42 K45 T94 T98 134             A01 A02 A04
140                    110-300        255/40R19   K2b K42 K45 T00 T96 133             A05 A08 A09
F690,                                                                                 A12 A15 A18
e1*96/27*0056*..                                                                      R21 S04
S-Klasse               205-290        245/40R19   K2b K42 K45 T94 T98 134             A01 A02 A04
140C                   205-290        255/40R19   K2b K42 K45 133                     A05 A08 A09
G165,                                                                                 A12 A15 A18
e1*96/27*0057*..                                                                      R21 S04
S-Klasse               145-368        245/40R19   K41 K42 K45 K56 T94 T98 134         A01 A02 A04
220                                                                                   A05 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                      A12 A15 A18
                                                                                      A61 B03 NBF
                                                                                      S03



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL                     170-225        255/35R19    A10                                     A02 A04 A05
230                                                                                        A08 A09 A15
e1*98/14*0169*..                                                                           A18 Nk1 P35
                                                                                           RDK S01
SL...- AMG             350-450        255/35R19    A10 M+S                                 A02 A04 A05
230, 230AMG                                                                                A08 A09 A15
e1*98/14*0169*..,                                                                          A18 B60 Nk1
e1*2001/116*0248*..                                                                        RDK S01
SLK-Klasse             135-225        225/35R19                                            A02 A04 A05
172                    135-225        235/35R19    A01 G01 K2b K5d K5i K5k                 A08 A09 A12
e1*2007/46*0548*..     135-225        235/35R19    A01 G01 K5d K5i K5k SP2                 A15 A18 V19
                       135-225        245/30R19    A01 K1c K2b K5d K5i K5k                 S01
                       135-225        245/30R19    A01 K1c K5d K5i K5k SP2
                       135-225        255/30R19    A01 K2b K6g K6i K8d R03
                       135-225        255/30R19    A01 K6g K6i K8d R03 SP2

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 5 von 11

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 11

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                    Seite 7 von 11

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

P35    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
an Achse 1.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 8 von 11

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

SP2   Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger
Radabdeckung an der Heckschürze oder AMG Verbreiterungssatz.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 9 von 11


T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VE9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 245/35R19         255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 10 von 11


Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. November 2011 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48699 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55062911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JJx19H2 Typ D119
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                     Seite 11 von 11




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 9. November 2011




Bohlander                                                                    00172702.DOC




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