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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RS2
Typ                               RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
Y3           RS2-8019 Y3/N24 Ø72,6xØ66,6           5/112/66,6         45        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47859
Herstellerzeichen                 MAM
Radtyp und Ausführung             MAM RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  33
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  30
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/40R19   T89 T93                            A02 A04 A05
B8, B81                 88-195         235/35R19   T87 T88 T91                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    88-195         245/35R19   T89 T93                            A14 A16 A19
e13*2007/46*1084*..                                                                   Car Lim S03
Audi A6                 120-180        235/45R19                                      A02 A04 A05
4G                      120-180        245/40R19                                      A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..                                                                    A14 A16 A19
                                                                                      A57 B90 Lim
                                                                                      S03
Audi S4                 245            235/35R19   M+S T91                            A02 A04 A05
B8, B81                 245            245/35R19   T93                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;                                                                  A14 A16 A19
e13*2007/46*1084*..                                                                   Car Lim S03
A-Klasse                60-142         215/35R19   K14 K1c K2b K41 K42 K56 T85        A01 A02 A04
169                     60-142         225/30R19   K14 K1c K2b K41 K42 K44 T83 T84    A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                                   A12 A14 A16
                                                                                      A19 S01
B-Klasse                70-142         215/35R19   T85                                A02 A04 A05
245                     70-142         225/30R19   A01 K42 T83 T84                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142         225/35R19   A01 G46 K41 K42 T84 T88            A14 A16 A19
                                                                                      S01
C 63 AMG                336-373        235/35R19   M+S T91                            A02 A04 A05
204, 204K, -/AMG                                                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0431,                                                                     A14 A16 A19
0457, 0463, 0464*..                                                                   Car Lim S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse                88-215         225/35R19   T88                                A02 A04 A05
204                     88-225         235/35R19   A01 G01 T87 T91                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..     88-225         245/30R19   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89    A14 A16 A19
- incl. Facelift 2011                                                                 Lim S01
C-Klasse T-Modell       115,135        245/30R19   K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89        A01 A02 A04
204K                    88-225         235/35R19   G01 T91                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                                   A12 A14 A16
- incl. Facelift 2011                                                                 A19 Car S01
CL-Klasse               220-368        245/40R19   T94 T98                            A02 A04 A05
215                                                                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0113*..                                                                      A14 A16 A19
                                                                                      B03 R21 S02
E-Klasse                150-215        235/35R19   A10 R37 T91                        A02 A04 A05
212                     150-285        245/35R19   A32 T93                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..                                                                   A16 A19 F38
- mit Luftfederung                                                                    Lim S01
E-Klasse                100-215        235/35R19   A10 R37 T91                        A02 A04 A05
212, 212G               100-215        245/35R19   A32 T93                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;                                                                  A16 A19 F39
e1*2007/46*0484*..                                                                    Lim S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                       Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Cabrio        120-215        235/35R19     T91                                    A02 A04 A05
207                    135, 150       245/30R19     NoD T89                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0502*..                                                                        A14 A16 A19
                                                                                           A58 Cbo F39
                                                                                           S01
E-Klasse Coupé         120-215        225/35R19     R37 T88                                A02 A04 A05
207                    120-215        245/30R19     T89                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0502*..    120-285        235/35R19     T91                                    A14 A16 A19
                                                                                           A58 Cpe F39
                                                                                           S01
GLK                    105-200        235/50R19     A31                                    A02 A04 A05
204X                   105-200        245/45R19     A10                                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0480*..    105-200        255/45R19     A12                                    A16 A19 V19
                                                                                           S05
S-Klasse               110-300        245/40R19     R70 T94 144                            A02 A04 A05
140                                                                                        A08 A09 A12
F690,                                                                                      A14 A16 A19
e1*96/27*0056*..                                                                           B03 S02
S-Klasse               205-290        245/40R19     R70 T94                                A02 A04 A05
140C                                                                                       A08 A09 A12
G165,                                                                                      A14 A16 A19
e1*96/27*0057*..                                                                           B03 S02
S-Klasse               145-368        245/40R19     T94 T98 144                            A02 A04 A05
220                                                                                        A08 A09 A12
e1*97/27*0099*..                                                                           A14 A16 A19
                                                                                           B03 R21 S02
V-Klasse               72-128         245/40R19     G01 K2c K42 K44 K56 T98                A01 A02 A04
638/2                                                                                      A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                           A12 A14 A16
2001/116*0020*..                                                                           A19 S04
Vito                   58-105         245/40R19     G01 K2c K42 K44 K56 T98                A01 A02 A04
638                                                                                        A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A14 A16
2001/116*0005*..                                                                           A19 S04
Vito                   60-105         245/40R19     G01 K2c K42 K44 K56 T98                A01 A02 A04
638/1                                                                                      A05 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A14 A16
                                                                                           A19 S04

Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/50R19      295/45R19
Nr. 20   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.
KBA 47859 ab Juli 2009




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                    Bay-Wheels GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Juni 2011




Tufan                                                               00166908.DOC




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