Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566635 OXIGIN 14 7517 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 66,6 Kunststoff 690 2251 04/09 112566635 OXIGIN 14 7517 LK112 N24Ø72.6 - Ø66.6 66,6 Kunststoff 725 2135 04/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 200 Nm für Typ : 8R erhoeht Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Cabrio; 2- 235/45R17 94 türig; 245/45R17 95 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; AUDI A5; Coupe; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 120 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Coupe; 2- türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit 125 - 260 225/50R17 12T; 51G; 52J Schneeketten; AUDI A5; AUDI S5; Coupe; 2-türig; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Limousine; 235/45R17 94 Frontantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Kombi; 235/45R17 94 Frontantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Nicht A4 235/45R17 94 Allroad Quattro; 245/45R17 95 11A; 22I Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; AUDI S5; 125 - 260 225/50R17 51G; 52J Coupe; 2-türig; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4; Limousine; 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 199 235/65R17 51G; 52J erhöhtes 255/60R17 106 24K; 52J Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 76Z Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H0; 203 K; 168; 202; 203 CL; 208; 124 C; 203; 124 T; 124; 414; 210 K; 171; 201; 209; 210; 170 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 212; 169; 245; 204 K Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 220; 211K; 211 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 201; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 211; 211K; 212; 245; 414 150 Nm für Typ : 204 X; 220 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76C; 915 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.. 55 - 145 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 Nacharbeit VA ab Werk 10B; 11B; 11G; 11H; G363 215/45R17 87 ohne Nacharbeit ab 12A; 51A; 71K; 723; Werk; 11A; 21B; 21J 73C; 74A; 74P 55 - 145 225/45R17-90 Nacharbeit VA ab Werk 225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 687 125 - 145 215/45R17 Nacharbeit VA ab Werk; 631 215/45R17 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J; 631 H0 G363 55 - 142 225/45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 22G; 73C; 74A; 74P 57F; 66B; 681; 687 110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 215/45R17 12T; 51G Reifen mit 75 - 200 225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nur 4- MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit 225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nicht C 30 CDI AMG; Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis 75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit 225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nur 4- MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY 204 e1*2001/116*0431*.. 165 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S 204 K e1*2001/116*0457*.. 165 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 75 - 200 225/45R17 91 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S; MBY Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; MBY 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; MBY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für 215/45R17 87 57E; 681; 684 gepanzerte Fz; 55 - 125 225/45R17 91 Heckantrieb; 245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71K; 723; 55 - 165 235/45R17 10N; 51G; 68A 729; 73C; 74A; 74P 130 - 165 225/45R17 91W 245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 687 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 Heckantrieb; 215/45R17 87 57E; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 125 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 10N; 51G; 68A 729; 73C; 74A; 74P 245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 681; 687 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb; 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 125 225/45R17-93W Heckantrieb; 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 93Y 729; 73C; 74A; 74P; 76T 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 51J; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76R; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb; 130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76R; 76S 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb; 235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 200 245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76T 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck; 235/45R17 94W 11A; 21P; 51J Heckantrieb; 100 - 215 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94Y 11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R17 95W 11A; 21P; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/55R17 99 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 76O 255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; 575 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700 53 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb; 53 - 140 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 54A 73C; 74A; 74P 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 124 D700/1 53 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht Allradantrieb; 53 - 138 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 54A 73C; 74A; 74P 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 D700/2 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22B; 24J nicht langer 55 - 145 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631 Radstand; nicht 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; Allradantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24M 73C; 74A; 74P 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 54A 73C; 74A; 74P 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen; 215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 73C; 74A; 74P 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 124 C E499/1 100 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E Cabrio; 225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 66A; 684 73C; 74A; 74P 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 57F; 66E; 681; 687 124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 nicht Allradantrieb; 215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Son.Pkw- Achslast; 11A; 21B; 21M; Fahrgestelle; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 12A; 51A; 71K; 723; Achslast; 11A; 21B; 21M; 73C; 74A; 74P 22B; 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; 681; 684 215/50R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 24J; 54A; 631 225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; 636 225/45R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; 631 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 631; 66E; 681; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 nicht Allradantrieb; 215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. nicht Son.Pkw- Achslast; 11A; 21B; 21M; Fahrgestelle; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 12A; 51A; 71K; 723; Achslast; 11A; 21B; 21M; 73C; 74A; 74P 22B; 24C; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687 55 - 145 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631; 681; 684 215/50R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 24J; 54A; 631 225/45R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; 631 225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; 636 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 631; 66E; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 201 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 201 C750 53 - 90 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J ab Mj.85; 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U 73C; 74A; 74P 201 C750/1 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 631 73C; 74A; 74P 245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U 201 C750/2 53 - 122 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 631 73C; 74A; 74P 245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U 201 C750/3 55 - 100 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 118 215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 631 73C; 74A; 74P 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 631 245/35R17-87 11A; 22B; 24D; 57F; 57U Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe; 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 180 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. 235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76U Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71K; 723; 100 - 160 225/45R17 10N; 51G 73C; 74A; 74P 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87W 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 73C; 74A; 74P; MBY 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; MBY Verkaufsbezeichnung: VANEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 21B; 22D; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0185*.. 215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 22D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R17 Hinterachse: 245/35 R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 636) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01 CONTINENTAL ContiSportContact DUNLOP SP Sport 8000, Sp Sport 8080, SP Sport 9000 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN Pilot Sport PIRELLI P6000 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 5 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers BREMBO. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.