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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO


Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
                                                                                                             TUV
Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH                                                    TUY Aheinland Group

                                                                                                       Seite 1 von 9


Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Haupstraße 19
                                           86510 Asbach/Ried
                                           QM-Nr. 49 02 0111103

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad
Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad Zentrierring                   Lochzahl/          Einpress-    |Rad- | Abrollumfang
führung                                                        Lochkreis- (mm)/ | tiefe        last   (mm)
                                                               Mittenloch-@       (mm)         (kg)
                                                               (mm)
511240      | D116 5/112
                       /                                       5/112/66,6         40           650 =| 2200
              ZH-099-5 ©72x@66.6***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert




Kennzeichnungen
KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr


Befestigungsmittel


Nr.       Art der Befestigungsmittel | Bund                     Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01       |Schraube M14x1,5                    Kegel 60°        130                       25
S02       |Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        110                       21
S03     | Schraube M14x1,5                     Kegel 60°        120                       25
S04       |Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        130                       21


Prüfungen


Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich


Hersteller                                 Audi
                                           Mercedes-Benz


Spurverbreiterung                          innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                                                                                 A
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO


Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
                                                                                                 TUV
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116                           ’
Hersteller                         DIEWE GmbH                                               TUY Rheinland Group

                                                                                          Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung      | kW-Bereich | Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi AA                  88-118        205/60R16      |A13 RO9 130                         AO2 A04 AO5
B8, B81                  88-118        215/55R16     | A33 R37 130                         AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0430*..;     |88-118       225/55R16      |A12 130                             A18 Car Lim
e13*2007/46*1084*..      |88-118       235/50R16      |A12 130                             S03
                         88-125        205/60R16     | A13 M+S 130
                         88-125        215/55R16      |A33 M+S 130
                         88-195        225/55R16      |A12 M+S 130
190 er                   53-90         195/50R16      |GO1                                 AO1 AO2 A04
201                      53-90         205/45R16      |K41 K42                             A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3         53-90         205/50R16 | GO1 K41 K42                             A12 A15 A18
                                                                                           Z14 S02
190 er                   53-122         195/50R16                                          AO2 A04 AO5
201                      53-122        205/45R16     | AO1 GO1                             AO8 AO9 A12
C750, /1, /2, /3         53-150        205/50R16      |AO1 K41 K42                         A15 A18 R21
                                                                                           Z15 S02
A-Klasse                 103            195/50R16    | Kic K41 K42 K46 K56 M+S R35         AO1 A02 A04
168                      44-103        205/45R16      |Kic K41 K42 K46 K56 R35             AO5 A08 A09
e1*96/79*0073*..         44-103        215/40R16      |Kic K42 K44 K46 K56                 A12 A15 A18
nur mit ESP              44-75          195/45R16    | Kic K42 K46 K56 R37                 A60 B03 DBA
                         55-103        215/45R16 | Kic K41 K42 K44 K46 K56 R66             K2c V16 S02
                         55-92          195/50R16    | K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse                 60-142         195/55R16     |Kic K2b K42                         AO1 A02 A04
169                      60-142        205/50R16       |Kic K2b K42                        AO5 A08 A09
e1*2001/116*0288*..      |60-142       205/55R16     | GO1 K14 Kic K2b K41 K42 K56         A12 A15 A18
                         60-142        225/45R16      |K14 K1c K2b K41 K42                 V16 S01
B-Klasse                 70,85         195/55R16      |R37                                 AO2 A04 AO5
245                      70,85         195/60R16      |R37                                 AO8 AO9 A12
e1*2001/116*0314*..      |70,85        205/50R16      |A01 K42 R37                         A15 A18 BO3
                         70-142         195/55R16_    |M+S                                 V16 S01
                         70-142        205/50R16      |AO01 K42 M+S
                         70-142        205/55R16      |A01 K42
                         70-142        215/50R16     | AO1 Kia K1b K2b K41 K42
                         70-142        225/50R16      |AO01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
C-Klasse                 88,100,115   | 195/60R16                                          AO2 A04 AO5
204                      88-215        205/55R16                                           A08 AO9 A12
e1*2001/116*0431*..     | 88-215       225/50R16     | AO1 K1c K2b K41 K42 K56             A15 A18 BO3
- Limousine/Coupe                                                                          Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                                      S01
C-Klasse T-Modell        88-170        205/55R16 | T91 T94 130                             AO2 A04 A05
204K                     88-170        225/50R16     ‘| AO1 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93    |A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..                                   130                                  A15 A18 A58
- incl. Facelift 2011                                                                      BO3 Car V16
                                                                                           S01
E-Klasse                 205           215/55R16      |KiakK41 K42 LO2 ROY T91 T93         AO1 A02 A04
124                      53-205        205/555R16     |KilakK41 T88 T89 T91 T92            AO5 A08 A09
D700, /1, /2             53-205        225/45R16       |Kic K41 T89                        A12 A15 A18
                         53-205        225/50R16     | K1c K41 K42 LO2 T92 T93             A59 B03 DB2
                                                                                           Nk1 R21 VOO
                                                                                           V16 S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                                                                                A
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO


Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
                                                                                             TUV
Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                           DIEWE GmbH                                           TUY Rheintend Group

                                                                                        Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung       |kW-Bereich | Reifen             Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                 97-162          205/55R16   |KiakK41 T88 T89 T91                 A01 AO2 A04
124C                     97-162          215/55R16 | Kia K41 K42 LO2 R09                  AO05 A08 A09
E499, /1                 97-162          225/45R16       | Kic K41 T89                    A12 A15 A18
                         97-162          225/50R16       | Kic K41 K42 L02                NOs R21 V16
                                                                                           02
E-Klasse                 55-125          205/55R16 | T89                                  AO2 A04 A05
210                      55-125          215/55R16 | T91 T93                              A08 AO9 A12
e1*93/81*0022*..         55-125          225/50R16       | RO3 T92                        A15 A18 BO1
                                                                                          BO3 NBF Nk1
                                                                                          V16 S01
E-Klasse                  150            205/60R16        |A10 T91 T92 130                AO2 A04 A05
212                       150            215/55R16        |A10 T93 T97 130                AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0501*..     | 150            225/55R16        |A32 T93 T94 T95 130            A18 A58 BO3
- mit Luftfederung                                                                        F38 Lim V16
                                                                                          S01
E-Klasse                  100-150        205/60R16       | A10 T91 T92 130                AO2 A04 A05
212, 212G                 100-150        215/55R16         |A10 130                       AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0501*..;    | 100-150        225/55R16        |A32 130                        A18 A58 BO3
€1*2007/46*0484"..                                                                        F39 Lim V16
                                                                                          S01
E-Klasse Coupé            120-225        205/55R16        |A11                            AO2 A04 AO5
207                       120-225        215/50R16        |A32                            AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0502*..     | 120-225        215/55R16        |A32                            A18 A58 BO3
                          120-225        225/50R16        |A12                            Cpe F39 V16
                          120-225        235/50R16 | A12                                  S01
E-Klasse T-Modell        53-162          205/55R16         |KiaK41 T89 T91 T92            AO1 AO2 A04
124T                     53-162          225/50R16       | Kic K41 K42 LO2 T92 T93        AO5 A08 A09
E081, /1                                                                                  A12 A15 A18
                                                                                          Nk1 R21 V00
                                                                                          V16 S02
E-Klasse T-Modell        83-125          205/55R16       | R70 130                        AO2 A04 A05
210K                     83-125          215/55R16       | T93 130                        AO8 AO9 A12
e1*93/81*0033*..         83-125          225/50R16       | RO3 T92 130                    A15 A18 BO1
                                                                                          BO3 Nk1 V16
                                                                                          S01
SLK-Klasse                135, 150       205/55R16        |A10                            AO2 A04 A05
172                       135, 150       225/50R16        |A12                            AO8 AO9 A15
e1*2007/46*0548*..                                                                        A18 V16 Y63
                                                                                          S01
Vaneo                    55-92            195/50R16__|    Kic T84 T88                     A01 AO2 A04
414                      55-92           205/45R16        |Kic T83 T87                    A05 A08 AO09
e1*98/14*0185*..,        55-92           215/40R16        |KicK46 T86                     A12 A15 A18
e1*2001/116*0185*..                                                                       S04



Auflagen und Hinweise


A01        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum 819 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                           A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                           TÜV


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH                                                     TUV Rheinland Group

                                                                                            Seite 4 von 9

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


AO5     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


AO8     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.


A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.


A11     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.


A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


A15     Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.


A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.


A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


A59     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                           A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                             TÜV


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116                                ’
Hersteller                      DIEWE GmbH                                                    TUV Rheinland Group

                                                                                            Seite 5 von 9


A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.


BO1     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.


BO3     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupe.


DB2     Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.


DBA     Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R
                                                                     15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.


F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.


G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzahlers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.


Kia     Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O°bis 30°vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Kib     Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflugels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O°bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



Kic     Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                         A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                            TÜV


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116                             ’
Hersteller                        DIEWE GmbH                                                TUV Rheinland Group

                                                                                         Seite 6 von 9


K2b     Die Radabdeckung an Achse2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O° bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


K2c     Die Radabdeckung an Achse2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


K41     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K44     An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


LO2     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
                                                                                         /
Reifenkombination herzustellen.


Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


NBF     Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.


Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.


RO3     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


RO9     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


R35     Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                          A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                          TÜV


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH                                                   TUV Rheinland Group

                                                                                           Seite 7 von 9



R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


R66     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R
                                                                                             16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


R70     Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1
(siehe Seite 1) verwendet werden.


$02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.


S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.


S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.


T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                            A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                                =.


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116                               ’
Hersteller                        DIEWE GmbH                                                   TUV Rheinland Group

                                                                                            Seite 8 von 9



T95       Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


T97       Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


V00       Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, Ax4....).


V16       Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:


          Vorderachse     Hinterachse


Nr.   1   185/50R16       205/45R 16
Nr.   2   195/40R16       215/35R16
Nr.   3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16       205/45R16, 215/45R16
Nr.   5   205/45R16       225/40R16
Nr.   6   205/50R16       225/45R16
Nr.   7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16       225/55R16
Nr.   9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 10    215/55R16       235/50R16
Nr. 11    225/40R16       245/35R16, 255/35R16
Nr. 12    225/50R16       245/45R16
Nr. 13    225/55R16       245/50R
                                16
Nr. 14    225/60R16       245/55R16


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulassig, fur die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Y63       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.


214       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulassig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).


215       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulassig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).


130       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhangerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO                                                             A

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)                                             TÜV


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH                                                      TUV Rheinland Group

                                                                                              Seite 9 von 9




Prüfort und Prüfdatum


Die Verwendungsprüfung fand am 10. Oktober 2011 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad


Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.



Prüfergebnis


Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96



Lambsheim, 10. Oktober 2011




Bohlander                                                                      00171701.DOC




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