A
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
TUV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH TUY Aheinland Group
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Auftraggeber DIEWE GmbH
Haupstraße 19
86510 Asbach/Ried
QM-Nr. 49 02 0111103
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell D116
Typ D116
Radgröße 7JJx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad Zentrierring Lochzahl/ Einpress- |Rad- | Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ | tiefe last (mm)
Mittenloch-@ (mm) (kg)
(mm)
511240 | D116 5/112
/ 5/112/66,6 40 650 =| 2200
ZH-099-5 ©72x@66.6***
*** Zentrierring durch Einkleben fixiert
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48698
Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung D116 (s.o.)
Radgröße 7JJx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel | Bund Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01 |Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 25
S02 |Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 21
S03 | Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 25
S04 |Schraube M12x1,5 Kegel 60° 130 21
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
A
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
TUV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116 ’
Hersteller DIEWE GmbH TUY Rheinland Group
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Handelsbezeichnung | kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi AA 88-118 205/60R16 |A13 RO9 130 AO2 A04 AO5
B8, B81 88-118 215/55R16 | A33 R37 130 AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0430*..; |88-118 225/55R16 |A12 130 A18 Car Lim
e13*2007/46*1084*.. |88-118 235/50R16 |A12 130 S03
88-125 205/60R16 | A13 M+S 130
88-125 215/55R16 |A33 M+S 130
88-195 225/55R16 |A12 M+S 130
190 er 53-90 195/50R16 |GO1 AO1 AO2 A04
201 53-90 205/45R16 |K41 K42 A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3 53-90 205/50R16 | GO1 K41 K42 A12 A15 A18
Z14 S02
190 er 53-122 195/50R16 AO2 A04 AO5
201 53-122 205/45R16 | AO1 GO1 AO8 AO9 A12
C750, /1, /2, /3 53-150 205/50R16 |AO1 K41 K42 A15 A18 R21
Z15 S02
A-Klasse 103 195/50R16 | Kic K41 K42 K46 K56 M+S R35 AO1 A02 A04
168 44-103 205/45R16 |Kic K41 K42 K46 K56 R35 AO5 A08 A09
e1*96/79*0073*.. 44-103 215/40R16 |Kic K42 K44 K46 K56 A12 A15 A18
nur mit ESP 44-75 195/45R16 | Kic K42 K46 K56 R37 A60 B03 DBA
55-103 215/45R16 | Kic K41 K42 K44 K46 K56 R66 K2c V16 S02
55-92 195/50R16 | K41 K42 K46 K56 R09 R35
A-Klasse 60-142 195/55R16 |Kic K2b K42 AO1 A02 A04
169 60-142 205/50R16 |Kic K2b K42 AO5 A08 A09
e1*2001/116*0288*.. |60-142 205/55R16 | GO1 K14 Kic K2b K41 K42 K56 A12 A15 A18
60-142 225/45R16 |K14 K1c K2b K41 K42 V16 S01
B-Klasse 70,85 195/55R16 |R37 AO2 A04 AO5
245 70,85 195/60R16 |R37 AO8 AO9 A12
e1*2001/116*0314*.. |70,85 205/50R16 |A01 K42 R37 A15 A18 BO3
70-142 195/55R16_ |M+S V16 S01
70-142 205/50R16 |AO01 K42 M+S
70-142 205/55R16 |A01 K42
70-142 215/50R16 | AO1 Kia K1b K2b K41 K42
70-142 225/50R16 |AO01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
C-Klasse 88,100,115 | 195/60R16 AO2 A04 AO5
204 88-215 205/55R16 A08 AO9 A12
e1*2001/116*0431*.. | 88-215 225/50R16 | AO1 K1c K2b K41 K42 K56 A15 A18 BO3
- Limousine/Coupe Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011 S01
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 | T91 T94 130 AO2 A04 A05
204K 88-170 225/50R16 ‘| AO1 K1c K2b K41 K42 K56 T92 T93 |A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*.. 130 A15 A18 A58
- incl. Facelift 2011 BO3 Car V16
S01
E-Klasse 205 215/55R16 |KiakK41 K42 LO2 ROY T91 T93 AO1 A02 A04
124 53-205 205/555R16 |KilakK41 T88 T89 T91 T92 AO5 A08 A09
D700, /1, /2 53-205 225/45R16 |Kic K41 T89 A12 A15 A18
53-205 225/50R16 | K1c K41 K42 LO2 T92 T93 A59 B03 DB2
Nk1 R21 VOO
V16 S02
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A
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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung)
TUV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH TUY Rheintend Group
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Handelsbezeichnung |kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse 97-162 205/55R16 |KiakK41 T88 T89 T91 A01 AO2 A04
124C 97-162 215/55R16 | Kia K41 K42 LO2 R09 AO05 A08 A09
E499, /1 97-162 225/45R16 | Kic K41 T89 A12 A15 A18
97-162 225/50R16 | Kic K41 K42 L02 NOs R21 V16
02
E-Klasse 55-125 205/55R16 | T89 AO2 A04 A05
210 55-125 215/55R16 | T91 T93 A08 AO9 A12
e1*93/81*0022*.. 55-125 225/50R16 | RO3 T92 A15 A18 BO1
BO3 NBF Nk1
V16 S01
E-Klasse 150 205/60R16 |A10 T91 T92 130 AO2 A04 A05
212 150 215/55R16 |A10 T93 T97 130 AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0501*.. | 150 225/55R16 |A32 T93 T94 T95 130 A18 A58 BO3
- mit Luftfederung F38 Lim V16
S01
E-Klasse 100-150 205/60R16 | A10 T91 T92 130 AO2 A04 A05
212, 212G 100-150 215/55R16 |A10 130 AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0501*..; | 100-150 225/55R16 |A32 130 A18 A58 BO3
€1*2007/46*0484".. F39 Lim V16
S01
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 |A11 AO2 A04 AO5
207 120-225 215/50R16 |A32 AO8 AO9 A15
e1*2001/116*0502*.. | 120-225 215/55R16 |A32 A18 A58 BO3
120-225 225/50R16 |A12 Cpe F39 V16
120-225 235/50R16 | A12 S01
E-Klasse T-Modell 53-162 205/55R16 |KiaK41 T89 T91 T92 AO1 AO2 A04
124T 53-162 225/50R16 | Kic K41 K42 LO2 T92 T93 AO5 A08 A09
E081, /1 A12 A15 A18
Nk1 R21 V00
V16 S02
E-Klasse T-Modell 83-125 205/55R16 | R70 130 AO2 A04 A05
210K 83-125 215/55R16 | T93 130 AO8 AO9 A12
e1*93/81*0033*.. 83-125 225/50R16 | RO3 T92 130 A15 A18 BO1
BO3 Nk1 V16
S01
SLK-Klasse 135, 150 205/55R16 |A10 AO2 A04 A05
172 135, 150 225/50R16 |A12 AO8 AO9 A15
e1*2007/46*0548*.. A18 V16 Y63
S01
Vaneo 55-92 195/50R16__| Kic T84 T88 A01 AO2 A04
414 55-92 205/45R16 |Kic T83 T87 A05 A08 AO09
e1*98/14*0185*.., 55-92 215/40R16 |KicK46 T86 A12 A15 A18
e1*2001/116*0185*.. S04
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum 819 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung |) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung |) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
AO5 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
AO8 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
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A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
BO1 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.
BO3 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupe.
DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.
DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R
15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzahlers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
Kia Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O°bis 30°vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Kib Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen des Kotflugels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O°bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Kic Die Radabdeckung an Achse1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2b Die Radabdeckung an Achse2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich O° bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LO2 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
/
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
Nk1 Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.
RO3 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
RO9 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier).
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung) TÜV
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R66 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R
16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. SO1
(siehe Seite 1) verwendet werden.
$02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO A
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung) =.
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116 ’
Hersteller DIEWE GmbH TUV Rheinland Group
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T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, Ax4....).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R 16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R
16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulassig, fur die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.
214 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulassig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).
215 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulassig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder Bedienungs-
anleitung).
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhangerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach 822 StVZO A
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55053011 (2. Ausfertigung) TÜV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH TUV Rheinland Group
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Oktober 2011 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96
Lambsheim, 10. Oktober 2011
Bohlander 00171701.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim