B7064350751xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
B706
5/112 – ET 43
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45913*09
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: B 706
Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45913*09
Die ABE-Nr. 45913 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ B 706, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55150404 (10.Ausfertigung) vom
30.07.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
51, 52 (2. Ausfertigung)
42 (3. Ausfertigung)
31, 40 (4. Ausfertigung)
32, 33, 36, 39, 41, 43, 45, 48, 49 (5. Ausfertigung)
1, 14 (8. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 30.07.2012
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 24.08.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55150404 (10.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
01.08.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45913*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 706
Radgröße 7 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
- B 706 LK100 5/100/70 26 650 2025 5/2004
- B 706 LK100/Ø70-Ø54,1 5/100/54,1 42 615 2025 5/2004
LM-Nr. 23
T37 B 706 LK100/Ø70-Ø54,1 5/100/54,1 42 615 2025 11/2007
LM-Nr. 23
- B 706 LK100/Ø70-Ø56,1 5/100/56,1 42 615 2025 5/2004
LM-Nr. 43
T37 B 706 LK100/Ø70-Ø56,1 5/100/56,1 42 615 2025 11/2007
LM-Nr. 43
- B 706 LK100/Ø70-Ø57,1 5/100/57,1 42 615 2025 5/2004
LM-Nr. 13
T37 B 706 LK100/Ø70-Ø57,1 5/100/57,1 42 615 2025 11/2007
LM-Nr. 13
- B 706 LK108 5/108/70 42 775 2025 12/2006
- B 706 LK108 5/108/70 45 775 2025 12/2006
- B 706 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 45 775 2025 11/2006
LM-Nr. 20
T37 B 706 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 20
- B 706 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 45 775 2025 12/2006
LM-Nr. 12
T37 B 706 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 12
- B 706 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 45 775 2025 12/2006
LM-Nr. 3
T37 B 706 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 3
- B 706 LK108/Ø70-Ø67,1 5/108/67,1 45 775 2025 12/2006
LM-Nr. 1
T37 B 706 LK108/Ø70-Ø67,1 5/108/67,1 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 1
- B 706 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 3
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 706 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 3
- B 706 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 45 775 2025 12/2006
- B 706 LK112 5/112/70 42 775 2025 12/2006
- B 706 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 40 775 2025 12/2006
LM-Nr. 13
T37 B 706 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 40 775 2025 11/2007
LM-Nr. 13
- B 706 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 45 775 2025 12/2006
LM-Nr. 13
T37 B 706 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 13
- B 706 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 40 775 2025 12/2006
LM-Nr. 2
T37 B 706 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 40 775 2025 11/2007
LM-Nr. 2
51 B 706 LK112/ohne Ring 5/112/66,6 43 775 2025 10/2010
- B 706 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 45 775 2025 12/2006
LM-Nr. 2
T37 B 706 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 45 775 2025 11/2007
LM-Nr. 2
41 B 706 LK112/ohne Ring 5/112/66,6 46 775 2025 10/2010
- B 706 LK114,3 5/114,3/70 42 775 2025 12/2006
- B 706 LK114,3 5/114,3/70 45 775 2025 12/2006
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 33
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 33
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 20
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 20
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 22
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 22
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 21
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 21
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 2
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 2
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 5
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
- B 706 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 42 775 2025 12/2006
LM-Nr. 1
T37 B 706 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 42 775 2025 11/2007
LM-Nr. 1
29 B 706 LK120/Ø76-Ø72,6 5/120/72,6 20 765 2100 5/2004
LM-Nr. 19
25 B 706 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 45 650 1960 5/2004
29 B 706 LK120/Ø76-Ø74,1 5/120/74,1 20 765 2100 5/2004
LM-Nr. 18
- B 706 LK98/Ø70-Ø58,1 5/98/58,1 26 650 2025 5/2004
LM-Nr. 11
T37 B 706 LK98/Ø70-Ø58,1 5/98/58,1 26 650 2025 11/2007
LM-Nr. 11
33 B 706 LK98/ohne Ring 5/98/58,1 26 650 2025 12/2006
- B 706 LK98/Ø70-Ø58,1 5/98/58,1 42 615 2025 5/2004
Kennzeichnung
KBA-Nummer 45913
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 706 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen SD ww. KAT
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 5
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/100 195/40R16 26 650
5/100 195/40R16 42 615
5/108 195/40R16 42 775
5/120 195/40R16 20 765
5/120 195/40R16 45 650
5/112 195/40R16 45 780
5/108 195/40R16 45 775
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112 265/70R16 45 780
5/108 265/70R16 45 780
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,1 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Juni 2004 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 5
Anlagen
Beschreibung - 29.07.2004
Radzeichnung E1-5464 20.03.2004
mit Änderung vom 30.01.2005
Zubehörzeichnung AUTEC-Z-001 06.08.2004
mit Änderung vom 11.10.2011
Beschreibung - 09.01.2007
Radzeichnung W-650 670 01 06.10.2006
mit Änderung vom 11.10.2007
Beschreibung - 15.04.2010
Beschreibung - 09.09.2010
Radzeichnung Bl. 1-3 10-AT812-10-01 26.10.2010
Verwendungen Anlage 1 bis 52 17.06.2011
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juli 2012
Haasis 00182912.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 7
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 706
Radgröße 7Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
51 B 706 LK112/ohne Ring 5/112/66,6 43 775 2025
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45913
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 706 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 28 130 27
S02 Schraube M14x1,5 Kugel 28 120 27
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05
B8, B81 88-125 215/55R16 A13 R37 A08 A09 A16
e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A33 A19 A73 Car
e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R16 A12 Lim S02
88-130 205/60R16 A13 M+S
88-130 215/55R16 A13 M+S
88-195 225/55R16 A33 M+S
A-Klasse 60-142 195/55R16 K1a K2b K42 A01 A02 A04
169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A05 A07 A08
e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A09 A12 A16
60-142 225/45R16 K1c K2b K42 A19 V16 S01
B-Klasse 70,85 195/55R16 A33 R37 A02 A04 A05
245 70,85 195/60R16 A12 R37 A07 A08 A09
e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A12 R37 A16 A19 V16
70-142 195/55R16 A33 M+S S01
70-142 205/50R16 A12 M+S
70-142 205/55R16 A12
70-142 215/50R16 A01 A12 K42
70-142 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse 80, 90 195/55R16 A91 R37 T87 T91 A02 A04 A05
246 80, 90 195/60R16 A91 R37 A07 A08 A09
e1*2007/46*0751*.. 80, 90 205/50R16 A01 A12 K2b R37 T87 T91 A16 A19 V16
80-115 205/55R16 A01 A12 K2b S01
80-115 215/55R16 A01 A12 K2b
80-115 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b
C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 A02 A04 A05
204 88-215 205/55R16 A32 A07 A08 A09
e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A12 A16 A19 B03
- Limousine/Coupe Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011 S01
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A32 T91 T94 A02 A04 A05
204K 88-170 225/50R16 A12 T92 T93 A07 A08 A09
e1*2001/116*0457*.. A16 A19 B03
- incl. Facelift 2011 Car V16 S01
E-Klasse 150 205/60R16 A10 T91 T92 A02 A04 A05
212 150 215/55R16 A10 T93 T97 A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*.. 150 225/55R16 A10 T93 T94 T95 A16 A19 A58
- mit Luftfederung B03 F38 Lim
V16 S01
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 A02 A04 A05
212, 212G 100-150 215/55R16 A10 A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A10 A16 A19 A58
e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 B03 F39 Lim
V16 S01
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 A02 A04 A05
207 120-225 215/50R16 A11 A07 A08 A09
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A11 A16 A19 A58
120-225 225/50R16 A32 B03 Cpe F39
120-225 235/50R16 A12 V16 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: keine
Ventillänge [mm]: 43
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO
Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juli 2012
Haasis 00182900.DOC
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Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.
Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
Bremsstaub gereinigt werden.
- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
hier die Gebrauchsanweisung beachten.
4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.
Schifferstadt, 21. März 2012
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de