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							B7064350751xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          B706
                  5/112 – ET 43


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              45913*09



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 H2


Typ:                         B 706



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                     DE-24932 Flensburg



                                                2
Nummer der ABE: 45913*09

Die ABE-Nr. 45913 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ B 706, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55150404 (10.Ausfertigung) vom
30.07.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

51, 52                               (2. Ausfertigung)
42                                   (3. Ausfertigung)
31, 40                               (4. Ausfertigung)
32, 33, 36, 39, 41, 43, 45, 48, 49   (5. Ausfertigung)
1, 14                                (8. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 30.07.2012
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 24.08.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55150404 (10.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
01.08.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45913*09


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 1 von 5

Auftraggeber                  AUTEC GmbH & Co. KG
                              Ziegeleistraße 25
                              67105 Schifferstadt
                              QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Typ                           B 706
Radgröße                      7 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
-         B 706 LK100                             5/100/70       26    650     2025       5/2004
-         B 706 LK100/Ø70-Ø54,1                   5/100/54,1     42    615     2025       5/2004
          LM-Nr. 23
T37       B 706 LK100/Ø70-Ø54,1                   5/100/54,1     42    615     2025       11/2007
          LM-Nr. 23
-         B 706 LK100/Ø70-Ø56,1                   5/100/56,1     42    615     2025       5/2004
          LM-Nr. 43
T37       B 706 LK100/Ø70-Ø56,1                   5/100/56,1     42    615     2025       11/2007
          LM-Nr. 43
-         B 706 LK100/Ø70-Ø57,1                   5/100/57,1     42    615     2025       5/2004
          LM-Nr. 13
T37       B 706 LK100/Ø70-Ø57,1                   5/100/57,1     42    615     2025       11/2007
          LM-Nr. 13
-         B 706 LK108                             5/108/70       42    775     2025       12/2006
-         B 706 LK108                             5/108/70       45    775     2025       12/2006
-         B 706 LK108/Ø70-Ø60,1                   5/108/60,1     45    775     2025       11/2006
          LM-Nr. 20
T37       B 706 LK108/Ø70-Ø60,1                   5/108/60,1     45    775     2025       11/2007
          LM-Nr. 20
-         B 706 LK108/Ø70-Ø63,4                   5/108/63,4     45    775     2025       12/2006
          LM-Nr. 12
T37       B 706 LK108/Ø70-Ø63,4                   5/108/63,4     45    775     2025       11/2007
          LM-Nr. 12
-         B 706 LK108/Ø70-Ø65,1                   5/108/65,1     45    775     2025       12/2006
          LM-Nr. 3
T37       B 706 LK108/Ø70-Ø65,1                   5/108/65,1     45    775     2025       11/2007
          LM-Nr. 3
-         B 706 LK108/Ø70-Ø67,1                   5/108/67,1     45    775     2025       12/2006
          LM-Nr. 1
T37       B 706 LK108/Ø70-Ø67,1                   5/108/67,1     45    775     2025       11/2007
          LM-Nr. 1
-         B 706 LK110/Ø70-Ø65,1                   5/110/65,1     42    775     2025       12/2006
          LM-Nr. 3




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 5

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                        Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                               (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                               Mittenloch-ø   (mm)
                                               (mm)
T37       B 706 LK110/Ø70-Ø65,1                5/110/65,1     42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 3
-         B 706 LK110/Ø70-Ø65,1                5/110/65,1     45     775    2025       12/2006
-         B 706 LK112                          5/112/70       42     775    2025       12/2006
-         B 706 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     40     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 13
T37       B 706 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     40     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 13
-         B 706 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     45     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 13
T37       B 706 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     45     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 13
-         B 706 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     40     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 2
T37       B 706 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     40     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 2
51        B 706 LK112/ohne Ring                5/112/66,6     43     775    2025       10/2010
-         B 706 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     45     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 2
T37       B 706 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     45     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 2
41        B 706 LK112/ohne Ring                5/112/66,6     46     775    2025       10/2010
-         B 706 LK114,3                        5/114,3/70     42     775    2025       12/2006
-         B 706 LK114,3                        5/114,3/70     45     775    2025       12/2006
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø56,6              5/114,3/56,6   42     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 33
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø56,6              5/114,3/56,6   42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 33
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø60,1              5/114,3/60,1   42     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 20
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø60,1              5/114,3/60,1   42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 20
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø64,1              5/114,3/64,1   42     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 22
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø64,1              5/114,3/64,1   42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 22
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,1              5/114,3/66,1   42     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 21
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,1              5/114,3/66,1   42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 21
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,6              5/114,3/66,6   42     775    2025       12/2006
          LM-Nr. 2
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø66,6              5/114,3/66,6   42     775    2025       11/2007
          LM-Nr. 2




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 5

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
-         B 706 LK114,3/Ø70-Ø67,1                 5/114,3/67,1   42      775    2025       12/2006
          LM-Nr. 1
T37       B 706 LK114,3/Ø70-Ø67,1                 5/114,3/67,1   42      775    2025       11/2007
          LM-Nr. 1
29        B 706 LK120/Ø76-Ø72,6                   5/120/72,6     20      765    2100       5/2004
          LM-Nr. 19
25        B 706 LK120/ohne Ring                   5/120/72,6     45      650    1960       5/2004
29        B 706 LK120/Ø76-Ø74,1                   5/120/74,1     20      765    2100       5/2004
          LM-Nr. 18
-         B 706 LK98/Ø70-Ø58,1                    5/98/58,1      26      650    2025       5/2004
          LM-Nr. 11
T37       B 706 LK98/Ø70-Ø58,1                    5/98/58,1      26      650    2025       11/2007
          LM-Nr. 11
33        B 706 LK98/ohne Ring                    5/98/58,1      26      650    2025       12/2006
-         B 706 LK98/Ø70-Ø58,1                    5/98/58,1      42      615    2025       5/2004

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    45913
Herstellerzeichen             AUTEC
Radtyp und Ausführung         B 706 (s.o.)
Radgröße                      7Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
Gießereikennzeichen           SD ww. KAT
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 4 von 5

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/100          195/40R16     26                   650
5/100          195/40R16     42                   615
5/108          195/40R16     42                   775
5/120          195/40R16     20                   765
5/120          195/40R16     45                   650
5/112          195/40R16     45                   780
5/108          195/40R16     45                   775


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112          265/70R16     45                 780
5/108          265/70R16     45                 780


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.


Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,1 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab Juni 2004 durchgeführt.


Hinweise zum Sonderrad

Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55150404 (10. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 5 von 5

Anlagen

Beschreibung                      -                                29.07.2004
Radzeichnung                      E1-5464                          20.03.2004
                                  mit Änderung vom                 30.01.2005
Zubehörzeichnung                  AUTEC-Z-001                      06.08.2004
                                  mit Änderung vom                 11.10.2011
Beschreibung                      -                                09.01.2007
Radzeichnung                      W-650 670 01                     06.10.2006
                                  mit Änderung vom                 11.10.2007
Beschreibung                      -                                15.04.2010
Beschreibung                      -                                09.09.2010
Radzeichnung Bl. 1-3              10-AT812-10-01                   26.10.2010
Verwendungen                      Anlage 1 bis 52                  17.06.2011


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30. Juli 2012




Haasis                                                               00182912.DOC




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Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              B 706
Radgröße                         7Jx16H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
51           B 706 LK112/ohne Ring                5/112/66,6          43          775    2025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       45913
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            B 706 (s.o.)
Radgröße                         7Jx16H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel 28      130                   27
S02       Schraube M14x1,5             Kugel 28      120                   27


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         205/60R16   A13 R09                        A02 A04 A05
B8, B81                 88-125         215/55R16   A13 R37                        A08 A09 A16
e1*2001/116*0430*..;    88-125         225/55R16   A33                            A19 A73 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125         235/50R16   A12                            Lim S02
                        88-130         205/60R16   A13 M+S
                        88-130         215/55R16   A13 M+S
                        88-195         225/55R16   A33 M+S
A-Klasse                60-142         195/55R16   K1a K2b K42                    A01 A02 A04
169                     60-142         205/50R16   K1c K2b K42                    A05 A07 A08
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16   G01 K1c K2b K42                A09 A12 A16
                        60-142         225/45R16   K1c K2b K42                    A19 V16 S01
B-Klasse                70,85          195/55R16   A33 R37                        A02 A04 A05
245                     70,85          195/60R16   A12 R37                        A07 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70,85          205/50R16   A12 R37                        A16 A19 V16
                        70-142         195/55R16   A33 M+S                        S01
                        70-142         205/50R16   A12 M+S
                        70-142         205/55R16   A12
                        70-142         215/50R16   A01 A12 K42
                        70-142         225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                80, 90         195/55R16   A91 R37 T87 T91                A02 A04 A05
246                     80, 90         195/60R16   A91 R37                        A07 A08 A09
e1*2007/46*0751*..      80, 90         205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91        A16 A19 V16
                        80-115         205/55R16   A01 A12 K2b                    S01
                        80-115         215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115         225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
C-Klasse                88,100,115     195/60R16   A10                            A02 A04 A05
204                     88-215         205/55R16   A32                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/50R16   A12                            A16 A19 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                             S01
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A32 T91 T94                    A02 A04 A05
204K                    88-170         225/50R16   A12 T92 T93                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A16 A19 B03
- incl. Facelift 2011                                                             Car V16 S01
E-Klasse                150            205/60R16   A10 T91 T92                    A02 A04 A05
212                     150            215/55R16   A10 T93 T97                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     150            225/55R16   A10 T93 T94 T95                A16 A19 A58
- mit Luftfederung                                                                B03 F38 Lim
                                                                                  V16 S01
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                    A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/55R16   A10                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10                            A16 A19 A58
e1*2007/46*0484*..      120, 125       205/55R16   A10 R09 T91 T94                B03 F39 Lim
                                                                                  V16 S01
E-Klasse Coupé          120-225        205/55R16   A11                            A02 A04 A05
207                     120-225        215/50R16   A11                            A07 A08 A09
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/55R16   A11                            A16 A19 A58
                        120-225        225/50R16   A32                            B03 Cpe F39
                        120-225        235/50R16   A12                            V16 S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 7

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39      Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 7

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 6 von 7

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45913 nach §22 StVZO

Anlage 51 zum Gutachten Nr. 55150404 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ B 706
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 7 von 7


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Juli 2012




Haasis                                                               00182900.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de
						
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