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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48629 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim
                                  QM-Nr. 49020390809/01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM W3
Typ                               MAM W3-7017
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
DB           W3-7017 DB / ohne Ring                5/112/66,6         48        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48629
Herstellerzeichen                 MAM
Radtyp und Ausführung             W2-7017 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                  33
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  24
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/55R17   A13 R37                         A02 A04 A05
B8, B81                 88-125        215/50R17   A33 R37 T90 T91                 A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/50R17   A90                             A19 Car Lim
e13*2007/46*1084*..     88-130        205/55R17   A13 M+S                         S04
                        88-130        215/50R17   A33 M+S T90 T91
                        88-195        225/50R17   A90 M+S
A-Klasse                44-103        205/40R17   K1a K2b                         A01 A02 A04
168                     44-103        205/40R17   K1a R35                         A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..                                                                  A12 A14 A19
nur mit ESP                                                                       A60 DBA X92
                                                                                  S03
A-Klasse                60-142        205/45R17   R37                             A02 A04 A05
169                     60-142        215/45R17                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0288*..                                                               A14 A19 S01
A-Klasse                80-115        205/45R17   A33 T88                         A02 A04 A05
176                     80-115        205/50R17   A90                             A08 A09 A14
e1*2007/46*0928*..      80-115        215/45R17   A33 T87 T91                     A19 A58 Flh
                        80-115        225/45R17   A90                             V17 S01
                        80-155        205/50R17   A90 M+S
                        80-155        215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        80-155        225/45R17   A90 M+S
B-Klasse                70-142        205/45R17   T84                             A02 A04 A05
245                     70-142        205/50R17                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142        215/45R17                                   A14 A19 V17
                        70-142        225/45R17                                   S01
B-Klasse                80-115        205/45R17   A33 T88                         A02 A04 A05
246                     80-115        205/50R17   A91                             A08 A09 A14
e1*2007/46*0751*..      80-115        215/45R17   A33 T87 T91                     A19 A58 V17
                        80-115        225/45R17   A91                             S01
                        80-155        205/50R17   A91 M+S
                        80-155        215/45R17   A33 M+S T87 T91
                        80-155        225/45R17   A91 M+S
C-Klasse                88-215        205/50R17   A10 R37 T89 T93                 A02 A04 A05
204                     88-215        215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91             A08 A09 A14
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/45R17   A10                             A19 B03 Cpe
- Limousine/Coupe                                                                 Lim S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170        205/50R17   A10 R37 T89 T93                 A02 A04 A05
204K                    88-170        215/45R17   A10 R37 T91                     A08 A09 A14
e1*2001/116*0457*..     88-170        225/45R17   A10 T90 T91 T93                 A19 B03 Car
- incl. Facelift 2011                                                             S01
E-Klasse                150           205/50R17   A10 T93 144                     A02 A04 A05
212                     150           215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95 144         A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..     150           225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94 144         A19 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                F38 Lim S01
E-Klasse                100-150       205/50R17   A10 T93 144                     A02 A04 A05
212, 212G               100-150       215/50R17   A10 T90 T91 T93 144             A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;    100-150       225/45R17   A10 T90 T91 T93 144             A19 A58 B03
e1*2007/46*0484*..                                                                F39 Lim S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48629 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse               72-128         225/50R17     K2c K42 K56 R70 T94                    A01 A02 A04
638/2                  72-128         225/55R17     G01 K2c K42 K56                        A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,       72-128         235/50R17     K2c K42 K45 K56                        A12 A14 A19
2001/116*0020*..       72-128         245/45R17     K1c K2c K42 K45 K56 R70 T95 T99        S02
Vito                   58-105         225/55R17     G01 K2c K42 K56                        A01 A02 A04
638                    58-105         235/50R17     K2c K42 K45 K56                        A05 A08 A09
e9*93/81,98/14,        58-105         245/45R17     K1c K2c K42 K45 K56 R70 T95 T99        A12 A14 A19
2001/116*0005*..                                                                           S02
Vito                   60-105         225/55R17     G01 K2c K42 K56                        A01 A02 A04
638/1                  60-105         235/50R17     K2c K42 K56                            A05 A08 A09
K 393                  60-105         245/45R17     K1c K2c K42 K56 R70 T99                A12 A14 A19
                                                                                           S02

Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48629 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48629 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
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                                                                                         Seite 6 von 8

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

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Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage
nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. November 2012 in Lambsheim statt.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55075411 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MAM W3-7017
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. November 2012




Tufan                                                                  00186988.DOC




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