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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48704



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 H2


Typ:                        RG17 7017



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48704


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48704

Die ABE-Nr. 48704 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ RG17 7017, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung) vom 24.04.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 24.04.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 18.05.2012
Im Auftrag




(Stefan Zimmermann)


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 27.04.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48704

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RG17
Typ                             RG17 7017
Radgröße                        7,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D3           RG17 7017 D3 / ohne Ring              5/112/66,6           39        725    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48704
Herstellerzeichen               C4W-T Germany
Radtyp und Ausführung           RG17 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        24                 RG.566F
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                        24                 RG.566F
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        27                 RG.567F
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                        28,3               RG.560F
S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        28,3               RG.560F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/55R17   A13 R37                         A02 A04 A05
B8, B81                 88-125        215/50R17   A33 R37 T90 T91                 A08 A09 A16
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/50R17   A12                             A19 Car Lim
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R17   A12                             S04
                        88-130        205/55R17   A13 M+S
                        88-130        215/50R17   A33 M+S T08 T90 T91
                        88-195        225/50R17   A12 M+S
190 er                  53-150        215/40R17   K41 K42                         A01 A02 A04
201                                                                               A05 A08 A09
C750, /1, /2, /3                                                                  A12 A16 A19
                                                                                  S01
A-Klasse                44-103        205/40R17   K1c K2c K41 K46 K56 R35         A01 A02 A04
168                                                                               A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..                                                                  A12 A16 A19
nur mit ESP                                                                       A60 DBA S01
A-Klasse                60-142        205/45R17   K1c K2b K42 R37                 A01 A02 A04
169                     60-142        215/45R17   K14 K1c K2b K41 K42             A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                               A12 A16 A19
                                                                                  S05
B-Klasse                70-142        205/45R17   T84                             A02 A04 A05
245                     70-142        205/50R17   A01 K1a K1b K2b K41 K42         A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142        215/45R17   A01 K42                         A16 A19 V17
                        70-142        225/45R17   A01 K1a K1b K2b K41 K42         S05
B-Klasse                80-115        205/45R17   A91                             A02 A04 A05
246                     80-115        205/50R17   A01 A12 K2b                     A08 A09 A16
e1*2007/46*0751*..      80-115        215/45R17   A01 A12 K2b T87 T91             A19 V17 S05
                        80-115        225/45R17   A01 A12 K2b
C-Klasse                88-215        205/50R17   R37 T89 T93                     A02 A04 A05
204                     88-215        215/45R17   R37 T87 T88 T91                 A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..     88-215        225/45R17                                   A16 A19 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim S03
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170        205/50R17   R37 T89 T93                     A02 A04 A05
204K                    88-170        215/45R17   R37 T91                         A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..     88-170        225/45R17   T90 T91 T93                     A16 A19 B03
- incl. Facelift 2011                                                             Car S03
E-Klasse                53-162        205/50R17   K1a K41 K42 R37 T89             A01 A02 A04
124                     53-205        215/45R17   K1a K41 K42 T87 T88             A05 A08 A09
D700, /1, /2            53-205        225/45R17   K1a K41 K42 T90                 A12 A16 A19
                                                                                  A59 DB2 V00
                                                                                  V17 Y15 S01
E-Klasse                97-162        205/50R17   K1a K41 K42 T89                 A01 A02 A04
124C                    97-162        215/45R17   K1a K41 K42 T87 T88             A05 A08 A09
E499, /1                97-162        225/45R17   K1a K41 K42 T90                 A12 A16 A19
                                                                                  DB2 V00 V17
                                                                                  Y15 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                   Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               55-165         205/50R17   A11 R37 T89 T93                    A02 A04 A05
210                    55-165         215/50R17   A11 R37 T90 T91                    A08 A09 A16
e1*93/81*0022*..       55-165         225/45R17   A11 R37 T90 T91                    A19 B01 B03
                       55-165         235/45R17   A12 R70                            NBF V17 Z15
                                                                                     S01
E-Klasse               75-170         205/50R17   A10 R37 T93                        A02 A04 A05
211                    75-170         215/50R17   A10 R37 T90 T91                    A08 A09 A16
e1*98/14*0183*..,      75-170         225/45R17   A10 R37 T90 T91 T93                A19 B03 Lim
e1*2001/116*0183*..    75-170         235/45R17   A10 R37 R70                        Nk1 S05
E-Klasse               150            205/50R17   A10 T93                            A02 A04 A05
212                    150            215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95                A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..    150            225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94                A19 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                   F38 Lim S03
E-Klasse               100-150        205/50R17   A10 T93                            A02 A04 A05
212, 212G              100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93                    A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..;   100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93                    A19 A58 B03
e1*2007/46*0484*..                                                                   F39 Lim S03
E-Klasse Coupé         120-225        205/50R17   A11 T89                            A02 A04 A05
207                    120-225        215/45R17   A11 T88 T91                        A08 A09 A16
e1*2001/116*0502*..    120-225        215/50R17   A32                                A19 A58 B03
                       120-225        225/45R17   A11                                Cpe F39 S05
E-Klasse T-Modell      53-162         225/45R17   K1a K41 K42 R70                    A01 A02 A04
124T                                                                                 A05 A08 A09
E081, /1                                                                             A12 A16 A19
                                                                                     A59 DB2 Y15
                                                                                     S01
E-Klasse T-Modell      83-165         205/50R17   A11 R37 T93                        A02 A04 A05
210K                   83-165         215/50R17   A11 R02 R37                        A08 A09 A16
e1*93/81*0033*..       83-165         225/45R17   A11 T93 T94                        A19 B01 B03
                       83-165         235/45R17   A12 R70 T93 T94 T97                V17 Z15 S01
SLK-Klasse             135, 150       205/50R17   A10                                A02 A04 A05
172                    135, 150       215/45R17   A10                                A08 A09 A16
e1*2007/46*0548*..     135, 150       225/45R17   A10                                A19 B03 V17
                                                                                     Z16 S05
Vaneo                  55-92          205/40R17   K1c T84                            A01 A02 A04
414                    55-92          215/40R17   K1c K46 T83 T85 T87                A05 A08 A09
e1*98/14*0185*..,                                                                    A12 A16 A19
e1*2001/116*0185*..                                                                  S02

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B01     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB2   Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit
Bremsanlage der 24 Ventiler.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 7 von 9

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

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V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Y15    An Achse 1 ist bei den Fahrzeugausführungen mit 5-Gang-Automatik auf der linken Seite die
Kunststoffabdeckung des Ölkühlers nachzuarbeiten.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2012 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48704 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55030312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ RG17 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. April 2012




Laux                                                                 00179657.DOC




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