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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   DIEWE GmbH
                               Haupstraße 19
                               86510 Asbach/Ried
                               QM-Nr. 49 02 0111103

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         D217
Typ                            D217
Radgröße                       7Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Aus- füh-    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
rung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
51124566     D217 5/112 / ohne Ring             5/112/66,6          45          680    2180

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48913
Herstellerzeichen              DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung          D217 - 16341770 (s.o.)
Radgröße                       7Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   25
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   21
S03    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   25
S04    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      160                   28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                        DIEWE GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         205/55R17   A13 R37                             A02 A04 A05
B8, B81                 88-125         215/50R17   A13 R37 T90 T91                     A08 A09 A18
e1*2001/116*0430*..;    88-125         225/50R17   A33                                 A99 Car DB8
e13*2007/46*1084*..     88-125         235/50R17   A12                                 Lim S03
                        88-130         205/55R17   A13 M+S
                        88-130         215/50R17   A13 M+S T90 T91
                        88-195         225/50R17   A33 M+S
A-Klasse                44-103         205/40R17   K1a K2b K46 K56 R35                 A01 A02 A04
168                                                                                    A05 A08 A09
e1*96/79*0073*..                                                                       A12 A18 A60
nur mit ESP                                                                            A99 DBA S02
A-Klasse                60-142         205/45R17   R37                                 A02 A04 A05
169                     60-142         215/45R17   A01 K1a K2b K42                     A08 A09 A12
e1*2001/116*0288*..                                                                    A18 A99 S01
B-Klasse                70-142         205/45R17   T84                                 A02 A04 A05
245                     70-142         205/50R17                                       A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142         215/45R17                                       A18 A99 V17
                        70-142         225/45R17                                       S01
B-Klasse                80-115         205/45R17   A33 T88                             A02 A04 A05
246                     80-115         205/50R17   A91                                 A08 A09 A18
e1*2007/46*0751*..      80-115         215/45R17   A33 T87 T91                         A99 V17 S01
                        80-115         225/45R17   A91
C-Klasse                88-215         205/50R17   A32 R37 T89 T93                     A02 A04 A05
204                     88-215         215/45R17   A10 R37 T87 T88 T91                 A08 A09 A18
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/45R17   A32                                 A99 B03 Cpe
- Limousine/Coupe                                                                      Lim S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell       88-170         205/50R17   A32 R37 T89 T93                     A02 A04 A05
204K                    88-170         215/45R17   A10 R37 T91                         A08 A09 A18
e1*2001/116*0457*..     88-170         225/45R17   A32 T90 T91 T93                     A99 B03 Car
- incl. Facelift 2011                                                                  S01
E-Klasse                150            205/50R17   A10 T93 136                         A02 A04 A05
212                     150            215/50R17   A10 T90 T91 T93 T95 136             A08 A09 A18
e1*2001/116*0501*..     150            225/45R17   A10 T90 T91 T93 T94 136             A58 A99 B03
- mit Luftfederung                                                                     F38 Lim S01
E-Klasse                100-150        205/50R17   A10 T93 136                         A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/50R17   A10 T90 T91 T93 136                 A08 A09 A18
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/45R17   A10 T90 T91 T93 136                 A58 A99 B03
e1*2007/46*0484*..                                                                     F39 Lim S01
E-Klasse Coupé          120-225        205/50R17   A32 T89                             A02 A04 A05
207                     120-225        215/45R17   A32 T88 T91                         A08 A09 A18
e1*2001/116*0502*..     120-225        215/50R17   A32                                 A58 A99 B03
                        120-225        225/45R17   A32                                 Cpe F39 S01
V-Klasse                72-128         225/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 T94 136         A01 A02 A04
638/2                   72-128         235/50R17   K1c K2c K42 K44 K56 T96 136         A05 A08 A09
e9*95/54, 98/14,        72-128         245/45R17   K1c K2c K42 K44 K56 R70 T95 T99     A12 A18 A99
2001/116*0020*..                                   136                                 V17 S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A99     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Ab-
stand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit ent-
sprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erfor-
derlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu informieren.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55049812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2012 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 10 Speichen.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Juli 2012




Bohlander                                                                     00182427.DOC




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