Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1126664503 03 ohne 66,6 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
235/40R18 91 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4; AUDI S4;
235/45R18 94 51J; 54F Limousine;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Allroad Quattro; AUDI
235/45R18 94 51J; 54F S4; Kombi;
245/40R18 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 AMG; 204 K; 204
K AMG; 207; 212; 212K; 245; 245 G; 245 G AMG; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 G e1*2007/46*1207*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG 4MATIC;
AMG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 155 215/40R18 89W nur A-Klasse;
225/40R18 92 11A; 248; 26P Frontantrieb;
235/35R18 90 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 729; 73C; 74A
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P nur B-Klasse ab Mj.
225/40R18 92 11A; 26P 2011; nicht Natural
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Gas Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Frontantrieb;
570 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89W nur A-Klasse;
225/40R18 92 11A; 248; 26P Frontantrieb;
235/35R18 90 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 729; 73C; 74A
26N; 27H
245 G e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P nur CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
570 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
245 G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P nur B-Klasse ab Mj.
225/40R18 92 11A; 26P 2011; nicht Natural
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Gas Drive; Kombi;
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Frontantrieb;
570 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 26P Coupe; Heckantrieb;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 26P 729; 73C; 74A
245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/40R18 92 Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur 4-MATIC;
235/40R18 91 Limousine;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 336 - 373 225/40R18 92XL 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
71K; 721; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; Kombi;
235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
575 729; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/40R18 92 Kombi; Heckantrieb;
235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0463*.. 336 - 373 225/40R18 92 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
AMG 71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P nur CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 248; 26P Sportfahrwerk;
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26N Frontantrieb;
245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
570 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Stufenheck;
100 - 215 235/40R18 91Y 57E; 689 Heckantrieb;
245/40R18 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76T
212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0005*.. 73C; 74A
638/1 K393 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 Lkw geschl. Kasten;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0020*.. 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 10N; 51G 73C; 74A
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12K; 51A; 71K; 721;
255/45R18 10N; 51G 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; MBN
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 73C; 74A; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A Heckantrieb;
L720 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
54A 73C; 74A; 75I
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;
5JK; 54A
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 247;
101W 5KK; 54A
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
5KK; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
54A 73C; 74A; 75I
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;
5JK; 54A
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 247;
101W 5KK; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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Gutachten 366-0265-13-MURD
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-13-MURD
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ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Hersteller: SKAD Stand: 22.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.