GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55029413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Husarenstraße 2
D-38889 Blankenburg
QM-Nr.:49 02 0150804
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AX5
Typ AX5-70017
Radgröße 7,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W4 AX5-70017 W4 / Ø72,6xØ66,6 5/112/66,6 45 650 2115
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48748
Herstellerzeichen wheelworld
Radtyp und Ausführung AX5-70017
Radgröße 7,0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55029413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/55R17 A13 R37 130 A02 A04 A05
B8, B81 88-125 215/50R17 A13 R37 T90 T91 130 A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/50R17 A33 130 A18 Car Lim
e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R17 A12 130 S02
88-130 205/55R17 A13 M+S 130
88-130 215/50R17 A13 M+S T90 T91 130
88-195 225/50R17 A33 M+S 130
A-Klasse 60-142 215/45R17 A01 K1a K2b K42 A02 A04 A05
169 A08 A09 A12
e1*2001/116*0288*.. A14 A18 S01
A-Klasse 80-115 205/50R17 A12 A02 A04 A05
176 80-115 215/45R17 A90 T87 T91 A08 A09 A14
e1*2007/46*0928*.. 80-115 225/45R17 A12 A18 A58 Flh
80-155 205/50R17 A12 M+S V17 S01
80-155 215/45R17 A90 M+S T87 T91
80-155 225/45R17 A12 M+S
B-Klasse 70-142 205/50R17 A02 A04 A05
245 70-142 215/45R17 A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*.. 70-142 225/45R17 A14 A18 V17
S01
B-Klasse 80-115 205/50R17 A91 A02 A04 A05
246 80-115 215/45R17 A33 T87 T91 A08 A09 A14
e1*2007/46*0751*.. 80-115 225/45R17 A91 A18 A58 V17
80-155 205/50R17 A91 M+S S01
80-155 215/45R17 A33 M+S T87 T91
80-155 225/45R17 A91 M+S
C-Klasse 88-215 205/50R17 A32 R37 T89 T93 A02 A04 A05
204 88-215 215/45R17 A10 R37 T87 T88 T91 A08 A09 A14
e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/45R17 A32 A18 B03 Cpe
- Limousine/Coupe Lim S01
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell 88-170 205/50R17 A32 R37 T89 T93 130 A02 A04 A05
204K 88-170 215/45R17 A10 R37 T91 130 A08 A09 A14
e1*2001/116*0457*.. 88-170 225/45R17 A32 T90 T91 T93 130 A18 B03 Car
- incl. Facelift 2011 S01
E-Klasse 100-150 205/50R17 A10 T93 130 A02 A04 A05
212 100-150 215/50R17 A10 T90 T91 T93 T95 130 A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*.. 100-150 225/45R17 A10 T90 T91 T93 T94 130 A18 A58 B03
- mit Luftfederung F38 Lim S01
E-Klasse 100-150 205/50R17 A10 T93 130 A02 A04 A05
212, 212G 100-150 215/50R17 A10 T90 T91 T93 130 A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/45R17 A10 T90 T91 T93 130 A18 A58 B03
e1*2007/46*0484*.. F39 Lim S01
E-Klasse Coupé 120-225 205/50R17 A32 T89 A02 A04 A05
207 120-225 215/45R17 A32 T88 T91 A08 A09 A14
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/50R17 A32 A18 A58 B03
120-225 225/45R17 A32 Cpe F39 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
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Auflagen und Hinweise
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55029413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
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A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55029413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
Hersteller Wheelworld GmbH
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S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/40R17 245/35R17
Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 13 235/50R17 255/45R17
Nr. 14 235/55R17 255/50R17
Nr. 15 235/60R17 255/55R17
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 18 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48748 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55029413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AX5-70017
Hersteller Wheelworld GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2013 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt:
DX2 100/4+108/4
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 24. April 2013
Schmidt 00194402.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim