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         ABE: 47983
              Design:
               C 18
          Radnummer:
       C18 706 45 91S
               Daten:
       7x16" ET45 LK5/112/66.6

             CMS 607/10
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47983*01



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 EH2+


Typ:                        C18 706



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47983


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47983*01

Die ABE-Nr. 47983 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ C18 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) vom 19.02.2013
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.02.2013
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 01.03.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47983*01

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C18
Typ                           C18 706
Radgröße                      7 J x 16 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                       Lochkreis- (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                              Mittenloch-ø       tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                              (mm)               (mm)
C18 706   607/11 CMS / SR02 Ø67,1 - Ø54,1     4/100/54,1         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR02 Ø67,1 - Ø54,1
C18 706   607/11 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1     4/100/56,1         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR03 Ø67,1 - Ø56,1
C18 706   607/11 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,5     4/100/56,6         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6
C18 706   607/11 CMS / SR05 Ø67,1 - Ø57,1     4/100/57,1         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR05 Ø67,1 - Ø57,1
C18 706   607/11 CMS / SR08 Ø67,1 - Ø59,1     4/100/59,1         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR08 Ø67,1 - Ø59,1
C18 706   607/11 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1     4/100/60,1         35       625    1960       3/2010
35 02     607/11 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706   607/12 CMS / ohne Ring              4/108/65,1         25       625    1960       3/2010
25 35     607/12 JF / ohne Ring
C18 706   607/05 CMS / ohne Ring              5/100/57,1         46       650    2205       3/2010
46 53S    607/05 JF / ohne Ring
C18 706   607/01 CMS / ohne Ring              5/105/56,6         40       710    2205       3/2010
40 95     607/01 JF / ohne Ring
C18 706   607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1     5/108/60,1         45       710    2205       3/2010
45 07     607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706   607/08 CMS / SR11 Ø67,1 - Ø63,4     5/108/63,4         45       710    2205       3/2010
45 07     607/08 JF / SR11 Ø67,1 - Ø63,4
C18 706   607/08 CMS / SR13 Ø67,1 - Ø65,1     5/108/65,1         45       710    2205       3/2010
45 07     607/08 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1
C18 706   607/08 CMS / ohne Ring              5/108/67,1         45       710    2205       3/2010
45 07     607/08 JF / ohne Ring
C18 706   607/10 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1    5/112/57,1         45       710    2205       3/2010
45 91S    607/10 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1
C18 706   607/10 CMS / ohne Ring              5/112/66,6         45       710    2205       3/2010
45 91S    607/10 JF / ohne Ring
C18 706   607/04 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,6     5/114,3/56,6       45       710    2205       3/2010
45 10     607/04 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                        Lochkreis- (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                               Mittenloch-ø       tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                               (mm)               (mm)
C18 706   607/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1      5/114,3/60,1       45       710    2205       3/2010
45 10     607/04 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706   607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1      5/114,3/64,1       45       710    2205       3/2010
45 10     607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1
C18 706   607/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1      5/114,3/66,1       45       710    2205       3/2010
45 10     607/04 JF / SR14 Ø67,1 - Ø66,1
C18 706   607/04 CMS / ohne Ring               5/114,3/67,1       45       710    2205       3/2010
45 10     607/04 JF / ohne Ring
C18 706   607/02 CMS / ohne Ring               5/115/70,2         40       710    2205       3/2010
40 70     607/02 JF / ohne Ring
C18 706   607/07 CMS / SR11 Ø72,6 - Ø67,1      5/120/67,1         44       710    2205       3/2010
44 16     607/07 JF / SR11 Ø72,6 - Ø67,1
C18 706   607/07 CMS / ohne Ring               5/120/72,6         44       710    2205       3/2010
44 16     607/07 JF / ohne Ring


Kennzeichnung

KBA-Nummer                    47983
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C18 706 (s.o.)
Radgröße                      7,0Jx16EH2+
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF ww. CMS
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/100         46                   650            2205
5/105         40                   710            2205
5/115         40                   710            2205
5/120         44                   710            2205
5/108         45                   710            2205
5/114,3       45                   710            2205
4/108         25                   625            1960
4/100         35                   625            1960


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
4/100         195/40R16      35                   625
4/108         195/40R16      25                   625
5/100         195/45R16      46                   650
5/105/56,6    205/55R16      40                   710
5/108         195/60R16      45                   710
5/114,3       195/50R16      45                   710
5/120         195/55R16      44                   710
5/105/56,6    185/50R16      40                   710
5/120         185/50R16      44                   710
5/115         185/50R16      45                   710
5/112         185/50R16      45                   710
5/100         185/50R16      46                   650
4/108         195/45R16      25                   625
5/108         185/50R16      45                   710
5/114,3       185/50R16      45                   710
4/100         195/45R16      35                   625


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/60R16      45                 710
5/112         245/70R16      45                 710


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                   Seite 4 von 5

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,68 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung (JF)                              -                          28.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung CMS + JF            -                          01.10.2012
Radzeichnung (JF) Blatt 1-3                    54741670 A1-A3             13.09.2012
Beschreibung (CMS)                                                        21.02.2011
Radzeichnung (CMS)                             J 607 000_C                31.12.2009
                                               mit Änderung vom           16.03.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 001_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 002_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 007_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 004_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 008_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 010_C                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           10.02.2010
Radzeichnung (CMS)                             J 607 005_A                04.01.2010
                                               mit Änderung vom           05.02.2010
Radzeichnung                                   J 607 011                  25.01.2010
Radzeichnung                                   J 607 012                  25.01.2010
Zusammenstellung CMS Zentrierringe             Stand                      02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel        Stand                      02.08.2012
Nabenkappenzeichnung                           C020122-B                  07.07.2000
                                               mit Änderung vom           31.08.2001
Befestigungsmittelzeichnung                    3714T05                    12.09.2006
Verwendungen                                   Anlagen 01 bis 23




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. Februar 2013




Haasis                                                               00190651.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                 Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                 68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           C18
Typ                              C18 706
Radgröße                         7,0Jx16EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C18 706      607/10 CMS / ohne Ring               5/112/66,6          45          710    2205
45 91S       607/10 JF / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       47983
Herstellerzeichen                CMS
Radtyp und Ausführung            C18 706 (s.o.)
Radgröße                         7,0Jx16EH2+
Einpresstiefe                    ET .. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø26 mm      120                     27
S02       Schraube M14x1,5              Kugel Ø26 mm      130                     28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Audi
                                 Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125        205/60R16   A13 R09                             A02 A04 A05
B8, B81                 88-125        215/55R16   A13 R37                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-125        225/55R16   A33                                 A14 A19 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125        235/50R16   A12                                 Lim S01
                        88-130        205/60R16   A13 M+S
                        88-130        215/55R16   A13 M+S
                        88-195        225/55R16   A33 M+S
A-Klasse                60-142        195/55R16   K1a K2b K42                         A01 A02 A04
169                     60-142        205/50R16   K1c K2b K42                         A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..     60-142        205/55R16   G01 K1c K2b K42                     A12 A14 A19
                        60-142        225/45R16   K1c K2b K42                         V16 S02
A-Klasse                80, 90        195/55R16   A90 R37 T87 T91                     A02 A04 A05
176                     80, 90        195/60R16   A90 R37                             A08 A09 A14
e1*2007/46*0928*..      80, 90        205/50R16   A12 R37 T87 T91                     A19 A58 Flh
                        80-115        205/55R16   A12                                 V16 S02
                        80-115        215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115        225/50R16   A01 A12 K1a K2b
B-Klasse                70,85         195/55R16   A33 R37                             A02 A04 A05
245                     70,85         195/60R16   A12 R37                             A08 A09 A14
e1*2001/116*0314*..     70,85         205/50R16   A12 R37                             A19 V16 S02
                        70-142        195/55R16   A33 M+S
                        70-142        205/50R16   A12 M+S
                        70-142        205/55R16   A12
                        70-142        215/50R16   A01 A12 K42
                        70-142        225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42
B-Klasse                80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                     A02 A04 A05
246                     80, 90        195/60R16   A33 R37                             A08 A09 A14
e1*2007/46*0751*..      80, 90        205/50R16   A91 R37 T87 T91                     A19 A58 V16
                        80-115        205/55R16   A91                                 S02
                        80-115        215/55R16   A01 A12 K2b
                        80-115        225/50R16   A01 A12 K2b
C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                                 A02 A04 A05
204                     88-115        205/55R16   A32                                 A08 A09 A14
e1*2001/116*0431*..     88-115        225/50R16   A12                                 A19 B03 B88
- Limousine/Coupe                                                                     Cpe DA2 Lim
- incl. Facelift 2011                                                                 V16 S02
C-Klasse T-Modell       88-115        205/55R16   A32 T91 T94                         A02 A04 A05
204K                    88-115        225/50R16   A12 T92 T93                         A08 A09 A14
e1*2001/116*0457*..                                                                   A19 B03 B88
- incl. Facelift 2011                                                                 Car DA2 V16
                                                                                      S02
E-Klasse                150           205/60R16   A10 T91 T92 142                     A02 A04 A05
212                     150           215/55R16   A10 T93 T97 142                     A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..     150           225/55R16   A10 T93 T94 T95 142                 A19 A58 B03
- mit Luftfederung                                                                    F38 Lim V16
                                                                                      X78 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse               100-150        205/60R16     A10 T91 T92 142                        A02 A04 A05
212, 212G              100-150        215/55R16     A10 142                                A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;   100-150        225/55R16     A10 142                                A19 A58 B03
e1*2007/46*0484*..     120, 125       205/55R16     A10 R09 T91 T94 142                    F39 Lim V16
                                                                                           X78 S02


Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B88   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288
mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät-
teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2013 in Lambsheim statt.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Februar 2013




Haasis                                                               00190081.DOC




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