ABE: 47983 Design: C 18 Radnummer: C18 706 45 91S Daten: 7x16" ET45 LK5/112/66.6 CMS 607/10 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47983*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 EH2+ Typ: C18 706 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47983 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47983*01 Die ABE-Nr. 47983 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ C18 706, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) vom 19.02.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.02.2013 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 01.03.2013 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 20.02.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47983*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 706 Radgröße 7 J x 16 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum (mm) (mm) C18 706 607/11 CMS / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 4/100/54,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 C18 706 607/11 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 4/100/56,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 C18 706 607/11 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,5 4/100/56,6 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 C18 706 607/11 CMS / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 4/100/57,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 C18 706 607/11 CMS / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 4/100/59,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 C18 706 607/11 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 4/100/60,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/12 CMS / ohne Ring 4/108/65,1 25 625 1960 3/2010 25 35 607/12 JF / ohne Ring C18 706 607/05 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 46 650 2205 3/2010 46 53S 607/05 JF / ohne Ring C18 706 607/01 CMS / ohne Ring 5/105/56,6 40 710 2205 3/2010 40 95 607/01 JF / ohne Ring C18 706 607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/08 CMS / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 C18 706 607/08 CMS / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 C18 706 607/08 CMS / ohne Ring 5/108/67,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / ohne Ring C18 706 607/10 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2205 3/2010 45 91S 607/10 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 C18 706 607/10 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 710 2205 3/2010 45 91S 607/10 JF / ohne Ring C18 706 607/04 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 5/114,3/56,6 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 5 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum (mm) (mm) C18 706 607/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 C18 706 607/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 C18 706 607/04 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / ohne Ring C18 706 607/02 CMS / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2205 3/2010 40 70 607/02 JF / ohne Ring C18 706 607/07 CMS / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 5/120/67,1 44 710 2205 3/2010 44 16 607/07 JF / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 C18 706 607/07 CMS / ohne Ring 5/120/72,6 44 710 2205 3/2010 44 16 607/07 JF / ohne Ring Kennzeichnung KBA-Nummer 47983 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16EH2+ Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen JF ww. CMS Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 5 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/100 46 650 2205 5/105 40 710 2205 5/115 40 710 2205 5/120 44 710 2205 5/108 45 710 2205 5/114,3 45 710 2205 4/108 25 625 1960 4/100 35 625 1960 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/100 195/40R16 35 625 4/108 195/40R16 25 625 5/100 195/45R16 46 650 5/105/56,6 205/55R16 40 710 5/108 195/60R16 45 710 5/114,3 195/50R16 45 710 5/120 195/55R16 44 710 5/105/56,6 185/50R16 40 710 5/120 185/50R16 44 710 5/115 185/50R16 45 710 5/112 185/50R16 45 710 5/100 185/50R16 46 650 4/108 195/45R16 25 625 5/108 185/50R16 45 710 5/114,3 185/50R16 45 710 4/100 195/45R16 35 625 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 255/60R16 45 710 5/112 245/70R16 45 710 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 5 Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,68 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012 durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung (JF) - 28.03.2012 Anlage zur Radbeschreibung CMS + JF - 01.10.2012 Radzeichnung (JF) Blatt 1-3 54741670 A1-A3 13.09.2012 Beschreibung (CMS) 21.02.2011 Radzeichnung (CMS) J 607 000_C 31.12.2009 mit Änderung vom 16.03.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 001_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 002_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 007_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 004_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 008_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 010_C 04.01.2010 mit Änderung vom 10.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 005_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung J 607 011 25.01.2010 Radzeichnung J 607 012 25.01.2010 Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012 Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012 Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Befestigungsmittelzeichnung 3714T05 12.09.2006 Verwendungen Anlagen 01 bis 23 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 5 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. Februar 2013 Haasis 00190651.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 706 Radgröße 7,0Jx16EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C18 706 607/10 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 710 2205 45 91S 607/10 JF / ohne Ring Kennzeichnungen KBA-Nummer 47983 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16EH2+ Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm 120 27 S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm 130 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05 B8, B81 88-125 215/55R16 A13 R37 A07 A08 A09 e1*2001/116*0430*..; 88-125 225/55R16 A33 A14 A19 Car e13*2007/46*1084*.. 88-125 235/50R16 A12 Lim S01 88-130 205/60R16 A13 M+S 88-130 215/55R16 A13 M+S 88-195 225/55R16 A33 M+S A-Klasse 60-142 195/55R16 K1a K2b K42 A01 A02 A04 169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A12 A14 A19 60-142 225/45R16 K1c K2b K42 V16 S02 A-Klasse 80, 90 195/55R16 A90 R37 T87 T91 A02 A04 A05 176 80, 90 195/60R16 A90 R37 A08 A09 A14 e1*2007/46*0928*.. 80, 90 205/50R16 A12 R37 T87 T91 A19 A58 Flh 80-115 205/55R16 A12 V16 S02 80-115 215/55R16 A01 A12 K2b 80-115 225/50R16 A01 A12 K1a K2b B-Klasse 70,85 195/55R16 A33 R37 A02 A04 A05 245 70,85 195/60R16 A12 R37 A08 A09 A14 e1*2001/116*0314*.. 70,85 205/50R16 A12 R37 A19 V16 S02 70-142 195/55R16 A33 M+S 70-142 205/50R16 A12 M+S 70-142 205/55R16 A12 70-142 215/50R16 A01 A12 K42 70-142 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K41 K42 B-Klasse 80, 90 195/55R16 A33 R37 T87 T91 A02 A04 A05 246 80, 90 195/60R16 A33 R37 A08 A09 A14 e1*2007/46*0751*.. 80, 90 205/50R16 A91 R37 T87 T91 A19 A58 V16 80-115 205/55R16 A91 S02 80-115 215/55R16 A01 A12 K2b 80-115 225/50R16 A01 A12 K2b C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A10 A02 A04 A05 204 88-115 205/55R16 A32 A08 A09 A14 e1*2001/116*0431*.. 88-115 225/50R16 A12 A19 B03 B88 - Limousine/Coupe Cpe DA2 Lim - incl. Facelift 2011 V16 S02 C-Klasse T-Modell 88-115 205/55R16 A32 T91 T94 A02 A04 A05 204K 88-115 225/50R16 A12 T92 T93 A08 A09 A14 e1*2001/116*0457*.. A19 B03 B88 - incl. Facelift 2011 Car DA2 V16 S02 E-Klasse 150 205/60R16 A10 T91 T92 142 A02 A04 A05 212 150 215/55R16 A10 T93 T97 142 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*.. 150 225/55R16 A10 T93 T94 T95 142 A19 A58 B03 - mit Luftfederung F38 Lim V16 X78 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 T91 T92 142 A02 A04 A05 212, 212G 100-150 215/55R16 A10 142 A08 A09 A14 e1*2001/116*0501*..; 100-150 225/55R16 A10 142 A19 A58 B03 e1*2007/46*0484*.. 120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94 142 F39 Lim V16 X78 S02 Auflagen und Hinweise 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 7 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B88 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 288 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. DA2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit Bremssät- teln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81). F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 7 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 7 T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. Februar 2013 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 7 Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Februar 2013 Haasis 00190081.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim