ABE: 48132
Design:
C 12
Radnummer:
C12 756 45 91S
Daten:
7.5x16" ET45 LK5/112/66.6
CMS 622/04
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48132*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 16 H2
Typ: C12 756
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48132*02
Die ABE-Nr. 48132 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 16 H2 , Typ C12 756,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung) vom
05.08.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
5, 6 (1. Ausfertigung)
3, 4 (2. Ausfertigung)
1, 2 (3. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.08.2013
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.08.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.08.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48132*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 756
Radgröße 7,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
C12 756 37 91S 622/05 CMS/ 5/112/57,1 37 740 2000 5/2010
SR22 Ø66,45-Ø57,1
622/05 JF/
SR22 Ø66,45-Ø57,1
622/05 SD/
SR22 Ø66,45-Ø57,1
C12 756 45 91S 622/04 CMS/ 5/112/57,1 45 720 2130 5/2010
SR22 Ø66,45-Ø57,1
622/04 SD/
SR22 Ø66,45-Ø57,1
C12 756 37 91S 622/05 CMS/ ohne Ring 5/112/66,6 37 740 2000 5/2010
622/05 JF/ ohne Ring
622/05 SD/ ohne Ring
C12 756 38 62S 622/03 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 38 740 2000 5/2010
622/03 JF / ohne Ring
622/03 SD / ohne Ring
C12 756 45 91S 622/04 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 720 2130 5/2010
622/04 SD / ohne Ring
C12 756 45 62S 622/02 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45,5 720 2130 5/2010
622/02 JF / ohne Ring
622/02 SD / ohne Ring
Kennzeichnung
KBA-Nummer 48132
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 756
Radgröße 7,5Jx16H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Ergänzend zu den bisher genehmigten bzw. geprüften Ausführungen wurden ab Juni 2011 folgende
Biegeumlaufprüfungen durchgeführt:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 38 740 2000
5/112 45 720 2130
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 195/40R16 49 740
5/112/66,6 195/40R16 45 740
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 265/75R16 45 740
5/112/66,6 275/70R16 45 740
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,665 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im Juni 2010 durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55064210 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (CMS) - 05.05.2010
Radzeichnung (CMS) J 622 000_B 18.02.2010
mit Änderung vom 18.04.2011
Radzeichnung (CMS) J 622 001 16.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 622 002_A 16.02.2010
mit Änderung vom 27.05.2010
Radzeichnung (CMS) J 622 003_A 16.02.2010
mit Änderung vom 27.05.2010
Radzeichnung (CMS) J 622 004_A 16.02.2010
mit Änderung vom 27.05.2010
Befestigungsmittelzeichnung RAD S.14.14. 22.11.1992
Radzeichnung (CMS) J 622 005 14.04.2011
Zentrierringzeichnung Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Beschreibung (CMS) 06.09.2010
Beschreibung (JF) - 26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung - 31.01.2013
C12 756
Radzeichnung (JF) 54711675-A1 07.09.2012
Radzeichnung (JF) 54711675-A2 07.09.2012
Beschreibung (SD) - 28.01.2013
Radzeichnung (SD) Blatt 1/2 306-3101013 10.02.2012
mit Änderung vom 25.06.2013
Radzeichnung (SD) Blatt 2/2 306-3101013 10.02.2012
Befestigungsmittelzeichnung Übersicht Befestigungsmittel 09.02.2010
mit Zeichnungen
Stand 02.08.2012
Verwendungsbereich Anlagen 1 - 6
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. August 2013
Bohlander 00198414.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55064210 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 756
Radgröße 7,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C12 756 45 91S 622/04 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 720 2130
622/04 SD / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48132
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 756
Radgröße 7,5Jx16H2
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube Kugel 120 27
M14x1,5 Ø26 mm
S03 Schraube M14x1,5 Kugel 130 28
Ø26 mm
S04 Schraube M14x1,5 Kugel 150 28
Ø26 mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55064210 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 88-125 205/60R16 A13 R09 A02 A04 A05
B8, B81 88-125 215/55R16 A33 R37 A07 A08 A09
e1*2001/116*0430*..; 88-130 205/60R16 A13 M+S A16 A21 Car
e13*2007/46*1084*.. 88-130 215/55R16 A33 M+S Lim S02
88-195 225/55R16 A90
88-195 235/50R16 A12
A-Klasse 60-142 195/55R16 K1a K2b K42 R70 A01 A02 A04
169 60-142 205/50R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*.. 60-142 205/55R16 G01 K1c K2b K42 A12 A16 A21
60-142 225/45R16 K14 K1c K2b K42 V16 S03
A-Klasse 80, 90 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05
176 80-125 205/55R16 A08 A09 A12
e1*2007/46*0928*.. 80-125 215/55R16 A01 K1a K2b K5d A16 A21 A58
80-125 225/50R16 A01 K1a K2b Flh V16 X78
80-125 245/45R16 A01 K1c K2b K5d S03
B-Klasse 70,85 195/55R16 R37 R70 A02 A04 A05
245 70,85 205/50R16 R37 A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*.. 70-142 195/55R16 M+S R70 A16 A21 S03
70-142 205/50R16 M+S
70-142 205/55R16
B-Klasse 80, 90 205/50R16 K2b R37 T87 T91 A01 A02 A04
246 80-125 205/55R16 K2b A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*.. 80-125 215/55R16 K2b A12 A16 A21
80-125 225/50R16 K1a K1b K2b A58 V16 X78
80-125 245/45R16 K1a K1b K2b S03
C-Klasse 88,100,115 195/60R16 A32 R70 T89 A02 A04 A05
204 88-215 205/55R16 A30 A08 A09 A16
e1*2001/116*0431*.. 88-215 225/50R16 A12 A21 B03 Cpe
- Limousine/Coupe Lim V16 S03
- incl. Facelift 2011
C-Klasse T-Modell 88-170 205/55R16 A30 T91 T94 A02 A04 A05
204K 88-170 225/50R16 A12 T92 T93 A08 A09 A16
e1*2001/116*0457*.. A21 B03 Car
- incl. Facelift 2011 V16 S03
CLA-Klasse 90 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05
117 90-125 205/55R16 A08 A09 A12
e1*2007/46*1007*.. 90-125 215/55R16 A01 K1a K1b K2b K5d A16 A21 A58
90-125 225/50R16 A01 K1a K1b K2b Lim V16 X78
S03
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 A02 A04 A05
212 100-150 215/55R16 A10 R37 A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*.. 100-225 225/55R16 A32 A16 A21 A58
- mit Luftfederung 100-225 235/50R16 A12 B03 F38 Lim
100-225 245/50R16 A12 R03 V16 S03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55064210 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse 100-150 205/60R16 A10 R37 T91 T92 A02 A04 A05
212, 212G 100-150 215/55R16 A10 R37 A08 A09 A16
e1*2001/116*0501*..; 100-225 225/55R16 A32 A21 A58 B03
e1*2007/46*0484*.. 100-225 235/50R16 A12 F39 Lim V16
100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b S03
120, 125 205/55R16 A10 R09 T91 T94
E-Klasse Coupé 120-225 205/55R16 A11 A02 A04 A05
207 120-225 215/50R16 A32 A08 A09 A16
e1*2001/116*0502*.. 120-225 215/55R16 A32 A21 A58 B03
120-225 225/50R16 A12 Cpe F39 Pe2
120-225 235/50R16 A12 V16 S03
120-225 245/45R16 A12
E-Klasse T-Modell 100-215 235/50R16 A12 T95 X77 148 A02 A04 A05
212 K 100-225 225/55R16 A32 T94 T95 T99 148 A08 A09 A16
e1*2007/46*0200*.. 100-225 245/50R16 A01 A12 K1a K1b T96 T97 148 A21 A58 B03
100-225 245/50R16 R03 T96 T97 148 Car F42 V16
S03
E-Klasse T-Modell 100 - 215 235/50R16 A12 T95 X77 148 A02 A04 A05
212 K 100 - 225 225/55R16 A32 T94 T95 T99 148 A08 A09 A16
e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 245/50R16 A12 R03 T96 T97 148 A16 A21 A58
- mit Luftfederung B03 Car F38
V16 S03
S-Klasse 145-225 225/60R16 R09 R35 A02 A04 A05
220 A08 A09 A11
e1*97/27*0099*.. A16 A21 A61
B03 NBF S04
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55064210 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48132 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55064210 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ C12 756
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Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der Vor-
derachse.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
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NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.
X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.
148 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2013 in Lambsheim statt.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. Juni 2013
Bohlander 00196904.DOC
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