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          ABE: 47705
               Design:
               C 14
           Radnummer:
       C14 757 35 91S
                Daten:
       7.5x17" ET35 LK5/112/66.5

             CMS 536/12
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47705*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 EH2+


Typ:                         C14 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47705*02

Die ABE-Nr. 47705 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ
C14 757, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0466-08-WIRD/N2
vom 07.09.2011 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 07.09.2011 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 29.06.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0466-08-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.05.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47705*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-2613
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 705
                                           366-0466-08-WIRD/N2

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ:                                      C14 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsvariante C14 757 4191S ML57,1 ist nur zulässig für Räder ab Gießdatum 04/10 mit
Kennzeichnung auf der Radinnenseite.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Radausführung wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C14 757 41 91S                         C14 757 41 70S                             C14 757 38 59
C14 757 35 16                          C14 757 41 95S                             C14 757 45 07
C14 757 45 56                          C14 757 40 10                              C14 757 48 60S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C14 757 38 53S       C14 757 CMS536/03          ohne                      100/5     57,1     38     610   1965     12/08
C14 757 41 95S       C14 757 CMS536/13          ohne                      105/5     56,6     41     595   2007     02/10
C14 757 41 95S       C14 757 CMS536/13          ohne                      105/5     56,6     41     610   1965     02/10
C14 757 45 07        C14 757 CMS536/07          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     45     715   2085     12/08
C14 757 45 07        C14 757 CMS536/07          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45     655   2288     12/08
C14 757 45 07        C14 757 CMS536/07          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45     698   2141     12/08
C14 757 45 07        C14 757 CMS536/07          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     45     715   2085     12/08
C14 757 45 56        C14 757 CMS536/15          ohne                      108/5     63,4     45     655   2288     04/11
C14 757 45 56        C14 757 CMS536/15          ohne                      108/5     63,4     45     705   2105     04/11
C14 757 45 56        C14 757 CMS536/15          ohne                      108/5     63,4     45     715   2085     04/11
C14 757 45 07        C14 757 CMS536/07          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     45     715   2085     12/08
C14 757 38 59        C14 757 CMS536/04          ohne                      110/5     65,1     38     720   2115     12/08
C14 757 35 09        C14 757 CMS536/01          SR15 Ø72.5-Ø57.1          112/5     57,1     35     720   2141     12/08
C14 757 35 91S       C14 757 CMS536/12          SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     35     710   2141     04/11




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                             Radtyp: C14 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 07.09.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
                                              7.1
C14 757 35 91S C14 757 CMS536/12              SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      35    720   2115 04/11
                                              7.1
C14 757 41 60S C14 757 CMS536/06              ohne                       112/5    57,1      41    710   2141 12/08
C14 757 41 91S C14 757 CMS536/11              SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    710   2141 04/10
                                              7.1
C14 757 41 91S C14 757 CMS536/11              SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      41    720   2115 04/10
                                              7.1
C14 757 48 60S     C14 757 CMS536/10          ohne                      112/5     57,1      48    720   2115    12/08
C14 757 35 09      C14 757 CMS536/01          SR17 Ø72.5-Ø66.6          112/5     66,6      35    688   2251    12/08
C14 757 35 09      C14 757 CMS536/01          SR17 Ø72.5-Ø66.6          112/5     66,6      35    720   2141    12/08
C14 757 35 91S     C14 757 CMS536/12          ohne                      112/5     66,6      35    700   2178    04/11
C14 757 35 91S     C14 757 CMS536/12          ohne                      112/5     66,6      35    720   2115    04/11
C14 757 41 91S     C14 757 CMS536/11          ohne                      112/5     66,6      41    700   2178    12/08
C14 757 41 91S     C14 757 CMS536/11          ohne                      112/5     66,6      41    720   2115    12/08
C14 757 48 09      C14 757 CMS536/08          SR17 Ø72.5-Ø66.6          112/5     66,6      48    700   2178    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    680   2250    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    720   2115    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    693   2208    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    720   2115    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    712   2141    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          ohne                     114,3/5    67,1      40    680   2251    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          ohne                     114,3/5    67,1      40    700   2178    12/08
C14 757 40 10      C14 757 CMS536/05          ohne                     114,3/5    67,1      40    720   2115    12/08
C14 757 41 70S     C14 757 CMS536/14          ohne                      115/5     70,1      41    700   2178    02/10
C14 757 41 70S     C14 757 CMS536/14          ohne                      115/5     70,1      41    720   2115    02/10
C14 757 35 16      C14 757 CMS536/02          SRZ11 Ø72.6-Ø67.1         120/5     67,1      35    685   2105    12/08
C14 757 35 16      C14 757 CMS536/02          ohne                      120/5     72,6      35    660   2178    12/08
C14 757 35 16      C14 757 CMS536/02          ohne                      120/5     72,6      35    685   2105    12/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C14
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 10,4 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C14 757 45 07:




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                           Radtyp: C14 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 07.09.2011
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Handelsmarke                        : --                                     : C14
Radtyp                              : --                                     : C14 757
Radausführung                       : --                                     : C14 757 CMS536/07
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen                          : KBA 47705                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 12.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0466-08-MURD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                           Radtyp: C14 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 07.09.2011
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                                                                                                         Seite: 4 von 5
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.      Unterlagen und Anlagen:
V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C14 757 38 53S                 38       07.09.2011       liegt bei
 17 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL               C14 757 41 95S; C14 757        41       07.09.2011       liegt bei
                                                   41 95S
     2 RENAULT                                     C14 757 45 07                  45       07.09.2011       liegt bei
     3 FORD, JAGUAR, VOLVO                         C14 757 45 07; C14 757 45      45       07.09.2011       liegt bei
                                                   07; C14 757 45 07
 20 FORD, JAGUAR, VOLVO                            C14 757 45 56; C14 757 45      45       07.09.2011       liegt bei
                                                   56; C14 757 45 56
  4    VOLVO                                       C14 757 45 07                  45       07.09.2011       liegt bei
  5    FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB           C14 757 38 59                  38       07.09.2011       liegt bei
  7    AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C14 757 41 60S                 41       07.09.2011       liegt bei
  6    AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C14 757 35 09                  35       07.09.2011       liegt bei
 21    AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C14 757 35 91S; C14 757        35       07.09.2011       liegt bei
                                                   35 91S
 19 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C14 757 41 91S; C14 757        41       07.09.2011       liegt bei
                                                   41 91S
  8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C14 757 48 60S                 48       07.09.2011       liegt bei
  9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),               C14 757 35 09; C14 757 35      35       07.09.2011       liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  09
 22 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C14 757 35 91S; C14 757        35       07.09.2011       liegt bei
                                                   35 91S
 10 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C14 757 41 91S; C14 757        41       07.09.2011       liegt bei
                                                   41 91S
 11 SUZUKI, TOYOTA                                 C14 757 40 10; C14 757 40      40       07.09.2011       liegt bei
                                                   10
 12 HONDA, ROVER                                   C14 757 40 10; C14 757 40      40       07.09.2011       liegt bei
                                                   10
 13 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C14 757 40 10                  40       07.09.2011       liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 14 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C14 757 40 10; C14 757 40                   40       07.09.2011       liegt bei
    FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,          10; C14 757 40 10
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+                           Radtyp: C14 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 07.09.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
 18 GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /                  C14 757 41 70S; C14 757        41       07.09.2011      liegt bei
    VAUXHALL                                       41 70S
 15 OPEL                                           C14 757 35 16                  35       07.09.2011      liegt bei
 16 BMW, BMW AG                                    C14 757 35 16; C14 757 35      35       07.09.2011      liegt bei
                                                   16
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.09.2011
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.09.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0466-08-MURD-TB                    13.07.2009
Nabenkappe                            C020392                                18.04.2003
Radbeschreibung_Rev                   C14 757_J536                           14.02.2011
Radmutter M12x1,25                    D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter M12x1,5                     D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft              1912132-N41_Z88                        12.09.2007
Radmutter M14x1,5                     12.60.28/14.60.28                      13.11.1993
Radschraube M12x1,25x28               TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube M12x1,25x33               TP2107-BB51                            01.02.2000
Radschraube M12x1,5x26                TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28                D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube M14x1,5x30                TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32                TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube Z85                       1714T11                                12.11.2007
Radschraube Z87                       3714T05 M14x1,25x28                    12.09.2008
Radschraube Z92                       Kugel d=25,6 M14x1,5x28                08.10.2002 A/08.07.2004
Radschraube Z96                       3714T05M14x1,25x28-55_Z96              30.07.2007
Radschr.-Ku28M14x1,5x40               5714T07                                03.10.2003
Radzeichnung                          J536_000                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_002                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_003                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_001                               24.09.2008 A/25.09.2008
Radzeichnung                          J536_004                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_005                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_006                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_007                               24.09.2008 B/02.07.2009
Radzeichnung                          J536_008                               24.09.2008 A/25.09.2008
Radzeichnung                          J536_009                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_010                               24.09.2008
Radzeichnung                          J536_014                               03.03.2010
Radzeichnung                          J536_011                               12.11.2008 B/10.02.2010
Radzeichnung                          J536_013                               11.01.2010 A/03.03.2010
Zentrierring                          D000_251/1-725                         26.10.1996
Zentrierring                          D000_251-E-671                         26.01.1995 E/27.02.2003
Zentrierring                          72,6-67,1-56,6                         01.10.2007
Zentrierring RK                       Repetaler 66.45-57.1                   04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.09.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 07.09.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                           Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 15.10.2012
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                                                                                                          Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
               Kennzeichnung                    Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
               Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
C14 757 35 91S C14 757 CMS536/12                ohne                       66,6                   680    2251      04/11
C14 757 35 91S C14 757 CMS536/12                ohne                       66,6                   700    2178      04/11
C14 757 35 91S C14 757 CMS536/12                ohne                       66,6                   720    2115      04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                              für Typ : B8; 4G; B81
Zubehör                                     : Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                              Typ : 8R
Zubehör                                     : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G
                                              200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94                                        AUDI A5; AUDI S4;
                                 125 - 260 225/50R17               51G; 52J                    Coupe; 2-türig;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 195 225/50R17 94    11A; 22I                    AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..                 235/45R17 94                                Allroad Quattro;
                                                   245/45R17 95    11A; 22I                    Kombi;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S
B8             e1*2001/116*0430*..       105 - 195 225/50R17 94                                AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                   235/45R17 94                                türig;
                                                   245/45R17 95                                Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                     AUDI A5 Sportback;
B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R17 94                                     4-türig;
                                           245/45R17 95                                     Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                            76S
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 22I                    AUDI A4; Kombi;
B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R17 94                                  Frontantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 22I                    AUDI A4; Limousine;
                                               235/45R17 94                                 Allradantrieb;
                                               245/45R17 95     11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 729; 73C; 74D;
                                                                                            76S
B8             e1*2001/116*0430*..   120 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A5; Coupe; 2-
                                                                                            türig; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17        12T; 51G                    Reifen mit
                                     125 - 260 225/50R17        12T; 51G; 52J               Schneeketten; AUDI
                                                                                            A5; AUDI S4; Coupe;
                                                                                            2-türig;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            573; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 22I                    AUDI A4; Limousine;
                                              235/45R17 94                                  Frontantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   120 - 195 225/50R17        12T; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; AUDI
                                                                                            A5; Coupe; 2-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71K; 721; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                           Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 15.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94             12I; 5HI; 52J               Nur A6; nicht A6
                                100 - 230 225/50R17 98             12I; 52J                    allroad quattro;
                                          225/55R17                12T; 51G; 52J               Kombi; Stufenheck;
                                          235/50R17 96             12A; 52J                    Allradantrieb;
                                          235/55R17 99             12A; 52J                    Frontantrieb;
                                          245/50R17 99             11A; 12A; 270; 52J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 573; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                               76Z; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17              51G; 52J                    erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                                 255/60R17 106 24N; 24O; 52J                   Anzugsmoment 200
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 740;
                                                                                               75I; 76S; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 172; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245
                                             150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84             11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W            11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/45R17 88             11A; 22I; 24J; 24M          73C; 74A
                                          215/45R17 87             11A; 21P; 22B; 24C; 24D
                                          225/45R17 90             11A; 21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88             11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89             11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/45R17 87             11A; 22I; 24J; 24M          73C; 74A
                                          225/45R17 90             11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/45R17 91            11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC;
                                           235/45R17 94            11A; 24J; 24M               Limousine;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91         11A; 24J; 26B; 26N; 27I  Coupe; Heckantrieb;
                                           235/45R17 94         11A; 24J; 26B; 26N; 27I  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            Kombi; Heckantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   150 - 170 225/45R17 91     11A; 24J; 24M            Nur 4-MATIC; Kombi;
                                               235/45R17 94     11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W        11A; 21P; 24J; 248          Stufenheck;
                                           235/45R17 94W        11A; 21P; 51J               Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y        11A; 21P; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94Y        11A; 21P; 57E; 57W          12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/45R17 95W        11A; 21P; 24J; 248          729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                            76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 150 235/45R17 97Y                                Kombi; Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 98Y 11A; 245                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97 57E; 57W                        12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/45R17 99 11A; 245                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93         51J                         Coupe; Heckantrieb;
                                           215/45R17 91         51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/50R17 91         51J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91         51J                         729; 73C; 74A; 76S
                                           235/45R17 94         575; 68A
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94         575                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99         11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                           235/60R17 102        11A; 24J; 24M               Heckantrieb;
                                           245/55R17 102        11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/50R17 101        11A; 21P; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/55R17 104        11A; 21P; 22I; 24C; 24D;    73C; 74A; 75I; 76O
                                                                575


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 11

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..     135 - 225 205/50R17 89                                  Cabrio; Heckantrieb;
                                              215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94      11A; 26P                    729; 73C; 74A; 74D;
                                                                                            76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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                                                                                                    Seite: 6 von 11
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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                                                                                                    Seite: 8 von 11
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 245            y = 350                     VA
             26P                      x = 195            y = 300                     VA
             27B                      x = 340            y = 260                     HA
             27I                      x = 290            y = 210                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47705
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: C14 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.10.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 250                     VA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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