Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							                                    

    




         ABE: 46572
              Design:
                C8
           Radnummer:
        C8 757 41 91S
                Daten:
       7.5x17" ET41 LK5/112/66.5

             CMS 428/11
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46572*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7½ J x 17 H2


Typ:                         C8 757



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 46572*04

Die ABE-Nr. 46572 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C8 757,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4 vom
28.07.2009 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 22 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0646-05-MURD/N4
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46572*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46572
                                         366-0646-05-MURD/N4

Antragsteller:                          CMS Automotive Trading GmbH

                                        68789 St. Leon-Rot
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    C8 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4191S und 3516 ML67,1 kommen neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                       Zentrierring            -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 757 3853S        C8 757 CMS428/1           ohne                       100/5     57,1      38    610   1965     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    655   2288     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    698   2145     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4      45    715   2085     11/05
C8 757 4507         C8 757 CMS428/2           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1      45    715   2085     11/05
C8 757 3859         C8 757 CMS428/3           ohne                       110/5     65,1      38    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    712   2141     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      35    720   2115     11/05
C8 757 4160S        C8 757 CMS428/7           ohne                       112/5     57,1      41    712   2141     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 4860S        C8 757 CMS428/6           ohne                       112/5     57,1      48    720   2115     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    680   2251     11/05
C8 757 3509         C8 757 CMS428/4           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      35    720   2115     11/05
C8 757 4191S        C8 757 CMS428/11          ohne                       112/5     66,6      41    680   2060     11/08
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    700   2178     11/05
C8 757 4809         C8 757 CMS428/5           SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6      48    720   2115     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    680   2250     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    690   2208     11/05
C8 757 4010         C8 757 CMS428/9           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      40    720   2115     11/05
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8           SR10 Ø67.1-Ø60.1          114,3/5    60,1      48    720   2115     11/05




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 5
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    693   2208    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    693   2208    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR12 Ø67.1-Ø64.1       114,3/5    64,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       40    710   2141    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              SR14 Ø67.1-Ø66.1       114,3/5    66,1       48    720   2115    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    680   2251    11/05
C8 757 4010        C8 757 CMS428/9              ohne                   114,3/5    67,1       40    720   2115    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    682   2251    11/05
C8 757 4810        C8 757 CMS428/8              ohne                   114,3/5    67,1       48    720   2115    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             SRZ11 Ø72.6-Ø67.1       120/5     67,1       35    685   2105    11/05
C8 757 3516        C8 757 CMS428/10             ohne                    120/5     72,6       35    685   2105    11/05
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   :CMS Automotive Trading GmbH

                                 68789 St. Leon-Rot
Hersteller                      : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                    : C8
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 757 3509:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                               : CMS                                      : --
Handelsmarke                             : --                                       : C8
Radtyp                                   : --                                       : C8 757
Radausführung                            : --                                       : C8 757 CMS428/4
Radgröße                                 : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                               : KBA 46572                                : --
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET35
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 11.05
Gießereikennzeichnung                    : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 5
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0646-05-MURD-TB der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 3853S                     38      28.07.2009       liegt bei




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
  2 RENAULT                                         C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  3 FORD, JAGUAR, VOLVO                             C8 757 4507; C8 757 4507;        45      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4507
  4 VOLVO                                           C8 757 4507                      45      28.07.2009      liegt bei
  5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB               C8 757 3859                      38      28.07.2009      liegt bei
  7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                C8 757 4160S                     41      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  6 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
  8 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 757 4860S                     48      28.07.2009      liegt bei
 19 AUDI, FORD, SEAT, SKODA,                        C8 757 4809                      48      28.07.2009      liegt bei
    VOLKSWAGEN
 21 AUDI                                            C8 757 4191S                     41      28.07.2009      liegt bei
  9 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 3509; C8 757 3509         35      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 10 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                C8 757 4809; C8 757 4809         48      28.07.2009      liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 11 SUZUKI, TOYOTA                                  C8 757 4010; C8 757 4010;        40      28.07.2009      liegt bei
                                                    C8 757 4010
 12    SUZUKI, TOYOTA                               C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 13    HONDA                                        C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
 14    HONDA                                        C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 15    NISSAN, Nissan International S. A.,          C8 757 4010                      40      28.07.2009      liegt bei
       RENAULT
 20    RENAULT                                      C8 757 4810                      48      28.07.2009      liegt bei
 16    CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,            C8 757 4010; C8 757 4010         40      28.07.2009      liegt bei
       FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
       HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA,
       MITSUBISHI, PEUGEOT
 17    KIA, MAZDA                                   C8 757 4810; C8 757 4810         48      28.07.2009      liegt bei
 22    OPEL                                         C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
 18    BMW, BMW AG                                  C8 757 3516                      35      28.07.2009      liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: C8 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
Westphäling

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
                                     mit Änderung
Angaben/Antrag-CMS                   C8 757_J428                           21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi            C8 757_J428                           21.07.2009
Radbeschreibung                      C8 757_J428                           23.03.2006 A/06.04.2008
Radzeichnung                         J428_011                              12.11.2008
Zentrierring                         System Dezent 72,6                    01.10.2007




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




   TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
C8 757 41 91S       C8 757 CMS428/11            ohne                       66,6                   645    2178      11/08
CMS
C8 757 41 91S       C8 757 CMS428/11            ohne                       66,6                   680     2060     11/08
CMS
C8 757 41 91S       C8 757 CMS428/11SD          ohne                       66,6                   680     2060     03/12
SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                         AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                         Frontantrieb;
                                          245/45R17 95                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74D; 76S
B8              e1*2001/116*0430*..      100 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4; Nicht A4
B81             e13*2007/46*1084*..                235/45R17 94                                Allroad Quattro;
                                                   245/45R17 95                                Kombi;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S
B8              e1*2001/116*0430*..      88 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A4; Limousine;
                                                  235/45R17 94                                 Frontantrieb;
                                                  245/45R17 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74D; 76S
B8              e1*2001/116*0430*..      100 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4; Limousine;
                                                   235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                   245/45R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                                               76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Z 92 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 246
                                             150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84             11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W            11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                          205/45R17 88             11A; 22I; 24J; 24M          73C; 74A
                                          215/45R17 87             11A; 22I; 24J; 24M
                                          225/45R17 90             11A; 21B; 22B; 24C; 24D
176          e1*2007/46*0928*..  80 - 155 205/50R17 93             11A; 248; 26P               Frontantrieb;
                                          215/45R17 91             11A; 248; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91             11A; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 94             11A; 246; 248; 26N; 26P;    729; 73C; 74A; 76S
                                                                   27H

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 80 - 115 205/50R17 93              11A; 26P                    Kombi; Frontantrieb;
                                         215/45R17 91              11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91              11A; 26P                    12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/45R17 94              11A; 24J; 248; 26B; 26N     729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89             11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/45R17 87             11A; 24J; 24M               73C; 74A
                                          225/45R17 90             11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91            11A; 26P                    Coupe; Heckantrieb;
                                           235/45R17 94            11A; 26P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..     150 - 225 225/45R17 91                                  Nur 4-MATIC;
                                                 235/45R17 94                                  Limousine;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..     88 - 200 225/45R17 91                                   Limousine;
                                                235/45R17 94                                   Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..     150 - 170 225/45R17 91                                  Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                 235/45R17 94      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91                                      Kombi; Heckantrieb;
                                          235/45R17 94          11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W                                    Stufenheck;
                                           235/45R17 94W 51J                                Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94Y 57E; 57W                           12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R17 95W                                    729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                            76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 150 235/45R17 97Y                                Kombi; Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 98Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97 57E; 57W                        12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/45R17 99                                 729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94         575                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76S
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 205/50R17 93     51J                         Coupe; Heckantrieb;
                                               225/45R17 91     51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94     575; 68A                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99                                     Allradantrieb;
                                           235/60R17 102                                    Heckantrieb;
                                           245/55R17 102 11A; 24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R17     11A; 24M; 51G; 57F; 575            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..      135 - 225 205/50R17 89                                 Cabrio; Heckantrieb;
                                               215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17        51G                         12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 10
       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 10
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                         Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 10
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/45R17
                     Hinterachse:                        265/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 10
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             27B                       x = 290            y = 350                    HA
             26P                       x = 200            y = 310                    VA
             26B                       x = 250            y = 350                    VA
             27I                       x = 240            y = 315                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                     VA
             26B                      x = 355            y = 385                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 310       y = 295             13                HA
             26N                   x = 355       y = 385              8                VA
             26J                   x = 355       y = 385             18                VA
             27H                   x = 310       y = 295              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 21.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 290            y = 210                     HA
             26B                      x = 245            y = 350                     VA
             26P                      x = 195            y = 300                     VA
             27B                      x = 340            y = 260                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen